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Beschlussvorlage (Forsteinrichtung für den Stadtwald Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
21.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Forsteinrichtung für den Stadtwald Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Forsteinrichtung für den Stadtwald Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.03.2007 - Der Bürgermeister Az: 82 Nr. der Ratsdrucksache: 898 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 21.03.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Forsteinrichtung für den Stadtwald Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Tietmeyer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 898 Sachverhalt: Wie mit RD 260 / Z1 vom 14. 6. 2005 und vorher am 19. 4. 2005 im Zuge einer Mitteilung berichtet, hat der Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel zur Zeit keine gültige Forsteinrichtung (Betriebswerk). Die Gültigkeitsdauer der letzten Forsteinrichtung war mit Ende des Jahres 2005 abgelaufen. Das Landesforstgesetz bestimmt aber, dass Gemeindewald nach Maßgabe eines gültigen Betriebswerkes zu bewirtschaften ist. Weil die Forsteinrichtung im Gemeindewald i. P. mit wesentlichen Landesmitteln gemacht wird, Landesmittel aber in den vergangenen Jahren nicht zur Verfügung gestellt wurden, war mit der Unteren und mit der Höheren Forstbehörde vereinbart worden, dass das Städtische Forstamt bis zum Zeitpunkt des Vorhandenseins von Landesmitteln ohne Forstbetriebswerk operieren dürfte. Der Ausschuss hat dem in seiner Sitzung vom 16. 4. 2005 zugestimmt mit der Maßgabe, dass als Maß der Holznutzung eine mittlere Höhe zwischen bisherigem Nutzungssatz und vom Forstamt erwarteten Nutzungssatz angehalten werden solle. Bisher waren 4,1 FM je Hektar vorgegeben, erwartet werden vom Forstamt etwa 4,7 FM. In aktuellen Gesprächen mit den Vertretern des Landesbetriebes Wald und Holz wurde uns mitgeteilt, dass Landesmittel für die Forsteinrichtung von Kommunalwäldern wohl nicht mehr zur Verfügung gestellt werden würden, somit die Wartezeit auch nicht mehr verlängert werden könne. Aus Sicht des Forstbetriebs der Stadt ist eine aktuelle Forsteinrichtung unerlässlich: Taktgeber für die Eingriffe in die Bestände sind im Einzelfall zwar waldbauliche Kriterien wie Kronenlänge zu Baumlänge, Kronendurchmesser und Schlussgrad der Bestände, aber es fehlt mittlerweile doch als gesamtbetrieblicher Maßstab eine Inventur der Bestände, eine konkrete Zuwachsmessung der Bestände und damit eine verlässliche Nutzungssatzfeststellung. Es besteht zwar im Augenblick nicht die Gefahr der Übernutzung, aber es könnte sein, dass man weniger als möglich und sinnvoll nutzt und damit waldbauliche Entwicklungen und mögliche Geldeinnahmen verpasst. Der Forstbetrieb beabsichtigt deshalb, das laufende Jahr für eine Preiserkundung für eine Neueinrichtung zu nutzen und die Neueinrichtung im kommenden Jahr aus Rücklagen des angelaufenen Jahres durchführen zu lassen. Möglicherweise könnte auch schon im laufenden Jahr mit Arbeiten begonnen werden. Der Betriebsauschuss wird vor Vertragsabschluss beteiligt, um die Entscheidung zu treffen. Der Betriebsausschuss stimmt dem vorgeschlagenen Vorhaben einer Preiserkundung für eine Neueinrichtung des Stadtwaldes zu, die im Jahr 2008 durchgeführt werden soll. Wenn möglich könnte im laufenden Jahr mit den Arbeiten begonnen werden, Zahlungen sind erst für 2008 vorzusehen.