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Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 73 "Nöthen-Brunnenstraße" hier: Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Bebauungsplan Nr. 73 "Nöthen-Brunnenstraße" 
hier: Vorverfahren) Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Bebauungsplan Nr. 73 "Nöthen-Brunnenstraße" 
hier: Vorverfahren)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.05.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Bo. Nr. der Ratsdrucksache: 972 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Strukturförderungsausschuss Termin 05.06.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 73 "Nöthen–Brunnenstraße" hier: Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 972 Sachverhalt: Nachdem zunächst zwecks Schaffung weiterer Baumöglichkeiten die Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 35 „Nöthen-Süd“ für den Bereich Gemarkung Nöthen, Flur 3, Teil aus Flurstück Nr. 240 und Flurstück Nr. 152 angedacht worden war, wurde bei der Bezirksregierung Köln die Anfrage nach § 20 Landesplanungsgesetz zur Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt. Aus landesplanerischer Sicht bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken, sofern die Bauflächenausweisung auf eine Bautiefe entlang der Brunnenstraße reduziert wird. Zwischenzeitlich wurde von den Grundstückstückseigentümern der Wunsch vorgetragen, im Bereich Verlängerung Brunnenstraße / Kleinbendchen eine angrenzende Fläche mit einzubeziehen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der beigefügten Kartenunterlage sowie der textlichen Darstellung im „Städtebaulichen Teil“ der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 73 „Nöthen-Brunnenstraße“. Die gesamte überplante Fläche umfasst ca. 1,9 ha. Eine Realisierung soll abschnittsweise vorgenommen werden. Aus städtebaulicher Sicht wird die Entwicklung weiterer Baumöglichkeiten in diesem Bereich begrüßt.Hierdurch werden Baumöglichkeiten geschaffen, die dem dörflichen Charakter des Ortes gerecht werden und die Ortslage abrunden. In erster Linie zielt die Planung auf die Versorgung ortsansässiger Bauwilliger mit Baumöglichkeiten ab. Drei alternative Bebauungsvarianten, die im wesentlichen auf einer Anbindung über die Brunnenstraße basieren, sind dargestellt. Die Bebauungskonzepte ermöglichen auf großzügig zugeschnittenen Grundstücken die Errichtung von 18 bis 21 Wohngebäuden als Einzel- oder Doppelhaus. Alle 3 Alternativen beruhen auf dem gleichen Grundkonzept und weichen nur hinsichtlich der Straßenführung voneinander ab. Durch die bewusste Durchbrechung des linearen Verlaufes der Brunnenstraße sollen im neu geschaffenen Bereich die Fahrgeschwindigkeiten reduziert werden. Alle Vorschläge ermöglichen darüberhinuas eine spätere Anbindung weiterer angrenzender Flächen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nöthen-Brunnenstraße“ ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die landesplanerische Abstimmung für den erweiterten Bereich erforderlich. Diese soll parallel mit den Vorverfahren durchgeführt werden. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Nöthen–Brunnenstraße“ und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchführen.