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Beschlussvorlage (Anlage 3 Bebauungsplan Entwurf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,4 MB
Datum
04.10.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
16.09.11, 06:27
Beschlussvorlage (Anlage 3 Bebauungsplan Entwurf)

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Inhalt der Datei

Erftstadt - Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum) Bebauungsplan Nr. 159.1 Rechtsgrundlage: Legende: Baugesetzbuch - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung. Art der baulichen Nutzung 88.4 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). SO 1-3 sonstige Sondergebiete (siehe Text) Maß der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (siehe Text) I - III 18.2 Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58). 0,3 Grundflächenzahl P8 44,30 7.0 14.61 6.0 GSt 1 (Praxen) 60.0 # 18.6 15.5 II FT rt Durchfah BT5 14.8 BT2 Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Öffentliche Verkehrsfläche II P11 Durchgang Erhaltung von Bäumen 60.0 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 1.00 # Der Bürgermeister F+R Brücke III FT BT3 Pflegewohnungen P12 12.00 # 7,75 BT7 12.65 Demenz - Pflegeheim 12.90 # Fahrradstraße 45.5 12.90 # II FT BT8 3.0 # F+R (Dr. Rips) SO 3 I Mulde 34.1 # Der Bürgermeister 20.0 # P5 0,3 Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB ist am erfolgt. P7 40.0 47.0 # Reitplatz (empfohlene Lage) 6.0 # 5.0 # P3 Lärmpegelbereiche (siehe Text) IV Sonstige Festsetzungen Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Mit Geh- , Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche (empfohlene Trassenführung) Sicherung weitere Leitungsrechte siehe Beiblatt. Durchgänge und Durchfahrten GFL erzheim ach Dirm 3,0 # P9 3 Mulde Reithalle (u.a. therapeutisches Reiten) Lärmschutzwand bzw. Lärmschutzwall (siehe Text) Mauer (siehe Text) GSt 1-5 FT Umgrenzungen von Flächen für Gemeinschaftsstellplatzanlagen (beispielhafte Aufteilung) Feuertreppen Firstrichtung Zaun (empfohlene Lage) Plangebietsgrenze 20.0 FT L1 chenich n FT 0.25 IV 5.0 # GSt 5 D Umgrenzungen der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes e weg von L 6.0 # V (Dr. Rips) Der Bürgermeister Wasserrecht betroffen P9 3 ad uß- und R hluss an F mögl. Ansc 15.50 # Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung erfolgte am BT4 0,5 2.19 BT1 Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom zur Offenlegung beschlossen worden. Zweckbestimmung : dem Pflegezentrum (SO 3) zugeordnete Weidefläche mit Reitplatz (siehe Text) Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft SO1 II Zweckbestimmung : Versickerungsmulde Anpflanzung von Bäumen (empfohlene Standorte) 3.0 # Verwaltung (Dr. Rips) Mulde P7 GSt 3 Durchfahrt Zweckbestimmung : Fläche für Regenrückhaltung Zweckbestimmung : dem Pflegezentrum zugeordnete Gartenanlage für ökologischem Landbau und Kleintierhaltung (siehe Text) P92 91,84 35.9 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom bis Der Bürgermeister 5 .0 # Rohrrigole Zweckbestimmung : Rohrrigole P6 P91 III 15.5 IV (Dr. Rips) P11 93.0 # GSt 2 Rohrrigole Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 20.0 # SO2 I 0,3 II Der Bürgermeister P6 Zweckbestimmung : Elektrizität Private Grünflächen 4.0 die 16.5 # DurchGang Verfahren: Durchgang 7.3 15.5 Gartenanlage für ökologischen Landbau und Kleintierhaltung (empfohlene Lage) GFL 0.5 II 4.5 (Planverfasser) Feuerwehr-Um fahrung 21.7 BT6 II Erftstadt, den Fahrradstraße festgesetzte Brücken D 1.2 II 8.0 Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein Öffentl. best. Vermessungsingenieur Mühlenstraße 14 50321 Brühl Tel. 02232/94432-0 Fax 02232/94432-20 info @ vermessung-ehrenstein.de Erftstadt, den Öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung F+R 50.0 Ein- bzw. Ausfahrtsbereiche 16.0 Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Die Darstellung stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis überein. (Stand 2010) Erftstadt, den GSt 4 1.5 Flächen für die Ver- und Entsorgung 9.5 Erftstadt, den Verkehrsflächen P2 Plangrundlage: Erftstadt, den 17.0 # 72.5 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom 25.06.1995 (GV.NRW.S.928), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV.NRW.S.185). Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159.1 beschlossen. L3 L1 6.5 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (DSchG) vom 11.03.1980 (GV.NRW.S.226, 716), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV.NRW.S.274). Baulinie Baugrenze L2 x Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV.NRW.S.516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV.NRW.S.442,481). Brühl, den x 1 0 .0 6.3 x 14.1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.NRW.S.950). Baugrenze, Baulinie 14.7 1.4 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 17.12.2009 (GV.NRW.S.863, 975). Nachrichtliche Übernahme (Dr. Rips) D Lechenicher Mühlengraben (Gewässer II. Ordnung) Dieser Plan hat mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen. 5.0 Der Bürgermeister Sonstige Signaturen 8.0 # 15.9 # Erftstadt, den Flurgrenze Flurstücksgrenze 18.6 Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen erfolgte am . BT x Px P4 Der Bürgermeister Zugehörigkeitshaken Vorhandene bauliche Anlagen P10 8.0 # 10.0 (Dr. Rips) Erftstadt, den Einzelanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen vorhandener Zaun Bauteilbezeichnung Maßnahmenbezeichnung (siehe Text) 4.4 (Dr. Rips) Bebauungsplan Nr. 159.1 Dieser Plan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am als Satzung beschlossen worden. Erftstadt, den Der Bürgermeister Erftstadt - Konradsheim "Jahnshof" (Pflegezentrum) (Dr. Rips) Die eingetragenen Höhen beziehen sich auf Normal Null. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB ist am erfolgt. Erftstadt, den Übersichtsplan Der Bürgermeister (Dr. Rips) I Textliche Festsetzungen 3 1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 8 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO) Die Sondergebiete SO1, SO2 und SO3 werden als Baugebiet mit der Zweckbestimmung "Pflegezentrum" festgesetzt. Allgemein zulässig sind Gebäude für Einrichtungen, die ganz oder teilweise der Genehmigungsbedürftigkeit der sozialen Pflegeversicherung i.S. Sozialgesetzbuch SGB XI (hier z.B.: Bauteil BT 7 Demenz-Pflegeheim) bzw. der gesetzlichen Krankenkassen i.S. SGB V (hier z.B.: Bauteile BT 4 und 5) unterliegen. Innerhalb des Sondergebietes SO1 zulässig sind ferner Gebäude, die ganz oder teilweise der Verwaltung sowie Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen (Bauteile BT 1, 2, 3, 6). Innerhalb des Sondergebietes SO3 zulässig ist eine Reithalle, die im Wesentlichen dem Therapeutischen Reiten dient, einschließlich Pferdestall, Verwaltungsteil und zugehörigen Außenanlagen (Bauteil BT 8). Innerhalb des Sondergebietes SO1 ausnahmsweise zulässig sind: ¾ bis zu 2 Versorgungseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebietes mit einer maximalen Verkaufsflächen von jeweils bis zu 150 m² und einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 240 m² (Bauteile BT 2 und 6) ¾ Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke (Bauteile BT 3, 5, 6) ¾ bis zu 3 Wohnungen, davon mindestens 2 für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und -leiter mit einer Gesamtwohnfläche von max. 410 m² (Bauteil BT 2). 3.1 1.1 1.2 1.3 Auftr.Nr. 086149/Bebauungsplan 159-1 entg/Version-14/Leg-159-1-14 Sta Mix=bbp14 1.4 1.5 2 2.1 2.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 22 i.V.m. § 19 Abs. 3 und 4 sowie § 21 a Abs. 2 BauNVO) Für die Sondergebiete sind folgende Grundflächen § 19 (4) BauNVO zulässig: 0,9 SO1: SO2: 0,5 0,6. SO3: Die Demenzeinrichtung im Sondergebiet SO2 darf über maximal 1/4 der darunter befindlichen Grundfläche für Konferenz- oder Verwaltungsräume II-geschossig ausgeführt werden. 3.2 3.3 3.4 4 4.1 4.2 5 Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) Für die Sondergebiete SO1 und SO2 wird eine geschlossene, für das SO3 eine offene Bauweise festgesetzt. Die zeichnerisch festgesetzten Baulinien im Bereich der vorhandenen Bebauung des SO1 dürfen durch Bekleidungen oder Verblendungen der Außenwände, die der Wärmedämmung dienen, um bis zu 0,3 m überschritten werden. Diese Festsetzung soll auch für Neubaumaßnahmen im Anschluss an Altbausubstanz Anwendung finden, sofern hierdurch ein optisch einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet bleibt. Mögliche privatrechtliche Regelungsbedarfe bleiben von dieser Festsetzung unberührt. Die zeichnerisch festgesetzten Baugrenzen und Baulinien im Sondergebiet SO1 dürfen durch untergeordnete Bauteile und Gestaltungselemente bis zu 0,5 m überschritten werden. Mögliche privatrechtliche Regelungsbedarfe bleiben auch von dieser Festsetzung unberührt. Die zeichnerisch festgesetzte Baulinie im Bereich Bauteil BT 3 darf durch eine Gebäudetasche zur Aufnahme des vorhandenen Denkmals (Sandsteinkreuz mit Kruzifix) unterbrochen werden. Stellplätze und Nebenanlagen Stellplätze sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen GST1 bis GST5 zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB). Dabei werden die Stellplatzanlage GST4 im Sondergebiet SO2 und die Stellplatzanlage GST5 im Sondergebiet SO3 auch dem Sondergebiet SO1 zugeordnet (§ 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB). Innerhalb der Sondergebiete SO1-3 sind außerhalb der Überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen, die der Müllentsorgung und der Ver- und Entsorgung des Bebauungsplanes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Niederschlagswasser oder Abwasser dienen, allgemein zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 Abs. 1 u. 2 BauGB). Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 5.1 Schall 5.1.1 Flächenbelag Die Stellplatzanlagen und Fahrwege im Sondergebiet SO1 sind aus einem Asphaltbeton, einem nicht geriffelten Gussasphalt oder einem Verbundsteinpflaster herzustellen. Angefertigt durch Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein Öffentl. best. Vermessungsingenieur Mühlenstraße 14 50321 Brühl Tel. 02232/94432-0 Fax 02232/94432-20 info @ vermessung-ehrenstein.de Auftr.Nr.086149/Bebauungsplan 159-1 entg/Version-14/08614914 B Sta 5.1.2 Aktive Schallschutzmaßnahme belle 8, zusammengestellt. Hierbei wurden die berechneten Beurteilungspegel-Tagzeit den maßgeblichen Außenlärmpegeln gleichgesetzt, erhöht um einen Zuschlag von 3 dB(A) nach DIN 4109. Die geforderte Schalldämmung gilt als resultierendes GesamtSchalldämmmaß erf. R´w.res aus der Summe der Dämmung der Einzelbauteile unter Berücksichtigung der jeweiligen Flächenanteile. Der Nachweis der Anforderungen im Einzelnen ist im Genehmigungsverfahren nach DIN 4109 zu führen. 5.1.2.1 Zum Schutz der Nutzung im SO2 vor den Lärmeinwirkungen der Kreisstraße K 44 ist im Bereich der nördlichen Plangebietsgrenze ein aktiver Lärmschutz zu errichten. Die Maßnahme kann in Form einer Lärmschutzwand, eines Lärmschutzwalls oder einer Wall- / Wandkombination ausgeführt werden. Bei einer Ausführung als Lärmschutzwand wird mindestens ein bewertetes Schalldämmmaß erf. Rw = 15 dB der Konstruktion gefordert. Die in der Planzeichnung festgesetzten Wandabschnitte sind in folgenden Höhen über vorhandenem Gelände auszuführen: ¾ L1: 3,0 m ¾ L2: 2,5 m ¾ L3: 2,0 m. Passive Schallschutzmaßnahmen Die zur Frenzenstraße L 162 hin orientierten Westfassaden der Bauteile BT 1, 2, 3 und 6 sowie die Südfassade (Westteil) des Bauteils BT 3 werden oberhalb der Orientierungswerte von tags 55 dB(A) und nachts 45 dB(A) beaufschlagt. Eine Belastung oberhalb des Orientierungswertes für die Nachtzeit liegt auch an den Nordfassaden Bauteile BT 4 und 5, an der Ostfassade Bauteil BT 6 und an der Südfassade (Ostteil) Bauteil BT 3 vor. Da hier sinnvolle aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich sind, wird für diese Fassaden ein passiver Schallschutz festgesetzt. Die Maßnahmen gelten für alle schutzbedürftigen Aufenthaltsräume nach DIN 4109. Nebenräume wie Abstellräume, Bäder, Treppenhäuser und dergleichen bleiben unberücksichtigt. In der nachfolgenden Tabelle 1 sind für die betroffenen Fassaden die festgesetzten Lärmpegelbereiche und die daraus resultierenden Anforderungen an die Luftschalldämmung nach DIN 4109, Ta- 5.1.6 Betriebszeiten 5.1.6.1 Der Lkw-Lieferverkehr wird an allen Tagen auf die Tagesstunden zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr beschränkt. 5.1.6.2 Die Nutzung der Reithalle wird an allen Tagen auf die Tagesstunden zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr beschränkt. 6 6.1 5.1.2.2 Der Parkplatz GSt1 wird zum vorbeugenden Immissionsschutz durch eine Lärmschutzwand zu der nach Norden angrenzenden Freifläche Frenzenstraße 142 abgeschirmt. Die in der Planzeichnung festgesetzte Lärmschutzwand ist mit einer Mindesthöhe von H = 1,8 m in Bezug zum anstehenden Parkplatzniveau und einem bewerteten Schalldämm-Maß erf. Rw ≥ 15 dB auszuführen. 5.1.2.3 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen der Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt1 wird zur südlichen Abschirmung eine Lärmschutzwand von 2,0 m Höhe festgesetzt (siehe Planzeichnung). Die Festsetzung der südlichen Abschirmung verliert mit Realisierung von Bauteil BT 5 ihre Gültigkeit. 5.1.3 5.1.5.2 Die Stellplatzanlagen GSt1, GST4 und GST5 werden über die Zufahrt an der Kreisstraße K 44 erschlossen. 5.1.5.3 Die Stellplatzanlage GST1 erhält eine zweite Anbindung über die Durchfahrt im Bauteil BT 6 an die Frenzenstraße. 6.2 7 7.1 7.1.1 5.1.4 Reithalle 5.1.4.1 Die Außenbauteile der Reithalle müssen ein bewertetes Schalldämmmaß erf. Rw ≥ 30 dB aufweisen. Die Anforderungen sind durch Prüfzeugnisse oder nach DIN 4109 zu belegen. 5.1.4.2 Auf dem Reitplatz als Außenanlage ist der Einsatz elektroakustischer Geräte nicht zulässig. 5.1.5 Kleintierhaltung Die innerhalb der Gartenanlage P6 zur Haltung zulässigen Kleintiere sind nachts in geschlossenen Stallungen unterzubringen. 5.1.5 Verkehrsanbindungen 5.1.5.1 Die Stellplatzanlagen GSt2 und GSt3 werden über eine Durchfahrt im Bauteil BT 1 von der Frenzenstraße aus erschlossen. 7.1.2 Gestaltung (Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW) Die Dächer der Gebäude im Bereich der historischen Hoflage SO1 sind den historischen Strukturen angepasst als Walmdächer oder walmdachähnlich auszuführen. Im Bauteil BT 3 sind auch Flachdachelemente zulässig. Die Einfriedung des Flurstücks 692 in Form von Mauern, Zäunen, Hecken o.ä. bis 2 m Höhe ist zulässig. 7.2 7.2.1 7.3 7.3.1 7.3.2 7.3.3 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und Begrünungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25 a und b BauGB i.V.m. § 1 a BauGB) Sondergebiet SO1 Pflanzmaßnahmen im Innenhof Die zur Anpflanzung festgesetzten Bäume sind als hochstämmige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Zu verwenden sind kleinkronige Arten und Sorten. Die Größe der Baumscheiben sollte mindestens 6 m² betragen. Befahrbare Abdeckungen der Baumscheiben sind zulässig. Gegen Anfahren sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Vorgaben für die Eingrünung des Flurstücks 692 im Süden des Sondergebietes SO1 Die Freiflächen des Flurstücks 692 sind mit kleinkronigen Laubbäumen, Ziersträuchern, bodendeckenden Gehölzen, Rasenflächen, Stauden und Gräsern zu begrünen. Dabei ist die Anpflanzung von buntlaubigen Gehölzen und Koniferen auf Einzelgehölze zu beschränken. Der Anteil an buntlaubigen Gehölzen und Koniferen darf in der Summe 15 % der jeweiligen Pflanzkategorie nicht überschreiten. 7.4 7.4.1 Bereich Sondergebiet SO2 Uferzone Lechenicher Mühlengraben (P11-2) Die Uferzonen P11-2 sind für die natürliche Vegetationsentwicklung von Nutzungen freizuhalten. Innerhalb eines Abstandes von 3 m zur Uferlinie sind nur vereinzelte Gehölze oder Gehölzgruppen mit Arten der Gehölzliste 2 zulässig. Sondergebiet SO2 Gehölzbestand am Mühlengraben (P2) Innerhalb der festgesetzten Fläche ist der Bestand dauerhaft zu erhalten. Für Neu- und Ergänzungspflanzungen sind Arten der Gehölzliste 2 zu verwenden. Baumpflanzungen GSt4 Die zur Anpflanzung festgesetzten Bäume sind als hochstämmige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Zu verwenden sind Arten der Gehölzliste 1. Die Größe der Baumscheiben sollte mindestens 6 m² betragen. Befahrbare Abdeckungen der Baumscheiben sind zulässig. Gegen Anfahren sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt 4 Die Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt4 ist als befestigte Flächen anzulegen. Die Flächen sind vorbehaltlich wasserwirtschaftlicher Belange ausschließlich in die Vegetationsflächen oder über belebte Mulden im Umfeld zu entwässern. Die Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt4 ist unter Integration der Lärmschutzmaßnahme sowie der Zaunanlage wie folgt einzugrünen: ¾ Nördlich, östlich und westlich sind Arten der Gehölzliste 4 vorzusehen und dauerhaft zu erhalten. ¾ Für die übrigen Freiflächen im SO2 sind zusätzlich mit kleinkronigen Laubbäumen, Ziersträuchern, bodendeckenden Gehölzen, Rasenflächen, Stauden und Gräsern zu begrünen. Dabei ist die Anpflanzung von buntlaubigen Gehölzen und Koniferen auf Einzelgehölze zu beschränken. Der Anteil an buntlaubigen Gehölzen und Koniferen darf in der Summe 15 % der jeweiligen Pflanzkategorie nicht überschreiten. Sondergebiet SO3 Uferzone Lechenicher Mühlengraben (P3) Innerhalb der Uferzone P3 ist eine der Versickerung von Oberflächenwasser dienende Mulde mit belebter Bodenschicht zulässig (siehe auch Festsetzung 5.2.2). Im Übrigen ist die Uferzone von Nutzungen freizuhalten. Innerhalb eines Abstandes von 3 m zur Uferlinie sind nur ver- 7.4.2 7.4.3 7.4.4 7.4.5 7.5 7.5.1 einzelte Gehölze oder Gehölzgruppen mit Arten der Gehölzliste 2 zulässig. Baumpflanzungen GSt5 Die zur Anpflanzung festgesetzten Bäume sind als hochstämmige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Zu verwenden sind Arten der Gehölzliste 1. Die Größe der Baumscheiben sollte mindestens 6 m² betragen. Befahrbare Abdeckungen der Baumscheiben sind zulässig. Gegen Anfahren sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt5 Die Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt5 ist als befestigte Flächen anzulegen. Die Flächen sind vorbehaltlich wasserwirtschaftlicher Belange ausschließlich in die Vegetationsflächen oder über belebte Mulden im Umfeld zu entwässern. Die Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt5 ist mit Arten der Gehölzliste 4 einzugrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Eingrünung entlang der südlichen Plangebietsgrenze (P4) Die festgesetzte Fläche P4 ist mit hochstämmigen Laubbäumen der Gehölzliste 1 mit mindestens Stammumfang 16/18 zu pflanzen. Der Abstand der Bäume in der Reihe soll nicht mehr als 12 m betragen. Ergänzend ist eine Pflanzung mit Straucharten der Gehölzliste 3 vorzusehen. Pro 1,5 m² ist 1 Gehölz zu pflanzen. Die Gehölze sind fachgerecht zu pflegen, auf Dauer zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Maßnahmenfläche P5 Innerhalb der festgesetzten Fläche P5 ist eine der Versickerung von Oberflächenwasser dienende Mulde mit belebter Bodenschicht zulässig (siehe auch Festsetzung 5.2.2). 7.5.1.2 Zur inneren Erschließung der Gartenanlage sind Wege, ausgeführt mit leichtem Unterbau und mit wassergebundener Decke, in einem Gesamtumfang von bis zu 800 m² und einer Breite bis 2 m zulässig. Ferner ist zur Verbindung der Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt 4 und der südlichen Fahrradstraße eine befestigte Feuerwehrumfahrt zulässig. 7.5.1.3 Innerhalb der Gartenanlage ist eine Fläche von bis zu 3.000 m² für die Nutzung zum Ökologischen Landbau mit Kleintierhaltung zulässig. Hier sind 2 Gartenhäuser für die Unterbringung von Kleintieren und Gartengeräten bis zu einem Volumen von 30 m³ zulässig. Für die innere Erschließung dürfen Wege bis 1,5 m Breite mit leichtem Unterbau und mit wassergebundener Decke angelegt werden. 7.5.2 Zweckbestimmung: dem Pflegezentrum (SO3) zugeordnete Weidefläche mit Reitplatz (P7) 7.5.2.1 Die als Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Weideland festgesetzte Fläche darf durch Zaunanlagen in einzelne Weideeinheiten / Pferdekoppeln aufgeteilt werden. Die Zaunanlagen sind in Holz o.ä. Materialien in Naturtonfarben auszuführen. Weiße oder ähnlich helle Farben und Materialien sind unzulässig. Auf der Fläche P7 ist ein Pferdeunterstand mit einem Volumen von bis zu 30 m³ zulässig. 7.5.2.2 Die im Bereich des Weidelandes zur Anpflanzung oder zum Erhalt festgesetzten Gehölze sind dauerhaft gegen Verbiss zu schützen. 7.6 7.6.1 Private Grünfläche Zweckbestimmung: dem Pflegezentrum zugeordnete Gartenanlage mit Kleintierhaltung (P6) 7.5.1.1 Innerhalb der als Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Gartenanlage mit Kleintierhaltung" festgesetzten Fläche sind die vorhandenen Gehölzbestände dauerhaft zu erhalten und bei Verlust durch Gehölze der Gehölzliste 4 zu ersetzen. Zusätzliche Ergänzungen können durch Laubgehölze, Hecken und Schnitthecken der Gehölzliste 4 erfolgen. 7.6.2 7.7 7.7.1 Regenrückhaltung (P8) Die in der Planzeichnung mit P8 gekennzeichnete Graben- und Beckenfläche dient der Regenrückhaltung. Sie ist erstmalig in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden für diese Funktion herzurichten. Sofern für die Erhaltung der Regenrückhaltungs-Funktion erforderlich, sind Pflegemaßnahmen der Fläche vorzusehen. Im Übrigen ist die Fläche naturnah zu belassen. Die zur Erhaltung festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Verlust durch Hochstammbäume (Gehölzliste 1) zu ersetzen. Uferzone Rotbach (P9) Uferzone Rotbach Nord (P91) Innerhalb der festgesetzten Fläche ist eine Uferzone herzurichten. Der vorhandene Gehölzbestand ist nach Möglichkeit zu erhalten. Die Durchführung der Renaturierungsmaßnahme erfolgt in Abstimmung mit dem Erftverband. 7.7.2 7.7.3 7.7.4 7.8 7.9 7.10 7.11 Uferzone Rotbach Nord (P92) In der angrenzenden Uferzone P92 sind ergänzende Gehölzpflanzungen anzulegen. Es sind auf maximal 1/3 der Fläche Gehölze der Gehölzliste 2 vorzusehen. Uferzone Rotbach Süd (P93) Innerhalb der festgesetzten Fläche ist eine Renaturierung des Rotbachs mit Uferabflachung und Anlage von Standorten mit unterschiedlicher natürlicher Wasserversorgung anzulegen. Auf maximal 1/3 der Fläche sind zur Strukturierung Pflanzen aus Gehölzen der Pflanzliste 2 vorzusehen. Die Uferzonen P91 und P93 sind der natürlichen Vegetationsentwicklung vorbehalten und von Nutzungen freizuhalten. Begrünungsmaßnahmen folgende Pflanzmaßnahmen zum Ausgleich vorzusehen: Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft werden gemäß § 9 Abs. 1a BauGB auf einer Flächen von ca. 2.000 m² auf den Flurstücken 67 und 129, Flur 37 in der Gemarkung Lechenich östlich des Rotbaches landschaftspflegerische Maßnahmen durchgeführt (P11). In Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem Erftverband wird ein naturnaher Uferbereich entwickelt. Hierzu werden ungefähr 50 % der Fläche mit standortheimischen Baumund Straucharten der Gehölzliste 2 und 4 bepflanzt. Die verbleibende Fläche kann sich durch Sukzession naturnah entwickeln. 7.12 Gehölzliste 1 - Standortgerechte bodenständige Laubgehölze Baumarten / Einzelbäume, Reihen, Alleen Fagus sylvatica Buche Fraxinus excelsior Gemeine Esche Prunus avium Vogelkirsche Quercus robur Stieleiche Tilia cordata Winterlinde Sorbus aucuparia Vogelbeere Eingrünung entlang der südlichen Plangebietsgrenze (P10) Die festgesetzte Fläche P10 ist mit hochstämmigen Laubbäumen der Gehölzliste 1 mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 zu pflanzen. Der Abstand der Bäume in der Reihe soll nicht mehr als 12 m betragen. Gehölzliste 2 - Standortgerechte bodenständige Ufergehölze Baum- / Straucharten Alnus glutinosa Roterle (Schwarzerle) Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Fraxinus excelsior Gemeine Esche Carpinus betulus Hainbuche Prunus padus Traubenkirsche Quercus robur Stieleiche Prunus avium Vogelkirsche Ribes rubrum Rote Johannisbeere Salix purpurea Purpurweide Salix viminalis Korb-Weide Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball Externe Ausgleichsmaßnahmen Zur Abrundung des grünordnerischen Gesamtkonzeptes sind östlich des Rotbaches zusätzlich zu den innerhalb des Plangebietes festgesetzten Gestaltungs- und Gehölzliste 3 - Standortgerechte bodenständige Laubgehölze Straucharten Hartriegel Eingriffliger Weißdorn Pfaffenhütchen Gemeiner Liguster Gemeine Heckenkirsche Hundsrose Gewöhnlicher Schneeball Gehölzliste 4 - Standortgerechte bodenständige Laubgehölze Baum- / Straucharten Acer campestre Feldahorn Carpinus betulus Hainbuche Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Fagus sylvatica Buche Fraxinus excelsior Gemeine Esche Ligustrum vulgare Gemeiner Liguster Lonicera xylosteum Gemeine Heckenkirsche Prunus avium Vogelkirsche Quercus robur Stieleiche Rosa canina Hundsrose Tilia cordata Winterlinde Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball Viburnum lantana Wolliger Schneeball. Gehölzlisten Übergang zum Freien Landschaftsraum Die entlang der festgesetzten Nutzungsartengrenze östlich der Sondergebiete SO2 und SO3 zur Anpflanzung festgesetzten Bäume sind als hochstämmige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Zu verwenden sind Arten der Gehölzliste 1. Der Abstand der Bäume in der Reihe soll nicht mehr als 12 m betragen. Allee Die entlang der östlichen Zufahrt zwischen den Privaten Grünflächenbereichen P6 und P7 zur Anpflanzung festgesetzten Bäume sind als hochstämmige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 16/18 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Zu verwenden sind Arten der Gehölzliste 1. Der Abstand der Bäume in der Reihe soll nicht mehr als 12 m betragen. Cornus sanguinea Crataegus monogyna Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Rosa canina Viburnum opulus Allgemeiner Hinweis zu Baumpflanzungen Bei Baumpflanzungen sind die Abstände zu Versorgungsleitungen gemäß dem Merkblatt für Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen der FGSV zu berücksichtigen und mit den Trägern der Verund Entsorgungsleitungen abzustimmen. Ferner sind die nachbarrechtlichen Bestimmungen bei Pflanzmaßnahmen in Grenznähe zu beachten. Im Bereich der Pferdekoppeln gepflanzte Bäume sind dauerhaft gegen Verbiss zu schützen. 8 8.1 8.2 8.2.1 Sonstige Festsetzungen Die Zufahrt zu den Gemeinschaftsstellplatzanlagen GST1 bis GST5 ist nur über die in der Planzeichnung festgesetzten Zufahrtsbereiche zulässig. Niederschlagsentwässerung Die Niederschlagsentwässerung der Hochbauten innerhalb des Sondergebietes SO2 ist über eine Sammelleitung in die Fläche für die festgesetzte "Regenrückhaltung“ zu führen. 8.2.2 8.2.3 8.2.4 8.3 Die Niederschlagsentwässerung innerhalb des Sondergebietes SO3 der Reithalle (ca. 1.520 m² Dachflächen) ist in die festgesetzten Sickermulden (siehe P3 und P5) zu führen. Die Niederschlagsentwässerung der übrigen Dachflächen der Reithalle (Stallungen) ist in das umliegende Grünland einer Flächenversickerung zuzuführen. Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt1 Die Gemeinschaftsstellplatzanlage GSt1 ist zu befestigen (siehe auch 5.1.1). Die Entwässerung erfolgt durch Einleitung in das örtliche Kanalnetz. Bewegungs- und Aufstellflächen für die Feuerwehr Innerhalb der privaten Grünfläche P6 (siehe Planzeichnung) sowie östlich der Maßnahmenflächen P11 und P12 sind in maximal 10 m Abstand von der Ostfassade des Bauteils BT 4 (SO1) Bewegungs- und Aufstellflächen für die Feuerwehr mit einer tragfähigen Schotterrasenfläche in einer nutzbaren Breite von 5,5 m anzulegen und dauerhaft zu erhalten. II Nachrichtliche Übernahme 1 Einzeldenkmal tektion empfohlen. Zwecks Abstimmung der Vorgehensweise steht der KBD zur Verfügung. 2 Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Grundwasserbeeinflussungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Die Bezirksregierung Arnsberg empfiehlt diesbezüglich eine Anfrage an die RWE-Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, zu stellen. Das in die südliche Straßenfassade des Jahnshofes eingelassene Sandsteinkreuz mit Kruzifix ist als Denkmal in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt eingetragen. III Hinweise 1 Kampfmittelräumdienst Die Auswertung der dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verfügung stehenden Luftbilder ergeben im Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern / Kampfmitteln. Da sich jedoch im unmittelbaren Bereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des KBD keine Bedenken gegen die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahmen. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sind bei der Durchführung des Bauvorhabens beim Aushub außergewöhnliche Verfärbungen festzustellen oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu verständigen. Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefende- Grundwasser Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW (im Folgenden "BezReg Arnsberg"), weist darauf hin, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Liblar 13" liegt. Eigentümer des Bergwerksfeldes ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Nach den der BezReg Arnsberg vorliegenden Unterlagen ist im Planungsbereich kein heute noch einwirkungsrelevanter Bergbau dokumentiert. Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist bei der Bezirksregierung Arnsberg nichts bekannt. 3 Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III A der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim. Das Plangebiet liegt ferner im historischen Überschwemmungsgebiet des Rotbachs. Nach aktuellen Prognosen wird jedoch bei einem hundertjährigen Hochwasser des Rotbachs keine Überschwemmung auftreten. Es wird seitens des Rhein-Erft-Kreises vorsorglich darauf hingewiesen, dass jedoch bei einem Extremereignis eine Überflutung des Bauteils BT 7 (Pflegeheim) und BT 8 (Pferdestall und Reithalle) durch den Rotbach zu befürchten ist. Auch für die anderen Anlagen, insbesondere Bau- N M. 1 : 500 teil BT 4, können Überschwemmungen durch den Lechenicher Mühlengraben nicht ausgeschlossen werden. Die innerhalb des Plangebietes anfallenden organischen Abfälle sind abzuführen und dürfen nicht auf den vorhandenen Freiflächen entsorgt werden. Auch können schädliche Belastungen für Gartenprodukte oder sonstigen Aufwuchs nach Überflutung durch den Rotbach oder den Lechenicher Mühlengraben nicht ausgeschlossen werden. 4 Hochwasserschutz Der Erftverband weist darauf hin, dass nach derzeitigem Untersuchungsstand in der Modellierung des Lechenicher Mühlengrabens eine Überflutung der beplanten Flächen bei einem HO100 nicht ausgeschlossen werden kann. 5 Bodenschutz Aufgrund der Lage in der geplanten Wasserschutzzone III A der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim ist vor dem Einbau von Recyclingbaustoffen eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen. 6 Niederschlagswasser Die Versickerung fördernde Maßnahmen, z.B. die Sammlung und Zwischenspeicherung der Niederschlagswässer zur Nutzung z.B. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, sind zugelassen. Die alternative Niederschlagswasserentsorgung (z.B. Versickerung) bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises. 7 8 Flugsicherung Vor Errichtung von Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen, untergeordneten Bauteilen oder Aufbauten, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen, ist eine Abstimmung mit der Wehrbereichsverwaltung erforderlich. Bodendenkmalpflege Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW - Verhalten und Meldepflicht bei der Entdeckung von Bodendenkmälern - wird hingewiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalsbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. N M. 1 : 5.000 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Rolf Ehrenstein Öffentl. best. Vermessungsingenieur Mühlenstraße 14 50321 Brühl Tel. 02232/94432-0 Fax 02232/94432-20 info @ vermessung-ehrenstein.de Brühl, den 31.08.2010 (Ehrenstein, ÖbVI) (Planverfasser)