Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.09.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1037 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bezügl. des Grundstückes Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nr. 214,
Arloffer Weg
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1037 Z-1
1. Sachverhalt:
Zu dem Bauvorhaben in Bad Münstereifel-Iversheim, Arloffer Weg, hat in der letzten Sitzung des
Ausschusses eine Ortsbesichtigung stattgefunden.
Die Entscheidung über die Angelegenheit wurde vertagt, zunächst sollte die
Erschließungssituation, insbesondere hinsichtlich der Anlage eines Wendehammers, geklärt
werden.
Mit dem Eigentümer der Flurstücke 216 und 217, wurde vereinbart, dass dieser eine Fläche von
ca. 186 m² für den Ausbau einer Wendeanlage zur Verfügung stellt. Eine Planunterlage ist zur
Kenntnis beigefügt. Der Antragsteller sagt, er sei bereit die Fläche unter der Vorraussetzung
abzutreten, dass auf den Flurstücken 216 und 217 eine Bebauung ermöglicht wird. Dies darf
jedoch nicht im Zusammenhang entschieden werden. Über die Frage einer Baumöglichkeit ist
unabhängig zu entscheiden.
Auf dem beigefügten Übersichtsplan sind die Bereiche gekennzeichnet, auf denen die beiden
Grundstückseigentümer weitere Baumöglichkeiten haben möchten.
Um eine Bebauung in diesem Umfang zu ermöglichen, sind planungsrechtliche Schritte
einzuleiten.
Der Bereich wurde durch das letzte Hochwasserereignis nicht betroffen.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag: