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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
30.09.11, 06:25
Aktualisiert
30.09.11, 06:25
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

der Dachverband des Erftstädter Sports www.ssv-erftstadt.de An!ege SSV Erftstadt e.V. - Postfach 2443 - 50358 Erftstadt 1°S-/2rJ4~.. An das Sportamt der Stadt Erftstadt z.Hd. Frau Petra Gerlach 'b!a~! -A-' 31.08.2011 per Mail Anmerkungen zur Sportstättengebührenordnung in Erftstadt 2011 Die Befragung der Erftstädter Sportvereine zur Gebührenordnung Sportanlagen der Stadt Erftstadt hat zu den folgenden Ergebnissen geführt: 1. Die Einführung der Ordnung belastet alle Sportvereine finanziell in unterschiedlichem Maße. Trotz Gebührenzahlung erst nach 20 h gibt es erhebliche finanzielle Mehrbelastung der Vereine, was bei einigen sofort zu Beitrags- bzw. Gebührenanpassungen geführt hat, bzw. bei anderen in naher Zukunft notwendig wird. 2. Wenn eine Gebühr an die Stadt erforderlich ist, dann wird das Erftstädter Model als moderat angesehen. 3. Allgemein wird der geringe Verwaltungsaufwand bzw. die gute Zusammenarbeit mit dem Sportamt hervorgehoben. 4. Keine ausreichende Sauberkeit und Wartung der Sportstätten. 5. Einnahmen sollten für Werterhalt der Sportstätten sorgen. 6. Probleme durch Streichung von Wochenendtraining sonntags (s. Kommentar BSe) Dazu einige Rückmeldungen der Vereine: VfB Erftstadt (Sabine Acker Vors.) Die HallenbenutzungsgebOhren muss man im Kontext mit allgemein steigenden Kosten ( Energie, Fahrtkosten, Sportgerate etc.)und standig rücklaufigen Zuschüssen von LSB und Kommune sehen. Mit den zueeizucnen Kosten kommt die Gesamtbelastung je Mitglied sicherlich an die Grenze dessen, was für einige Mitglieder noch bezahlbar ist. Die "Sozialfalle" und deren Kinder stehen dann außen vor. Das gilt es zu verhindern und ist vor allen Aufgabe der Politik und der Jugendamter. Das jetzt anlaufende Programm der Zuschüsse durch Ämter und der Argen ist nach ersten Erfahrungen so kompliziert und arbeitsaufwendig, so dass man als Verein sich hieran nicht beteiligen kann/sollte/muss. W.Schumacher (1. Vors.) esc Was unseren Bogensportverein im Zusammenhang mit der GebOhr fOr die Hallennutzung, neben der finanziellen Mehrbelastung, sehr getroffen hat, ist die Streichung des Trainings am Wochenende (Sonntags). So haben wir z.B. jugendliche Mitglieder, welche innerhalb der Woche Abendschule besuchen und daher den Bogensport während der Hallensaison nicht mehr ausOben können. Aber die Streichung des Sonntages betrifft auch Mitglieder, die z.B. im Einzelhandel tätig sind oder eine entferntere Arbeitsstelle haben und daher ebenfalls nicht abends innerhalb der Woche am Training teilnehmen können. Geschäftsstelle: Carl-Schurz-Str.23 - 50374 Erftstadt Tel. 02235 - 4 42 07 I Mall: info@ssv-erftstadt.de Bankverbindung: Kreissparkasse Köln - Konto 194 006185 - BLZ 370 502 99 Vereinsregister: VR 701469 I Amtsgericht Köln Vorstand: Monika Arnsfeld - Günter Neugebauer - Sabine Acker - Dr. Stefan Hanisch Jugendvorstand: Denis Heinrich - Sven Gerrich 1 der Dachverband des Erftstädter Sports www.ssv-erftstadt.de Helmut van Bahlen (Geschäftsführer der LGO) Wenn auch die Gebühren für alle Vereine eine zusätzliche und zum Teil erhebliche finanzielle Belastung bedeuten, finde ich aus Sicht der LGO die aktuelle Erftstädter L(jsung (auch im Vergleich zu den Regelungen in Euskirchen und Weilerswist) verlräglich. Insbesondere begrüßen wir die Regelung, dass für die Zeit vor 20 Uhr keine Gebühren erhoben werden, da damit der Sporl für die Kinder und Jugendlichen nicht verleuerl wird. Gerade in diesem Altersbereich haben alle Sporlvereine Schwierigkeiten, ausreichend Mitglieder zu finden und zu halten. Die kooperative Vorgehensweise der Stadtverwaltung (Herr Stenzel stimmt seinen Bescheid vor offizieller Versendung mit uns ab) m(jchte ich ausdrOcklich loben. Manfred Faßbender (1.Vors. Haupt + Gesch. Fußball des VfB Blessem) Ich denke wie jeder Verein sind auch wir nicht glücklich darOber eine Gebühr bezahlen zu müssen. Wenn es sich aber aus wirtschaftlichen GrOnden nicht anders tragen lässt, muss die Gemeinschaft der Erftstädter Vereine eben ihren Beitrag dazu leisten. Die entsprechenden Ansprechparlner bei der Stadt haben für die Vereine fast immer ein offenes Ohr, so dass sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen hält, und wir mit den Mitarbeitern eine L(jsung gefunden haben, mit der wir als Verein leben kannen. W. Buschwald 1.Vors. SGE Wenn denn eine Nutzungsgebühr erforderfich ist, halte ich das Erftstädter Model für einigermaßen moderat. Ansätze sind zwar erkennbar (Sanitäranlagen CSH, Real Liblar), aber die Wartung und Pflege der Anlagen ist noch nicht optimal (z.B. DoGs: Dusche seit 4 Monaten nicht nutzbar, Lampen werden erst nach einem Jahr erneuert und sind schon wieder defekt). Von einer bezahlten Sportstätte erwarlet man einen gewissen Grundkomfort. Es musste also so etwas wie eine "schnelle Einsatztruppe" geben, die Reparaturen, die nicht durch die Hausmeister abgedeckt werden konnen, m(jglichst schnell durchführl. Langfristig sollten alle Sporlstätten, insbesondere im Sanitär- und Umkleidebereich , modemen Anforderungen angepasst werden. Hans - Jürgen Spreitzer (Geschäftsführer) DLRG OG Erftstadt Grundsätzlich hat die o.g. Nutzungsgebühr die Finanzkraft unseres Vereins geschmälert, aber die DLRG OG Erftstadt war bisher nicht gen(jtigt Beitragsanpassungen vorzunehmen. Dies kannte sich ggf. ab dem Beitragsjahr 2012 ändern. Eine Reduzierung unserer Schwimm-/ Obungszeiten brauchte nicht zu erfolgen; unsere jeweiligen Ausbildungsprogramme konnten wie in den Jahren zuvor erfolgreich abgewickelt werden. Hierzu sind wir aber nur in der Lage, wenn nicht weitere, verschlimmernde Elemente in Richtung der Nutzungsgebühr für die folgenden Jahre erfolgen. DarOber hinaus würden wir uns freuen, wenn zumindest Teile der Einnahmen aus der Nutzungsgebühr, für Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen genützt würden, um hier insgesamt eine Verbesserung des Istzustandes zu erzielen. Geschäftsstelle: Carl-Schurz-Str.23 - 50374 Erftstadt Tel. 02235 - 4 42 07 1 Mail: info@ssv-erftstadt.de Bankverbindung: Kreissparkasse Köln - Konto 194 006 185 - BLZ 370 502 99 Vereinsregister: VR 7014691 Amtsgericht Köln Vorstand: Monika Arnsfeld - Günter Neugebauer - Sabine Acker - Dr. Stefan Hanisch Jugendvorstand: Denis Heinrich - Sven Gerrich 2 Stadtsportverband Erftstadt e.V. ~ der Dachverband des Erftstädter www.ssv-erftstadt.de Weitere Bemerkungen Sports I Anfragen: 1. Nutzung der Sportstätten am Wochenende: ~ Absagen einer Veranstaltung sollten dem Sportamt auch kurzfristig gemeldet werden, um die entsprechende Sportstätte weiterzugeben bzw. bei Nichtabsage dem Verein, die Vorteilsnahme durch dann angesetzten Trainingsbetrieb auszuschließen. ~ Fortbildungs- bzw. - Qualifikationslehrgänge durch den LSB/KSB sollten auf Antrag von einer Nutzungsgebühr freigestellt sein. 2. Anfrage: ~ Wie wird gemeldet und bezahlt bei Nutzung einer Sportstätte durch mehrere Vereine? Monika Arnsfeld (Vors. SSV) Geschäftsstelle: Cart-Schurz-Str.23 - 50374 Erftstadt Tel. 02235 - 4 42 07 1 Mai!: info@ssv-erftstadt.de Bankverbindung: Kreissparkasse Köln - Konto 194 006185'- BLZ 370 502 99 Vereinsregister: VR 7014691 Amtsgericht Köln Vorstand: Monika Arnsfeld - Günter Neugebauer - Sabine Acker - Dr. Stefan Hanisch Jugendvorstand: Denis Heinrich - Sven Gerrich 3