Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.05.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Bo.
Nr. der Ratsdrucksache: 972
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Beratungsfolge
Strukturförderungsausschuss
Termin
05.06.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
17. Änderung des Flächennutzungsplanes
Bebauungsplan Nr. 73 "Nöthen–Brunnenstraße"
hier: Vorverfahren
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 972
Sachverhalt:
Nachdem zunächst zwecks Schaffung weiterer Baumöglichkeiten die Erweiterung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 35 „Nöthen-Süd“ für den Bereich Gemarkung Nöthen, Flur 3,
Teil aus Flurstück Nr. 240 und Flurstück Nr. 152 angedacht worden war, wurde bei der
Bezirksregierung Köln die Anfrage nach § 20 Landesplanungsgesetz zur Änderung des
Flächennutzungsplanes gestellt.
Aus landesplanerischer Sicht bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine
Bedenken, sofern die Bauflächenausweisung auf eine Bautiefe entlang der Brunnenstraße
reduziert wird.
Zwischenzeitlich wurde von den Grundstückstückseigentümern der Wunsch vorgetragen, im
Bereich Verlängerung Brunnenstraße / Kleinbendchen eine angrenzende Fläche mit
einzubeziehen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der beigefügten Kartenunterlage
sowie der textlichen Darstellung im „Städtebaulichen Teil“ der Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 73 „Nöthen-Brunnenstraße“. Die gesamte überplante Fläche umfasst ca. 1,9 ha. Eine
Realisierung soll abschnittsweise vorgenommen werden.
Aus städtebaulicher Sicht wird die Entwicklung weiterer Baumöglichkeiten in diesem Bereich
begrüßt.Hierdurch werden Baumöglichkeiten geschaffen, die dem dörflichen Charakter des Ortes
gerecht werden und die Ortslage abrunden. In erster Linie zielt die Planung auf die Versorgung
ortsansässiger Bauwilliger mit Baumöglichkeiten ab. Drei alternative Bebauungsvarianten, die im
wesentlichen auf einer Anbindung über die Brunnenstraße basieren, sind dargestellt. Die
Bebauungskonzepte ermöglichen auf großzügig zugeschnittenen Grundstücken die Errichtung von
18 bis 21 Wohngebäuden als Einzel- oder Doppelhaus. Alle 3 Alternativen beruhen auf dem
gleichen Grundkonzept und weichen nur hinsichtlich der Straßenführung voneinander ab. Durch
die bewusste Durchbrechung des linearen Verlaufes der Brunnenstraße sollen im neu
geschaffenen Bereich die Fahrgeschwindigkeiten reduziert werden. Alle Vorschläge ermöglichen
darüberhinuas eine spätere Anbindung weiterer angrenzender Flächen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nöthen-Brunnenstraße“ ist eine Änderung
des Flächennutzungsplanes und die landesplanerische Abstimmung für den erweiterten Bereich
erforderlich. Diese soll parallel mit den Vorverfahren durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nöthen–Brunnenstraße“ und die 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchführen.