Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
11.10.2011
Erstellt
30.09.11, 06:25
Aktualisiert
30.09.11, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
der Dachverband des Erftstädter Sports
www.ssv-erftstadt.de
An!ege
SSV Erftstadt e.V. - Postfach 2443 - 50358 Erftstadt
1°S-/2rJ4~..
An das Sportamt der Stadt Erftstadt
z.Hd. Frau Petra Gerlach
'b!a~!
-A-'
31.08.2011
per Mail
Anmerkungen zur Sportstättengebührenordnung
in Erftstadt 2011
Die Befragung der Erftstädter Sportvereine zur Gebührenordnung Sportanlagen der Stadt
Erftstadt hat zu den folgenden Ergebnissen geführt:
1. Die Einführung der Ordnung belastet alle Sportvereine finanziell in unterschiedlichem
Maße. Trotz Gebührenzahlung erst nach 20 h gibt es erhebliche finanzielle
Mehrbelastung der Vereine, was bei einigen sofort zu Beitrags- bzw. Gebührenanpassungen geführt hat, bzw. bei anderen in naher Zukunft notwendig
wird.
2. Wenn eine Gebühr an die Stadt erforderlich ist, dann wird das Erftstädter Model als
moderat angesehen.
3. Allgemein wird der geringe Verwaltungsaufwand bzw. die gute Zusammenarbeit mit
dem Sportamt hervorgehoben.
4. Keine ausreichende Sauberkeit und Wartung der Sportstätten.
5. Einnahmen sollten für Werterhalt der Sportstätten sorgen.
6. Probleme durch Streichung von Wochenendtraining sonntags (s. Kommentar BSe)
Dazu einige Rückmeldungen
der Vereine:
VfB Erftstadt (Sabine Acker Vors.)
Die HallenbenutzungsgebOhren muss man im Kontext mit allgemein steigenden Kosten
( Energie, Fahrtkosten, Sportgerate etc.)und standig rücklaufigen Zuschüssen von LSB und Kommune sehen.
Mit den zueeizucnen Kosten kommt die Gesamtbelastung je Mitglied sicherlich an die Grenze dessen, was für
einige Mitglieder noch bezahlbar ist.
Die "Sozialfalle" und deren Kinder stehen dann außen vor. Das gilt es zu verhindern und ist vor allen Aufgabe der
Politik und der Jugendamter. Das jetzt anlaufende Programm der Zuschüsse durch Ämter und der Argen ist nach
ersten Erfahrungen so kompliziert und arbeitsaufwendig, so dass man als Verein sich hieran nicht beteiligen
kann/sollte/muss.
W.Schumacher (1. Vors.)
esc
Was unseren Bogensportverein im Zusammenhang mit der GebOhr fOr die Hallennutzung, neben der
finanziellen Mehrbelastung, sehr getroffen hat, ist die Streichung des Trainings am Wochenende
(Sonntags). So haben wir z.B. jugendliche Mitglieder, welche innerhalb der Woche Abendschule
besuchen und daher den Bogensport während der Hallensaison nicht mehr ausOben können. Aber die
Streichung des Sonntages betrifft auch Mitglieder, die z.B. im Einzelhandel tätig sind oder eine
entferntere Arbeitsstelle haben und daher ebenfalls nicht abends innerhalb der Woche am Training
teilnehmen können.
Geschäftsstelle: Carl-Schurz-Str.23 - 50374 Erftstadt
Tel. 02235 - 4 42 07 I Mall: info@ssv-erftstadt.de
Bankverbindung: Kreissparkasse Köln - Konto 194 006185 - BLZ 370 502 99
Vereinsregister: VR 701469 I Amtsgericht Köln
Vorstand: Monika Arnsfeld - Günter Neugebauer - Sabine Acker - Dr. Stefan Hanisch
Jugendvorstand: Denis Heinrich - Sven Gerrich
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der Dachverband des Erftstädter Sports
www.ssv-erftstadt.de
Helmut van Bahlen (Geschäftsführer
der LGO)
Wenn auch die Gebühren für alle Vereine eine zusätzliche und zum Teil erhebliche finanzielle
Belastung bedeuten, finde ich aus Sicht der LGO die aktuelle Erftstädter L(jsung (auch im Vergleich zu
den Regelungen in Euskirchen und Weilerswist) verlräglich. Insbesondere begrüßen wir die Regelung,
dass für die Zeit vor 20 Uhr keine Gebühren erhoben werden, da damit der Sporl für die Kinder und
Jugendlichen nicht verleuerl wird. Gerade in diesem Altersbereich haben alle Sporlvereine
Schwierigkeiten, ausreichend Mitglieder zu finden und zu halten.
Die kooperative Vorgehensweise der Stadtverwaltung (Herr Stenzel stimmt seinen Bescheid vor
offizieller Versendung mit uns ab) m(jchte ich ausdrOcklich loben.
Manfred Faßbender (1.Vors. Haupt + Gesch. Fußball des VfB Blessem)
Ich denke wie jeder Verein sind auch wir nicht glücklich darOber eine Gebühr bezahlen zu müssen.
Wenn es sich aber aus wirtschaftlichen GrOnden nicht anders tragen lässt, muss die Gemeinschaft der
Erftstädter Vereine eben ihren Beitrag dazu leisten.
Die entsprechenden Ansprechparlner bei der Stadt haben für die Vereine fast immer ein offenes Ohr,
so dass sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen hält, und wir mit den Mitarbeitern eine L(jsung
gefunden haben, mit der wir als Verein leben kannen.
W. Buschwald
1.Vors. SGE
Wenn denn eine Nutzungsgebühr erforderfich ist, halte ich das Erftstädter Model für einigermaßen
moderat. Ansätze sind zwar erkennbar (Sanitäranlagen CSH, Real Liblar), aber die Wartung und
Pflege der Anlagen ist noch nicht optimal (z.B. DoGs: Dusche seit 4 Monaten nicht nutzbar, Lampen
werden erst nach einem Jahr erneuert und sind schon wieder defekt). Von einer bezahlten Sportstätte
erwarlet man einen gewissen Grundkomfort. Es musste also so etwas wie eine "schnelle
Einsatztruppe" geben, die Reparaturen, die nicht durch die Hausmeister abgedeckt werden konnen,
m(jglichst schnell durchführl. Langfristig sollten alle Sporlstätten, insbesondere im Sanitär- und Umkleidebereich , modemen Anforderungen angepasst werden.
Hans - Jürgen Spreitzer (Geschäftsführer)
DLRG OG Erftstadt
Grundsätzlich hat die o.g. Nutzungsgebühr die Finanzkraft unseres Vereins geschmälert, aber die
DLRG OG Erftstadt war bisher nicht gen(jtigt Beitragsanpassungen vorzunehmen.
Dies kannte sich ggf. ab dem Beitragsjahr 2012 ändern. Eine Reduzierung unserer Schwimm-/
Obungszeiten brauchte nicht zu erfolgen; unsere jeweiligen Ausbildungsprogramme
konnten wie in den Jahren zuvor erfolgreich abgewickelt werden. Hierzu sind wir aber nur in der Lage,
wenn nicht weitere, verschlimmernde Elemente in Richtung der Nutzungsgebühr
für die folgenden Jahre erfolgen.
DarOber hinaus würden wir uns freuen, wenn zumindest Teile der Einnahmen aus der
Nutzungsgebühr, für Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen genützt würden, um hier
insgesamt eine Verbesserung des Istzustandes zu erzielen.
Geschäftsstelle: Carl-Schurz-Str.23 - 50374 Erftstadt
Tel. 02235 - 4 42 07 1 Mail: info@ssv-erftstadt.de
Bankverbindung: Kreissparkasse Köln - Konto 194 006 185 - BLZ 370 502 99
Vereinsregister: VR 7014691 Amtsgericht Köln
Vorstand: Monika Arnsfeld - Günter Neugebauer - Sabine Acker - Dr. Stefan Hanisch
Jugendvorstand: Denis Heinrich - Sven Gerrich
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Stadtsportverband Erftstadt e.V.
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der Dachverband des Erftstädter
www.ssv-erftstadt.de
Weitere Bemerkungen
Sports
I Anfragen:
1. Nutzung der Sportstätten am Wochenende:
~ Absagen einer Veranstaltung sollten dem Sportamt auch kurzfristig gemeldet
werden, um die entsprechende Sportstätte weiterzugeben bzw. bei
Nichtabsage dem Verein, die Vorteilsnahme durch dann angesetzten
Trainingsbetrieb auszuschließen.
~ Fortbildungs- bzw. - Qualifikationslehrgänge durch den LSB/KSB sollten auf
Antrag von einer Nutzungsgebühr freigestellt sein.
2. Anfrage:
~ Wie wird gemeldet und bezahlt bei Nutzung einer Sportstätte durch mehrere
Vereine?
Monika Arnsfeld
(Vors. SSV)
Geschäftsstelle: Cart-Schurz-Str.23 - 50374 Erftstadt
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Jugendvorstand: Denis Heinrich - Sven Gerrich
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