Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.05.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Bo.
Nr. der Ratsdrucksache: 980
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Strukturförderungsausschuss
Termin
05.06.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
15. Änderung des Flächennutzungsplanes "Limbach-Auf dem Bungart"
hier: Vorverfahren
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 980
Sachverhalt:
Um langfristig dem Bedarf an Wohnbauflächen für den Familienhausbau in der Ortslage Bad
Münstereifel-Limbach gerecht zu werden, ist die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Bad Münstereifel projektiert.
Das Änderungsgebiet umfasst eine Fläche von rd. 4.500 qm in Limbach, Auf dem Bungart. Hier
soll durch die Änderung von landwirtschaftlicher Nutzfläche in Wohnbaufläche im
Flächennutzungsplan die Grundlage für eine bauliche Entwicklung geschaffen werden. Zur
Realisierung ist dann im weiteren die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Abschluß eines
Erschließungsvertrages erforderlich.
Bereits im Vorfeld ist diese Änderung in der Planungskommission zustimmend beraten worden.
Mit der Bezirksregierung Köln wurde sie vorabgestimmt. Hier besteht lediglich noch
Erläuterungsbedarf hinsichtlich der Bedarfsfrage und der ökologischen Wertigkeit. Von der
Unteren Landschaftsbehörde wurde festgestellt, dass abgesehen von einer Baumgruppe in der
Nähe der bestehenden Hofstelle keinerlei Bewuchs vorhanden ist, der eine bauliche Nutzung
ausschließt. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses erfolgen noch Abstimmungen mit der
Bezirksregierung.
Im weiteren sind die Vorverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung führt die zur Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlichen Vorverfahren
gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durch.