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Zusatzerläuterung (Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Veranstaltungsräume; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Zusatzerläuterung (Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Veranstaltungsräume;
hier: Satzungsbeschluss) Zusatzerläuterung (Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Veranstaltungsräume;
hier: Satzungsbeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.03.2007 - Der Bürgermeister Az: 43-21-30 Nr. der Zusatzerläuterung: 744 Z-4 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Haupt- und Finanzausschuss 20.03.2007 Rat 27.03.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Veranstaltungsräume; hier: Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales am: 18.10.2006 __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Deckung: ( ) Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 744 Z-4 Sachverhalt: Nach der Vertagung der Angelegenheit in der Sitzung des Rates am 19.12.2006 wurde die Thematik in der Klausurtagung der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses Anfang Februar 2007 noch einmal eingehend diskutiert. Aus der Diskussion war festzuhalten, dass der politische Wille zur Einführung von Hallennutzungsgebühren weitestgehend nicht besteht. Auch wurde bei den Nutzungsentgelten für Veranstaltungsräume angeregt, den Rats- und Bürgersaal von der Gebührenpflicht - zumindest für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel - auszunehmen. Im nachfolgenden Beschlussvorschlag wurde die Tarifordnung bzgl. des Rats- und Bürgersaales alternativ formuliert (Anlagen 2 und 2a). Es wird beschlossen, 1. Hallenbenutzungsgebühren für Sporthallen mit Blick auf die Betreibermodelle nicht zu erheben. 2.Nutzungsentgelte für die städtischen Versammlungsräume entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf und der als Anlage 2 beigefügten Tarifordnung festzusetzen. Alternative zu Ziffer 2: 2a. Nutzungsentgelte für die städtischen Versammlungsräume entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf und der als Anlage 2a beigefügten Tarifordnung festzusetzen mit der Maßgabe, dass die Nutzung des Rats- und Bürgersaales für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel unentgeltlich erfolgt und die Geltung der Tarifordnung für diesen Raum auf die Nutzung durch Auswärtige beschränkt wird. Hierzu wird der als Anlage 1 vorliegende Entwurf als Satzung beschlossen.