Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.11.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1081
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4631 - Bad
Münstereifel, Uhlenbergweg
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1081
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück Nr.
4631, Flur 1 in der Gemarkung Münstereifel vor.
Das Grundstück liegt im Sinne des § 34 BauGB im Innenbereich und ist als Wohnbaufläche
ausgewiesen.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit den Abmessungen 14,99 m x 5,00 m.
Die Bebauung erfolgt in 2. Baureihe in unmittelbarer Nähe zu der Bahnlinie. Die Bebauung der
angrenzenden Flurstücke Nr. 4632 und 5064 erfolgte bereits ebenfalls in 2. Baureihe, sodass sich
hier ein Fall von Baulückenschließung in zweiter Baureihe ergibt.
Die Erschließung des Einfamilienwohnhauses soll über das vordere Flurstück Nr. 5061 erfolgen.
Die Eigentümer beider Grundstücke sind jedoch unterschiedlich. Daher ist eine gesicherte des
Grundstückes aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse der Baugrundstücke nur
durch Abschluss einer Grunddienstbarkeit bzw. einer Vereinigungsbaulasteintragung
Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Unter der
Vorraussetzung, dass die Erschließung durch den Abschluss einer Grund
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist gem. der BauO NRW baugenehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Die Kosten für die Umverlegung der auf dem
Grundstück durch Grunddienstbarkeit gesicherten Ver- und Entsorgungsleitungen trägt der
Antragsteller.