Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
24 kB
Datum
06.09.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.05.2007
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 979
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
12.06.2007
Ausschuss für Tourismus, Kultur, Vereine und Städtepartnerschaften 20.06.2007
Haupt- und Finanzausschuss
28.08.2007
Rat
06.09.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
8. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad
Münstereifel vom 15.06.1983
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
TourismA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 979
Die letzte Gebührenänderung für die Nutzung der Stadtbücherei lag im Jahr 2002 mit der
Einführung des Euro. Allgemeine Preissteigerungen der vergangenen Jahre und
Mehrwertsteuererhöhung lassen nunmehr eine moderate Anpassung nötig werden. Damit folgt die
Verwaltung auch einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW, die in ihrem
Bericht aus dem Jahr 2006 trotz der für die Arbeit der Stadtbücherei Bad Münstereifel
bescheinigten „grünen Ampel“ festgestellt hatte, dass die Zuschusssituation der Stadtbücherei
durch eine Anhebung der derzeit sehr moderaten Benutzungsgebühren weiter verbessert werden
könnte.
Überdies erscheint das bisherige Gebührenmodell als veraltet und kompliziert. Nach einem
Vergleich verschiedener Tarifmodelle anderer Kommunen lässt sich feststellen, dass in den
vergangenen Jahren immer mehr Einrichtungen, u.a. Stadtbibliothek Euskirchen und
Gemeindebibliothek Weilerswist, dazu übergegangen sind, vereinfachte Gebührentarife
anzubieten. Hier bestehen z.B. nicht mehr verschiedene Gebührensätze für einzelne Medien
(Buch, Filme, 2CDs, Spiele...), sondern nur noch Tageskarte, Jahreskarte und Familienkarte.
Dieses vereinfachte Modell wird auch von der Verwaltung befürwortet. Es werden hierdurch
Mehreinnahmen von ca. 10 bis 20 % erwartet.
Bislang bietet die Stadtbücherei ihren Kunden verschiedene Gebührenmodelle an. Grundsätzlich
kostet jedes Buch in der Ausleihe 0,50 €, wobei für Kinder- und Jugendbücher im Sinne der
Leseförderung keine Gebühren erhoben werden. Daneben gibt es unterschiedliche Tarife für die
übrigen Medien:
Buch / Zeitschrift / Spiel
DVD- / Videofilm Erwachsene
DVD- / Videofilm Kinder
CD-ROM
CD
MC
0,50 €
1,50 €
0,50 €
1,00 €
0,50 €
0,25 €
Alternativ existiert die Jahreskarte, die sämtliche Medienausleihen für ein Jahr abdeckt. Sie kostet
für Erwachsene 12,00 €, für Kinder-/Jugendliche und sonstige zur Ermäßigung berechtigte
Personen 8,00 €.
Von 1.056 Kunden, die im Jahr 2006 in der Stadtbücherei Medien ausgeliehen haben, nutzten 405
Erwachsene eine Jahreskarte, ebenso 76 Kinder und 6 ermäßigungsberechtigte Personen.
Die neuen Gebührentarife sähen wie folgt aus:
Jahreskarte für Erwachsene (12 Monate gültig)
Jahreskarte für Kinder- und Jugendliche (12 Monate gültig)
Familienkarte (12 Monate gültig)
Tagesausweis
14,00 €
10,00 €
18,00 €
2,00 €
Der Tagesausweis berechtigt zu einer einmaligen Ausleihe unter Berücksichtigung der
Höchstgrenze an Medien (bis zu drei DVDs, zwei CD-ROMs.... s. § 4.4) und ersetzt damit die
verschiedenen Einzelgebühren.
Die Buchausleihe für Kinder- und Jugendliche und ermäßigungsberechtigte Personen mit
Nachweis bleibt weiterhin kostenfrei.
Die Einführung einer Familienkarte hätte den Vorteil, das Ausleihen auf fremde Ausweise
innerhalb einer Familie zu unterbinden. Dies wird oftmals praktiziert und lässt sich auch nicht
immer verhindern, da bei regem Ausleihbetrieb nicht kontrolliert werden kann, ob Ausleiher und
Ausweisinhaber identisch sind.
Ein weiterer Vorzug wäre die Einhaltung der Jugendschutzgesetze. Da jedes Familienmitglied über
einen eigenen Ausweis verfügt, greifen dann auch die entsprechenden Altersfreigaben bei Filmen
und CD-ROMs.
Seite 3 von Ratsdrucksache 979
Konkrete Umsetzung:
Bei der Anmeldung zeichnet ein Elternteil hauptverantwortlich für die Jahreskarte. Sie kostet dann
18,00 € plus je erstelltem Ausweis 0,50 €. Eine Familie mit zwei Kindern müsste somit 20,00 €
zahlen für die Ausstellung von vier Ausweisen. Die Verlängerung im kommenden Jahr würde dann
erneut 18,00 € kosten. Die Ausweise blieben gleich und müssten nicht erneuert werden.
Eine weitere Gebührenänderung sollte im Bereich Benutzung des Internetarbeitsplatzes erfolgen.
Die Gebühr beträgt bislang 1,50 € pro 1/2 Stunde Internetnutzung. Dies war im Jahr 2000 noch
gerechtfertigt, da die Leitungs- und Nutzungskosten entsprechend hoch waren. Nunmehr ist eine
Absenkung auf 1,00 € pro 1/2 Stunde Nutzung sinnvoll, um die Auslastung des Arbeitsplatzes zu
erhöhen und im Gebührenrahmen anderer Anbieter von Internetplätzen zu bleiben.
Auch die Gebühr für ausgedruckte Seiten wird angepasst. Bislang kostete ein schwarz/weißAusdruck 0,25 € und ein Farbausdruck 1,00 €. Der Preis für den Farbausdruck könnte auf 0.50
Euro reduziert werden, da nunmehr ein kostengünstigerer Farblaserdrucker verwendet wird.
Beim Diskettenkauf wird der Kauf einer CD-ROM eingefügt.
Im § 7 Abschnitt 7 wird eine Altersbeschränkung von 27 Jahren für Schüler, Studierende und
Azubis eingefügt.
Die Änderung für den § 7 sieht folgendermaßen aus:
§ 7 Gebühren
Bisher:
3) Für das Entleihen aller Medien:
Für eine Jahreskarte für Erwachsene..............................................12,00 Euro
Für eine Jahreskarte für Jugendliche................................................8,00 Euro
....
4) Für die Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes
Je angefangene 1/2 Stunde..........................................................1,50 Euro
Für einen Ausdruck in schwarz/weiß je Blatt.................................0,25 Euro
Für einen Ausdruck farbig je Blatt..................................................1,00 Euro
Für den Kauf einer Diskette...........................................................0,75 Euro
...
7) Das Entleihen von Medien (mit Ausnahme der AV-Medien) an Schüler, Studenten,
Auszubildende, Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistende sowie an Personen, die
Arbeitslosenhilfeleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten und an Empfänger von
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG ist gebührenfrei.
Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen.
...
Änderung:
3) Für das Entleihen von Medien:
Jahreskarte für Erwachsene (12 Monate gültig )............................14,00 Euro
Jahreskarte für Jugendliche (12 Monate gültig).............................10,00 Euro
Jahreskarte für Familien (12 Monate gültig )..................................18,00 Euro
Tagesausweis...................................................................................2,00 Euro
(Der bisherige Absatz 4 entfällt)
Seite 4 von Ratsdrucksache 979
4) Für die Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes
Je angefangene 1/2 Stunde.........................................................1,00 Euro
Für einen Ausdruck je s/w-Seite...................................................0,25 Euro
Für einen Ausdruck je Farbseite..................................................0,50 Euro
Für den Kauf einer CD-ROM oder Diskette..................................0,75 Euro
...
6) Das Entleihen von Büchern (ohne AV-Medien) ist gebührenfrei für: Schüler, Studenten,
Auszubildende, Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistende bis 27 Jahre sowie Personen, die
Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten.
Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen.
...
----------------------------------------------------Im Sinne der oben genannten Vereinfachung der Gebührenstruktur steht auch eine Angleichung
der Leihfristen an. Bislang gibt es drei Zeitintervalle (drei Wochen, zwei Wochen, eine Woche) für
die verschiedenen Medien. Eine Änderung sieht vor, lediglich zwei Leihfristen von drei und einer
Woche anzubieten. Nur noch Filme und Zeitschriften laufen über eine Leihdauer von einer Woche,
alles andere über drei Wochen.
Die Änderung sieht folgendermaßen aus:
§ 4 Entleihung, Rückgabe, Verlängerung und Vormerkung
Bisher:
3) Die Leihfrist beträgt
für Bücher, Spiele, Tonkassetten................................3 Wochen
für Zeitschriften, Videos, DVDs und CDs....................1 Woche
für CD-ROMs..............................................................2 Wochen
Änderung:
3) Die Leihfrist beträgt
für Bücher, CD-ROMs, CDs, Spiele, Tonkassetten.....3 Wochen
für Zeitschriften, DVDs, Videos ..................................1 Woche
-----------------------------------------------------
In § 4 werden die Spiele eingefügt und der Sprachgebrauch leicht modifiziert.
Die Änderung sieht folgendermaßen aus:
§ 4 Entleihung, Rückgabe, Verlängerung und Vormerkung
Bisher:
2) In der Regel werden nicht mehr als 4 Videos, 3 DVDs, 4 CDs, 2 CD-ROM und 4 Tonkassetten
an einen Kunden entliehen. Eine Überschreitung der Anzahl kann von der Leitung der
Stadtbücherei zugelassen werden.
Änderung:
Seite 5 von Ratsdrucksache 979
2) In der Regel kann ein Kunde 3 DVDs, 4 Videos, 4 CDs, 2 CD-ROMs, 4 Tonkassetten und 2
Spiele ausleihen. Eine Überschreitung der Anzahl kann vom Personal der Stadtbücherei
zugelassen werden.
Anmerkung:
Höhere Gebühren werden von den Kunden mitgetragen, wenn auch das Angebot auf der anderen
Seite stimmt. Die Kunden werden natürlich berechtigterweise fragen, für was sie nun höhere
Gebühren zahlen sollen. Ein Medienangebot, das dem nicht mehr gerecht wird, wird auch zu
geringeren Einnahmen führen.
Die Stadtbücherei hat bislang durch finanzielle Einsparmaßnahmen noch keine Kunden verloren.
Die Ausleihzahlen gehen jedoch seit 2002 zurück, der letzte Rückgang auf 48.662 Ausleihen im
Jahr 2006 betrug immerhin 4.344 einzelne Ausleihen!
Es wird sehr wichtig sein, dass ab dem Einführungstag der neuen Gebühren, den Kunden auch ein
neues Medienangebot zur Verfügung steht. Alles andere wäre kontraproduktiv und würde zu
Unverständnis und Verärgerung im Kundenbereich führen.
7. Beschlussvorschlag:
Die vereinfachte Gebührenbedarfsberechnung zur 8. Satzung zur Änderung der
Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983 in der
Fassung des als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs wird vom Rat geprüft
und gebilligt.
Die 8. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad
Münstereifel vom 15.06.1983 in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache
vorliegenden Entwurfes wird beschlossen.