Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
08.10.11, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 340/2011
Az.: 66 19-3250
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 11.08.2011
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
29.09.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
08.09.2011
beschließend
18.10.2011
beschließend
Änderung und Entfernung von Fahrbahnmarkierungen in der Lambertusstraße und
Frankenstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Änderung an den Fahrbahnmarkierungen sind im Jahresvertrag enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Änderungen an den Fahrbahnmarkierungen in der Lambertusstraße und in der Frankenstraße
sollen nach den in der Begründung aufgeführten Vorschlägen durchgeführt werden.
Begründung:
Die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen in der Lambertusstraße und in der Frankenstraße sind
zum Teil überflüssig, da sich die Ortsgegebenheiten im Laufe der letzten Jahre verändert haben.
Durch die Entfernung einiger Fahrbahnmarkierungen kann den Anwohnern zusätzliches Parken
mit ihren Kraftfahrzeugen im Straßenraum ermöglicht werden.
Bei einer Ortsbesichtigung unter Teilnahme der Verwaltung wurden folgende Änderungen
hinsichtlich der vorhandenen Fahrbahnmarkierungen vorgeschlagen:
Lambertusstraße gegenüber Haus Nr. 53
- Der vorhandene Parkstreifen (ca. 3 Parkplätze) soll demarkiert und als Ersatz auf der anderen
Fahrbahnseite aufgetragen werden.
Lambertusstraße in Höhe Haus Nr.l 59
- Der vorhandene auf der Fahrbahn markierte Fußgängerstreifen soll um ca. 2,50m verkürzt
werden. Hierzu muss das aufgezeichnete Fußgängerpiktogramm verlegt werden.
Lambertustraße in Höhe Haus Nr. 63
- Die beiden neben der Ausfahrt aufgetragenen Zick-Zack-Linien sollen entfernt werden, da der
dortige landwirtschaftliche Betrieb mittlerweile aufgegeben wurde. Hier hat allerdings der
gegenüberliegende Eigentümer wegen der Anfahrbarkeit seiner garagen Bedenken geäußert.
Lambertusstraße in Höhe Haus Nr.65 und 69
- Die vorhandenen Sperrflächen vor und hinter dem abmarkierten Gehwegstreifen soll entfernt
werden.
Lambertustraße in Höhe Haus Nr. 79
- Die vorhandene Zick-Zack-Linie wurde zur Verbesserung der Sichtverhältnisse beim
Herausfahren aus dem Schulgrundstück aufgetragen (siehe auch Beschluss vom 08.04.2008,
675/2007). Eine Änderung ist nicht beabsichtigt.
Frankenstraße in Höhe Haus Nr.31 bzw. Bliesgasse
- Die vorhandene Zick-Zack-Linie, die das Parken im Kreuzungsbereich einschränkt, kann bis auf
eine Länge von ca. 5,00m (östlich der Bliesgasse) entfernt werden.
Frankenstraße in Höhe Haus Nr.53-55
- Da hier mittlerweile ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben wurde, kann die der betroffenen
Zufahrt gegenüberliegende aufmarkierte Zick-Zack-Linie entfallen.
Frankenstraße in Höhe Haus Nr.63 bzw. Mariengradenweg
- Auch hier hat ein landwirtschaftlicher Betrieb seine Arbeit eingestellt, so dass die der Ausfahrt
gegenüberliegende Markierung (Zick-Zack-Linie) entfernt werden kann.
(Dr. Rips)
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