Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
21.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 82
Nr. der Ratsdrucksache: 898
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
21.03.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Forsteinrichtung für den Stadtwald Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Tietmeyer
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 898
Sachverhalt:
Wie mit RD 260 / Z1 vom 14. 6. 2005 und vorher am 19. 4. 2005 im Zuge einer Mitteilung berichtet,
hat der Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel zur Zeit keine gültige Forsteinrichtung
(Betriebswerk). Die Gültigkeitsdauer der letzten Forsteinrichtung war mit Ende des Jahres 2005
abgelaufen. Das Landesforstgesetz bestimmt aber, dass Gemeindewald nach Maßgabe eines
gültigen Betriebswerkes zu bewirtschaften ist. Weil die Forsteinrichtung im Gemeindewald i. P. mit
wesentlichen Landesmitteln gemacht wird, Landesmittel aber in den vergangenen Jahren nicht zur
Verfügung gestellt wurden, war mit der Unteren und mit der Höheren Forstbehörde vereinbart
worden, dass das Städtische Forstamt bis zum Zeitpunkt des Vorhandenseins von Landesmitteln
ohne Forstbetriebswerk operieren dürfte. Der Ausschuss hat dem in seiner Sitzung vom 16. 4.
2005 zugestimmt mit der Maßgabe, dass als Maß der Holznutzung eine mittlere Höhe zwischen
bisherigem Nutzungssatz und vom Forstamt erwarteten Nutzungssatz angehalten werden solle.
Bisher waren 4,1 FM je Hektar vorgegeben, erwartet werden vom Forstamt etwa 4,7 FM.
In aktuellen Gesprächen mit den Vertretern des Landesbetriebes Wald und Holz wurde uns
mitgeteilt, dass Landesmittel für die Forsteinrichtung von Kommunalwäldern wohl nicht mehr zur
Verfügung gestellt werden würden, somit die Wartezeit auch nicht mehr verlängert werden könne.
Aus Sicht des Forstbetriebs der Stadt ist eine aktuelle Forsteinrichtung unerlässlich: Taktgeber für
die Eingriffe in die Bestände sind im Einzelfall zwar waldbauliche Kriterien wie Kronenlänge zu
Baumlänge, Kronendurchmesser und Schlussgrad der Bestände, aber es fehlt mittlerweile doch
als gesamtbetrieblicher Maßstab eine Inventur der Bestände, eine konkrete Zuwachsmessung der
Bestände und damit eine verlässliche Nutzungssatzfeststellung. Es besteht zwar im Augenblick
nicht die Gefahr der Übernutzung, aber es könnte sein, dass man weniger als möglich und sinnvoll
nutzt und damit waldbauliche Entwicklungen und mögliche Geldeinnahmen verpasst.
Der Forstbetrieb beabsichtigt deshalb, das laufende Jahr für eine Preiserkundung für eine
Neueinrichtung zu nutzen und die Neueinrichtung im kommenden Jahr aus Rücklagen des
angelaufenen Jahres durchführen zu lassen. Möglicherweise könnte auch schon im laufenden
Jahr mit Arbeiten begonnen werden. Der Betriebsauschuss wird vor Vertragsabschluss beteiligt,
um die Entscheidung zu treffen.
Der Betriebsausschuss stimmt dem vorgeschlagenen Vorhaben einer Preiserkundung für eine
Neueinrichtung des Stadtwaldes zu, die im Jahr 2008 durchgeführt werden soll. Wenn möglich
könnte im laufenden Jahr mit den Arbeiten begonnen werden, Zahlungen sind erst für 2008
vorzusehen.