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Beschlussvorlage (Standortsicherung Greven-Fettchemie Hier: Einleitung planerischer Schritte)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Standortsicherung Greven-Fettchemie
Hier: Einleitung planerischer Schritte) Beschlussvorlage (Standortsicherung Greven-Fettchemie
Hier: Einleitung planerischer Schritte)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.10.2007 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq Nr. der Ratsdrucksache: 1044 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Standortsicherung Greven-Fettchemie Hier: Einleitung planerischer Schritte __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1044 Z-1 1. Sachverhalt: Die Firma Greven ist dabei sich leistungsfähiger aufzustellen. Der erste Schritt hierzu war die Auslagerung der Creme-Produktion nach Euskirchen. Hierdurch wurde im Stammwerk Bad Münstereifel Platz geschaffen, um die Produktions- und Lagerprozesse zu optimieren und damit die Produktion steigern zu können. Zur Optimierung der Rohstoffan- und der Fertigproduktablieferung sollen insbesondere die Lagermöglichkeiten ausgeweitet und automatisiert werden. Kernstück ist dabei ein neues Hochregallager an der Westseite des Bendenwegs. Dieses wird mit einer Brücke über die Erft mit den Produktionsstätten verbunden, auf direktem Wege mit dem vorhandenen Lagergebäude an das es angebaut wird, sowie in der Endstufe durch eine Brücke über den Bendenweg mit der geplanten An- und Ablieferung. Um die Betriebsabläufe nicht zu unterbrechen, ist mit mehreren Ingenieurbüros ein 5-Stufen Plan entwickelt worden. Dieser wird in der Sitzung von Herrn Greven vorgestellt werden. Im Verfahren werden auch und besonders die Belange der Anwohner zu prüfen sein. Vorab kann jedoch bereits festgestellt werden, dass innerbetriebliche Verkehrsbelastungen, die ja Geräusche und Geruchsbelästigungen darstellen können, wie auch solche nach außen dadurch abnehmen werden, dass die Außenlager geschlossen werden und der Palettentransport mit Roh-und Fertigprodukten automatisiert ablaufen wird. 2. Rechtliche Würdigung Die betreffenden Flächen liegen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“. Da dieser Bebauungsplan die beabsichtigten baulichen Maßnahmen in der Form bisher rechtlich nicht ermöglicht, muss dieser für die Erweiterung geändert werden. Dabei sollten auch die übrigen Bereiche darauf hin überprüft werden, ob problemlos planungsrechtliche Anpassungen an den derzeitigen Bestand in einem miterfolgen können. Die Bauaufsicht des Kreises Euskirchen tat sich in der jüngsten Zeit nämlich immer schwerer, Änderungen oder Ergänzungen des Betriebes (z.B. letzt noch der Parkplatz) über Befreiungen zu genehmigen. 3. Finanzielle Auswirkungen Für das Planverfahren wird das Unternehmen auch ein Stadtplanungsbüro beauftragen, so dass keine externen Kosten auf die Stadt zukommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläe und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, Bebauungsplanes durchzuführen. die erforderlichen Vorverfahren zur Änderung des