Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
83 kB
Datum
19.10.2011
Erstellt
08.10.11, 06:32
Aktualisiert
08.10.11, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Schule und
Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur
und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen
Der Minister
Die Ministerin
Die Ministerin
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Datum: 7. Juli 2011
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An alle Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
sowie an alle Landräte der kreisfreien Städte und Kreise in
Nordrhein-Westfalen
und den Städteregionsrat der StädteRegion Aachen
Aktenzeichen II B 4
bei Antwort bitte angeben
Bearbeiter: Ruhrmann
Telefon 0211 855-Tel. 3625
nachrichtlich:
Städtetag NRW
Landkreistag NRW
Städte- und Gemeindebund NRW
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in NordrheinWestfalen
hier: Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Beschlussfassung über das Gesetz zur Ermittlung von
Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch möchten wir Ihnen Informationen zum Thema
„Schulsozialarbeit“ im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
geben. Auch wenn Nordrhein-Westfalen dem Ergebnis des
Vermittlungsverfahrens im Bundesrat aus guten Gründen nicht
zugestimmt hat, steht das Land gleichwohl in der Verantwortung, die
sich durchaus gegebenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Bildung
und Förderung unserer Kinder und Jugendlichen aktiv zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund obliegt die Umsetzung des Bildungs- und
Teilhabepakets (§§ 28 ff. SGB II, §§ 34 ff. SGB XII, § 6a ff. BKGG) den
Kreisen und kreisfreien Städten. Teil des Bildungs- und Teilhabepakets
ist auch die Finanzierung von Schulsozialarbeit.
Auf mehrfachen Wunsch auch aus Ihrem Bereich haben sich die
beteiligten Ressorts der Landesregierung entschlossen, trotz einer
fehlenden expliziten gesetzlichen Verankerung die nachfolgenden
Hinweise für die Umsetzung der Schulsozialarbeit in diesem Rahmen zu
geben.
Telefax 0211 855-Fax 3159
Mail: ulrich.ruhrmann@mais.nrw.de
Dienstgebäude und Lieferanschrift:
Ministerium für Arbeit, Integration
und Soziales NRW
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Telefon 0211 855-5
Telefax 0211 855-3683
poststelle@mais.nrw.de
www.mais.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien 704, 709
Haltestelle: Stadttor
Rheinbahn Linien 719, 725
Haltestelle: Polizeipräsidium
Dienstgebäude und Lieferanschrift:
Ministerium für Schule und
Weiterbildung NRW
Völklinger Straße 49,
40221 Düsseldorf
Telefon 0211 58 67 -40
Telefax 0211 58 67-4555/-3220
poststelle@msw.nrw.de
www.schulministerium.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
S-Bahn-Linien: S8, S11, S 28
Haltestelle: Völklinger Straße
Rheinbahnlinien 704, 709
Haltestelle: Georg-Schulhoff-Platz
Dienstgebäude und Lieferanschrift:
Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport NRW
Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
poststelle@mfkjks.nrw.de
www.mfkjks.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahnlinien 704, 709, 719
Haltestelle: Poststraße
1) Die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
ist Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik
und verfolgt die Ziele
•
der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration
durch Bildung,
•
des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher Armut,
insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion.
Die Umsetzung soll in und im Umfeld von Schulen und in enger
Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Behörden und
den freien Trägern der Jugendsozialarbeit erfolgen.
2) Es muss deutlich werden, dass entsprechend den Ausführungen des
Bundesverfassungsgerichts
Bildung
und
Teilhabe
zum
Existenzminimum gehören und im Hinblick auf spätere
Arbeitsmarktchancen zu verwirklichen sind, soweit dies nicht
anderweitig sichergestellt ist. Schulsozialarbeit im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets soll daher dazu dienen, insbesondere
die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen
zu unterstützen. Von einer gelingenden Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben hängen in besonderem Maße auch die
Integrationschancen in den Arbeitsmarkt ab.
3) Hieraus folgt insbesondere die Zielgruppenorientierung der
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets auf
den Personenkreis der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wir erwarten dabei eine
regionale Schwerpunktsetzung auf örtliche Problembezirke, um die
Förderung tatsächlich prioritär den Orten des wirklichen Bedarfes
zukommen zu lassen.
4) Zu den Aufgaben gehört beispielsweise u. a. die Vermittlung von
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sei es durch
Anregung von Anträgen bei Eltern, Kindern und Jugendlichen, sei es
durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern
oder auch durch Einwerbung zusätzlicher Unterstützungsleistungen,
beispielsweise für Folgekosten einer Vereinsmitgliedschaft.
5) Des Weiteren ist es sicherzustellen, dass die Förderung der
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
zusätzliche Angebote finanzieren soll. Es ist zu verhindern, dass
bestehende Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit aus
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Bundesmitteln refinanziert werden oder neue Doppelstrukturen
entstehen.
6) Notwendig ist eine möglichst enge Vernetzung der verschiedenen
Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit unter Beachtung
bestehender Qualitätsstandards. Vorhandene Vernetzungsstrukturen
vor Ort sind zu nutzen und kommunale Präventionsketten sollen aufbzw. ausgebaut werden.
7) Zum Nachweis der Mittelverwendung im Bereich der
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets insbesondere im Hinblick auf die Fortführung der Finanzierung durch
den Bund ab 2014 - ist es erforderlich, die Umsetzung im Rahmen
der Zielsteuerung zu begleiten und die Ausgaben in diesem Bereich
kontinuierlich zu dokumentieren. Deshalb ist, auch unter
Berücksichtigung der Regelung in § 46 Abs. 8 letzter Satz SGB II,
die Mittelverwendung im Einzelnen nachzuhalten.
8) Bestehende Rechtsvorschriften zur Jugend- und Schulsozialarbeit
sind von diesem Erlass unberührt.
9) Die Umsetzung des Angebots zusätzlicher Schulsozialarbeit im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bleibt der freien
Ausgestaltung durch die kommunalen Leistungsträger überlassen.
Bereits jetzt erhalten Sie monatlich die erhöhte Bundesbeteiligung an
den Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 35,8 %, in der
die Mittel für Schulsozialarbeit in Höhe von 2,8 % von den Kosten
der Unterkunft und Heizung enthalten sind.
Beachten Sie, dass die Mittel für Schulsozialarbeit nur bis zum
31.12.2013 durch den Bund finanziert werden. Die Landesregierung
wird sich angesichts dieser Befristung der Mittelbereitstellung durch den
Bund dafür einsetzen, dass der Bund seine Verantwortung auch ab dem
1.1.2014, möglichst auf Dauer, wahrnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Guntram Schneider
Sylvia Löhrmann
Ute Schäfer
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