Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,4 MB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Erftstadt - Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum)
Bebauungsplan Nr. 159.1
Rechtsgrundlage:
Legende:
Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.
Art der baulichen Nutzung
88.4
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
SO 1-3
sonstige Sondergebiete (siehe Text)
Maß der baulichen Nutzung
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (siehe Text)
I - III
18.2
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung
des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990
(BGBl. 1991 I S. 58).
0,3
Grundflächenzahl
P8
44,30
7.0
14.61
6.0
GSt 1
(Praxen)
60.0 #
18.6
15.5
II FT
rt
Durchfah
BT5
14.8
BT2
Öffentliche Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung
Öffentliche Verkehrsfläche
II
P11
Durchgang
Erhaltung von Bäumen
60.0
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
1.00 #
Der Bürgermeister
F+R
Brücke
III
FT
BT3
Pflegewohnungen
P12
12.00 #
7,75
BT7
12.65
Demenz - Pflegeheim
12.90 #
Fahrradstraße
45.5
12.90 #
II
FT
BT8
3.0
#
F+R
(Dr. Rips)
SO 3 I
Mulde
34.1 #
Der Bürgermeister
20.0 #
P5
0,3
Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB
ist am
erfolgt.
P7
40.0
47.0 #
Reitplatz
(empfohlene Lage)
6.0 #
5.0 #
P3
Lärmpegelbereiche (siehe Text)
IV
Sonstige Festsetzungen
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Mit Geh- , Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche
(empfohlene Trassenführung)
Sicherung weitere Leitungsrechte siehe Beiblatt.
Durchgänge und Durchfahrten
GFL
erzheim
ach Dirm
3,0
#
P9 3
Mulde
Reithalle
(u.a. therapeutisches Reiten)
Lärmschutzwand bzw. Lärmschutzwall (siehe Text)
Mauer (siehe Text)
GSt 1-5
FT
Umgrenzungen von Flächen für Gemeinschaftsstellplatzanlagen
(beispielhafte Aufteilung)
Feuertreppen
Firstrichtung
Zaun (empfohlene Lage)
Plangebietsgrenze
20.0
FT
L1
chenich n
FT
0.25
IV
5.0 #
GSt 5
D
Umgrenzungen der Flächen für Nutzungsbeschränkungen
oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
e
weg von L
6.0 #
V
(Dr. Rips)
Der Bürgermeister
Wasserrecht betroffen
P9 3
ad
uß- und R
hluss an F
mögl. Ansc
15.50 #
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgerversammlung erfolgte am
BT4
0,5
2.19
BT1
Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt
vom
zur Offenlegung beschlossen worden.
Zweckbestimmung : dem Pflegezentrum (SO 3) zugeordnete
Weidefläche mit Reitplatz (siehe Text)
Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
SO1
II
Zweckbestimmung :
Versickerungsmulde
Anpflanzung von Bäumen (empfohlene Standorte)
3.0
#
Verwaltung
(Dr. Rips)
Mulde
P7
GSt 3
Durchfahrt
Zweckbestimmung :
Fläche für Regenrückhaltung
Zweckbestimmung : dem Pflegezentrum zugeordnete Gartenanlage
für ökologischem Landbau und Kleintierhaltung (siehe Text)
P92
91,84
35.9
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom
bis
Der Bürgermeister
5 .0 #
Rohrrigole
Zweckbestimmung :
Rohrrigole
P6
P91
III
15.5
IV
(Dr. Rips)
P11
93.0 #
GSt 2
Rohrrigole
Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
20.0 #
SO2 I
0,3
II
Der Bürgermeister
P6
Zweckbestimmung : Elektrizität
Private Grünflächen
4.0
die
16.5 #
DurchGang
Verfahren:
Durchgang
7.3
15.5
Gartenanlage für
ökologischen Landbau
und Kleintierhaltung
(empfohlene Lage)
GFL
0.5
II
4.5
(Planverfasser)
Feuerwehr-Um
fahrung
21.7
BT6
II
Erftstadt, den
Fahrradstraße
festgesetzte Brücken
D
1.2
II
8.0
Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein
Öffentl. best. Vermessungsingenieur
Mühlenstraße 14
50321 Brühl
Tel. 02232/94432-0
Fax 02232/94432-20
info @ vermessung-ehrenstein.de
Erftstadt, den
Öffentliche Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung
F+R
50.0
Ein- bzw. Ausfahrtsbereiche
16.0
Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist. Die Darstellung stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis überein.
(Stand 2010)
Erftstadt, den
GSt 4
1.5
Flächen für die Ver- und Entsorgung
9.5
Erftstadt, den
Verkehrsflächen
P2
Plangrundlage:
Erftstadt, den
17.0 #
72.5
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom
25.06.1995 (GV.NRW.S.928), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010
(GV.NRW.S.185).
Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159.1 beschlossen.
L3
L1
6.5
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen
(DSchG) vom 11.03.1980 (GV.NRW.S.226, 716), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.274).
Baulinie
Baugrenze
L2
x
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht
(Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV.NRW.S.516),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV.NRW.S.442,481).
Brühl, den
x
1 0 .0
6.3
x
14.1
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung vom
14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009
(GV.NRW.S.950).
Baugrenze, Baulinie
14.7
1.4
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt
geändert durch Gesetzes vom 17.12.2009 (GV.NRW.S.863, 975).
Nachrichtliche Übernahme
(Dr. Rips)
D
Lechenicher Mühlengraben
(Gewässer II. Ordnung)
Dieser Plan hat mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom
bis
öffentlich ausgelegen.
5.0
Der Bürgermeister
Sonstige Signaturen
8.0 #
15.9 #
Erftstadt, den
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
18.6
Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgetragenen Anregungen erfolgte am
.
BT x
Px
P4
Der Bürgermeister
Zugehörigkeitshaken
Vorhandene bauliche Anlagen
P10
8.0 #
10.0
(Dr. Rips)
Erftstadt, den
Einzelanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen
vorhandener Zaun
Bauteilbezeichnung
Maßnahmenbezeichnung (siehe Text)
4.4
(Dr. Rips)
Bebauungsplan Nr. 159.1
Dieser Plan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am
als Satzung beschlossen worden.
Erftstadt, den
Der Bürgermeister
Erftstadt - Konradsheim
"Jahnshof" (Pflegezentrum)
(Dr. Rips)
Die eingetragenen Höhen beziehen sich auf Normal Null.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB
ist am
erfolgt.
Erftstadt, den
Übersichtsplan
Der Bürgermeister
(Dr. Rips)
I
Textliche Festsetzungen
3
1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 8
BauGB i.V.m. § 11 BauNVO)
Die Sondergebiete SO1, SO2 und SO3 werden als Baugebiet mit der Zweckbestimmung "Pflegezentrum" festgesetzt.
Allgemein zulässig sind Gebäude für Einrichtungen, die
ganz oder teilweise der Genehmigungsbedürftigkeit der
sozialen Pflegeversicherung i.S. Sozialgesetzbuch
SGB XI (hier z.B.: Bauteil BT 7 Demenz-Pflegeheim)
bzw. der gesetzlichen Krankenkassen i.S. SGB V (hier
z.B.: Bauteile BT 4 und 5) unterliegen.
Innerhalb des Sondergebietes SO1 zulässig sind ferner
Gebäude, die ganz oder teilweise der Verwaltung sowie Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen (Bauteile BT 1, 2, 3, 6).
Innerhalb des Sondergebietes SO3 zulässig ist eine
Reithalle, die im Wesentlichen dem Therapeutischen
Reiten dient, einschließlich Pferdestall, Verwaltungsteil
und zugehörigen Außenanlagen (Bauteil BT 8).
Innerhalb des Sondergebietes SO1 ausnahmsweise
zulässig sind:
¾ bis zu 2 Versorgungseinrichtungen zur Deckung
des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebietes mit einer maximalen Verkaufsflächen von jeweils bis zu 150 m² und einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 240 m² (Bauteile BT 2 und 6)
¾ Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dienende Anlagen
für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke (Bauteile BT 3, 5, 6)
¾ bis zu 3 Wohnungen, davon mindestens 2 für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und -leiter mit einer Gesamtwohnfläche von max. 410 m² (Bauteil BT 2).
3.1
1.1
1.2
1.3
Auftr.Nr. 086149/Bebauungsplan 159-1 entg/Version-14/Leg-159-1-14 Sta Mix=bbp14
1.4
1.5
2
2.1
2.2
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nrn. 1 und
22 i.V.m. § 19 Abs. 3 und 4 sowie § 21 a Abs. 2
BauNVO)
Für die Sondergebiete sind folgende Grundflächen § 19
(4) BauNVO zulässig:
0,9
SO1:
SO2:
0,5
0,6.
SO3:
Die Demenzeinrichtung im Sondergebiet SO2 darf über
maximal 1/4 der darunter befindlichen Grundfläche für
Konferenz- oder Verwaltungsräume II-geschossig ausgeführt werden.
3.2
3.3
3.4
4
4.1
4.2
5
Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs.
1 Nr. 4 BauGB)
Für die Sondergebiete SO1 und SO2 wird eine geschlossene, für das SO3 eine offene Bauweise festgesetzt.
Die zeichnerisch festgesetzten Baulinien im Bereich der
vorhandenen Bebauung des SO1 dürfen durch Bekleidungen oder Verblendungen der Außenwände, die der
Wärmedämmung dienen, um bis zu 0,3 m überschritten
werden. Diese Festsetzung soll auch für Neubaumaßnahmen im Anschluss an Altbausubstanz Anwendung
finden, sofern hierdurch ein optisch einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet bleibt. Mögliche privatrechtliche
Regelungsbedarfe bleiben von dieser Festsetzung unberührt.
Die zeichnerisch festgesetzten Baugrenzen und Baulinien
im Sondergebiet SO1 dürfen durch untergeordnete Bauteile und Gestaltungselemente bis zu 0,5 m überschritten
werden. Mögliche privatrechtliche Regelungsbedarfe
bleiben auch von dieser Festsetzung unberührt.
Die zeichnerisch festgesetzte Baulinie im Bereich Bauteil
BT 3 darf durch eine Gebäudetasche zur Aufnahme des
vorhandenen Denkmals (Sandsteinkreuz mit Kruzifix) unterbrochen werden.
Stellplätze und Nebenanlagen
Stellplätze sind nur innerhalb der dafür festgesetzten
Flächen GST1 bis GST5 zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr.
22 BauGB). Dabei werden die Stellplatzanlage GST4 im
Sondergebiet SO2 und die Stellplatzanlage GST5 im Sondergebiet SO3 auch dem Sondergebiet SO1 zugeordnet
(§ 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB).
Innerhalb der Sondergebiete SO1-3 sind außerhalb der
Überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen, die
der Müllentsorgung und der Ver- und Entsorgung des
Bebauungsplanes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Niederschlagswasser oder
Abwasser dienen, allgemein zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4
BauGB i.V.m. § 14 Abs. 1 u. 2 BauGB).
Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
5.1
Schall
5.1.1
Flächenbelag
Die Stellplatzanlagen und Fahrwege im Sondergebiet
SO1 sind aus einem Asphaltbeton, einem nicht geriffelten
Gussasphalt oder einem Verbundsteinpflaster herzustellen.
Angefertigt durch
Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein
Öffentl. best. Vermessungsingenieur
Mühlenstraße 14
50321 Brühl
Tel. 02232/94432-0
Fax 02232/94432-20
info @ vermessung-ehrenstein.de
Auftr.Nr.086149/Bebauungsplan 159-1 entg/Version-14/08614914 B Sta
5.1.2
Aktive Schallschutzmaßnahme
belle 8, zusammengestellt. Hierbei wurden die berechneten Beurteilungspegel-Tagzeit den maßgeblichen
Außenlärmpegeln gleichgesetzt, erhöht um einen Zuschlag von 3 dB(A) nach DIN 4109. Die geforderte
Schalldämmung gilt als resultierendes GesamtSchalldämmmaß erf. R´w.res aus der Summe der Dämmung der Einzelbauteile unter Berücksichtigung der
jeweiligen Flächenanteile. Der Nachweis der Anforderungen im Einzelnen ist im Genehmigungsverfahren
nach DIN 4109 zu führen.
5.1.2.1 Zum Schutz der Nutzung im SO2 vor den Lärmeinwirkungen der Kreisstraße K 44 ist im Bereich der nördlichen
Plangebietsgrenze ein aktiver Lärmschutz zu errichten.
Die Maßnahme kann in Form einer Lärmschutzwand, eines Lärmschutzwalls oder einer Wall- / Wandkombination
ausgeführt werden. Bei einer Ausführung als Lärmschutzwand wird mindestens ein bewertetes Schalldämmmaß erf. Rw = 15 dB der Konstruktion gefordert.
Die in der Planzeichnung festgesetzten Wandabschnitte
sind in folgenden Höhen über vorhandenem Gelände
auszuführen:
¾ L1: 3,0 m
¾ L2: 2,5 m
¾ L3: 2,0 m.
Passive Schallschutzmaßnahmen
Die zur Frenzenstraße L 162 hin orientierten Westfassaden der Bauteile BT 1, 2, 3 und 6 sowie die Südfassade
(Westteil) des Bauteils BT 3 werden oberhalb der Orientierungswerte von tags 55 dB(A) und nachts 45 dB(A) beaufschlagt. Eine Belastung oberhalb des Orientierungswertes für die Nachtzeit liegt auch an den Nordfassaden
Bauteile BT 4 und 5, an der Ostfassade Bauteil BT 6 und
an der Südfassade (Ostteil) Bauteil BT 3 vor. Da hier
sinnvolle aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich
sind, wird für diese Fassaden ein passiver Schallschutz
festgesetzt. Die Maßnahmen gelten für alle schutzbedürftigen Aufenthaltsräume nach DIN 4109. Nebenräume wie
Abstellräume, Bäder, Treppenhäuser und dergleichen
bleiben unberücksichtigt. In der nachfolgenden Tabelle 1
sind für die betroffenen Fassaden die festgesetzten
Lärmpegelbereiche und die daraus resultierenden Anforderungen an die Luftschalldämmung nach DIN 4109, Ta-
5.1.6
Betriebszeiten
5.1.6.1 Der Lkw-Lieferverkehr wird an allen Tagen auf die
Tagesstunden zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr beschränkt.
5.1.6.2 Die Nutzung der Reithalle wird an allen Tagen auf die
Tagesstunden zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr beschränkt.
6
6.1
5.1.2.2 Der Parkplatz GSt1 wird zum vorbeugenden Immissionsschutz durch eine Lärmschutzwand zu der nach Norden
angrenzenden Freifläche Frenzenstraße 142 abgeschirmt. Die in der Planzeichnung festgesetzte Lärmschutzwand ist mit einer Mindesthöhe von H = 1,8 m in
Bezug zum anstehenden Parkplatzniveau und einem bewerteten Schalldämm-Maß erf. Rw ≥ 15 dB auszuführen.
5.1.2.3 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen der Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt1 wird zur südlichen Abschirmung eine Lärmschutzwand von 2,0 m Höhe festgesetzt (siehe
Planzeichnung). Die Festsetzung der südlichen Abschirmung verliert mit Realisierung von Bauteil BT 5 ihre Gültigkeit.
5.1.3
5.1.5.2 Die Stellplatzanlagen GSt1, GST4 und GST5 werden
über die Zufahrt an der Kreisstraße K 44 erschlossen.
5.1.5.3 Die Stellplatzanlage GST1 erhält eine zweite Anbindung über die Durchfahrt im Bauteil BT 6 an die Frenzenstraße.
6.2
7
7.1
7.1.1
5.1.4
Reithalle
5.1.4.1 Die Außenbauteile der Reithalle müssen ein bewertetes Schalldämmmaß erf. Rw ≥ 30 dB aufweisen. Die
Anforderungen sind durch Prüfzeugnisse oder nach
DIN 4109 zu belegen.
5.1.4.2 Auf dem Reitplatz als Außenanlage ist der Einsatz
elektroakustischer Geräte nicht zulässig.
5.1.5
Kleintierhaltung
Die innerhalb der Gartenanlage P6 zur Haltung zulässigen Kleintiere sind nachts in geschlossenen Stallungen unterzubringen.
5.1.5
Verkehrsanbindungen
5.1.5.1 Die Stellplatzanlagen GSt2 und GSt3 werden über eine
Durchfahrt im Bauteil BT 1 von der Frenzenstraße aus
erschlossen.
7.1.2
Gestaltung (Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW)
Die Dächer der Gebäude im Bereich der historischen
Hoflage SO1 sind den historischen Strukturen angepasst als Walmdächer oder walmdachähnlich auszuführen. Im Bauteil BT 3 sind auch Flachdachelemente
zulässig.
Die Einfriedung des Flurstücks 692 in Form von Mauern, Zäunen, Hecken o.ä. bis 2 m Höhe ist zulässig.
7.2
7.2.1
7.3
7.3.1
7.3.2
7.3.3
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und Begrünungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr.
20 und Nr. 25 a und b BauGB i.V.m. § 1 a BauGB)
Sondergebiet SO1
Pflanzmaßnahmen im Innenhof
Die zur Anpflanzung festgesetzten Bäume sind als
hochstämmige Laubbäume mit einem Stammumfang
von mindestens 16/18 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Zu verwenden sind
kleinkronige Arten und Sorten. Die Größe der Baumscheiben sollte mindestens 6 m² betragen. Befahrbare
Abdeckungen der Baumscheiben sind zulässig. Gegen
Anfahren sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Vorgaben für die Eingrünung des Flurstücks 692 im
Süden des Sondergebietes SO1
Die Freiflächen des Flurstücks 692 sind mit kleinkronigen Laubbäumen, Ziersträuchern, bodendeckenden
Gehölzen, Rasenflächen, Stauden und Gräsern zu begrünen. Dabei ist die Anpflanzung von buntlaubigen
Gehölzen und Koniferen auf Einzelgehölze zu beschränken. Der Anteil an buntlaubigen Gehölzen und
Koniferen darf in der Summe 15 % der jeweiligen
Pflanzkategorie nicht überschreiten.
7.4
7.4.1
Bereich Sondergebiet SO2
Uferzone Lechenicher Mühlengraben (P11-2)
Die Uferzonen P11-2 sind für die natürliche Vegetationsentwicklung von Nutzungen freizuhalten. Innerhalb eines
Abstandes von 3 m zur Uferlinie sind nur vereinzelte Gehölze oder Gehölzgruppen mit Arten der Gehölzliste 2 zulässig.
Sondergebiet SO2
Gehölzbestand am Mühlengraben (P2)
Innerhalb der festgesetzten Fläche ist der Bestand dauerhaft zu erhalten. Für Neu- und Ergänzungspflanzungen
sind Arten der Gehölzliste 2 zu verwenden.
Baumpflanzungen GSt4
Die zur Anpflanzung festgesetzten Bäume sind als hochstämmige Laubbäume mit einem Stammumfang von
mindestens 16/18 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und
bei Verlust zu ersetzen. Zu verwenden sind Arten der
Gehölzliste 1. Die Größe der Baumscheiben sollte mindestens 6 m² betragen. Befahrbare Abdeckungen der
Baumscheiben sind zulässig. Gegen Anfahren sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt 4
Die Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt4 ist als befestigte
Flächen anzulegen. Die Flächen sind vorbehaltlich wasserwirtschaftlicher Belange ausschließlich in die Vegetationsflächen oder über belebte Mulden im Umfeld zu entwässern.
Die Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt4 ist unter Integration der Lärmschutzmaßnahme sowie der Zaunanlage
wie folgt einzugrünen:
¾ Nördlich, östlich und westlich sind Arten der Gehölzliste 4 vorzusehen und dauerhaft zu erhalten.
¾ Für die übrigen Freiflächen im SO2 sind zusätzlich
mit kleinkronigen Laubbäumen, Ziersträuchern, bodendeckenden Gehölzen, Rasenflächen, Stauden
und Gräsern zu begrünen. Dabei ist die Anpflanzung
von buntlaubigen Gehölzen und Koniferen auf Einzelgehölze zu beschränken. Der Anteil an buntlaubigen Gehölzen und Koniferen darf in der Summe 15
% der jeweiligen Pflanzkategorie nicht überschreiten.
Sondergebiet SO3
Uferzone Lechenicher Mühlengraben (P3)
Innerhalb der Uferzone P3 ist eine der Versickerung von
Oberflächenwasser dienende Mulde mit belebter Bodenschicht zulässig (siehe auch Festsetzung 5.2.2). Im Übrigen ist die Uferzone von Nutzungen freizuhalten. Innerhalb eines Abstandes von 3 m zur Uferlinie sind nur ver-
7.4.2
7.4.3
7.4.4
7.4.5
7.5
7.5.1
einzelte Gehölze oder Gehölzgruppen mit Arten der Gehölzliste 2 zulässig.
Baumpflanzungen GSt5
Die zur Anpflanzung festgesetzten Bäume sind als hochstämmige Laubbäume mit einem Stammumfang von
mindestens 16/18 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und
bei Verlust zu ersetzen. Zu verwenden sind Arten der
Gehölzliste 1. Die Größe der Baumscheiben sollte mindestens 6 m² betragen. Befahrbare Abdeckungen der
Baumscheiben sind zulässig. Gegen Anfahren sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt5
Die Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt5 ist als befestigte
Flächen anzulegen. Die Flächen sind vorbehaltlich wasserwirtschaftlicher Belange ausschließlich in die Vegetationsflächen oder über belebte Mulden im Umfeld zu entwässern.
Die Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt5 ist mit Arten der
Gehölzliste 4 einzugrünen. Die Begrünung ist dauerhaft
zu erhalten.
Eingrünung entlang der südlichen Plangebietsgrenze
(P4)
Die festgesetzte Fläche P4 ist mit hochstämmigen Laubbäumen der Gehölzliste 1 mit mindestens Stammumfang
16/18 zu pflanzen. Der Abstand der Bäume in der Reihe
soll nicht mehr als 12 m betragen.
Ergänzend ist eine Pflanzung mit Straucharten der Gehölzliste 3 vorzusehen. Pro 1,5 m² ist 1 Gehölz zu pflanzen. Die Gehölze sind fachgerecht zu pflegen, auf Dauer
zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen.
Maßnahmenfläche P5
Innerhalb der festgesetzten Fläche P5 ist eine der Versickerung von Oberflächenwasser dienende Mulde mit belebter Bodenschicht zulässig (siehe auch Festsetzung
5.2.2).
7.5.1.2 Zur inneren Erschließung der Gartenanlage sind Wege,
ausgeführt mit leichtem Unterbau und mit wassergebundener Decke, in einem Gesamtumfang von bis zu 800 m²
und einer Breite bis 2 m zulässig. Ferner ist zur Verbindung der Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt 4 und der
südlichen Fahrradstraße eine befestigte Feuerwehrumfahrt zulässig.
7.5.1.3 Innerhalb der Gartenanlage ist eine Fläche von bis zu
3.000 m² für die Nutzung zum Ökologischen Landbau mit
Kleintierhaltung zulässig. Hier sind 2 Gartenhäuser für die
Unterbringung von Kleintieren und Gartengeräten bis zu
einem Volumen von 30 m³ zulässig. Für die innere Erschließung dürfen Wege bis 1,5 m Breite mit leichtem Unterbau und mit wassergebundener Decke angelegt werden.
7.5.2
Zweckbestimmung: dem Pflegezentrum (SO3) zugeordnete Weidefläche mit Reitplatz (P7)
7.5.2.1 Die als Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Weideland festgesetzte Fläche darf durch Zaunanlagen
in einzelne Weideeinheiten / Pferdekoppeln aufgeteilt
werden. Die Zaunanlagen sind in Holz o.ä. Materialien in
Naturtonfarben auszuführen. Weiße oder ähnlich helle
Farben und Materialien sind unzulässig. Auf der Fläche
P7 ist ein Pferdeunterstand mit einem Volumen von bis
zu 30 m³ zulässig.
7.5.2.2 Die im Bereich des Weidelandes zur Anpflanzung oder
zum Erhalt festgesetzten Gehölze sind dauerhaft gegen
Verbiss zu schützen.
7.6
7.6.1
Private Grünfläche
Zweckbestimmung: dem Pflegezentrum zugeordnete
Gartenanlage mit Kleintierhaltung (P6)
7.5.1.1 Innerhalb der als Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Gartenanlage mit Kleintierhaltung" festgesetzten Fläche sind die vorhandenen Gehölzbestände dauerhaft zu erhalten und bei Verlust durch Gehölze der Gehölzliste 4 zu ersetzen. Zusätzliche Ergänzungen können
durch Laubgehölze, Hecken und Schnitthecken der Gehölzliste 4 erfolgen.
7.6.2
7.7
7.7.1
Regenrückhaltung (P8)
Die in der Planzeichnung mit P8 gekennzeichnete Graben- und Beckenfläche dient der Regenrückhaltung. Sie
ist erstmalig in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden für diese Funktion herzurichten. Sofern für die
Erhaltung der Regenrückhaltungs-Funktion erforderlich,
sind Pflegemaßnahmen der Fläche vorzusehen. Im Übrigen ist die Fläche naturnah zu belassen.
Die zur Erhaltung festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu
erhalten, zu pflegen und bei Verlust durch Hochstammbäume (Gehölzliste 1) zu ersetzen.
Uferzone Rotbach (P9)
Uferzone Rotbach Nord (P91)
Innerhalb der festgesetzten Fläche ist eine Uferzone
herzurichten. Der vorhandene Gehölzbestand ist nach
Möglichkeit zu erhalten. Die Durchführung der Renaturierungsmaßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Erftverband.
7.7.2
7.7.3
7.7.4
7.8
7.9
7.10
7.11
Uferzone Rotbach Nord (P92)
In der angrenzenden Uferzone P92 sind ergänzende
Gehölzpflanzungen anzulegen. Es sind auf maximal 1/3
der Fläche Gehölze der Gehölzliste 2 vorzusehen.
Uferzone Rotbach Süd (P93)
Innerhalb der festgesetzten Fläche ist eine Renaturierung
des Rotbachs mit Uferabflachung und Anlage von Standorten mit unterschiedlicher natürlicher Wasserversorgung
anzulegen. Auf maximal 1/3 der Fläche sind zur Strukturierung Pflanzen aus Gehölzen der Pflanzliste 2 vorzusehen.
Die Uferzonen P91 und P93 sind der natürlichen Vegetationsentwicklung vorbehalten und von Nutzungen freizuhalten.
Begrünungsmaßnahmen folgende Pflanzmaßnahmen
zum Ausgleich vorzusehen: Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft werden gemäß § 9 Abs. 1a
BauGB auf einer Flächen von ca. 2.000 m² auf den
Flurstücken 67 und 129, Flur 37 in der Gemarkung Lechenich östlich des Rotbaches landschaftspflegerische
Maßnahmen durchgeführt (P11). In Abstimmung mit
dem Rhein-Erft-Kreis und dem Erftverband wird ein naturnaher Uferbereich entwickelt. Hierzu werden ungefähr 50 % der Fläche mit standortheimischen Baumund Straucharten der Gehölzliste 2 und 4 bepflanzt. Die
verbleibende Fläche kann sich durch Sukzession naturnah entwickeln.
7.12
Gehölzliste 1 - Standortgerechte bodenständige Laubgehölze
Baumarten / Einzelbäume, Reihen, Alleen
Fagus sylvatica
Buche
Fraxinus excelsior
Gemeine Esche
Prunus avium
Vogelkirsche
Quercus robur
Stieleiche
Tilia cordata
Winterlinde
Sorbus aucuparia
Vogelbeere
Eingrünung entlang der südlichen Plangebietsgrenze
(P10)
Die festgesetzte Fläche P10 ist mit hochstämmigen
Laubbäumen der Gehölzliste 1 mit einem Stammumfang
von mindestens 16/18 zu pflanzen. Der Abstand der
Bäume in der Reihe soll nicht mehr als 12 m betragen.
Gehölzliste 2 - Standortgerechte bodenständige Ufergehölze
Baum- / Straucharten
Alnus glutinosa
Roterle (Schwarzerle)
Cornus sanguinea
Roter Hartriegel
Corylus avellana
Haselnuss
Crataegus monogyna
Eingriffliger Weißdorn
Euonymus europaeus
Pfaffenhütchen
Fraxinus excelsior
Gemeine Esche
Carpinus betulus
Hainbuche
Prunus padus
Traubenkirsche
Quercus robur
Stieleiche
Prunus avium
Vogelkirsche
Ribes rubrum
Rote Johannisbeere
Salix purpurea
Purpurweide
Salix viminalis
Korb-Weide
Viburnum opulus
Gewöhnlicher Schneeball
Externe Ausgleichsmaßnahmen
Zur Abrundung des grünordnerischen Gesamtkonzeptes
sind östlich des Rotbaches zusätzlich zu den innerhalb
des Plangebietes festgesetzten Gestaltungs- und
Gehölzliste 3 - Standortgerechte bodenständige Laubgehölze
Straucharten
Hartriegel
Eingriffliger Weißdorn
Pfaffenhütchen
Gemeiner Liguster
Gemeine Heckenkirsche
Hundsrose
Gewöhnlicher Schneeball
Gehölzliste 4 - Standortgerechte bodenständige Laubgehölze
Baum- / Straucharten
Acer campestre
Feldahorn
Carpinus betulus
Hainbuche
Cornus sanguinea
Hartriegel
Corylus avellana
Haselnuss
Crataegus monogyna
Eingriffliger Weißdorn
Euonymus europaeus
Pfaffenhütchen
Fagus sylvatica
Buche
Fraxinus excelsior
Gemeine Esche
Ligustrum vulgare
Gemeiner Liguster
Lonicera xylosteum
Gemeine Heckenkirsche
Prunus avium
Vogelkirsche
Quercus robur
Stieleiche
Rosa canina
Hundsrose
Tilia cordata
Winterlinde
Viburnum opulus
Gewöhnlicher Schneeball
Viburnum lantana
Wolliger Schneeball.
Gehölzlisten
Übergang zum Freien Landschaftsraum
Die entlang der festgesetzten Nutzungsartengrenze östlich der Sondergebiete SO2 und SO3 zur Anpflanzung
festgesetzten Bäume sind als hochstämmige Laubbäume
mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen.
Zu verwenden sind Arten der Gehölzliste 1. Der Abstand
der Bäume in der Reihe soll nicht mehr als 12 m betragen.
Allee
Die entlang der östlichen Zufahrt zwischen den Privaten
Grünflächenbereichen P6 und P7 zur Anpflanzung festgesetzten Bäume sind als hochstämmige Laubbäume mit
einem Stammumfang von mindestens 16/18 zu pflanzen,
dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Zu verwenden sind Arten der Gehölzliste 1. Der Abstand der
Bäume in der Reihe soll nicht mehr als 12 m betragen.
Cornus sanguinea
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Rosa canina
Viburnum opulus
Allgemeiner Hinweis zu Baumpflanzungen
Bei Baumpflanzungen sind die Abstände zu Versorgungsleitungen gemäß dem Merkblatt für Baumstandorte
und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen der
FGSV zu berücksichtigen und mit den Trägern der Verund Entsorgungsleitungen abzustimmen. Ferner sind die
nachbarrechtlichen Bestimmungen bei Pflanzmaßnahmen in Grenznähe zu beachten. Im Bereich der Pferdekoppeln gepflanzte Bäume sind dauerhaft gegen Verbiss
zu schützen.
8
8.1
8.2
8.2.1
Sonstige Festsetzungen
Die Zufahrt zu den Gemeinschaftsstellplatzanlagen GST1
bis GST5 ist nur über die in der Planzeichnung festgesetzten Zufahrtsbereiche zulässig.
Niederschlagsentwässerung
Die Niederschlagsentwässerung der Hochbauten innerhalb des Sondergebietes SO2 ist über eine Sammelleitung in die Fläche für die festgesetzte "Regenrückhaltung“ zu führen.
8.2.2
8.2.3
8.2.4
8.3
Die Niederschlagsentwässerung innerhalb des Sondergebietes SO3 der Reithalle (ca. 1.520 m² Dachflächen) ist
in die festgesetzten Sickermulden (siehe P3 und P5) zu
führen.
Die Niederschlagsentwässerung der übrigen Dachflächen
der Reithalle (Stallungen) ist in das umliegende Grünland
einer Flächenversickerung zuzuführen.
Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt1
Die Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt1 ist zu befestigen
(siehe auch 5.1.1). Die Entwässerung erfolgt durch Einleitung in das örtliche Kanalnetz.
Bewegungs- und Aufstellflächen für die Feuerwehr
Innerhalb der privaten Grünfläche P6 (siehe Planzeichnung) sowie östlich der Maßnahmenflächen P11 und P12
sind in maximal 10 m Abstand von der Ostfassade des
Bauteils BT 4 (SO1) Bewegungs- und Aufstellflächen für
die Feuerwehr mit einer tragfähigen Schotterrasenfläche
in einer nutzbaren Breite von 5,5 m anzulegen und dauerhaft zu erhalten.
II
Nachrichtliche Übernahme
1
Einzeldenkmal
tektion empfohlen. Zwecks Abstimmung der Vorgehensweise steht der KBD zur Verfügung.
2
Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Grundwasserbeeinflussungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei
einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben
Berücksichtigung finden. Die Bezirksregierung Arnsberg
empfiehlt diesbezüglich eine Anfrage an die RWE-Power
AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, zu stellen.
Das in die südliche Straßenfassade des Jahnshofes
eingelassene Sandsteinkreuz mit Kruzifix ist als Denkmal
in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt eingetragen.
III
Hinweise
1
Kampfmittelräumdienst
Die Auswertung der dem Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verfügung
stehenden Luftbilder ergeben im Umfeld Hinweise auf
das Vorhandensein von Bombenblindgängern / Kampfmitteln. Da sich jedoch im unmittelbaren Bereich keine
Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des KBD keine Bedenken gegen
die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahmen.
Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sind bei der Durchführung
des Bauvorhabens beim Aushub außergewöhnliche Verfärbungen festzustellen oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD oder
die nächstgelegene Polizeidienststelle zu verständigen.
Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten
mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefende-
Grundwasser
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 Bergbau und
Energie in NRW (im Folgenden "BezReg Arnsberg"),
weist darauf hin, dass das Plangebiet über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Liblar 13" liegt.
Eigentümer des Bergwerksfeldes ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Nach den
der BezReg Arnsberg vorliegenden Unterlagen ist im
Planungsbereich kein heute noch einwirkungsrelevanter
Bergbau dokumentiert. Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist bei der Bezirksregierung Arnsberg nichts bekannt.
3
Wasserschutzzone
Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone
III A der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim.
Das Plangebiet liegt ferner im historischen Überschwemmungsgebiet des Rotbachs. Nach aktuellen
Prognosen wird jedoch bei einem hundertjährigen Hochwasser des Rotbachs keine Überschwemmung auftreten.
Es wird seitens des Rhein-Erft-Kreises vorsorglich darauf
hingewiesen, dass jedoch bei einem Extremereignis eine
Überflutung des Bauteils BT 7 (Pflegeheim) und BT 8
(Pferdestall und Reithalle) durch den Rotbach zu befürchten ist. Auch für die anderen Anlagen, insbesondere Bau-
N
M. 1 : 500
teil BT 4, können Überschwemmungen durch den Lechenicher Mühlengraben nicht ausgeschlossen werden.
Die innerhalb des Plangebietes anfallenden organischen
Abfälle sind abzuführen und dürfen nicht auf den vorhandenen Freiflächen entsorgt werden.
Auch können schädliche Belastungen für Gartenprodukte
oder sonstigen Aufwuchs nach Überflutung durch den
Rotbach oder den Lechenicher Mühlengraben nicht ausgeschlossen werden.
4
Hochwasserschutz
Der Erftverband weist darauf hin, dass nach derzeitigem
Untersuchungsstand in der Modellierung des Lechenicher
Mühlengrabens eine Überflutung der beplanten Flächen
bei einem HO100 nicht ausgeschlossen werden kann.
5
Bodenschutz
Aufgrund der Lage in der geplanten Wasserschutzzone III
A der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim ist vor dem
Einbau von Recyclingbaustoffen eine wasserrechtliche
Erlaubnis einzuholen.
6
Niederschlagswasser
Die Versickerung fördernde Maßnahmen, z.B. die Sammlung und Zwischenspeicherung der Niederschlagswässer
zur Nutzung z.B. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, sind zugelassen. Die alternative Niederschlagswasserentsorgung (z.B. Versickerung) bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des
Rhein-Erft-Kreises.
7
8
Flugsicherung
Vor Errichtung von Gebäudeteilen, sonstigen baulichen
Anlagen, untergeordneten Bauteilen oder Aufbauten, die
einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund
übersteigen, ist eine Abstimmung mit der Wehrbereichsverwaltung erforderlich.
Bodendenkmalpflege
Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW - Verhalten und Meldepflicht bei der Entdeckung von Bodendenkmälern - wird hingewiesen. Beim
Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist
die Gemeinde als Untere Denkmalsbehörde oder das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle
sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des
Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
N
M. 1 : 5.000
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein
Öffentl. best. Vermessungsingenieur
Mühlenstraße 14
50321 Brühl
Tel. 02232/94432-0
Fax 02232/94432-20
info @ vermessung-ehrenstein.de
Brühl, den 31.08.2010
(Ehrenstein, ÖbVI)
(Planverfasser)