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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
25.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.10.2007 - Der Bürgermeister Az: 811 M Nr. der Ratsdrucksache: 1103 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 25.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Techn. Betriebsleiter Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke @GRK2@ ( @GRK3@ ( @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1103 1. Sachverhalt: Der Erftverband hat die Betriebsleitung am 30.08.2007 über den aktuellen Sachstand der geplanten zukünftigen Abwasserbeseitung der Orte Nöthen und Gilsdorf unterrichtet. Der Erftverband will die Kläranlage Nöthen aufgeben und das dort bisher behandelte Schmutzwasser aus Nöthen und Gilsdorf zur Kläranlage Kirspenich überleiten. Dazu ist ein neuer Verbindungssammler durch das Eschweiler Tal bis an das Regenüberlaufbecken am ehemaligen Steinbruch zu verlegen. Da die Überleitung nach dem Vortrag des Erftverbandes nicht im freien Gefälle möglich ist, soll das ankommende Abwasser über ein auf dem Kläranlagengelände zu errichtendes Pumpwerk gehoben, durch eine Druckleitung über den Hochpunkt geführt und dahinter über einen Freispiegelkanal weiter abtransportiert werden. Der von den Stadtwerken zur Sprache gebrachten Alternative, durch eine abweichende Wahl der Leitungstrasse, die dann allerdings auf längere Strecken über private Grundstücke verläuft, auf die Druckleitung verzichten zu können, wird vom Verband mit Skepsis begegnet. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass sich die aufgenommenen Verhandlungen der Betriebsleitung zum Erwerb der zur Inanspruchnahme fremder Flächen erforderlichen Dienstbarkeiten schon frühzeitig als schwierig erweisen. Neben Nöthen und Gildsdorf will der Erftverband die in der benachbarten Gemeinde Nettersheim gelegene Ortschaft Pesch über den neuen Verbindungssammler und das übrige Kanalnetz zur Kläranlage Kirspenich entwässern, indem zusätzlich von Gilsdorf bis zur Kläranlage Pesch ein zweiter Verbindungssammler verlegt wird. Die Betriebsleitung beabsichtigt, über die jetzt noch eher allgemein und grundsätzlich ausgefallenenen Informationen hinaus den Betriebsausschuss in einer der kommenden Sitzungen ausführlich über die technischen und rechtlichen Einzelheiten des Projeks zu unterrichen, sobald der Verband die Planungen weiter präzisiert hat, seine Prüfung der gesetzlichen Zuständigkeit abgeschlossen hat und genauere Auskünfte zur Frage der Kostenverteilung geben kann. Dem Verband möchte die Betriebsleitung die Möglickeit geben, in der Sitzung zu dem Thema vorzutragen und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. 2. Rechtliche Würdigung Ausfluß Abwasserbeseitigungspflicht gem. §§ 53 und 54 LWG, Frage der gesetzlichen Zuständigkeit: Erftverband oder Stadt 3. Finanzielle Auswirkungen Investitionen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen erst nach Klärung der Zuständigkeit abschließend beantwortbar 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen abhängig von weiteren Untersuchungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: