Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
30 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.09.2007
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1084
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
23.10.2007
Rat
30.10.2007
Haupt- und Finanzausschuss
11.12.2007
Rat
18.12.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
Rat
HFA
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1084
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 die 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung
und Beschlussfassung vorgelegt.
Entsprechend der durchgeführten Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) ergeben sich für das
Jahr 2008 Gebührenerhöhungen um
o
o
6,2 % bei der Restmüllbehältergebühr und
4,3 % bei der Grundgebühr.
Lediglich der Bonus für die Eigenkompostierung steigt je Benutzungseinheit von bislang 42,58 €
auf 44,42 €; das entspricht einer Erhöhung um 4,32 %.
1.
Erhöhung und Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises
Der Kreis Euskirchen erhöht die Gebühr für Siedlungsabfall (Rest- und Sperrmüll) ab dem
01.01.2008 um 4% von bisher 164,00 Euro/t auf 170,55 Euro/t. Die übrigen für die Kalkulation
maßgeblichen Gebührensätze bleiben unverändert.
2. Erhöhung der Unternehmerentgelte
Die Firma SITA Kommunalservice macht für das Jahr 2008 auf der Grundlage des
Entsorgungsvertrages und der darin enthaltenen Preisanpassungsklausel eine Erhöhung um
0,84 % geltend.
Die vertragliche Preisanpassungsklausel regelt, dass Grundlage der Entgeltfestsetzung zu 75
% die lohn- bzw. lohngebundenen Kosten, zu 15 % die Energiekosten und zu weiteren 10 % die
Kfz-Kosten sind. Auf dieser Basis setzt sich die Entgelterhöhung wie folgt zusammen:
o Lohnkostensteigerung
o Steigerung der Energiekosten (Diesel)
o Steigerung der Kfz-Kosten
0,00 %
0,70 %
0,14 %
3. Erläuterungen zur Gebührenentwicklung 2008
Die eingangs dargelegte Gebührenentwicklung begründet sich erkennbar nicht allein aus der
Erhöhung der Entsorgungsgebühr des Kreises für Siedlungsabfall und der Anpassung der
Unternehmerentgelte. Andere Faktoren spielen hier - wie nachstehend erläutert wird – eine
entscheidende Rolle.
Aus dem Vergleich der Gebührenbedarfsberechnungen 2007 und 2008 ergibt sich eine Steigerung
der Gesamtkosten der Abfallentsorgung von 1.735.680,03 € im Jahr 2007 auf 1.824.738,91 € im
Jahr 2008, d.h. um 89.058,88 €.
Ganz wesentlich beeinflusst wird diese Kostenerhöhung durch die Mehraufwendungen für die
Biomüllerfassung.
So stieg die über die Biotonnen erfasste Menge an kompostierbaren Abfällen im Vergleich zur
Vorjahreskalkulation von 1.712,45 t um 293,69 t auf 2.006,14 t. Dies führt zu Mehraufwendungen
bei den Gebühren des Kreises für die Kompostierung des Biomülls in Höhe von 29.222,16 €
(293,69 t x 99,50 €).
Steigende Biomüllmengen lassen sich nach Aussage des Kreises für das gesamte Kreisgebiet
feststellen und dürften - zumindest teilweise – witterungsbedingt sein; so setzte in diesem Jahr die
Vegetationperiode infolge der milden Temperaturen bereits sehr früh ein. Zudem führte der
regenreiche Sommer zu einem stärkeren Aufkommen an Rasenschnitt.
Fast parallel zur Biomüllmenge stieg das Gesamtbehältervolumen aller vorhanden Biotonnen von
471.200 Ltr. im September 2006 um 32.360 Ltr. auf 503.560 Ltr. im September 2007 (s. Tabelle).
Seite 3 von Ratsdrucksache 1084
Behältergröße
80 Ltr. Biotonne
Stand September 2006 - Stand September 2007 - Veränderung
Stück Stück 853
821
- 32
120 Ltr. Biotonne
1.214
1.229
+ 15
240 Ltr. Biotonne
1.072
1.210
+ 138
insgesamt:
3.139
3.260
+ 121
Neben der Erhöhung des Gesamtbestandes an Biotonnen fällt insbesondere die deutliche
Zunahme bei den 240 Ltr. Gefäßen auf. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass
insbesondere die Eigentümer/Besitzer größerer Garten- und/oder Rasenflächen auf die größeren
Behälter zurückgreifen. Eine Entwicklung, die sich vor dem Hintergrund der Tatsache, dass
Gartenabfälle grundsätzlich nicht mehr verbrandt werden dürfen, voraussichtlich noch verstärken
wird. Der vorstehend dargestellte veränderte Behälterbestand hat höhere Unternehmerentgelte
von 8.733,12 € zur Folge.
Insgesamt
führen
die
Mehraufwendungen
für
die
Biomüllerfassung
und
-verwertung in Höhe von 37.955,28 € zu einem Anstieg der Gesamtaufwendungen der
Abfallentsorung um 2,23%.
Die Folgen der vorbeschriebenen Entwicklung im Bereich der Biomüllentsorgung gehen aufgrund
der durch das Gebührensystem vorgegebenen Quersubventionierung der Biotonne hauptsächlich
zu Lasten der Restmülltonnengebühr. Insofern stellt sich die Frage, ob den veränderten
Rahmenbedingungen -auch im Hinblick auf eine gerechtere Kostenumlage- durch ein modifiziertes
Gebührensystem Rechung zu tragen ist.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dass sich der für Umweltfragen zuständige
Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ in einer seiner nächsten Sitzungen mit der Frage eines
modifizierten Gebührensystems für die Abfallentsorgung befasst und ggf. einen Lösungsvorschlag
für zukünftige Gebührenbedarfsberechnungen entwickelt.
Weitere nicht von der Entwicklung der Unternehmerentgelte und Kreisgebühren abhängige
Mehrkosten ergeben sich aus
¾ der gestiegenen Rest- und Sperrmüllmenge von 49 t in Höhe von
¾ dem gestiegenen städtischen Kostenanteil für Personalausgaben,
Kosten des Bauhofes, Verwaltungsgemeinkosten usw. in Höhe von
8.356,95 €
3.766,95 €
4. Darstellung der Gebührenentwicklung
¾ Entwicklung der Restmüllbehältergebühr
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger
Gebührensatz/€
106,20 €
kalkulierte
Erhöhung um/€
6,60
kalkulierter
Gebührensatz/€
112,80
80 Ltr. Restmüllbehälter
141,60 €
8,80
150,40
120 Ltr. Restmüllbehälter
212,40 €
13,20
225,60
240 Ltr. Restmüllbehälter
424,80 €
26,40
451,20
660 ltr. Container
2.336,40 €
145,20
2.481,60
1.100 ltr. Container
3.894,00 €
242,00
4.136,00
Entsprechend der vorstehenden Gegenüberstellung der aktuellen und der für 2008
kalkulierten Gebührensätze steigt die Restmüllbehältergebühr um 6,2 %.
¾ Entwicklung der Grundgebühr
Seite 4 von Ratsdrucksache 1084
Bezeichnung
Volle Grundgebühr bei
Benutzung der Bio-Tonne
Reduziert Grundgebühr bei
Eigenkompostierung
derzeitiger
Gebührensatz /€
Kalkulierte
Erhöhung um/€
kalkulierter
Gebührensatz/€
65,52 €
2,83
68,35
22,94 €
0,98
23,92
Entsprechend der vorstehenden Gegenüberstellung des aktuellen und des für 2008
kalkulierten Gebührensatzes steigt die Grundgebühr um rund 4,3 %. Der auf die Grundgebühr
angerechnete Bonus für Eigenkompostierung steigt hingegen von bisher 42,58 € auf 44,43 €
im Jahr 2008; dies entspricht einer prozentualen Steigerung um 4,34 %.
¾
Entwicklung der Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern
Die erstmals zum 01.01.1999 eingeführte Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von
Groß-Containern wird um die von der Firma Wagner beantragte Entgeltanpassung von 0,84%
für das Jahr 2008 erhöht. Die bezeichneten Groß-Container stehen für die Entsorgung von
Abfällen zur Verfügung, die nach ihrer Menge nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen
(Restmüllbehälter und Sperrgutabfuhr) befördert werden können. Für die Praxis sind sie nur
von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr werden die tatsächlichen Unternehmerkosten
zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt.
Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden
Sie in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2).
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 6 KAG i.V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften ist die Stadt
zur kostendeckenden Gebührenerhebung verpflichtet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht
tangiert wird.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung soll sich der Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ in
einer seiner nächsten Sitzungen mit der Frage eines modifizierten Gebührensystems für die
Abfallentsorgung
befassen
und
ggf.
einen
Lösungsvorschlag
für
zukünftige
Gebührenbedarfsberechnungen entwicken.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Der demografische Wandel wird sich langfristig auch auf die Abfallentsorgung auswirken, z.B.
durch den für Bad Münstereifefel bis 2020 prognostizierten Bevölkerungszuwachs von 5 – 6%.
Diese Tatsache bedarf jedoch keiner eingehenden Betrachtung im Rahmen der jahrlich zu
überarbeitenden Gebührenbedarfsberechnung.
Seite 5 von Ratsdrucksache 1084
7. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 12. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad
Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage
1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Betriebsausschuss „Forsten“ ein alternatives
Gebührenmodell, das eine stärker am Verursacherprinzip orientieren Kostenumlage beinhaltet, zur
Beratung vorzulegen.