Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
01.02.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.09.2006
- Der Bürgermeister Az: 610
Nr. der Ratsdrucksache: 710 Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
01.02.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Flurstück Nr. 269,
Mutscheid, Martinsweg
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 710 Z-1
Sachverhalt:
Bereits in der Sitzung des Strukturförderungsausschusses am 09.11.06 wurde über den v. g.
Bauantrag beraten. Da gegen die geplante Maßnahme erhebliche Bedenken bestanden, wurde
das Einvernehmen versagt.
Zwischenzeitlich sind geänderte Unterlagen sowie ein Plan, in dem die Höhenentwicklung im
Bezug auf die Nachbargebäude dargestellt ist und Geländeprofile vorgelegt worden. Folgende
Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber der vorgelegten 2. Planung haben sich ergeben:
1. Die im Schnitt A-A dargestellte Stützmauer mit bis zu 6,0 m Höhe entfällt. Stattdessen soll
im Anschluss an die Garage eine Geländeanschüttung auf die bereits geplante Höhe von
428,90 m erfolgen.
2. Im Plan mit den Höhenentwicklungen sind die Höhen der Nachbargebäude sowie die
Höhen des auf den Anschüttungen geplanten Wohnhauses eingetragen. Das Gebäude soll
eine Firsthöhe von ca. 435,15 m erhalten. Das Nachbargebäude auf Flurstück 199,
Martinsweg 7, ist mit einer Firsthöhe von 435,32 m etwa genauso hoch, während das
unterhalb gelegene Nachbargebäude auf Flurstück Nr. 19, Martinsweg 11, laut Plan nur
eine Firsthöhe von 431,59 m hat. Es soll somit um ca. 3,54 m überragt werden.
Nach § 34 BauGB muss sich die Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Nach Überprüfung der neuen Unterlagen
kommt die Verwaltung nun im einzelnen zu folgenden Feststellungen:
Zu 1. Die Geländehöhen sollen bzw. sind auf dem Flurstück Nr. 19 durch die beantragten und
zum Teil vorgenommen Anschüttengen gravierend erhöht werden. Bei objektiver
Betrachtung der umliegenden Örtlichkeit fallen diese Höhen stark aus dem Ortsbild heraus.
Um eine bauliche Entwicklung zu vermeiden, die sich im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB
im Bezug auf des Ortsbild nicht einfügt, ist das geplante Wohnhaus auch zu
berücksichtigen. Im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB sind Ortsbildbeeinträchtigungen auch
solche, die sich aus einer Gebäudehöhe ergeben. Somit sind die beantragten und teilweise
auch schon errichteten Anschüttungen selbst, aber sicher in Verbindung mit der zukünftig
geplanten Errichtungen des Gebäudes im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB als stark
ortsbildbeeinträchtigend anzusehen.
Zu 2. Es ist geplant, auf den Anschüttungen ein Wohngebäude zu errichten. Um eine bauliche
Entwicklung zu vermeiden, die sich im Rahmen des § 34 BauGB nicht einfügt, muss auch
Bezug genommen werden zu den Firsthöhen der Nachbargebäude: Das im Plan
dargestellte Gebäude Martinsweg 7 und das geplante Gebäude liegen ungefähr gleich
hoch, bei einer Firsthöhe von ca. 435 m. Allerdings findet das abfallende Straßenniveau
von ca. 1,50 zum geplanten Gebäude keine Berücksichtigung.
Das unterhalb des Flurstückes 19 gelegene Wohngebäude Martinsweg 11 würde bei der im
Plan dargestellten Bebauung um ca. 3,54 m überragt.
Durch die geplante Bebauung und die Anschüttungen kommt es zu einer Beeinträchtigung
des Ortsbildes.
Im weiteren Verlauf der Straße in Richtung Ortsmitte fügt sich eine Bebauung in das
vorhandene Gelände ein. Anschüttungen im beantragten Ausmaß sind hier nicht
vorhanden.
Nach wie vor ist eine Grenzgarage geplant, deren Zufahrt bei Realisierung dieser Garage über den
rückwärtigen Grundstücksbereich erfolgen soll. Hier würde es zu einer erheblichen
Beeinträchtigung des Ruhebereichs der Nachbarn kommen, da an- und abfahrende Fahrzeuge nur
eine Entfernung von 3 m zu den Wohnräumen haben. Ohwohl dies eine bauordnungsrechtliche
Frage ist, über die die Bauaufsicht zu entscheiden hat, bestehen aus städtischer Sicht erhebliche
Bedenken.
Seite 3 von Ratsdrucksache 710 Z-1
Insgesamt bestehen aus städtischer Sicht nach wie vor erhebliche Bedenken gegen das
Bauvorhaben, so dass das Einvernehmen gem. § 36 BauGB nicht erteilt werden sollte.
Beschlussvorschlag:
Rd.-Nr. 710Z-1
Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Flurstück Nr. 269, Mutscheid,
Martinsweg
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB für den oben genannten Bauantrag wird nicht erteilt.