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Beschlussvorlage (8. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
24 kB
Datum
06.09.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (8. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983) Beschlussvorlage (8. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983) Beschlussvorlage (8. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983) Beschlussvorlage (8. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983) Beschlussvorlage (8. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.05.2007 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 979 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 12.06.2007 Ausschuss für Tourismus, Kultur, Vereine und Städtepartnerschaften 20.06.2007 Haupt- und Finanzausschuss 28.08.2007 Rat 06.09.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 8. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen TourismA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 979 Die letzte Gebührenänderung für die Nutzung der Stadtbücherei lag im Jahr 2002 mit der Einführung des Euro. Allgemeine Preissteigerungen der vergangenen Jahre und Mehrwertsteuererhöhung lassen nunmehr eine moderate Anpassung nötig werden. Damit folgt die Verwaltung auch einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW, die in ihrem Bericht aus dem Jahr 2006 trotz der für die Arbeit der Stadtbücherei Bad Münstereifel bescheinigten „grünen Ampel“ festgestellt hatte, dass die Zuschusssituation der Stadtbücherei durch eine Anhebung der derzeit sehr moderaten Benutzungsgebühren weiter verbessert werden könnte. Überdies erscheint das bisherige Gebührenmodell als veraltet und kompliziert. Nach einem Vergleich verschiedener Tarifmodelle anderer Kommunen lässt sich feststellen, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Einrichtungen, u.a. Stadtbibliothek Euskirchen und Gemeindebibliothek Weilerswist, dazu übergegangen sind, vereinfachte Gebührentarife anzubieten. Hier bestehen z.B. nicht mehr verschiedene Gebührensätze für einzelne Medien (Buch, Filme, 2CDs, Spiele...), sondern nur noch Tageskarte, Jahreskarte und Familienkarte. Dieses vereinfachte Modell wird auch von der Verwaltung befürwortet. Es werden hierdurch Mehreinnahmen von ca. 10 bis 20 % erwartet. Bislang bietet die Stadtbücherei ihren Kunden verschiedene Gebührenmodelle an. Grundsätzlich kostet jedes Buch in der Ausleihe 0,50 €, wobei für Kinder- und Jugendbücher im Sinne der Leseförderung keine Gebühren erhoben werden. Daneben gibt es unterschiedliche Tarife für die übrigen Medien: Buch / Zeitschrift / Spiel DVD- / Videofilm Erwachsene DVD- / Videofilm Kinder CD-ROM CD MC 0,50 € 1,50 € 0,50 € 1,00 € 0,50 € 0,25 € Alternativ existiert die Jahreskarte, die sämtliche Medienausleihen für ein Jahr abdeckt. Sie kostet für Erwachsene 12,00 €, für Kinder-/Jugendliche und sonstige zur Ermäßigung berechtigte Personen 8,00 €. Von 1.056 Kunden, die im Jahr 2006 in der Stadtbücherei Medien ausgeliehen haben, nutzten 405 Erwachsene eine Jahreskarte, ebenso 76 Kinder und 6 ermäßigungsberechtigte Personen. Die neuen Gebührentarife sähen wie folgt aus: Jahreskarte für Erwachsene (12 Monate gültig) Jahreskarte für Kinder- und Jugendliche (12 Monate gültig) Familienkarte (12 Monate gültig) Tagesausweis 14,00 € 10,00 € 18,00 € 2,00 € Der Tagesausweis berechtigt zu einer einmaligen Ausleihe unter Berücksichtigung der Höchstgrenze an Medien (bis zu drei DVDs, zwei CD-ROMs.... s. § 4.4) und ersetzt damit die verschiedenen Einzelgebühren. Die Buchausleihe für Kinder- und Jugendliche und ermäßigungsberechtigte Personen mit Nachweis bleibt weiterhin kostenfrei. Die Einführung einer Familienkarte hätte den Vorteil, das Ausleihen auf fremde Ausweise innerhalb einer Familie zu unterbinden. Dies wird oftmals praktiziert und lässt sich auch nicht immer verhindern, da bei regem Ausleihbetrieb nicht kontrolliert werden kann, ob Ausleiher und Ausweisinhaber identisch sind. Ein weiterer Vorzug wäre die Einhaltung der Jugendschutzgesetze. Da jedes Familienmitglied über einen eigenen Ausweis verfügt, greifen dann auch die entsprechenden Altersfreigaben bei Filmen und CD-ROMs. Seite 3 von Ratsdrucksache 979 Konkrete Umsetzung: Bei der Anmeldung zeichnet ein Elternteil hauptverantwortlich für die Jahreskarte. Sie kostet dann 18,00 € plus je erstelltem Ausweis 0,50 €. Eine Familie mit zwei Kindern müsste somit 20,00 € zahlen für die Ausstellung von vier Ausweisen. Die Verlängerung im kommenden Jahr würde dann erneut 18,00 € kosten. Die Ausweise blieben gleich und müssten nicht erneuert werden. Eine weitere Gebührenänderung sollte im Bereich Benutzung des Internetarbeitsplatzes erfolgen. Die Gebühr beträgt bislang 1,50 € pro 1/2 Stunde Internetnutzung. Dies war im Jahr 2000 noch gerechtfertigt, da die Leitungs- und Nutzungskosten entsprechend hoch waren. Nunmehr ist eine Absenkung auf 1,00 € pro 1/2 Stunde Nutzung sinnvoll, um die Auslastung des Arbeitsplatzes zu erhöhen und im Gebührenrahmen anderer Anbieter von Internetplätzen zu bleiben. Auch die Gebühr für ausgedruckte Seiten wird angepasst. Bislang kostete ein schwarz/weißAusdruck 0,25 € und ein Farbausdruck 1,00 €. Der Preis für den Farbausdruck könnte auf 0.50 Euro reduziert werden, da nunmehr ein kostengünstigerer Farblaserdrucker verwendet wird. Beim Diskettenkauf wird der Kauf einer CD-ROM eingefügt. Im § 7 Abschnitt 7 wird eine Altersbeschränkung von 27 Jahren für Schüler, Studierende und Azubis eingefügt. Die Änderung für den § 7 sieht folgendermaßen aus: § 7 Gebühren Bisher: 3) Für das Entleihen aller Medien: Für eine Jahreskarte für Erwachsene..............................................12,00 Euro Für eine Jahreskarte für Jugendliche................................................8,00 Euro .... 4) Für die Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes Je angefangene 1/2 Stunde..........................................................1,50 Euro Für einen Ausdruck in schwarz/weiß je Blatt.................................0,25 Euro Für einen Ausdruck farbig je Blatt..................................................1,00 Euro Für den Kauf einer Diskette...........................................................0,75 Euro ... 7) Das Entleihen von Medien (mit Ausnahme der AV-Medien) an Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistende sowie an Personen, die Arbeitslosenhilfeleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten und an Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG ist gebührenfrei. Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen. ... Änderung: 3) Für das Entleihen von Medien: Jahreskarte für Erwachsene (12 Monate gültig )............................14,00 Euro Jahreskarte für Jugendliche (12 Monate gültig).............................10,00 Euro Jahreskarte für Familien (12 Monate gültig )..................................18,00 Euro Tagesausweis...................................................................................2,00 Euro (Der bisherige Absatz 4 entfällt) Seite 4 von Ratsdrucksache 979 4) Für die Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes Je angefangene 1/2 Stunde.........................................................1,00 Euro Für einen Ausdruck je s/w-Seite...................................................0,25 Euro Für einen Ausdruck je Farbseite..................................................0,50 Euro Für den Kauf einer CD-ROM oder Diskette..................................0,75 Euro ... 6) Das Entleihen von Büchern (ohne AV-Medien) ist gebührenfrei für: Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistende bis 27 Jahre sowie Personen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten. Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen. ... ----------------------------------------------------Im Sinne der oben genannten Vereinfachung der Gebührenstruktur steht auch eine Angleichung der Leihfristen an. Bislang gibt es drei Zeitintervalle (drei Wochen, zwei Wochen, eine Woche) für die verschiedenen Medien. Eine Änderung sieht vor, lediglich zwei Leihfristen von drei und einer Woche anzubieten. Nur noch Filme und Zeitschriften laufen über eine Leihdauer von einer Woche, alles andere über drei Wochen. Die Änderung sieht folgendermaßen aus: § 4 Entleihung, Rückgabe, Verlängerung und Vormerkung Bisher: 3) Die Leihfrist beträgt für Bücher, Spiele, Tonkassetten................................3 Wochen für Zeitschriften, Videos, DVDs und CDs....................1 Woche für CD-ROMs..............................................................2 Wochen Änderung: 3) Die Leihfrist beträgt für Bücher, CD-ROMs, CDs, Spiele, Tonkassetten.....3 Wochen für Zeitschriften, DVDs, Videos ..................................1 Woche ----------------------------------------------------- In § 4 werden die Spiele eingefügt und der Sprachgebrauch leicht modifiziert. Die Änderung sieht folgendermaßen aus: § 4 Entleihung, Rückgabe, Verlängerung und Vormerkung Bisher: 2) In der Regel werden nicht mehr als 4 Videos, 3 DVDs, 4 CDs, 2 CD-ROM und 4 Tonkassetten an einen Kunden entliehen. Eine Überschreitung der Anzahl kann von der Leitung der Stadtbücherei zugelassen werden. Änderung: Seite 5 von Ratsdrucksache 979 2) In der Regel kann ein Kunde 3 DVDs, 4 Videos, 4 CDs, 2 CD-ROMs, 4 Tonkassetten und 2 Spiele ausleihen. Eine Überschreitung der Anzahl kann vom Personal der Stadtbücherei zugelassen werden. Anmerkung: Höhere Gebühren werden von den Kunden mitgetragen, wenn auch das Angebot auf der anderen Seite stimmt. Die Kunden werden natürlich berechtigterweise fragen, für was sie nun höhere Gebühren zahlen sollen. Ein Medienangebot, das dem nicht mehr gerecht wird, wird auch zu geringeren Einnahmen führen. Die Stadtbücherei hat bislang durch finanzielle Einsparmaßnahmen noch keine Kunden verloren. Die Ausleihzahlen gehen jedoch seit 2002 zurück, der letzte Rückgang auf 48.662 Ausleihen im Jahr 2006 betrug immerhin 4.344 einzelne Ausleihen! Es wird sehr wichtig sein, dass ab dem Einführungstag der neuen Gebühren, den Kunden auch ein neues Medienangebot zur Verfügung steht. Alles andere wäre kontraproduktiv und würde zu Unverständnis und Verärgerung im Kundenbereich führen. 7. Beschlussvorschlag: Die vereinfachte Gebührenbedarfsberechnung zur 8. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983 in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs wird vom Rat geprüft und gebilligt. Die 8. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983 in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfes wird beschlossen.