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Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: Abstufung von Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
11.02.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: Abstufung von Kreisstraßen) Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: Abstufung von Kreisstraßen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.01.2009 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 658 Z-9 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 11.02.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: Abstufung von Kreisstraßen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 658 Z-9 1. Sachverhalt: Nach der Verfügung der Bezirksregierung über die Abstufung der K 48 und der K 52 ist noch die Frage zu klären, wann und wie die Straßen in einen technisch einwandfreien Zustand versetzt werden. Hierzu hat die Stadt den Kreis mit beiliegendem Schreiben um entsprechende Auskünfte gebeten. Daraufhin bietet der Kreis eine erneute Ortsbesichtigung nach dem Winter an, um auch die weiteren Schäden bzw. Schadensvergrößerungen mit aufzunehmen. Dies wird verwaltungsseitig für die richtige Vorgehensweise gehalten. Da die Frage des technisch einwandfreien Zustandes einer Straße eine Sachfrage im Zuständigskeitsbereich des Bauausschusses ist, sollte der Sachverhalt in diesen verwiesen werden und die Verwaltung nach der noch anzuberaumenden Ortsbesichtigung in diesem Ausschuss berichten. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Vorgang wird in den Bauausschuss verwiesen, in dem die Verwaltung nach dem anzuberaumenden Ortstermin mit dem Kreis berichtet.