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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
30.09.11, 06:25
Aktualisiert
30.09.11, 06:25
Beschlussvorlage (Anlage 2) Beschlussvorlage (Anlage 2)

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KSB Rhein-Erft e. V. - Postfach 1207 - 50102 Bergheim An die Stadt Erftstadt Frau P. Gerlach Abteilungsleitung Schule-Sport-Kultur Rathaus Ihre Zeichen: Ihre Nachricht: Unsere Zeichen: Telefon: 50374 Erftstadt Telefax: Bergheim, ou/s 02271/4 30 57 02271/4 30 58 02271/4 12 62 11. September 2011 Nutzungsgebühren für kommunale Sportstätten Änderungsantrag Sehr geehrte Frau Gerlach, wie angekündigt, stellen wir als überfachlicher Erft-Kreis nachfolgenden Antrag: Dachverband für den Sport im Rhein- Die Nutzungssatzung für Hallen, Bäder und Leichtathletik-Anlagen und stehen künftig dem KSB Rhein-Erft e.V. auf Antrag kostenlos wird angepasst zur Verfügung. Begründung: Der KSB Rhein-Erft e.V. führt für seine Mitgliedsvereine sowie vereinsungebundene Bürger satzungsgemäße Pflichtaufgaben durch. Dazu gehören u.a. die Durchführung aller Qualifizierungsund Weiterbildungsmaßnahmen mit Lizenzen für Gruppenhelfer , Sporthelfer, Ersthelfer, Übungsleiter, SportlehrerInnen, ErzieherInnen für Kitas und Trainer, sowie die Planung und Durchführung der verschiedenen Deutschen Sportabzeichen gemeinsam mit Schulen und Vereinen aber auch Privatpersonen, wie Polizistenanwärterinnen. Um die vorgeschriebenen Leistungskriterien für derartige Kurse erfüllen bedarf es der Nutzung geeigneter Sporträume und Einrichtungen. Dadurch unterscheiden sich unsere Leistungen chen Anteboten normaler Sportvereine. als Bildungsangebote zu können, von den übli- GeschäftsteIle: Chaunyring 11 - 50126 Bergheim - Nebengebäude Geschw. Scholl-Realschule Bankverbindung : Kreissparkasse Köln - Kto-Nr.: 0 142 00 5471 - BLZ 370 502 99 Vorstand: Harald Dudzus - otto Winkelhag - Oliver Fuß -VR 300297 - St.-Nr.:203/5702/0618 www.ksb-rhein-erft.de-buero@ksb-rhein-erft.de - Zusätzliche Kosten, die durch die Nutzungsgebühren entstehen, können nach erfolgter Überprüfung leider nicht in unsere Kurs-Kalkulationen eingeplant werden. Eine Verteuerung der Angebote durch Nutzungsgebühren führt erkennbar zu einer lokalen Wettbewerbsverzerrung, die dem Personenkreis, aber auch den Vereinen als Arbeitgeber auf Dauer schadet. Beschlußvorschlag : Die in der Vergangenheit eingeführten Nutzungsgebühren für Sportstätten entfallen für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des KSB Rhein-Erft e.V. als anerkannter Bildungsträger. Wir würden uns freuen, wenn die Entscheidungen Mit freundlichen in unserem Sinne erfolgen. Grüßen H. Dudzus Vorsitzender Kopie: SSV Erftstadt e.V. GeschäftsteIle: Chaunyring 11 - 50126 Bergheim - Nebengebäude Geschw. Scholl-Realschule Bankverbindung : Kreissparkasse Köln - Kto-Nr.: 0 142 00 5471 - BLZ 370 502 99 Vorstand: Harald Dudzus - Otto Winkelhag - Oliver Fuß -VR 300297 - St.-Nr.:203/5702/0618 www.ksb-rhein-erft.de-buero@ksb-rhein-erft.de