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Beschlussvorlage (Änderung und Entfernung von Fahrbahnmarkierungen in der Lambertusstraße und Frankenstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
08.10.11, 06:32
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 340/2011 Az.: 66 19-3250 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 11.08.2011 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 29.09.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 08.09.2011 beschließend 18.10.2011 beschließend Änderung und Entfernung von Fahrbahnmarkierungen in der Lambertusstraße und Frankenstraße Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Änderung an den Fahrbahnmarkierungen sind im Jahresvertrag enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Änderungen an den Fahrbahnmarkierungen in der Lambertusstraße und in der Frankenstraße sollen nach den in der Begründung aufgeführten Vorschlägen durchgeführt werden. Begründung: Die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen in der Lambertusstraße und in der Frankenstraße sind zum Teil überflüssig, da sich die Ortsgegebenheiten im Laufe der letzten Jahre verändert haben. Durch die Entfernung einiger Fahrbahnmarkierungen kann den Anwohnern zusätzliches Parken mit ihren Kraftfahrzeugen im Straßenraum ermöglicht werden. Bei einer Ortsbesichtigung unter Teilnahme der Verwaltung wurden folgende Änderungen hinsichtlich der vorhandenen Fahrbahnmarkierungen vorgeschlagen: Lambertusstraße gegenüber Haus Nr. 53 - Der vorhandene Parkstreifen (ca. 3 Parkplätze) soll demarkiert und als Ersatz auf der anderen Fahrbahnseite aufgetragen werden. Lambertusstraße in Höhe Haus Nr.l 59 - Der vorhandene auf der Fahrbahn markierte Fußgängerstreifen soll um ca. 2,50m verkürzt werden. Hierzu muss das aufgezeichnete Fußgängerpiktogramm verlegt werden. Lambertustraße in Höhe Haus Nr. 63 - Die beiden neben der Ausfahrt aufgetragenen Zick-Zack-Linien sollen entfernt werden, da der dortige landwirtschaftliche Betrieb mittlerweile aufgegeben wurde. Hier hat allerdings der gegenüberliegende Eigentümer wegen der Anfahrbarkeit seiner garagen Bedenken geäußert. Lambertusstraße in Höhe Haus Nr.65 und 69 - Die vorhandenen Sperrflächen vor und hinter dem abmarkierten Gehwegstreifen soll entfernt werden. Lambertustraße in Höhe Haus Nr. 79 - Die vorhandene Zick-Zack-Linie wurde zur Verbesserung der Sichtverhältnisse beim Herausfahren aus dem Schulgrundstück aufgetragen (siehe auch Beschluss vom 08.04.2008, 675/2007). Eine Änderung ist nicht beabsichtigt. Frankenstraße in Höhe Haus Nr.31 bzw. Bliesgasse - Die vorhandene Zick-Zack-Linie, die das Parken im Kreuzungsbereich einschränkt, kann bis auf eine Länge von ca. 5,00m (östlich der Bliesgasse) entfernt werden. Frankenstraße in Höhe Haus Nr.53-55 - Da hier mittlerweile ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben wurde, kann die der betroffenen Zufahrt gegenüberliegende aufmarkierte Zick-Zack-Linie entfallen. Frankenstraße in Höhe Haus Nr.63 bzw. Mariengradenweg - Auch hier hat ein landwirtschaftlicher Betrieb seine Arbeit eingestellt, so dass die der Ausfahrt gegenüberliegende Markierung (Zick-Zack-Linie) entfernt werden kann. (Dr. Rips) -2-