Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Verkehrssituation in E.-Dirmerzheim, L 162)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
65 kB
Datum
21.06.2011
Erstellt
04.05.11, 06:20
Aktualisiert
08.11.11, 06:41
Antrag (Antrag bzgl. Verkehrssituation in E.-Dirmerzheim, L 162) Antrag (Antrag bzgl. Verkehrssituation in E.-Dirmerzheim, L 162)

öffnen download melden Dateigröße: 65 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 157/2011 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 08.04.2011 gez. Böcking 21.04.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin Bemerkungen 03.05.2011 vorberatend 21.06.2011 beschließend Antrag bzgl. Verkehrssituation in E.-Dirmerzheim, L 162 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Stellungnahme zu den beiden Antragspunkten: Zu 1) Die derzeitige Planung bezüglich der vorgesehenen Ortsumgehung K 44 E.-Lechenich,Konradsheim und-Dirmerzheim liegt beim Straßenbauamt des Rhein-Erft-Kreises. Ich werde das Amt bitten, mir den Stand der Planung mitzuteilen. Hierüber werde ich dann im Ausschuss berichten. Zu 2) Zur Verbreiterung der Gehwege im Teilabschnitt von der Kirche bis zur Kreuzung „Am Schießberg“ beabsichtige ich zunächst einen Entwurfsplan zu erstellen. Dieser soll die Durchführbarkeit von Verbreiterungen der Gehwege aufzeigen. Eine durchgängige Verschmälerung der Fahrbahn in einem längeren Teilabschnitt ist nicht möglich, da die L 162 auch innerhalb von Dirmerzheim u.a. Teil einer Umleitungsstrecke für die Autobahn A 1/ A 61 ist. Die punktuelle Einengung der Fahrbahn muss ich mit dem Landesbetrieb Straßenbau abstimmen. Da eine Geschwindigkeitsreduzierung von der Bezirksregierung in der Regel nur in Verbindung mit baulichen Maßnahmen genehmigt wird, ist eine positive Stellungnahme des Landesbetriebes Voraussetzung für die beantragte Reduzierung auf Tempo 30. (Dr. Rips) -2-