Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
21.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 82
Nr. der Ratsdrucksache: 894
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
21.03.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Geschäftsführung der Jagdgenossenschaften, der Fischereigenossenschaft durch die Stadt
und Beförsterung der Kirchenwälder und des Waldes des Max-Planck-Instituts.
Antrag der SPD-Fraktion vom 11. 12. 2006 und Empfehlung der interfraktionellen
Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung vom 6. 12. 2006
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Berichterstatter: Tietmeyer
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Sachverhalt:
Seite 2 von Ratsdrucksache 894
Die Verwaltung , vertreten durch das Städtische Forstamt, jetzt als Eigenbetrieb „Forstbetrieb der
Stadt Bad Münstereifel“, ist seit Jahrzehnten Geschäftsführerin der Jagdgenossenschaften und der Fischereigenossenschaften im Stadtgebiet. Die Jagdgenossenschaft
Mahlberg hat sich vor einigen Jahren dazu entschlossen, die Geschäftsführung selbst zu
übernehmen. Heute werden noch 12 Genossenschaften von der Verwaltung ausgeführt. Die
Genossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen obliegt die Führung eines
Liegenschaftskatasters für die Genossen, der Empfang der Pachten und die Auskehrung der
Pachtanteile auf die Genossen. Die Haushaltsführung der Genossenschaften folgt Inhalten der
Landeshaushaltsordnung: es wird ein jährlicher Haushaltsplan aufgestellt, ein jährlicher
Haushaltsabschluss und eine einzelne Geschäftsvorgänge nachvollziehbare und zu prüfende
Rechnungslegung. Alles das wird vom Forstbetrieb der Stadt für die Genossenschaften
wahrgenommen, außerdem der laufende Schriftverkehr zwischen Behörden, mit Jagdpächtern, mit
Verbänden und ggfls. Anwälten.
In allen Genossenschaften ist die Stadt mit Flächen unter Eigenjagdgröße (75 Hektar
zusammenhängend ist die gesetzliche Mindestgröße für eine Eigenjagd) auch Genossin. Sie hat
also auch ein erhebliches Eigeninteresse an der ordnungsgemäßen und erfolgreichen Arbeit der
Genossenschaften.
Zwischen den Genossenschaften und der Stadt ist die Übernahme der Geschäftsführung
vertraglich geregelt. Als Bezahlung für die Geschäftsführung erhält die Stadt zur Zeit 4,5 % der
Bruttoeinnahmen der Genossenschaften, also 4,5 % der jährlichen Jagdpachten.
Insgesamt bekommt die Stadt von den 11 Jagdgenossenschaften zur Zeit 12.680,-- € (2006).
Die Kosten der Stadt sind aber erheblich höher: Etwa 24.500,-- € werden zur Zeit als
Personalkosten und Sachkosten von der Stadt aufgebracht, um ihren vertraglichen Pflichten
gerecht zu werden. Im Einzelnen sind das: 100 % der Personalkosten für 0,36 Stelle
Sachbearbeitung A 9, Personalkosten für 100 Stunden Beamten höherer Dienst A 15, zusätzlich
60 Stunden Personalkosten für Beamte gehobener Dienst A 10/ 11, sowie 1.000,-- € Sachkosten.
Es besteht also eine Unterdeckung von 11.820,-- €. Die ist allerdings auch dadurch bedingt, dass
immer noch nachzuholende Arbeiten ausgeführt werden aus den Jahren, als die Stelle der
Sachbearbeitung nicht besetzt war. Dadurch war ein Stau in der Pflege der Kataster entstanden,
der nun wieder abgebaut werden muss. Es wird geschätzt, dass ca. 5.000,-- € jährlich durch
Abbau von Nachholarbeiten entstehen. Zusätzlich wird die Geschäftsführung in etwa einem Jahr
dadurch günstiger durchzuführen sein, dass für die genossenschaften ein neues Software zur
Verwaltung angeschafft wurde, die sowohl die Katasterführung als auch das Haushaltswesen
wesentlich erleichtert.
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung des Rates hat in ihrer Sitzung am 6.
Dezember 2006 darüber Einvernehmen erzielt, dass die Geschäftsführung zur Entlastung der
Verwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Genossenschaften zurückgegeben werden soll.
Außerdem hat diese Arbeitsgruppe darum gebeten, die Frage in der nächsten Sitzung des
Fachausschusses zu beraten.
Die SPD-Fraktion des Rates hat in einem Antrag vom 11. Dezember (Anlage zu dieser RD)
beantragt, der Rat möge entscheiden, die Geschäftsführung an die Genossenschaften
zurückzugeben und die Beförsterungsverträge von privaten Waldflächen durch den Forstbetrieb
der Stadt zu kündigen. Durch diese beiden Maßnahmen soll die Verwaltung von Aufwand entlastet
und Personal an dringender Stelle eingesetzt werden.
Das Städtische Forstamt hat Beförsterungsverträge mit den Kirchengemeinden und dem MaxPlanck-Institut Effelsberg für jeweils deren Waldflächen abgeschlossen. Diese Beförsterung erfolgt
auch nicht kostendeckend durch die Stadt. Der Forstausschuss hatte in seiner Sitzung am 8. 2.
2001 beschlossen, die Beförsterungsverträge mit Kirchen und Max-Planck-Institut für 10 Jahre bis
zum Jahr 2011 zu verlängern (RD 438). Entsprechende Verlängerungsverträge wurden mit den
Waldbesitzern abgeschlossen.
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Zur Zeit finden die Wintersitzungen der Genossenschaften statt. Im Rahmen der Tagesordnungen
der Sitzungen wird in allen Genossenschaften das Thema einer drohenden Rückgabe der
Geschäftsführung besprochen. Der Tenor des Vortrages dabei ist der, dass die Genossenschaften
damit rechnen müssen, dass die Kosten für die Geschäftsführung zumindest deutlich steigen
müssen, etwa auf 7 % der Einnahmen, um eine Rückgabe an die Genossenschaften nicht schon
aus haushaltsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich zu machen.
Mit einer immer genau 7 % betragenden Entgeltrechnung würden allerdings diejenigen
Genossenschaften benachteiligt, die bei hohen Pachteinnahmen jetzt schon diejenigen
„subventionieren“, die nur geringe Pachteinnahmen haben. Deswegen wäre es gerechter, nicht
über einen immer gleichen Prozentsatz abzurechnen, sondern über einen identischen Hektarsatz.
Der müsste nach derzeitiger Kalkulationsbasis 2, 12 € betragen.
Um Beratung wird gebeten.