Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.10.2007
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq
Nr. der Ratsdrucksache: 1044 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Standortsicherung Greven-Fettchemie
Hier: Einleitung planerischer Schritte
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1044 Z-1
1. Sachverhalt:
Die Firma Greven ist dabei sich leistungsfähiger aufzustellen.
Der erste Schritt hierzu war die Auslagerung der Creme-Produktion nach Euskirchen. Hierdurch
wurde im Stammwerk Bad Münstereifel Platz geschaffen, um die Produktions- und Lagerprozesse
zu optimieren und damit die Produktion steigern zu können.
Zur Optimierung der Rohstoffan- und der Fertigproduktablieferung sollen insbesondere die
Lagermöglichkeiten ausgeweitet und automatisiert werden. Kernstück ist dabei ein neues
Hochregallager an der Westseite des Bendenwegs. Dieses wird mit einer Brücke über die Erft mit
den Produktionsstätten verbunden, auf direktem Wege mit dem vorhandenen Lagergebäude an
das es angebaut wird, sowie in der Endstufe durch eine Brücke über den Bendenweg mit der
geplanten An- und Ablieferung.
Um die Betriebsabläufe nicht zu unterbrechen, ist mit mehreren Ingenieurbüros ein 5-Stufen Plan
entwickelt worden. Dieser wird in der Sitzung von Herrn Greven vorgestellt werden.
Im Verfahren werden auch und besonders die Belange der Anwohner zu prüfen sein. Vorab kann
jedoch bereits festgestellt werden, dass innerbetriebliche Verkehrsbelastungen, die ja Geräusche
und Geruchsbelästigungen darstellen können, wie auch solche nach außen dadurch abnehmen
werden, dass die Außenlager geschlossen werden und der Palettentransport mit Roh-und
Fertigprodukten automatisiert ablaufen wird.
2. Rechtliche Würdigung
Die betreffenden Flächen liegen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“.
Da dieser Bebauungsplan die beabsichtigten baulichen Maßnahmen in der Form bisher rechtlich
nicht ermöglicht, muss dieser für die Erweiterung geändert werden. Dabei sollten auch die übrigen
Bereiche darauf hin überprüft werden, ob problemlos planungsrechtliche Anpassungen an den
derzeitigen Bestand in einem miterfolgen können. Die Bauaufsicht des Kreises Euskirchen tat sich
in der jüngsten Zeit nämlich immer schwerer, Änderungen oder Ergänzungen des Betriebes (z.B.
letzt noch der Parkplatz) über Befreiungen zu genehmigen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für das Planverfahren wird das Unternehmen auch ein Stadtplanungsbüro beauftragen, so dass
keine externen Kosten auf die Stadt zukommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläe und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Bebauungsplanes durchzuführen.
die
erforderlichen
Vorverfahren
zur
Änderung
des