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Beschlussvorlage (12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
30 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.09.2007 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1084 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 23.10.2007 Rat 30.10.2007 Haupt- und Finanzausschuss 11.12.2007 Rat 18.12.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA Rat HFA Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1084 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 die 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Entsprechend der durchgeführten Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) ergeben sich für das Jahr 2008 Gebührenerhöhungen um o o 6,2 % bei der Restmüllbehältergebühr und 4,3 % bei der Grundgebühr. Lediglich der Bonus für die Eigenkompostierung steigt je Benutzungseinheit von bislang 42,58 € auf 44,42 €; das entspricht einer Erhöhung um 4,32 %. 1. Erhöhung und Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises Der Kreis Euskirchen erhöht die Gebühr für Siedlungsabfall (Rest- und Sperrmüll) ab dem 01.01.2008 um 4% von bisher 164,00 Euro/t auf 170,55 Euro/t. Die übrigen für die Kalkulation maßgeblichen Gebührensätze bleiben unverändert. 2. Erhöhung der Unternehmerentgelte Die Firma SITA Kommunalservice macht für das Jahr 2008 auf der Grundlage des Entsorgungsvertrages und der darin enthaltenen Preisanpassungsklausel eine Erhöhung um 0,84 % geltend. Die vertragliche Preisanpassungsklausel regelt, dass Grundlage der Entgeltfestsetzung zu 75 % die lohn- bzw. lohngebundenen Kosten, zu 15 % die Energiekosten und zu weiteren 10 % die Kfz-Kosten sind. Auf dieser Basis setzt sich die Entgelterhöhung wie folgt zusammen: o Lohnkostensteigerung o Steigerung der Energiekosten (Diesel) o Steigerung der Kfz-Kosten 0,00 % 0,70 % 0,14 % 3. Erläuterungen zur Gebührenentwicklung 2008 Die eingangs dargelegte Gebührenentwicklung begründet sich erkennbar nicht allein aus der Erhöhung der Entsorgungsgebühr des Kreises für Siedlungsabfall und der Anpassung der Unternehmerentgelte. Andere Faktoren spielen hier - wie nachstehend erläutert wird – eine entscheidende Rolle. Aus dem Vergleich der Gebührenbedarfsberechnungen 2007 und 2008 ergibt sich eine Steigerung der Gesamtkosten der Abfallentsorgung von 1.735.680,03 € im Jahr 2007 auf 1.824.738,91 € im Jahr 2008, d.h. um 89.058,88 €. Ganz wesentlich beeinflusst wird diese Kostenerhöhung durch die Mehraufwendungen für die Biomüllerfassung. So stieg die über die Biotonnen erfasste Menge an kompostierbaren Abfällen im Vergleich zur Vorjahreskalkulation von 1.712,45 t um 293,69 t auf 2.006,14 t. Dies führt zu Mehraufwendungen bei den Gebühren des Kreises für die Kompostierung des Biomülls in Höhe von 29.222,16 € (293,69 t x 99,50 €). Steigende Biomüllmengen lassen sich nach Aussage des Kreises für das gesamte Kreisgebiet feststellen und dürften - zumindest teilweise – witterungsbedingt sein; so setzte in diesem Jahr die Vegetationperiode infolge der milden Temperaturen bereits sehr früh ein. Zudem führte der regenreiche Sommer zu einem stärkeren Aufkommen an Rasenschnitt. Fast parallel zur Biomüllmenge stieg das Gesamtbehältervolumen aller vorhanden Biotonnen von 471.200 Ltr. im September 2006 um 32.360 Ltr. auf 503.560 Ltr. im September 2007 (s. Tabelle). Seite 3 von Ratsdrucksache 1084 Behältergröße 80 Ltr. Biotonne Stand September 2006 - Stand September 2007 - Veränderung Stück Stück 853 821 - 32 120 Ltr. Biotonne 1.214 1.229 + 15 240 Ltr. Biotonne 1.072 1.210 + 138 insgesamt: 3.139 3.260 + 121 Neben der Erhöhung des Gesamtbestandes an Biotonnen fällt insbesondere die deutliche Zunahme bei den 240 Ltr. Gefäßen auf. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass insbesondere die Eigentümer/Besitzer größerer Garten- und/oder Rasenflächen auf die größeren Behälter zurückgreifen. Eine Entwicklung, die sich vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Gartenabfälle grundsätzlich nicht mehr verbrandt werden dürfen, voraussichtlich noch verstärken wird. Der vorstehend dargestellte veränderte Behälterbestand hat höhere Unternehmerentgelte von 8.733,12 € zur Folge. Insgesamt führen die Mehraufwendungen für die Biomüllerfassung und -verwertung in Höhe von 37.955,28 € zu einem Anstieg der Gesamtaufwendungen der Abfallentsorung um 2,23%. Die Folgen der vorbeschriebenen Entwicklung im Bereich der Biomüllentsorgung gehen aufgrund der durch das Gebührensystem vorgegebenen Quersubventionierung der Biotonne hauptsächlich zu Lasten der Restmülltonnengebühr. Insofern stellt sich die Frage, ob den veränderten Rahmenbedingungen -auch im Hinblick auf eine gerechtere Kostenumlage- durch ein modifiziertes Gebührensystem Rechung zu tragen ist. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dass sich der für Umweltfragen zuständige Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ in einer seiner nächsten Sitzungen mit der Frage eines modifizierten Gebührensystems für die Abfallentsorgung befasst und ggf. einen Lösungsvorschlag für zukünftige Gebührenbedarfsberechnungen entwickelt. Weitere nicht von der Entwicklung der Unternehmerentgelte und Kreisgebühren abhängige Mehrkosten ergeben sich aus ¾ der gestiegenen Rest- und Sperrmüllmenge von 49 t in Höhe von ¾ dem gestiegenen städtischen Kostenanteil für Personalausgaben, Kosten des Bauhofes, Verwaltungsgemeinkosten usw. in Höhe von 8.356,95 € 3.766,95 € 4. Darstellung der Gebührenentwicklung ¾ Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebührensatz/€ 106,20 € kalkulierte Erhöhung um/€ 6,60 kalkulierter Gebührensatz/€ 112,80 80 Ltr. Restmüllbehälter 141,60 € 8,80 150,40 120 Ltr. Restmüllbehälter 212,40 € 13,20 225,60 240 Ltr. Restmüllbehälter 424,80 € 26,40 451,20 660 ltr. Container 2.336,40 € 145,20 2.481,60 1.100 ltr. Container 3.894,00 € 242,00 4.136,00 Entsprechend der vorstehenden Gegenüberstellung der aktuellen und der für 2008 kalkulierten Gebührensätze steigt die Restmüllbehältergebühr um 6,2 %. ¾ Entwicklung der Grundgebühr Seite 4 von Ratsdrucksache 1084 Bezeichnung Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne Reduziert Grundgebühr bei Eigenkompostierung derzeitiger Gebührensatz /€ Kalkulierte Erhöhung um/€ kalkulierter Gebührensatz/€ 65,52 € 2,83 68,35 22,94 € 0,98 23,92 Entsprechend der vorstehenden Gegenüberstellung des aktuellen und des für 2008 kalkulierten Gebührensatzes steigt die Grundgebühr um rund 4,3 %. Der auf die Grundgebühr angerechnete Bonus für Eigenkompostierung steigt hingegen von bisher 42,58 € auf 44,43 € im Jahr 2008; dies entspricht einer prozentualen Steigerung um 4,34 %. ¾ Entwicklung der Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern Die erstmals zum 01.01.1999 eingeführte Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern wird um die von der Firma Wagner beantragte Entgeltanpassung von 0,84% für das Jahr 2008 erhöht. Die bezeichneten Groß-Container stehen für die Entsorgung von Abfällen zur Verfügung, die nach ihrer Menge nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter und Sperrgutabfuhr) befördert werden können. Für die Praxis sind sie nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr werden die tatsächlichen Unternehmerkosten zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt. Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden Sie in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2). 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 6 KAG i.V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften ist die Stadt zur kostendeckenden Gebührenerhebung verpflichtet. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht tangiert wird. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung soll sich der Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ in einer seiner nächsten Sitzungen mit der Frage eines modifizierten Gebührensystems für die Abfallentsorgung befassen und ggf. einen Lösungsvorschlag für zukünftige Gebührenbedarfsberechnungen entwicken. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Der demografische Wandel wird sich langfristig auch auf die Abfallentsorgung auswirken, z.B. durch den für Bad Münstereifefel bis 2020 prognostizierten Bevölkerungszuwachs von 5 – 6%. Diese Tatsache bedarf jedoch keiner eingehenden Betrachtung im Rahmen der jahrlich zu überarbeitenden Gebührenbedarfsberechnung. Seite 5 von Ratsdrucksache 1084 7. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Betriebsausschuss „Forsten“ ein alternatives Gebührenmodell, das eine stärker am Verursacherprinzip orientieren Kostenumlage beinhaltet, zur Beratung vorzulegen.