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Beschlusstext (Zuwendungen an Fraktionen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
83 kB
Datum
25.08.2014
Erstellt
16.09.14, 18:30
Aktualisiert
16.09.14, 18:30
Beschlusstext (Zuwendungen an Fraktionen) Beschlusstext (Zuwendungen an Fraktionen)

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Brühl, den 16.09.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 25.08.2014 Öffentliche Sitzung 7.1 Zuwendungen an Fraktionen 247/2014 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschuss zu fassen: Der Rat beschließt, ab 1. September 2014 den Fraktionen gem. § 56 Abs. 3 GO NW aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung als Geld- und Sachleistungen zu gewähren. Die Geldleistungen bestehen aus einem Sockelbetrag von monatlich 550 € pro Fraktion plus 40 € pro Fraktionsmitglied. Einem einzelnen Ratsmitglied, das keiner Fraktion angehört, wird eine monatliche Geldzuwendung in Höhe von 210 € gewährt. Die Geldleistungen können für folgende Zwecke verwendet werden: 1. Beschäftigung von Personal (z. B. Fraktionssekretärin) 2. Beschaffung von Literatur und Zeitschriften 3. Fortbildung der Fraktionsmitglieder 4. Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion (nicht der Partei) 5. Geschäftsbedürfnisse (Porto, Papier, Kopierkosten, Büromaterial, Anschaffung von Büromaschinen und Computern, Wartungskosten) 6. Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen 7. Durchführung von Fraktionssitzungen (Zuwendungen für maximal zwei auswärtige Klausursitzungen jährlich über jeweils eine maximal 2-tägige Dauer in maximal 350 km-Entfernung dürfen nur gewährt werden, wenn es sich um Haushaltsberatungen oder um Beratung grundlegender Planungen der Gemeinde handelt). Darüber hinaus werden den Fraktionen als Sachleistungen bzw. geldwerte Leistungen gewährt: 1. Kalkulatorische Miete, Instandhaltungs-, Strom-, Gas-, Wasser-, Versicherungsund Reinigungskosten für die Bereitstellung von Räumen für die Fraktionsgeschäftsstelle und für die Durchführung von Fraktionssitzungen 2. Bereitstellung Büromöbel und EDV-Ausstattung (im Turnus der Verwaltung) bzw. Abschreibungskosten 3. Kosten für Telefon, Telefax und Rechnerzeiten Der Geldwert dieser Sachleistungen wird in der jährlich dem Haushaltsplan beizufügenden Anlage ausgewiesen. Beschluss Hauptausschuss 25.08.2014 1 von 2 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 25.08.2014 2 von 2