Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
127 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 159.1
"Jahnshof" (Pflegezentrum)
Erftstadt-Konradsheim
- Zusammenfassende Erklärung Zusa BPL 159.1 0106.doc 14. Sep. 2011
Inhaltsübersicht
1.
Vorbemerkungen
Seite 2
2.
Berücksichtigung der Umweltbelange
Seite 2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 4
Seite 5
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 7
3.
4.
5.
Umweltbericht einschl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Geräuschimmissions-Untersuchung
Erschließungskonzeption
Entwässerungskonzept
Abbruch- und Verwertungskonzept / Altlasten u.ä.
Archäologische Sachverhaltsermittlung
Hochwasserschutz
Abschließende Beurteilung
Beteiligung der Öffentlichkeit
Seite 8
3.1
3.2
Seite 8
Seite 8
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Seite 9
4.1
4.2
Seite 9
Seite 10
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB
Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
Änderungen des Bebauungsplanes nach der Offenlage
Seite 11
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
Seite 11
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 13
Seite 13
Urkunde
Textliche Festsetzungen
Nachrichtliche Übernahmen
Hinweise
Begründung
Umweltbericht
6.
Planungsalternativen
Seite 14
7.
Planverwirklichung
Seite 15
Seite 2 (15)
BPL Nr. 159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum)
1.
Vorbemerkungen
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 4 BauGB eine Zusammenfassende Erklärung
beizufügen, woraus hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 159.1 berücksichtigt worden sind und aus welchen Gründen die Planung nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
2.
Berücksichtigung der Umweltbelange
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die zu erwartenden Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 159.1 Jahnshof (Pflegezentrum) untersucht. In diesem Zusammenhang wurden neben dem Umweltbericht, Smeets + Damaschek, Erftstadt, Stand September 2010 einschließlich Landschaftspflegerischem Fachbeitrag - folgende Gutachten erstellt:
Artenschutzbeitrag, Smeets + Damaschek, Erftstadt, Stand März 2010.
Schalltechnisches Gutachten SI-ES 10/035/02, SWA Aachen GmbH, Stand
12.03.2010
Verkehrsgutachten zum BPL Nr. 159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum), IVV Aachen, Stand 11.03.2010
Rückbau- und Entsorgungskonzept für Teilbereiche des Jahnshofes in ErftstadtKonradsheim, Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim, Stand 17.02.2010
Baugrund-, altlasten- und versickerungstechnische Untersuchung, Dr. Tillmanns &
Partner GmbH, Bergheim, Stand 23.02.2010.
Nach der Offenlage:
Überprüfung der Versickerungsfähigkeit der im geplanten Versickerungsbereich
(ehem. "Angelteich") anstehenden Böden, Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim,
Stand 14.02.2011
Ferner wurden die im Rahmen der 20. Regionalplan-Änderung für den Regierungsbezirk
Köln erörterten Umweltbelange mit in die Bauleitplanung eingestellt [Niederschrift Erörterungstermin Stand Juni 2011, Drucksache Nr. RR 71/2011 zur 7. Regionalratssitzung am
15. Juli 2011].
2.1
Umweltbericht einschließlich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Die Ergebnisse der Umweltprüfung wurden in einem Umweltbericht zusammen gefasst. Der
Landschaftspflegerische Fachbeitrag als Teil des Umweltberichtes ist ebenfalls wesentlicher
Bestandteil der Verfahrensunterlagen.
Die Aufgabe des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages besteht darin, im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens die Einwirkungen auf Natur und Landschaft durch das Vorhaben
zu ermitteln und einen Beitrag zur Lösung der Konflikte zwischen der beabsichtigten Bauentwicklung sowie Natur und Landschaft zu leisten.
Aus dieser Zielsetzung heraus wurden ausgleichswirksame Maßnahmen aus der Entwicklungsabsicht des Bebauungsplanes herausgestellt und bewertet, inwieweit sie in der Lage
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sind, die Belastungen von Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren oder dafür
einen Ausgleich anzubieten.
Zum Ausgleich der geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft empfiehlt der Landschaftspflegerische Fachbeitrag eine Kombination aus Pflanzmaßnahmen innerhalb und unmittelbar außerhalb des Plangebietes. Der gutachterlichen Empfehlung wurde durch entsprechende Festsetzungen im Rahmen des Bebauungsplanes gefolgt.
Mit der Umsetzung der benannten Ausgleichsmaßnahmen wird der geplante Eingriff in Natur
und Landschaft ausgeglichen und vollständig kompensiert.
Auf die nach der Offenlage in die Verfahrensunterlagen bzw. speziell den Umweltbericht
eingestellten Änderungen wird in Kapitel 5.6 näher eingegangen. Eine Fortschreibung des
Umweltberichtes ist nicht vorgesehen, um den Stand zur Offenlage zu dokumentieren.
2.2
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Mit dem Artenschutzbeitrag der Planungsgesellschaft mbH Smeets + Damaschek, Erftstadt,
wurde untersucht, ob durch die Planung, artenschutzrechtliche Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2009) betroffen sind bzw. ein entsprechender Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG vorliegt. Bei Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1
BNatSchG die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die
Zugriffsverbote entsprechend § 44 Abs. 5 BNatSchG. So dürfen die ökologischen Funktionen der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bei den FFH-IV-Arten
und der europäischen Vogelarten im räumlichen Zusammenhang nicht erheblich beeinträchtigt werden. Darüber hinaus dürfen streng geschützte Arten und europäische Vogelarten
während bestimmter Zeiten nicht erheblich gestört werden.
Eine sachgerechte Beurteilung der Belange des Artenschutzes ist aufgrund der Erkenntnisse aus den Untersuchungen der Gebäude auf Vorkommen von Fledermäusen, einer Untersuchung des gesamten Plangebietes während der unbelaubten Zeit sowie der Datenlage
des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Fundortkataster LINFOS
und Artenliste je Messtischblatt) möglich. In den Gebäuden wurden keine Fortpflanzungsund Ruhestätten von Fledermäusen und planungsrelevanten Vogelarten sowie weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten festgestellt. Die große ungenutzte Lagerhalle am Lechenicher Mühlengraben wird zwar aufgrund von Spuren regelmäßig von der Schleiereule aufgesucht, ein Nistplatz ist nicht festzustellen. Das freie Gelände wird von dieser Eulenart sowie von weiteren Vogelarten zur Jagd auf Mäuse genutzt.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind in Folge der Umsetzung des Bebauungsplanes keine
Fortpflanzungs- und Ruhestätten artenschutzrechtlich relevanter Vogelarten soweit betroffen, dass die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt ist. Das
geplante Vorhaben beschränkt sich im Wesentlichen auf das westliche Plangebiet am Lechenicher Mühlengraben. Maßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktionen im räumlichen Zusammenhang sind nicht notwendig.
Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Vorprüfung kann festgehalten werden, dass ein
Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4
BNatSchG für alle rechtlich relevanten Arten ausgeschlossen werden kann.
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Unabhängig von dieser gutachterlichen Einschätzung wird aufgrund der Erörterung der artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Regionalplan-Änderung zur Förderung der
Lebensraumsituation von Fledermäusen und Schleiereulen nach der Offenlage artenschutzrechtliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen (siehe Kapitel 5.2). Eine
Fortschreibung des Artenschutzbeitrages ist nicht vorgesehen, um den Stand zur Offenlage
zu dokumentieren.
2.3
Geräuschimmissions-Untersuchung
Zur Beurteilung der Schallimmissionen wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr.
159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum) ein Schalltechnisches Gutachten
erstellt. Hierin wurden folgende Untersuchungsziele verfolgt:
A Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet ausgehend von der Landesstraße
L 162 und der Kreisstraße K 44, Beurteilung der Lärmverhältnisse nach DIN 18005-1
B Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet ausgehend von dem Bauernmarkt
Schumacher, Beurteilung der Lärmverhältnisse nach DIN 18005-1 in Verbindung mit der
TA Lärm 98
C Berechnung der Geräuschimmissionen an der Bebauung außerhalb des Plangebietes
ausgehend von den Emittenten im Plangebiet, Beurteilung der Lärmverhältnisse nach
der TA Lärm 98.
Der Gutachter empfiehlt zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Hinblick auf
das Untersuchungsziel A die Aufnahme von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen
in den Bebauungsplan. Den Anregungen wurde durch die Aufnahme zeichnerischer und
textlicher Festsetzungen in den Bebauungsplan entsprechend gefolgt.
Der Bauernmarkt Schumacher an der Frenzenstraße 122 als Untersuchungsziel B verursacht gemäß gutachterlicher Auswertung der vorliegenden Prognoseergebnisse im Plangebiet keine nachteiligen Lärmverhältnisse.
Den Prognoseergebnissen des Gutachters zufolge verursachen auch die Emittenten des
Plangebietes keine nachteiligen Lärmverhältnisse (Untersuchungsziel C).
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass bei Einhaltung der empfohlenen Schallschutzmaßnahmen insgesamt von der Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ausgegangen werden kann und sich das Vorhaben schalltechnisch in die nähere Umgebung einfügt.
2.4
Erschließungskonzeption
Der Bebauungsplan Nr. 159.1 "Jahnshof" (Pflegezentrum) gliedert sich in die drei Sondergebietsbereiche SO1 bis SO3. Dabei soll die Haupterschließung der Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt1 im Sondergebiet SO1 sowie das Sondergebiet SO3 mit Anschluss an die
K44 über das Sondergebiet SO2 erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist die entsprechende
private Zufahrt über Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GFL zu sichern.
Die Zufahrt zu den Sondergebieten SO1 und SO2 ist nur über die in der Planzeichnung festgesetzten Zufahrtsbereiche zulässig.
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Über eine als Verkehrsberuhigter Bereich festgesetzte West-Ost-Trasse soll der von der
Frenzenstraße durch das Verfahrensgebiet über den Rotbach mit Anschluss an die K44 /
das Fuß- und Radwegenetz von Süden über Friesheim - Ahrem - Lechenich - Konradsheim
- Dirmerzheim nach Gymnich im Norden geplante öffentliche Fuß- und Radweg geführt werden. Im Bereich des Jahnshofes sowie innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist der
Trasse die Zweckbestimmung "Rad- und Fußweg" zugeordnet. Im Bereich des SO3 lässt
sich motorisierter Verkehr nicht ausschließen. Um dem Radverkehr dennoch Vorfahrt zu
gewähren, wurde hier die Zweckbestimmung "Fahrradstraße" gewählt.
Zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Pflegezentrums auf das umliegende Straßennetz bzw. die angrenzenden Knoten wurde ein Verkehrsgutachten erstellt.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sich durch die zusätzlich zu erwartenden Verkehrsmengen die Leistungsfähigkeit des bestehenden Straßennetzes nicht signifikant verschlechtern wird.
Unabhängig davon wird zur möglichen Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich K 44 / Pflegezentrum / Golfplatzzufahrt auf Anregung der Kreisstraßenplanung die Anlage eines Minikreisels in Erwägung gezogen. Das Verfahrensgebiet wurde im Laufe des
Verfahrens entsprechend erweitert, um planungsrechtlich eine solche Anlage bei Bedarf zu
ermöglichen. Der Ausbau der K 44 setzt unter Beteiligung der betroffenen Privateigentümer
den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Erftstadt und dem RheinErft-Kreis voraus.
2.5
Entwässerungskonzept
Zur Beurteilung der Entwässerungsmöglichkeiten und Erstellung einer entsprechenden Entwässerungskonzeption wurde die Dr. Tillmanns & Partner GmbH zur Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.
Gemäß § 51 a Landeswassergesetz ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach
dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten,
sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Eine Einleitung
des Niederschlagswassers in die Kanalisation ist demnach erst nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten der alternativen Regenwasserbewirtschaftung genehmigungsfähig.
Vor diesem Hintergrund wurde auch unter Berücksichtigung der Bestandssituation seitens
des Gutachters mit den Fachämtern ein Entwässerungskonzept abgestimmt, das eine Kombination aus Einleitung der Schmutz- und Niederschlagswässer in den öffentlichen Kanal der
Frenzenstraße und Versickerungsmaßnahmen in den Sondergebieten SO2 und SO3 vorsieht. Das Entwässerungskonzept bedarf vor Ausführung einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Im Übrigen wird seitens des Bodengutachters kein Regelungsbedarf zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gesehen.
2.6
Abbruch- und Verwertungskonzept / Altlasten u.ä.
Die Errichtung des geplantes Pflegezentrums bedingt im Bereich des Jahnshofes teilweise
den Rückbau der vorhandenen Bausubstanz und Entsiegelung verschiedener Freiflächen.
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BPL Nr. 159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum)
Zur planungsrelevanten Beurteilung der verbleibenden Bausubstanz und vorhandenen Böden wurden entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben. Als Ergebnis liegen folgende
Ausarbeitungen des Büros Dr. Tillmanns & Partner GmbH vor:
Baugrund-, altlasten- und versickerungstechnische Untersuchung
Rückbau- und Entsorgungskonzept für Teilbereiche des Jahnshofs in ErftstadtKonradsheim.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Gutachter aufgrund der unauffälligen Untersuchungsergebnisse keine Bedenken gegen die Umnutzung von einer landwirtschaftlichen
Hofstelle in eine sensible Wohnnutzung hat. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind
gewährleistet. Auch im Hinblick auf die vorhandenen Boden- und Wasserverhältnisse wurden z.B. im Hinblick auf Gründung von Baumaßnahmen keine Anforderungen für das Bebauungsplanverfahren definiert.
Unabhängig davon wurde im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen die im Rahmen der
Frühzeitigen Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange eingegangenen allgemeinen
Hinweise auf die vorliegenden Grundwasserverhältnisse, die Lage in der geplanten Wasserschutzzone, Bodenschutz-Maßnahmen und die Niederschlagswasserentsorgung aufgenommen (siehe auch Kapitel 5.4). Dabei ist im Rahmen des Abbruchantrages für bauliche
Anlagen innerhalb Sondergebietes SO1 auch auf die vorgesehene Verfüllung des ehemaligen Güllekellers einzugehen.
2.7
Archäologische Sachverhaltsermittlung
Das Plangebiet wurde seitens des Landschaftsverbandes Rheinland im Rahmen der Beteiligungen als Träger öffentlicher Belange hinsichtlich der Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut überprüft. Danach war eine planerische Entscheidungserheblichkeit bezüglich der Kulturgüter nicht auszuschließen.
Daher wurde innerhalb der Sondergebiete SO2 und SO3 eine archäologische Sachverhaltsermittlung durch eine Fachfirma durchgeführt. In diesem Rahmen wurden Teile eines hochbis spätmittelalterlichen Gehöftes (ortsfesten Bodendenkmals) aufgedeckt und archäologisch untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass im Bereich der geplanten Reithalle
(SO3) keine archäologisch relevanten Befunde betroffen sind. Im Osten des Baufeldes für
das nördlich anschließend geplante Pflegeheim wurde ein Erdkeller untersucht, in dessen
Umfeld mehrere Pfostengruben, Siedlungsgruben und ein Ofen dokumentiert werden konnten. Vermutlich wurde das hier ermittelte Gehöft von einem Graben eingefriedet. Dieses
Bodendenkmal wird derzeit noch von einem rezenten Feldweg gequert. Hier konnten bisher
keine archäologischen Untersuchungen durchgeführt werden. Es sind aber weitere Befunde
zu erwarten, sodass noch Untersuchungsbedarf besteht. Entsprechend der dann angetroffenen Befundsituation kann weiterer Untersuchungsbedarf - vom Weg aus gesehen - in
Richtung Norden entstehen.
Die Festsetzung einer Untersuchungsfläche (eines Bodendenkmals) im Bebauungsplan
bzw. die Festsetzung einer Bedingung zur Untersuchung einer weiteren Fläche nach § 9
Abs.2 BauGB wird seitens des Landschaftsverbandes Rheinland für nicht unbedingt erforderlich erachtet, wenn sich der Bauträger schriftlich bereit erklärt, die noch ausstehenden
Untersuchungen zu beauftragen und zu finanzieren. Der Eigentümer hat dem Landschaftsverband Rheinland gegenüber eine entsprechende Erklärung abgegeben.
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Dies wird als ausreichend erachtet, um die Planung als solche als ausgewogen in Bezug auf
die Belange des Bodendenkmalschutzes freizugeben. Zusätzlich wird im Anschluss an die
Textlichen Festsetzungen ein Hinweis auf die Archäologische Sachverhaltsermittlung aufgenommen (siehe Hinweis Nr. 8).
2.8
Hochwasserschutz
Bzgl. einer möglichen Überschwemmung des Plangebietes durch den Lechenicher Mühlengraben wurden seitens des Erftverbandes im Rahmen des Regionalplanänderungsverfahrens weitergehende Abfluss-Berechnungen durchgeführt.
Wie der Stellungnahme des Erftverbandes vom 08.10.2010 zu entnehmen ist, haben diese
Untersuchungen ergeben, dass alleine im Abschnitt unterhalb der Einmündungsstelle der
Erpa bis zur unmittelbaren Bebauung am Lechenicher Mühlengraben bei einem HQ100 so
viel Wasser aus dem Lechenicher Mühlengraben in den Rotbach fließt, dass die verbleibenden Abflüsse die hydraulische Leistungsfähigkeit des Lechenicher Mühlengrabens im Bereich Konradsheim mehr als überschreitet. Das bedeutet, dass es im Bereich Konradsheim
und somit im Plangebiet nach Einschätzung des Erftverbandes nicht zur Ausuferung kommen wird.
Der in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 159.1 aufgenommene Hinweis Nr. 4 "Hochwasserschutz" kann daher entfallen (siehe Kapitel 5.4).
2.9
Abschließende Beurteilung
Die wesentlichen umweltrelevanten Auswirkungen der Planung bestehen in
der Ausweitung der baulichen Inanspruchnahme von Flächen östlich des Lechenicher
Mühlengrabens
der Inanspruchnahme des verbleibenden Landschaftsschutzgebietes bis zum Rotbach
zu Zwecken des Pflegezentrums
der Öffnung des Plangebietes durch den geplanten Fuß- und Radweg für die Öffentlichkeit sowie
der naturräumlichen Aufwertung der Uferzonen des Rotbaches.
Nachrichtliche Übernahmen:
Das Landschaftsschutzgebiet 2.2.5 "Rotbach-Mühlenbach bei Konradsheim" bleibt für das
östliche Plangebiet bestehen. Hier gelten die allgemeinen Ge- und Verbotsvorschriften unter
2.2 des Landschaftsplanes 5 "Erfttal Süd" fort.
Das vorhandene Denkmal (Kruzifix an der Straßenfassade des Jahnshofes) wird erhalten.
Aufgrund der vorliegenden archäologischen Sachverhaltsermittlung wurde für den untersuchten Bereich innerhalb des Sondergebietes SO2 das Vorhandensein eines Bodendenkmals bestätigt (siehe Hinweis Nr. 8 im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen).
Aufgrund der Trägerbeteiligung wurden folgende Hinweise im Anschluss an die Textlichen
Festsetzungen aufgenommen:
1. Kampfmittelbeseitigung
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2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Grundwasser
Wasserschutzzone
Hochwasserschutz (Streichung nach Offenlage)
Bodenschutz
Niederschlagswasser
Flugsicherung
Bodendenkmalpflege
Bestehende Leitungen.
Als abschließendes Ergebnis kann bei Einhaltung der vorgegebenen Planungsinhalte und
Hinweise davon ausgegangen werden, dass aus Umweltsicht keine Bedenken gegen die
Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes sprechen, da die Voraussetzungen für gesundes Wohnen und Arbeiten vorliegen und auch für andere Umweltschutzgüter keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
3.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Laufe des Bauleitplanverfahrens wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen
der Öffentlichkeit durchgeführt.
3.1
Frühzeitige Beteiligungen gemäß § 3 (1) BauGB
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in Form einer Bürgerversammlung am 24.
November 2009 durchgeführt und die Wortbeiträge in einer Niederschrift festgehalten. Im
Rahmen dieser Veranstaltung wurden keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge
der Planung berühren. Bei den Wortbeiträgen handelte es sich im Wesentlichen um allgemeine Fragestellungen zur Planung, die direkt im Rahmen der Veranstaltung beantwortet
werden konnten oder im weiteren Verfahren Berücksichtigung fanden:
Erstellung des Kurzgutachtens "Pflegezentrum Jahnshof" zur Bestätigung der Harmonisierung der Konzeptmodule des Pflegezentrums
Berücksichtigung einer Fuß- und Radwegetrasse in Ost-West-Richtung innerhalb des
Plangebietes als Alternative zu einer Trassenführung entlang der K 44
Erstellung eines Verkehrsgutachtens als Nachweis der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes in unmittelbarem Umfeld des Plangebietes
räumliche Abgrenzung des Plangebietes.
Der innerhalb des Plangebietes vorhandene ehemalige Angelteich soll zukünftig als Versickerungsbecken genutzt werden und steht daher nicht zu Badezwecken zur Verfügung.
Auch schriftlich wurden seitens der Bürger zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 159.1
Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum) keine Anregungen vorgetragen.
3.2
Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 11. November bis 10. Dezember 2010.
Seitens der Bürger wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Bebauungsplan Nr. 159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum) keine Anregungen vorgetragen.
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4.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im Laufe des Bauleitplanverfahrens wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die während der frühzeitigen und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange eingereichten Anregungen wurden ins Verfahren aufgenommen und
entsprechend gewertet:
4.1
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB
Die Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum) erfolgte am 14.
Dezember 2009. Im Rahmen der erneuten Beteiligung zu dem Bebauungsplan Nr. 159.1
wurden keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der vorliegenden Planung berühren.
Den Anregungen folgender Träger wurde durch Aufnahme in den Bebauungsplan gefolgt:
Landesbetrieb Straßen Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel
Der Bebauungsplan Nr. 159.1 sieht einen Fuß- und Radweg vor, der im Westen in
der Nähe einer bestehenden Fußgängerquerung der L 162 (Frenzenstraße) beginnt.
Zur Beurteilung der Schallauswirkungen durch den Verkehr auf der L 162 wurde ein
Schallschutzgutachten erstellt und die Ergebnisse in die Planung mit eingestellt.
RWE Rheinland-Westfalen Netz AG, Euskirchen
Die innerhalb des Plangebietes bestehenden RWE-Anlagen werden berücksichtigt
(siehe Festsetzung Trafostation sowie Hinweis Nr. 9 - Aufnahme nach Offenlage).
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW
Die Hinweise Grundwasser der Bezirksregierung wurden im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen (siehe Hinweis Nr. 2).
LVR Landschaftsverband Rheinland, Rheinische Denkmalpflege
Der Anregung zur Durchführung einer Archäologischen Sachverhaltsermittlung wurde gefolgt. Ferner wurde im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen ein Hinweis
auf das Denkmalschutzrecht aufgenommen (siehe Hinweis Nr. 8).
Erftverband
Das Entwässerungskonzept sowie die Freiflächen- und Gewässerrandstreifenplanung wurden mit dem Erftverband abgestimmt.
Der Anregung, die Stellplatzanlagen so weit wie möglich in versickerungsfähigen
Materialien auszuführen, wird gefolgt (siehe Festsetzung 8.5 - Aufnahme nach Offenlage)
Rhein-Erft-Kreis
Die vorgetragenen Anregungen zum Lärmschutz wurden bei der Erstellung der projektbezogenen schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt.
Der Anregung zur Berücksichtigung möglicher Auswirkungen der geplanten Pferdehaltung auf das geplante Vorhaben wurde planungsrechtlich gefolgt.
Kreisstraßenplanung: Der Anregung zur Ermöglichung einer Anbindung aus dem
östlichen Plangebiet an die K 44 Am Golfplatz wurde gefolgt. Dem Abschluss einer
Verwaltungsvereinbarung wird zugestimmt.
Untere Wasserbehörde: Die Hinweise auf die Lage im geplanten Wasserschutzzone
III A und im historischen Überschwemmungsgebiet des Rotbaches wurden im An-
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schluss an die Textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplan mit aufgenommen
(siehe Hinweis Nr. 3).
Untere Bodenschutzbehörde: Der Anregung zur Aufnahme von Festsetzungen zur
Minimierung der Versiegelung wurde gefolgt.
Wehrbereichsverwaltung West
Der Hinweis auf die Abstimmungserfordernis bei baulichen Anlagen über 20 m Höhe
über Grund wurde im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen (siehe Hinweis Nr. 7). Ferner werden im Bebauungsplan
entsprechende Höhenfestsetzungen vorgesehen (siehe Kapitel 5.2 - Änderungen
nach der Offenlage).
Landwirtschaftskammer
Der Anregung, durch die Ausgleichsmaßnahmen keine landwirtschaftlichen Flächen
außerhalb des Plangebietes in Anspruch zu nehmen, wird gefolgt.
Berufsfeuerwehr
Die Anregungen zur Berücksichtigung von Aufstell- und Bewegungsflächen, Umfahrten und Feuerwehrtreppen wurden in die Planung eingestellt.
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Die allgemeinen Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wurden im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen unter Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen (siehe Hinweis Nr. 1).
Folgenden Anregungen wurde nicht gefolgt:
keine
Im Übrigen entsprachen die Eingaben den bereits vorgetragenen Anregungen oder waren
planungsrechtlich nicht verfahrens- und abwägungsrelevant.
4.2
Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
Im Rahmen der vom 11. November bis 10. Dezember 2010 erfolgten Offenlage wurden seitens der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen vorgetragen, die die Grundzüge der
Planung betreffen.
Den Anregungen folgender Träger wurde durch Aufnahme in den Bebauungsplan gefolgt:
LVR Landschaftsverband Rheinland, Rheinische Denkmalpflege
Der Anregung folgend hat der Eigentümer sich zur Durchführung weitergehender archäologischer Bodenuntersuchungen bereit erklärt, so dass die Sachverhaltsermittlung innerhalb der Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden konnte. Der Hinweis
Nr. 8 im Anschluss an die Textlichen Festsetzungen wird entsprechend ergänzt.
Erftverband
Der Hinweis Nr. 4 "Hochwasserschutz" kann aufgrund der zum Lechenicher Mühlengraben vorliegenden neuen Erkenntnisse gestrichen werden.
Rhein-Erft-Kreis
ULB (Artenschutz): Die Textlichen Festsetzungen wurden um Maßnahmen zur Förderung der Lebensraumsituation für Fledermäuse und Schwalben (Einflugmöglichkeiten zu Spalten und Nischen in Scheunengebäude und Pferdestall sowie Installation von mindestens 5 Fledermauskästen als Ruhrquartiere) und Schleiereule (Einflugmöglichkeiten und Sitzbalken) ergänzt (siehe Kapitel 5.2 Nr. 5 - Textliche Festsetzungen 7.4.6 und 7.11).
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BPL Nr. 159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum)
UWB: Der vorliegende Wertungsvorschlag zum Umgang mit den Eingaben der Unteren Wasserbehörde wurde mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt. Neben redaktionellen Änderungen der Verfahrensunterlagen zählt hierzu insbesondere die
Verlegung von Stellplatzflächen sowie einer Mulde in einen Bereich außerhalb des
Gewässerrandstreifens des Lechenicher Mühlengrabens.
Untere Bodenschutzbehörde: Der Hinweis Nr. 3 bzgl. möglicher schädlicher Belastungen für Gartenprodukten nach Überflutung durch den Rotbach wird entsprechend
angepasst.
Folgenden Anregungen wurde nicht gefolgt:
keine.
Im Übrigen entsprachen die Eingaben den bereits vorgetragenen Anregungen oder waren
planungsrechtlich nicht verfahrens- oder abwägungsrelevant.
5.
Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 159.1 nach der Offenlage
Aufgrund der Träger-Rückläufe im Rahmen der Offenlage wurde der Bebauungsplan Nr.
159.1 nach der Offenlage in folgenden Punkten geändert:
5.1
Urkunde
Zeichnung:
Die gewässernahen Stellplätze innerhalb der Stellplatzanlage GSt1 sind außerhalb
des Gewässerrandstreifens des Lechenicher Mühlengrabens anzulegen.
Die gewässernahe Mulde des SO3 ist außerhalb des Gewässerrandstreifens des Lechenicher Mühlengrabens anzulegen.
Zeichnung und Zeichenerklärung (Nachrichtliche Übernahme):
Der Anregung zur nachrichtlichen Übernahme der neuen Grenze des Landschaftsschutzgebietes in den Bebauungsplan wird gefolgt.
Zeichenerklärung:
In der Zeichenerklärung ist die blaue Farbgebung des Gewässerflurstücks des Lechenicher Mühlengrabens als "Gewässer sonstiger Ordnung" zu erklären.
Der Verweis auf das Beiblatt "weitere Leitungsrechte" kann entfallen (siehe neuen
Hinweis Nr. 9).
Hinter dem Symbol "Geh-, Fahr- und Leitungstexte" ist "(siehe Text)" einzufügen.
Die Zweckbestimmung "Fläche für Regenrückhaltung" ist in "Fläche für Versickerung" umzubenennen.
Ferner wird folgender Hinweistext mit auf die Urkunde aufgenommen: "Die der Planung
zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen Erlasse und DIN - Normen) können bei der Stadt Erftstadt im Rathaus, Holzdamm 10 (Planungs- und Umweltamt 3. Etage,
Raum 325) eingesehen werden."
5.2
Textliche Festsetzungen
1. Ergänzung Höhenfestsetzungen als Textliche Festsetzung 2.3:
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BPL Nr. 159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum)
Für das Sondergebiet SO1 werden in Bezug auf die nutzungsmäßig abgegrenzten
Bauteile folgende Höhenbeschränkungen festgesetzt:
BT 1
Firsthöhe maximal = 105,0 m über NN
Traufhöhe maximal = 102,0 m über NN
BT 2
Firsthöhe maximal = 107,5 m über NN
Traufhöhe maximal = 102,0 m über NN
BT 3
Firsthöhe maximal = 105,5 m über NN
Traufhöhe maximal = 102,0 m über NN
BT 4
Firsthöhe maximal = 112,0 m über NN
Traufhöhe maximal = 104,0 m über NN
BT 5
Firsthöhe maximal = 112,0 m über NN
Traufhöhe maximal = 104,0 m über NN
BT 6
Firsthöhe maximal = 107,5 m über NN
Traufhöhe maximal = 102,5 m über NN
o Für das Sondergebiet SO2 werden folgende Höhenbeschränkungen festgesetzt:
BT 7
Firsthöhe I maximal = 102,0 m über NN
Firsthöhe II maximal = 104,5 m über NN
Traufhöhe maximal = 99,0 m über NN
o Für das Sondergebiet SO3 werden folgende Höhenbeschränkungen festgesetzt:
BT 8
Firsthöhe I maximal = 104,0 m über NN
Traufhöhe maximal = 100,0 m über NN.
2. Ergänzung des Rechtsbezuges in der Festsetzung Nr. 5: "Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
3. Der erste Satz der Textlichen Festsetzung 7.4.1 ist wie folgt neu zu formulieren: "Innerhalb der Uferzone P3 ist außerhalb des Gewässerrandstreifens eine der Versickerung
von Oberflächenwasser dienende Mulde mit belebter Bodenschicht zulässig. [...]"
4. Der in die Klammer gesetzte Verweis in 7.4.5 ist zu streichen.
5. Artenschutzrechtliche Belange zur Förderung der Fledermaus-, Schwalben- und Schleiereulen-Population:
o Ergänzung der Festsetzungen 7.4.6: "Innerhalb des Sondergebietes SO3 sind Stallanlagen mit Einflugöffnungen für Fledermäuse und Schwalben sowie die Installation
von mindestens 5 Fledermauskästen als Ruhrquartiere vorzusehen."
o Ergänzung um die Festsetzung 7.11: "In dem vorhandenen Scheunengebäude sind
Einflugöffnungen für Schleiereulen einzurichten sowie Sitzbalken anzubringen."
6. In 7.6 sowie 8.2.1 ist der Begriff "Regenrückhaltung" durch den Begriff "Versickerung" zu
ersetzen.
7. In der Überschrift 8 "Sonstige Festsetzungen" ist der Rechtsbezug zu ergänzen: " 9 Abs.
1 Nr. 11, 14 und 20 BauGB)".
8. In 8.2.4 kann der Verweis "(siehe auch 5.1.1)" entfallen.
9. Ergänzung um die Festsetzung 8.4: "Die in der Planzeichnung innerhalb des Sondergebietes SO2 mit "Geh-, Fahr- und Leitungsrecht" festgesetzte Fläche ist zugunsten der
Sondergebiete SO3 und SO1 zu belasten (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)."
10. Ergänzung um die Festsetzung 8.5: "Die Stellplatzanlagen sind in versickerungsfähigen
Ober- und Unterbaumaterialien auszuführen, soweit sich dies aus schallschutztechnischen Gründen nicht ausschließt (siehe Festsetzung 5.1.1)."
o
5.3
Nachrichtliche Übernahme
Ergänzung um Punkt 2: "Die Flächen östlich der Sondergebiete SO2 und SO3 liegen
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.5 'Rotbach-Mühlenbach bei Konrads-
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BPL Nr. 159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum)
heim'. Es gelten die allgemeinen Ge- und Verbotsvorschriften unter 2.2 des Landschaftsplanes 5 "Erfttal-Süd".
5.4
Hinweise
Änderungen und Ergänzungen:
Hinweis Nr. 1:
Austausch der Begriffe 1 "Kampfmittelräumdienst" durch "Kampfmittelbeseitigungsdienst"
Änderung Hinweis Nr. 3:
Ersatz "des Bauteils BT 7 ...[...]" durch "der Bauteile BT 7 ...[...].
Änderung des letzten Satzes von Hinweis Nr. 3:
"Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises empfiehlt vor Nutzung des
Aufwuchses nach Überschwemmungen durch den Rotbach zusätzliche Untersuchungen der Gemüse- und Futtermittelanbauflächen auf Bleigehalte."
Ergänzung Hinweis Nr. 5:
"Die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises weist darauf hin, dass im zu
stellenden Abbruchantrag Aussagen über die Verfüllung des ehemaligen Güllekellers
erforderlich werden."
Ergänzung Hinweis Nr. 8:
"Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der archäologischen Sachverhaltsermittlung innerhalb des Sondergebietes SO2 Bodendenkmäler vorgefunden wurden
und weitergehende Untersuchungen erforderlich werden."
Streichung:
Der Hinweis Nr. 4 kann aufgrund der neuen Erkenntnisse des Erftverbandes gestrichen werden (siehe Kapitel 2.8 dieser Zusammenfassenden Erklärung).
Zusätzliche Hinweise:
Hinweis Nr. 9: "Die innerhalb des Plangebietes vorhandenen RWE-Anlagen sind bei
der Planung und Bauausführung zu beachten. Planunterlagen können bei der Stadt
Erftstadt sowie bei RWE Rheinland-Westfalen Netz AG, Euskirchen, eingesehen
werden."
5.5
Begründung
Die Begründung zum Bebauungsplan BPL Nr. 159.1 wird nach der Offenlage in folgenden
Punkten geändert:
5.6
Darstellung des Verfahrensstandes der Regionalplanänderung in Kapitel 4.1
Einstellung der im Rahmen der Offenlage vorgetragenen redaktionellen Änderungsbedarfe (Lechenicher Mühlengraben und Rotbach: Gewässer sonstiger Ordnung,
Begriff "Rückhaltebecken" durch "Versickerung" u.ä.).
Aufnahme eines Kapitels "Änderung nach der Offenlage" einschließlich der Änderungsaspekte zum Umweltbericht.
Umweltbericht
Im Rahmen der Offenlage wurden folgende Aspekte vorgetragen, die im Zusammenhang
mit dem Umweltbericht zu berücksichtigen sind:
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BPL Nr. 159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum)
Das Grundstück liegt in der geplanten Wasserschutzzone III A (engere, nicht weitere
Schutzzone wie auf S. 8 und 14 des Umweltberichtes) Erftstadt-Dirmerzheim.
Inhalte Archäologischer Sachstandsbericht (siehe Kapitel 2.7)
Artenschutzrechtliche Festsetzungen zur Fördermaßnahmen für die Fledermaus-,
Schwalben- und Schleiereulen-Population (siehe Kapitel 5.2)
Ergänzende Hinweis z.B. zur Verfüllung des ehemaligen Güllekellers (siehe Kapitel
5.4).
Eine Fortschreibung des Umweltberichtes ist nicht vorgesehen, um den Stand zur Offenlage
zu dokumentieren.
6.
Planungsalternativen
Als Planungsalternative ist der Verzicht auf das vorliegende Zukunftsprojekt "Pflegezentrum
Jahnshof" zu behandeln ("Nullvariante"). Mit diesem Verzicht würde nicht nur eine Möglichkeit der Nachnutzung einer das Straßenbild prägenden Bestandsbebauung im Norden von
Konradsheim entfallen.
Vielmehr bietet sich der Standort, wie ausgeführt, insbesondere aufgrund
des vorhandenen Gebäude- und Flächenangebotes,
der regionalen Lage und
fachlichen Bezüge, u.a. zum Marienhospital Erftstadt-Frauenthal
für die bedarfsorientierte Errichtung eines Kompetenzzentrums "Pflege" des vorgestellten
Nutzungsspektrums an.
Gleichzeitig sollen mit dem Gesamtkonzept die landschaftsökologischen Zielsetzungen aus
dem rechtskräftigen Landschaftsplan
zur Renaturierung des Rotbachs sowie
Umsetzung bestimmter Nutzungs- und Gestaltungsinhalte für die ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen
berücksichtigt werden.
Negative Auswirkungen auf die städtebaulichen Strukturen von Konradsheim werden nicht
erwartet, da
sich das Pflegezentrum zur Frenzenstraße in den Bestandsstrukturen der ehemaligen
Hofanlage einfügt,
die Einrichtung ein weitgehend autarkes Versorgungssystem gewährleistet,
zusätzliche Infrastruktureinrichtungen nicht erforderlich werden,
die wesentliche Erschließung über die K 44 mit unmittelbarem Anschluss an das überörtliche Individualverkehrsnetz erfolgen wird,
die Tiefenentwicklung nach Osten die bereits im Süden vorhandenen BebauungsFluchtlinien aufgreift und
sich vor der Kulisse der bestehenden Hofanlage moderat in das Landschaftsbild einfügt.
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BPL Nr. 159.1 Erftstadt-Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum)
Vor diesem Hintergrund wird auch die projektbedingte Entwicklung über den Lechenicher
Mühlengraben hinaus nach Osten aus planerischer Sicht als vertretbar erachtet.
7.
Planverwirklichung
Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bedingt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes sowie die entsprechende Anpassung von Regional-, Landschafts- und
Flächennutzungsplan.
Aufgrund der gegebenen Eigentumsstrukturen sind zur Umsetzung der geplanten Sondergebiete keine bodenordnerischen Maßnahmen erforderlich.
Darüber hinaus bleiben insbesondere folgende Bedarfe von der Bauleitplanung unberührt:
Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Landschaftsplanes bzgl. der innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes vorgesehenen Nutzungen
Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren in Bezug auf
die geplante alternative Niederschlagswasserentsorgung
die Maßnahmen am Gewässerrandstreifen (Mulde)
die Ausgleichsmaßnahme P93
die Brückenbauwerke sowie
den erforderlichen Abbruchantrag (u.a. Informationen zur Verfüllung des ehemaligen
Güllekeller)
Berücksichtigung denkmalrechtlicher Gegebenheiten (siehe Kruzifix und archäologische
Sachverhaltsermittlung).
Verwaltungsvereinbarung / öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung folgender Aspekte
zwischen der Stadt Erftstadt, dem Rhein-Erft-Kreis sowie dem Eigentümer:
Rad- und Fußweg einschließlich Förderung
Zufahrtsbereich zur K44 (Kreisel)
Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes.