Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
80 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
30.09.11, 06:25
Aktualisiert
30.09.11, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
KSB Rhein-Erft e. V. - Postfach 1207 - 50102 Bergheim
An die Stadt Erftstadt
Frau P. Gerlach
Abteilungsleitung
Schule-Sport-Kultur
Rathaus
Ihre Zeichen:
Ihre Nachricht:
Unsere Zeichen:
Telefon:
50374 Erftstadt
Telefax:
Bergheim,
ou/s
02271/4 30 57
02271/4 30 58
02271/4 12 62
11. September 2011
Nutzungsgebühren für kommunale Sportstätten
Änderungsantrag
Sehr geehrte
Frau Gerlach,
wie angekündigt,
stellen wir als überfachlicher
Erft-Kreis nachfolgenden
Antrag:
Dachverband
für den Sport im Rhein-
Die Nutzungssatzung
für Hallen, Bäder und Leichtathletik-Anlagen
und stehen künftig dem KSB Rhein-Erft e.V. auf Antrag kostenlos
wird angepasst
zur Verfügung.
Begründung:
Der KSB Rhein-Erft e.V. führt für seine Mitgliedsvereine
sowie vereinsungebundene
Bürger satzungsgemäße
Pflichtaufgaben durch. Dazu gehören u.a. die Durchführung
aller Qualifizierungsund Weiterbildungsmaßnahmen
mit Lizenzen für Gruppenhelfer , Sporthelfer, Ersthelfer, Übungsleiter, SportlehrerInnen,
ErzieherInnen für Kitas
und Trainer, sowie die Planung und Durchführung der verschiedenen
Deutschen
Sportabzeichen gemeinsam
mit Schulen und Vereinen aber auch Privatpersonen,
wie Polizistenanwärterinnen.
Um die vorgeschriebenen
Leistungskriterien
für derartige Kurse erfüllen
bedarf es der Nutzung geeigneter Sporträume und Einrichtungen.
Dadurch unterscheiden sich unsere Leistungen
chen Anteboten
normaler Sportvereine.
als Bildungsangebote
zu können,
von den übli-
GeschäftsteIle: Chaunyring 11 - 50126 Bergheim - Nebengebäude Geschw. Scholl-Realschule
Bankverbindung : Kreissparkasse Köln - Kto-Nr.: 0 142 00 5471 - BLZ 370 502 99
Vorstand: Harald Dudzus - otto Winkelhag - Oliver Fuß -VR 300297 - St.-Nr.:203/5702/0618
www.ksb-rhein-erft.de-buero@ksb-rhein-erft.de
-
Zusätzliche Kosten, die durch die Nutzungsgebühren entstehen, können nach erfolgter Überprüfung leider nicht in unsere Kurs-Kalkulationen eingeplant werden.
Eine Verteuerung der Angebote durch Nutzungsgebühren führt erkennbar zu einer
lokalen Wettbewerbsverzerrung,
die dem Personenkreis, aber auch den Vereinen
als Arbeitgeber auf Dauer schadet.
Beschlußvorschlag :
Die in der Vergangenheit eingeführten Nutzungsgebühren für Sportstätten entfallen
für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
des KSB Rhein-Erft e.V. als anerkannter Bildungsträger.
Wir würden uns freuen, wenn die Entscheidungen
Mit freundlichen
in unserem Sinne erfolgen.
Grüßen
H. Dudzus
Vorsitzender
Kopie: SSV Erftstadt e.V.
GeschäftsteIle: Chaunyring 11 - 50126 Bergheim - Nebengebäude Geschw. Scholl-Realschule Bankverbindung : Kreissparkasse Köln - Kto-Nr.: 0 142 00 5471 - BLZ 370 502 99
Vorstand: Harald Dudzus - Otto Winkelhag - Oliver Fuß -VR 300297 - St.-Nr.:203/5702/0618
www.ksb-rhein-erft.de-buero@ksb-rhein-erft.de