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Beschlussvorlage (Schuldenmanagement; hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 19.05.07)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Schuldenmanagement;
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 19.05.07) Beschlussvorlage (Schuldenmanagement;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.05.2007 - Der Bürgermeister Az: 210 Nr. der Ratsdrucksache: 821 Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 12.06.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schuldenmanagement; hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 19.05.07 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 821 Z-2 Sachverhalt: Zu dem als Anlage beigefügten Antrag der UWV-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Es ist bedauerlich, dass die WestLB in jüngster Vergangenheit mit Negativschlagzeilen auf sich aufmerksam gemacht hat. Wichtig ist allerdings, dass dies nichts mit dem Bereich zu tun hat, mit dem wir unsere derivativen Zinssicherunggeschäfte tätigen. Insofern die WestLB unter Generalverdacht zu stellen und dies dann zum Gradmesser von Entscheidungen zu machen, trägt unserer Notwendigkeit zur Senkung von Zinsbelastungen nicht Rechnung. Die Ziele des Derivateeinsatzes sind • die Verbesserung von Kreditkonditionen bei bestehenden Krediten und • die Begrenzung von Zinsänderungsrisiken einzelner Kredite. Die rechtlichen Rahmenbedingungen verpflichten die Kommunen weder zum Einsatz von Derivaten noch verbieten sie diesen. Der aktuelle Krediterlass des Innenministeriums NRW vom 09.10.2006 erklärt den Abschluss von Zinsderivaten zur Zinsabsicherung grundsätlich für zulässig. Der Abschluss von Derivatgeschäften muss der Aufsichtsbehörde demnach nicht angezeigt werden. Oberstes Gebot für den Abschluss eines Derivates ist, dass das Derivat in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zu einem bestehenden Grundgeschäft (Kredit) stehen muss. Dies wird und wurde bei den getätigten Geschäften beachtet. Die Zahlen sprechen für sich, seit Beginn im Jahr 2006 hat die Stadt durch die getätigten Geschäfte insgesamt die Zinsbelastung um rd. 49.000,00 € senken können. Nimmt man die Minimierung der Zinsbelastung bei den Stadtwerken hinzu, liegt die Einsparung insgesamt bei rd. 98.000,00 €. Ein Betrag, der letztlich für die Bürgerinnen und Bürger eine Entlastung darstellt und so auch zur Haushaltskonsolidierung beiträgt. Was bei der Stadt Hagen nicht funktioniert hat, sollte von hier nicht kommentiert werden. Festzuhalten ist jedoch, dass die Stadt Hagen nicht mit der WestLB zusammen gearbeitet hat. Spekulation bezeichnet in der Wirtschaftssprache das Streben nach kurzfristigen, lukrativen Investitionsmöglichkeiten. Ziel einer jeden wirtschaftlichen Spekulation ist es, einen finanziellen Vorteil durch die künftige Realisierung einer erwarteten Markteinschätzung zu erzielen. Spekulation ist stets mit dem Risiko bzw. der Gefahr zu verlieren (Verlustrisiko) und mit der Chance zu gewinnen (Gewinnchance) verbunden. Insoweit waren auch die bisherigen Entscheidungen zu den Festzinslaufzeiten spekulativ und letztendlich mit wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Da die Erwartungen jedoch auf Informationen und steter Marktbeobachtung beruhen, unterscheidet sich der Spekulant von einem Spieler („Zocker“): Ersterer handelt wohlüberlegt, indem er seinen Anlageentscheidungen vornehmlich ökonomische Ursachen und Analysen zugrunde legt. Letzterer hingegen handelt willkürlich, sprich "auf gut Glück". Das Ausmaß unserer Darlehensverpflichtungen zwingt uns heute gezielte Gegenmaßnahmen geradezu auf. Die Hinnahme hoher Zinsniveaus kann nicht der Anspruch an verantwortungsvolle Rats- und Verwaltungsarbeit sein, wenn zugleich Entlastungsmöglichkeiten auf dem Markt angeboten werden. Von Seiten der Verwaltung wurde immer betont, dass eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik erfolgt und daher die Verwaltung hier noch in einem Lernprozess befindlich ist. Das benötigte Fachwissen wird sukzessive im erforderlichen Umfange aufgebaut. Hierzu baut die Verwaltung auf die sich bisher bewährte Beratung der WestLB und der KSK Euskirchen. Seite 3 von Ratsdrucksache 821 Z-2 Vor diesem Hintergrund wurden derivative Zinssicherungsgeschäfte in überschaubarem Umfange getätigt, die derzeit auch mit gleichfalls überschaubarem Personaleinsatz zu handhaben sind. Beschlussvorschlag: Der eingeschlagene Weg, mittels derivativer Zinssicherungsinstrumente die Zinsbelastungen der Stadt zu minimieren, wird beibehalten. Der Verwaltung wird aufgetragen, dass neu zu tätigende Geschäfte zuvor im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen und zu beschließen sind. Über erforderlich werdende Umstrukturierungen ist dem Haupt- und Finanzausschuss unverzüglich zu berichten.