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Beschlussvorlage (Geschäftsführung der Jagdgenossenschaften, der Fischereigenossenschaft durch die Stadt und Beförsterung der Kirchenwälder und des Waldes des Max-Planck-Instituts. Antrag der SPD-Fraktion vom 11. 12. 2006 und Empfehlung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung vom 6. 12. 2006)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
21.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Geschäftsführung der Jagdgenossenschaften, der Fischereigenossenschaft durch die Stadt und Beförsterung der Kirchenwälder und des Waldes des Max-Planck-Instituts.
Antrag der SPD-Fraktion vom 11. 12. 2006 und Empfehlung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung vom 6. 12. 2006) Beschlussvorlage (Geschäftsführung der Jagdgenossenschaften, der Fischereigenossenschaft durch die Stadt und Beförsterung der Kirchenwälder und des Waldes des Max-Planck-Instituts.
Antrag der SPD-Fraktion vom 11. 12. 2006 und Empfehlung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung vom 6. 12. 2006) Beschlussvorlage (Geschäftsführung der Jagdgenossenschaften, der Fischereigenossenschaft durch die Stadt und Beförsterung der Kirchenwälder und des Waldes des Max-Planck-Instituts.
Antrag der SPD-Fraktion vom 11. 12. 2006 und Empfehlung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung vom 6. 12. 2006)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.03.2007 - Der Bürgermeister Az: 82 Nr. der Ratsdrucksache: 894 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 21.03.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Geschäftsführung der Jagdgenossenschaften, der Fischereigenossenschaft durch die Stadt und Beförsterung der Kirchenwälder und des Waldes des Max-Planck-Instituts. Antrag der SPD-Fraktion vom 11. 12. 2006 und Empfehlung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung vom 6. 12. 2006 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Tietmeyer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 894 Die Verwaltung , vertreten durch das Städtische Forstamt, jetzt als Eigenbetrieb „Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel“, ist seit Jahrzehnten Geschäftsführerin der Jagdgenossenschaften und der Fischereigenossenschaften im Stadtgebiet. Die Jagdgenossenschaft Mahlberg hat sich vor einigen Jahren dazu entschlossen, die Geschäftsführung selbst zu übernehmen. Heute werden noch 12 Genossenschaften von der Verwaltung ausgeführt. Die Genossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen obliegt die Führung eines Liegenschaftskatasters für die Genossen, der Empfang der Pachten und die Auskehrung der Pachtanteile auf die Genossen. Die Haushaltsführung der Genossenschaften folgt Inhalten der Landeshaushaltsordnung: es wird ein jährlicher Haushaltsplan aufgestellt, ein jährlicher Haushaltsabschluss und eine einzelne Geschäftsvorgänge nachvollziehbare und zu prüfende Rechnungslegung. Alles das wird vom Forstbetrieb der Stadt für die Genossenschaften wahrgenommen, außerdem der laufende Schriftverkehr zwischen Behörden, mit Jagdpächtern, mit Verbänden und ggfls. Anwälten. In allen Genossenschaften ist die Stadt mit Flächen unter Eigenjagdgröße (75 Hektar zusammenhängend ist die gesetzliche Mindestgröße für eine Eigenjagd) auch Genossin. Sie hat also auch ein erhebliches Eigeninteresse an der ordnungsgemäßen und erfolgreichen Arbeit der Genossenschaften. Zwischen den Genossenschaften und der Stadt ist die Übernahme der Geschäftsführung vertraglich geregelt. Als Bezahlung für die Geschäftsführung erhält die Stadt zur Zeit 4,5 % der Bruttoeinnahmen der Genossenschaften, also 4,5 % der jährlichen Jagdpachten. Insgesamt bekommt die Stadt von den 11 Jagdgenossenschaften zur Zeit 12.680,-- € (2006). Die Kosten der Stadt sind aber erheblich höher: Etwa 24.500,-- € werden zur Zeit als Personalkosten und Sachkosten von der Stadt aufgebracht, um ihren vertraglichen Pflichten gerecht zu werden. Im Einzelnen sind das: 100 % der Personalkosten für 0,36 Stelle Sachbearbeitung A 9, Personalkosten für 100 Stunden Beamten höherer Dienst A 15, zusätzlich 60 Stunden Personalkosten für Beamte gehobener Dienst A 10/ 11, sowie 1.000,-- € Sachkosten. Es besteht also eine Unterdeckung von 11.820,-- €. Die ist allerdings auch dadurch bedingt, dass immer noch nachzuholende Arbeiten ausgeführt werden aus den Jahren, als die Stelle der Sachbearbeitung nicht besetzt war. Dadurch war ein Stau in der Pflege der Kataster entstanden, der nun wieder abgebaut werden muss. Es wird geschätzt, dass ca. 5.000,-- € jährlich durch Abbau von Nachholarbeiten entstehen. Zusätzlich wird die Geschäftsführung in etwa einem Jahr dadurch günstiger durchzuführen sein, dass für die genossenschaften ein neues Software zur Verwaltung angeschafft wurde, die sowohl die Katasterführung als auch das Haushaltswesen wesentlich erleichtert. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung des Rates hat in ihrer Sitzung am 6. Dezember 2006 darüber Einvernehmen erzielt, dass die Geschäftsführung zur Entlastung der Verwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt an die Genossenschaften zurückgegeben werden soll. Außerdem hat diese Arbeitsgruppe darum gebeten, die Frage in der nächsten Sitzung des Fachausschusses zu beraten. Die SPD-Fraktion des Rates hat in einem Antrag vom 11. Dezember (Anlage zu dieser RD) beantragt, der Rat möge entscheiden, die Geschäftsführung an die Genossenschaften zurückzugeben und die Beförsterungsverträge von privaten Waldflächen durch den Forstbetrieb der Stadt zu kündigen. Durch diese beiden Maßnahmen soll die Verwaltung von Aufwand entlastet und Personal an dringender Stelle eingesetzt werden. Das Städtische Forstamt hat Beförsterungsverträge mit den Kirchengemeinden und dem MaxPlanck-Institut Effelsberg für jeweils deren Waldflächen abgeschlossen. Diese Beförsterung erfolgt auch nicht kostendeckend durch die Stadt. Der Forstausschuss hatte in seiner Sitzung am 8. 2. 2001 beschlossen, die Beförsterungsverträge mit Kirchen und Max-Planck-Institut für 10 Jahre bis zum Jahr 2011 zu verlängern (RD 438). Entsprechende Verlängerungsverträge wurden mit den Waldbesitzern abgeschlossen. Seite 3 von Ratsdrucksache 894 Zur Zeit finden die Wintersitzungen der Genossenschaften statt. Im Rahmen der Tagesordnungen der Sitzungen wird in allen Genossenschaften das Thema einer drohenden Rückgabe der Geschäftsführung besprochen. Der Tenor des Vortrages dabei ist der, dass die Genossenschaften damit rechnen müssen, dass die Kosten für die Geschäftsführung zumindest deutlich steigen müssen, etwa auf 7 % der Einnahmen, um eine Rückgabe an die Genossenschaften nicht schon aus haushaltsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich zu machen. Mit einer immer genau 7 % betragenden Entgeltrechnung würden allerdings diejenigen Genossenschaften benachteiligt, die bei hohen Pachteinnahmen jetzt schon diejenigen „subventionieren“, die nur geringe Pachteinnahmen haben. Deswegen wäre es gerechter, nicht über einen immer gleichen Prozentsatz abzurechnen, sondern über einen identischen Hektarsatz. Der müsste nach derzeitiger Kalkulationsbasis 2, 12 € betragen. Um Beratung wird gebeten.