Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
11.02.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.01.2009
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 658 Z-9
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
11.02.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: Abstufung von Kreisstraßen
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 658 Z-9
1. Sachverhalt:
Nach der Verfügung der Bezirksregierung über die Abstufung der K 48 und der K 52 ist noch die
Frage zu klären, wann und wie die Straßen in einen technisch einwandfreien Zustand versetzt
werden. Hierzu hat die Stadt den Kreis mit beiliegendem Schreiben um entsprechende Auskünfte
gebeten. Daraufhin bietet der Kreis eine erneute Ortsbesichtigung nach dem Winter an, um auch
die weiteren Schäden bzw. Schadensvergrößerungen mit aufzunehmen. Dies wird
verwaltungsseitig für die richtige Vorgehensweise gehalten.
Da die Frage des technisch einwandfreien Zustandes einer Straße eine Sachfrage im
Zuständigskeitsbereich des Bauausschusses ist, sollte der Sachverhalt in diesen verwiesen
werden und die Verwaltung nach der noch anzuberaumenden Ortsbesichtigung in diesem
Ausschuss berichten.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Vorgang wird in den Bauausschuss verwiesen, in dem die Verwaltung nach dem
anzuberaumenden Ortstermin mit dem Kreis berichtet.