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Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
83 kB
Datum
19.10.2011
Erstellt
08.10.11, 06:32
Aktualisiert
08.10.11, 06:32
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 427/2011 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 29.09.2011 Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 19.10.2011 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) Finanzielle Auswirkungen: Die Ausgaben werden in voller Höhe über den Rhein-Erft-Kreis gedeckt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.09.2011 Beschlussentwurf: 1. Im Amt für Jugend, Familie und Soziales werden kostenneutral begrenzt bis zum 31.12.2013 drei Stellen für Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets geschaffen. 2. Die Inhalte der Stellen sind in der Begründung dargelegt. Begründung: Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) werden vom Bund ebenfalls Mittel für "Schulsozialarbeit" zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind begrenzt bis zum 31.12.2013. Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises wurde auf Verwaltungsebene Einigkeit darüber erzielt, dass die Mittel auf die einzelnen Kommunen anhand ihrer Schülerzahlen verteilt werden. Die Verteilung soll auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgen. Vorausgesetzt der Kreistag stimmt dieser Vorgehensweise am 13.10.2011 zu, soll die Vereinbarung am 18.10.2011 von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unterzeichnet werden. Der Stadt Erftstadt stehen demnach in 2011 202.400 € und in 2012 und 2013 jeweils garantiert 183.900 € zur Verfügung. Von dieser Summe können Personal- und Sachkosten verausgabt werden. Dazu zählt auch die Einrichtung der Arbeitsplätze. Rechnerisch ist also die Schaffung von drei Schulsozialarbeiterstellen möglich. Die Landesregierung hat auf mehrfachen Wunsch verschiedener Städte in einem Erlass vom 07.07.2011 deutlich gemacht, dass die Sozialarbeiterstellen folgenden Kriterien unterliegen: 1. Sie müssen zusätzlich sein. 2. Sie müssen zielgruppenorientiert den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterstützen. 3. Sie sollen schwerpunktmäßig eingesetzt werden, „um die Förderung tatsächlich prioritär den Orten des wirklichen Bedarfes zukommen zu lassen.“ 4. Sie sollen zusätzliche Angebote schaffen. Es dürfen keine bestehenden Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit über diese Mittel refinanziert werden oder Doppelstrukturen entstehen. 5. Sie sollen konkret beispielsweise folgende Aufgaben erfüllen: Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sei es durch Anregung von Anträgen bei Eltern, Kindern und Jugendlichen, sei es durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern oder auch durch Einwerbung zusätzlicher Unterstützungsleistungen, beispielsweise für Folgekosten einer Vereinsmitgliedschaft. 6. Sie sind Ziel steuernd zu begleiten und die Ausgaben sind kontinuierlich zu dokumentieren. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Bürgermeister geht davon aus, dass Schulsozialarbeiter Multiplikatoren für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind. Damit sie dieser Funktion gerecht werden können, organisiert der Rhein-Erft-Kreis in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Rhein-Erft entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Diese neuen Schulsozialarbeiter sind insofern keine im klassischen Sinn. Es geht eher um aufsuchende zielgruppenorientierte Sozialarbeit. Ihr Einsatz ist auch bis zum 31.12.2013 zeitlich begrenzt. Für einzelne Schulen dürften damit Hoffnungen enttäuscht werden, über diesen Finanzierungsweg eine Schulsozialarbeiterstelle zu bekommen. Es wird aber auch schwierig werden, geeignete, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Rechnerisch könnten nämlich allein im Rhein-Erft-Kreis weit mehr als 30 Stellen geschaffen werden. Mittel, die Erftstadt nicht verausgabt, gehen an den Kreis zurück. Der Kreis klärt zurzeit, ob er seinerseits die zweckgebundenen Mittel, die im Kreis nicht verausgabt wurden, an den Bund zurückzahlen muss. Ich bin nicht der Meinung, dass Mittel, nur weil sie zur Verfügung stehen, auch verausgabt werden müssen. Gehe aber gleichwohl davon aus, dass, wenn Kräfte gefunden werden, diese die Zielgruppe erfolgreich unterstützen können. Die Verwaltung schlägt von daher vor, drei Stellen zu schaffen, diese beim Amt für Jugend, Familie und Soziales einzurichten, dadurch eine fachliche Anbindung und Vernetzung mit FÖRSTA, der Jugendarbeit und der Sozialabteilung sicherzustellen, die Stellen schwerpunktmäßig für die Grundschulen (in der noch alle Schüler zusammen sind), die Förderschule in Friesheim und die beiden Hauptschulen (in denen die Zielgruppe fast ausschließlich zu vermuten ist) und in Einzelfällen auch für die Realschulen und Gymnasien tätig werden zu lassen, die Stellen mit intensiver aufsuchender Elternarbeit zu betrauen, um den Informationsund Beratungsbedarf der Eltern abzudecken, Lehrerinnen und Lehrer hinsichtlich des Bildungs- und Teilhabepakets zu beraten, -2- eine Schwachstellenanalyse hinsichtlich einer hinderlichen Inanspruchnahme des BuT zu betreiben, fördernde Sozialkompetenzkurse in den Schulen anzubieten, wobei allerdings eine qualifizierte Zahl der Schülerinnen und Schüler die Zielgruppe ausmachen muss, ohne diese auszusondern und damit zu diskriminieren. Die neuen Stelleninhaber müssen sich idealerweise von dem Ziel leiten lassen, sich vom ersten Tag an überflüssig zu machen. Mobilé hat in der Vergangenheit den Schulen u. a. Sozialkompetenzkurse angeboten. Das ist leider durch den Ausfall zweier Stellen derzeit nicht möglich. Ggfls. bietet sich hier eine Kompensation an, ohne die Vorgabe des Ministeriums zu missachten. Stimmt der Schulausschuss dem Vorschlag der Verwaltung zu, werden die Stellen unverzüglich öffentlich ausgeschrieben. Es ist davon auszugehen, dass vor dem 01. Januar 2012 keine Bewerber gefunden werden können. Da die Ausgaben in Gänze vom Kreis refinanziert werden, ist eine Beteiligung des Personal- und Finanzausschusses nicht erforderlich. Der Vorlage sind als Anlage beigefügt - der Erlass der Ministerien - die öffentlich-rechtliche Vereinbarung - der Verteilungsschlüssel über die Mittel - der Verwendungsnachweis. I.V. (Erner) -3-