Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
10.11.11, 06:27
Aktualisiert
10.11.11, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 446/2011
Az.: 513
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 25.10.2011
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
BM / Dezernent
Termin
15.11.2011
31.10.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Informationen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Erftstadt werden zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
In der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 15.09.2011 fragte StV Pieper nach der Abwicklung
des Bildungs- und Teilhabepaketes bei den unterschiedlichen Institutionen. Herr Brost kündigte eine
Aussage nach Rückfrage bei diesen möglichst mit dem Protokoll an. Bis zur Protokollerstellung
konnten die Antworten aber nicht mehr zusammengestellt werden. Deshalb hat die Verwaltung diese
Vorlage erstellt.
Ab dem 01.Januar 2011 erhalten bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für
Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach den Vorschriften
des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem
Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Für die Gewährung der Leistungen sind aufgrund der verschiedenen Gesetzesgrundlagen
unterschiedliche Träger zuständig. So gewährt das hiesige Sozialamt die Leistungen nach dem SGB
XII, das Jobcenter die Leistungen nach dem SGB II. Die Gewährung von Leistungen an
Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigte wurde den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen.
Für den Personenkreis der Asylbewerber ist wiederum das hiesige Sozialamt zuständig.
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Im Einzelnen werden bezuschusst bzw. übernommen:
1. Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen
2. Schulbedarf
3. Kosten für die Schülerbeförderung
4. Lernförderung
5. Mittagsverpflegung
6. Soziale und kulturelle Teilhabe (z. B. in Musikschulen oder Vereinen)
Die Abfrage bei den einzelnen Leistungsträgern ergab zum Stichtag 15.10.2011 folgende
zahlenmäßige Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Erftstadt:
Im Bereich des SGB XII gibt es insgesamt 9 antragsberechtigte Kinder. Davon wurden für bisher 5
Kinder Leistungen beantragt, die alle positiv beschieden wurden.
Im Asylbereich beträgt die Zahl der antragsberechtigten Kinder 11. Bis zum Stichtag wurden für alle
berechtigten Kinder ein oder mehrere Anträge gestellt. Auch hier wurden alle Anträge positiv
beschieden.
Das Jobcenter Erftstadt zählt insgesamt 1.050 leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche. Daneben
sind ca. 340 junge Erwachsene im Alter von 18 und 24 Jahren leistungsberechtigt. Bisher wurden 609
Anträge gestellt. Davon wurden 349 bewilligt und 195 abgelehnt. Durch unvollständig eingereichte
Anträge ergibt sich eine Verzögerung in der Antragsbearbeitung, die ansonsten zeitnah erfolgt. Nach
Auskunft des Jobcenters kommt es zu Ablehnungen, wenn aufgrund unvollständiger Anträge die
nachgeforderten Unterlagen nicht beigebracht werden. Zudem werden die Anträge auf Übernahme der
Kosten für Schülerbeförderung grundsätzlich abgelehnt, da im Regelsatz ein ausreichender Anteil
dafür enthalten ist, der diese Kosten abdeckt.
Der Rhein-Erft-Kreis verzeichnet bisher 175 eingegangene Anträge der insgesamt 384 potenziell
antragsberechtigten Wohngeldkinder. Auch hier kann gesagt werden, dass die Anträge zum
überwiegenden Teil positiv beschieden wurden.
Die Zahlen sind in einer beigefügten Statistik noch einmal übersichtlich dargestellt. Detaillierte
Aussagen zu den Einzelanträgen konnten vom Jobcenter nicht gemacht werden.
(Erner)
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