Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 43-21-30
Nr. der Zusatzerläuterung: 744 Z-4
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Zusatzerläuterung für den
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
20.03.2007
Rat
27.03.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer
Veranstaltungsräume;
hier: Satzungsbeschluss
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
am: 18.10.2006
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( )
Kosten €:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Deckung:
( )
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 744 Z-4
Sachverhalt:
Nach der Vertagung der Angelegenheit in der Sitzung des Rates am 19.12.2006 wurde die
Thematik in der Klausurtagung der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses Anfang Februar
2007 noch einmal eingehend diskutiert.
Aus der Diskussion war festzuhalten, dass der politische Wille zur Einführung von
Hallennutzungsgebühren weitestgehend nicht besteht.
Auch wurde bei den Nutzungsentgelten für Veranstaltungsräume angeregt, den Rats- und
Bürgersaal von der Gebührenpflicht - zumindest für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad
Münstereifel - auszunehmen.
Im nachfolgenden Beschlussvorschlag wurde die Tarifordnung bzgl. des Rats- und Bürgersaales
alternativ formuliert (Anlagen 2 und 2a).
Es wird beschlossen,
1. Hallenbenutzungsgebühren für Sporthallen mit Blick auf die Betreibermodelle nicht zu erheben.
2.Nutzungsentgelte für die städtischen Versammlungsräume entsprechend dem als Anlage 1
beigefügten Satzungsentwurf und der als Anlage 2 beigefügten Tarifordnung festzusetzen.
Alternative zu Ziffer 2:
2a. Nutzungsentgelte für die städtischen Versammlungsräume entsprechend dem als Anlage 1
beigefügten Satzungsentwurf und der als Anlage 2a beigefügten Tarifordnung festzusetzen mit der
Maßgabe, dass die Nutzung des Rats- und Bürgersaales für Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Bad Münstereifel unentgeltlich erfolgt und die Geltung der Tarifordnung für diesen Raum auf die
Nutzung durch Auswärtige beschränkt wird.
Hierzu wird der als Anlage 1 vorliegende Entwurf als Satzung beschlossen.