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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4631 - Bad Münstereifel, Uhlenbergweg )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4631 - Bad Münstereifel, Uhlenbergweg ) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4631 - Bad Münstereifel, Uhlenbergweg )

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.11.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1081 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4631 - Bad Münstereifel, Uhlenbergweg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1081 1. Sachverhalt: Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück Nr. 4631, Flur 1 in der Gemarkung Münstereifel vor. Das Grundstück liegt im Sinne des § 34 BauGB im Innenbereich und ist als Wohnbaufläche ausgewiesen. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit den Abmessungen 14,99 m x 5,00 m. Die Bebauung erfolgt in 2. Baureihe in unmittelbarer Nähe zu der Bahnlinie. Die Bebauung der angrenzenden Flurstücke Nr. 4632 und 5064 erfolgte bereits ebenfalls in 2. Baureihe, sodass sich hier ein Fall von Baulückenschließung in zweiter Baureihe ergibt. Die Erschließung des Einfamilienwohnhauses soll über das vordere Flurstück Nr. 5061 erfolgen. Die Eigentümer beider Grundstücke sind jedoch unterschiedlich. Daher ist eine gesicherte des Grundstückes aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse der Baugrundstücke nur durch Abschluss einer Grunddienstbarkeit bzw. einer Vereinigungsbaulasteintragung Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Unter der Vorraussetzung, dass die Erschließung durch den Abschluss einer Grund 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist gem. der BauO NRW baugenehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Die Kosten für die Umverlegung der auf dem Grundstück durch Grunddienstbarkeit gesicherten Ver- und Entsorgungsleitungen trägt der Antragsteller.