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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1084)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
40 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084 Seite 1 von 8 Gebührenbedarfsberechnung 2008 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel I. A. Aufwendungen Unternehmerentgelte Grundlage für die nachstehend aufgeführten Unternehmerentgelte ist der mit der Firma SITA Kommunalservice abgeschlossene Vertrag über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Berücksichtigung der für das Jahr 2008 ermittelten Entgeltanpassung in Höhe von 0,84%. 1. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Restabfall 1.1 Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice 16.093,16 € 1.2 Entleerungs- und Transportentgelt für Restabfall 251.446,93 € 2. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Bioabfall 2.1. Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice 2.2. Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall (14-tägliche Regelabfuhr) 22.960,08 € 174.043,84 € 2.3. Zusätzliches Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall bei mindestens 8 Zusatzabfuhren im Sommer 53.537,88 € 3. Sperrmüllsammlung 69.600,76 € 4. Grünabfallsammlung 9.528,62 € 5. Weihnachtsbaumabfuhr 4.726,08 € 6. Kühlgeräte, Elektrogroßgeräte auf Abruf (monatliche Abholung) 7. Mobile Schadstoffsammlung (4 Termine pro Jahr) sowie Leerung der Altbatterie-Sammelbehälter 7.690,17 € 8. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort, Josef-JonasStraße, dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers 1.858,96 € 9. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil) Gesamtbetrag der Unternehmerentgelte: 20.060,05 € 167.459,52 € 799.006,05 € Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084 B. Seite 2 von 8 Abfallgebühren des Kreises 1. Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle 2. Abfallgebühren für - Siedlungsabfälle (Restmüll) - Biomüll - Sperrmüll - Grünabfälle 30.000,00 € - ca. 2.791 t x 170,55 €= - ca. 2.010 t x 99,50 €= - ca. 954 t x 170,55 €= - ca. 103 t x 54,70 €= 476.005,05 € 199.995,00 € 162.704,70 € 5.634,10 € Gesamtbetrag der Entsorgungsgebühren des Kreises: 874.338,85 € C. Sonstige Kosten 1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte = 3.330,00 € 2. Containerpatenschaften = 9.290,00 € 3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße 5.040,00 € 4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der Containerstandorte 1.500,00 € 5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung) 5.950,00 € 6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen 8.000,00 € 7. Vermischte Ausgaben 4.000,00 € = Gesamtbetrag der sonstigen Kosten: 37.110,00 € D. Städtische Kostenanteile 1. Personalausgaben 59.672,04 € 2. Innere Verrechnung - Zentrale Beschaffungsstelle 878,00 € 3. Bücher, Zeitschriften, Gesetze 853,00 € 4 Innere Verrechnung – Bewirtschaftungskosten 392,00 € 5. Innere Verrechnung - Bauhof 6. Verwaltungsgemeinkosten 7.408,00 € 45.080,97 € Gesamtbetrag der städtischen Kostenanteile 114.284,01 € Kosten der Abfallentsorgung insgesamt: = 1.824.738,91 € ./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte = 21.500,00 € Summe: = 1.803.238,91 € Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084 II. Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens 3.610 Behälter x 1.065 Behälter x 1.769 Behälter x 285 Behälter x 8 Behälter x 54 Behälter x III. Seite 3 von 8 60 l Volumen 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen 660 l Volumen x 2 1.100 l Volumen x 2 = = = = = = 216.600 l 85.200 l 212.280 l 68.400 l 10.560 l 118.800 l 711.840 l Berechnung der Gebühren Die Gesamtgebühr setzt sich aus der Grundgebühr sowie der ausschließlich am vorgehaltenen Volumen der Restmülltonne orientierten Restmüll-Behältergebühr zusammen. Bei nachgewiesener Eigenkompostierung wird ein 65 %iger Abschlag von der vollen Grundgebühr gewährt. 1. Ermittlung der Restmüll-Behältergebühr sowie Grundgebühr Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung werden mit 1/4-Anteil als Grundgebühr und 3/4-Anteil als Restmüll-Behältergebühr (Entsorgungs- bzw. Arbeitsgebühr) aufgeteilt. Gesamtaufwendungen (ohne Mietentgelte der Restmülltonnen und die hierauf entfallenden Verwaltungsgemeinkosten) davon 1/4-Anteil als Grundgebühr 3/4-Anteil Restmüll-Behältergebühr 1.1. 1.786.743,91 € 446.685,98 € 1.340.057,93 € Ermittlung der Restmüll-Behältergebühren Kostenanteil Behältervolumen = 1.340.057,93 Euro = 1,88 Euro/l = 711.840 l 60 l Behälter ( 60 l x 80 l Behälter ( 80 l x 120 l Behälter ( 120 l x 240 l Behälter ( 240 l x 660 l Behälter ( 660 l x 1.100 l Behälter (1.100 l x 1,88 Euro/l) 1,88 Euro/l) 1,88 Euro/l) 1,88 Euro/l) 1,88 Euro/l x 2) 1,88 Euro/l x 2) 112,80 Euro 150,40 Euro 225,60 Euro 451,20 Euro 2.481,60 Euro 4.136,00 Euro 1.2. Ermittlung der Grundgebühr Bei der Ermittlung der Grundgebühr ist hinsichtlich der Berechnungs-/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass 3.388 wegen Eigenkompostierung eine reduzierte Grundgebühr zahlen. Insgesamt erfasst sind 8.737 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung der vollen Grundgebühr 6.535 Berechnungseinheiten. Kostenanteil Berechnungseinheiten Volle Grundgebühr = Um 65% reduzierte Grundgebühr = 446.685,98 Euro = 68,35 Euro 6.535 68,35 Euro 23,92 Euro Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084 2. Seite 4 von 8 Gebührenzuschläge bei Miete der Behälter Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Abfallbehälter zu mieten. Die Gebührenzuschläge betragen auf der Grundlage der Mietentgelte der Fa. SITA Wagner zuzüglich 2,5 % Verwaltungsgemeinkosten - für den 60 l Abfallbehälter - für den 80 l Abfallbehälter - für den 120 l Abfallbehälter - für den 240 l Abfallbehälter - für den 660 l Abfallbehälter - für den 1.100 l Abfallbehälter lV. 4,10 € 4,10 € 4,92 € 5,54 € 40,98 € 51,23 € Ermittlung der Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern im Rahmen des § 1 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung Gemäß Angebot der Firma SITA Wagner vom 28.10.2003 beträgt das Unternehmerentgelt für die Gestellung, Miete (bis eine Woche) und Abtransport von Großcontainern (Mulden) mit einem Fassungsvermögen von 4, 5, 7, 10, 20 und 36 cbm zuzüglich der aktuellen Entgeltsteigerung um 0,84 % einheitlich 129,74 Euro. Hinzuzurechnen sind die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %. Die Gebühr für diese Leistung beträgt somit insgesamt 132,98 Euro. Wird die in der vorstehenden Gebühr enthaltene kostenneutrale Standzeit des Containers von einer Woche überschritten, so ist für jede weitere angefangene Standwoche eine Miete von 15,05 Euro zu zahlen. Hinzuzurechnen sind ebenfalls die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %, so dass die Containermiete ab der zweiten Standwoche für jede angefangene Woche insgesamt 15,43 Euro beträgt. V. Darstellung der Gebührenentwicklung entsprechend der vorstehenden Kalkulation ¾ Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße derzeitiger Gebührensatz/€ 60 Ltr. Restmüllbehälter 106,20 € kalkulierte Erhöhung um/€ 6,60 € kalkulierter Gebührensatz/€ 112,80 80 Ltr. Restmüllbehälter 141,60 € 8,80 € 150,40 120 Ltr. Restmüllbehälter 212,40 € 13,20 € 225,60 240 Ltr. Restmüllbehälter 424,80 € 26,40 € 451,20 660 Ltr. Container 2.336,40 € 145,20 € 2.481,60 1.100 Ltr. Container 3.894,00 € 242,00 € 4.136,00 Entsprechend der vorstehenden Gegenüberstellung des aktuellen und des für 2008 kalkulierten Gebührensatzes steigt die Restmüllbehältergebühr um 6,2 %. Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084 ¾ Seite 5 von 8 Entwicklung der Grundgebühr Bezeichnung Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne Reduziert Grundgebühr bei Eigenkompostierung derzeitiger Gebührensatz /€ Kalkulierte Erhöhung um/€ kalkulierter Gebührensatz/€ 65,52 € 2,83 € 68,35 22,94 € 0,98 € 23,92 Entsprechend der vorstehenden Gegenüberstellung des aktuellen und des für 2008 kalkulierten Gebührensatzes steigt die Grundgebühr um rund 4,3 %. ¾ Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter: Behältergröße derzeitiger Gebührensatz/€ 60 Ltr. Restmüllbehälter 4,10 € kalkulierte Erhöhung um/€ 0,00 € kalkulierter Gebührensatz/€ 4,10 € 80 Ltr. Restmüllbehälter 4,10 € 0,00 € 4,10 € 120 Ltr. Restmüllbehälter 4,92 € 0,00 € 4,92 € 240 Ltr. Restmüllbehälter 5,54 € 0,00 € 5,54 € 660 Ltr. Container 40,98 € 0,00 € 40,98 € 1.100 Ltr. Container 51,23 € 0,00 € 51,23 € Entsprechend der vorstehenden Gegenüberstellung des aktuellen und des für 2008 kalkulierten Gebührensatzes bleibt der Gebührenzuschlag bei Miete des Behälters unverändert. Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084 Seite 6 von 8 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung Zu Ziffer I - Aufwendungen A. Unternehmerentgelte Auf der Grundlage des Entsorgungsvertrages vom 12.12.2003 macht die Firma SITA Kommunal Service für das Jahr 2008 eine Erhöhung der Unternehmerentgelte um 0,84 % geltend B. Abfallgebühren des Kreises 1. Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle Die bei der Kreismülldeponie angelieferte und abgerechnete Sondermüllmenge des Zeitraumes von September 2006 bis August 2007 kann dem Anhang I zu diesen Erläuterungen entnommen werden. Gemäß dem Entwurf der Kreisgebührensatzung werden die Gebührensätze für die Sondermüllannahme vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung unverändert bleiben: Auf der Grundlage der im Referenzzeitraum erfassten Sondermüllmengen und der im nächsten Jahr gültigen Gebührensätze ist von Gesamtaufwendungen in Höhe von 30.000,00 € auszugehen. 3. Abfallgebühren für a) Siedlungsabfälle (Hausmüll) Gemäß der Gebührensatzung des Kreises wird die Restmüllgebühr von derzeit 164,00 € um 6,55 € auf 170,55 € je Tonne erhöht. Hinsichtlich der veranschlagten Restmüllmenge wird auf den Anhang I zu diesen Erläuterungen verwiesen. b) Bio-Abfälle (Biotonne) Auf der Basis der sich abzeichnenden Mengenentwicklung (Anhang I) wird das Gesamtaufkommen an Biomüll im nächsten Jahr rund 2.006 Tonnen betragen. Dies bedeutet eine Steigerung zum vorhergehenden Referenzzeitraum um 293 Tonnen. Dies entspricht einer Erhöhung der Gebührenforderung des Kreises um 29.153,50 €. Die Gebühr für die Anlieferung von Biomüll beträgt entsprechend der Gebührensatzung des Kreisest 99,50 €/t. c) Sperrmüll Entsprechend der aktuellen Auswertung (Anhang I) liegt das Sperrgutaufkommen bei 921 t. Gemäß der Gebührensatzung des Kreises wird die Gebühr für die Anlieferung von Sperrmüll von derzeit 164,00 € um 6,55 € auf 170,55 € je Tonne erhöht. d) Grünabfälle Im Rahmen der beiden Grünabfallsammlungen werden rd. 103 t kompostierbare Abfälle erfasst. Die hierfür zu veranschlagenden Gebühren belaufen sich auf insgesamt 5.793,27 Euro. Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084 Seite 7 von 8 C. Sonstige Kosten 1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte Nach Maßgabe der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind für die überwiegend im öffentlichen Straßenraum aufgestellten Wertstoffcontainer Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Die Ausweisung der Sondernutzungsgebühr ist nicht nur aufgrund der verbindlichen Satzungsvorschriften erforderlich, sondern auch in Bezug auf die zukünftigen Verhandlungen mit DSD über die Anpassung der Entgeltzahlungen als Argumentationshilfe geboten. 2. Containerpatenschaft Mit der Einführung des Dualen Systems und der hiermit verbundenen Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen entstehenden Kosten (Herrichtung, Bereitstellung, Reinigung, Sondernutzungsgebühren usw.) ist die bis dahin dem Entsorgungsunternehmen übertragene Reinigungsverpflichtung auf die Stadt übergegangen. Die Stadt hat diese Reinigungspflicht interessierten Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Organisationen im Rahmen sogenannter Containerpatenschaften übertragen. Die Vereine und gemeinnützigen Organisationen haben sich verpflichtet, insgesamt 36 Containerstandorte wöchentlich zu kontrollieren und im Bedarfsfall zu reinigen. Die hierfür gewährte Aufwandsentschädigung beträgt 255,65 Euro jährlich je Containerstandort. Darüber hinaus ist für einen auf Privatgelände stehenden Container eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 76,69 Euro jährlich zu zahlen. 3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Auf den Steinen Der insbesondere wegen seiner räumlichen Nähe zum extra Verbrauchermarkt stark frequentierte Standort der Wertstoffcontainer im Gewerbegebiet wies in der Vergangenheit starke Verunreinigungen auf, die zuletzt ein nicht mehr vertretbares Ausmaß erreichten. Da aufgrund der personellen Situation des städt. Bauhofes eine kontinuierliche Reinigung durch die Stadt selbst nicht gewährleistet werden konnte, wurde die Arbeiterwohlfahrt Euskirchen e.V. mit der Säuberung des Containerstandortes beauftragt. Der wöchentliche Reinigungsaufwand wurde auf 10 Std. a 13,27 Euro/Std. einschl. Lohnnebenkosten begrenzt. Seitens des extra Marktes wird diese Maßnahme mit 230,08 Euro monatlich bezuschusst. 4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung Containerstandorte Aus den Entgeltzahlungen der DSD wird auch im kommenden Jahr ein Betrag von 1.500,00 Euro zur Verfügung gestellt, um bisher noch nicht befestigte Containerstandorte herzurichten. 5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete und -abfuhr, Ersatzbeschaffung) Nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes können die Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben über die Abfallgebühr abgerechnet werden. Für die Unterhaltung und den Austausch von Straßenpapierkörben sowie die Miete und die Abfuhr der Container fallen Kosten in Höhe von 5.950 Euro jährlich an. 6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen Gemäß § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes umfasst die Müllabfuhr auch das Ein- sammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks, von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist. Zu den ansatzfähigen Kosten im Sinne des Anlage 2 zur Beschlussvorlage 1084 Seite 8 von 8 Kommunalabgabengesetzes zählen nach § 9 Abs. 2 LAbfG auch die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Endbeseitigen verbotswidriger Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken. Für das Jahr 2008 wird ein Betrag von 8.000,00 € für die Beseitigung wilder Müllkippen veranschlagt. 7. Vermischte Ausgaben Über diesen Ansatz wird regelmäßig die Anschaffung neuer Behälter zur Erfassung von Altbatterien, der Versand der Müllabfuhrkalender und die Anschaffung von Gebührenkontrollmarken finanziert. D. Städtischen Kostenanteile 1. Personalausgaben Für das Haushaltsjahr 2008 werden für den Bereich Abfallentsorgung Personalausgaben in Höhe von 59.672,04,00 Euro veranschlagt. Hierin enthalten sind nicht nur die Aufwendungen für die Verwaltung der Müllabfuhrgebühren und die Organisation der Abfuhr, sondern auch die Personalkosten, die beim städtischen Bauhof unter anderem für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe, anfallen. 2. Sächlicher Verwaltungsaufwand An sächlichem Verwaltungsaufwand (Bewirtschaftungskosten, Kostenanteile der zentralen Beschaffungsstelle) werden für das Jahr 2008 Kosten in Höhe von 2.123,00 € veranschlagt. 3. Fuhrpark/Bauhof Dieser Kostenansatz enthält im Wesentlichen die Aufwendungen (Fahrzeugkosten), die dem städtischen Bauhof aus der Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe entstehen; und zwar in einer Größenordnung von 7.408,00 Euro. 4. Verwaltungsgemeinkosten (2,5 % des Gebührenaufkommens) 2,5 % des ermittelten Gebührenaufkommens werden als sogenannte Verwaltungsgemeinkosten, z.B. für die Querschnittsämter (Hauptamt, Stadtkasse) in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte Entsprechend der Vereinbarung über die Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen anfallenden Kosten erhält die Stadt Bad Münstereifel für die in ihrem Gebiet aufgestellten Glascontainer einen Pauschalbetrag von 1,15 Euro/ Einwohner/Jahr; insgesamt etwa 21.500,-- Euro. Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern Mit der 4. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung wurde § 1 Absatz 4 neu ein-gefügt, der bestimmt, dass im Einzelfall Großcontainer zur Abfallentsorgung bereitgestellt werden. Im gleichen Zug ist die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung um einen entsprechenden Gebührentatbestand ergänzt worden