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Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
15.11.2011
Erstellt
10.11.11, 06:27
Aktualisiert
10.11.11, 06:27
Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Erftstadt) Beschlussvorlage (Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 446/2011 Az.: 513 Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 25.10.2011 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: BM / Dezernent Termin 15.11.2011 31.10.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Informationen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Erftstadt werden zur Kenntnis genommen. Begründung: In der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 15.09.2011 fragte StV Pieper nach der Abwicklung des Bildungs- und Teilhabepaketes bei den unterschiedlichen Institutionen. Herr Brost kündigte eine Aussage nach Rückfrage bei diesen möglichst mit dem Protokoll an. Bis zur Protokollerstellung konnten die Antworten aber nicht mehr zusammengestellt werden. Deshalb hat die Verwaltung diese Vorlage erstellt. Ab dem 01.Januar 2011 erhalten bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Für die Gewährung der Leistungen sind aufgrund der verschiedenen Gesetzesgrundlagen unterschiedliche Träger zuständig. So gewährt das hiesige Sozialamt die Leistungen nach dem SGB XII, das Jobcenter die Leistungen nach dem SGB II. Die Gewährung von Leistungen an Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigte wurde den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen. Für den Personenkreis der Asylbewerber ist wiederum das hiesige Sozialamt zuständig. Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Im Einzelnen werden bezuschusst bzw. übernommen: 1. Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen 2. Schulbedarf 3. Kosten für die Schülerbeförderung 4. Lernförderung 5. Mittagsverpflegung 6. Soziale und kulturelle Teilhabe (z. B. in Musikschulen oder Vereinen) Die Abfrage bei den einzelnen Leistungsträgern ergab zum Stichtag 15.10.2011 folgende zahlenmäßige Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Erftstadt: Im Bereich des SGB XII gibt es insgesamt 9 antragsberechtigte Kinder. Davon wurden für bisher 5 Kinder Leistungen beantragt, die alle positiv beschieden wurden. Im Asylbereich beträgt die Zahl der antragsberechtigten Kinder 11. Bis zum Stichtag wurden für alle berechtigten Kinder ein oder mehrere Anträge gestellt. Auch hier wurden alle Anträge positiv beschieden. Das Jobcenter Erftstadt zählt insgesamt 1.050 leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche. Daneben sind ca. 340 junge Erwachsene im Alter von 18 und 24 Jahren leistungsberechtigt. Bisher wurden 609 Anträge gestellt. Davon wurden 349 bewilligt und 195 abgelehnt. Durch unvollständig eingereichte Anträge ergibt sich eine Verzögerung in der Antragsbearbeitung, die ansonsten zeitnah erfolgt. Nach Auskunft des Jobcenters kommt es zu Ablehnungen, wenn aufgrund unvollständiger Anträge die nachgeforderten Unterlagen nicht beigebracht werden. Zudem werden die Anträge auf Übernahme der Kosten für Schülerbeförderung grundsätzlich abgelehnt, da im Regelsatz ein ausreichender Anteil dafür enthalten ist, der diese Kosten abdeckt. Der Rhein-Erft-Kreis verzeichnet bisher 175 eingegangene Anträge der insgesamt 384 potenziell antragsberechtigten Wohngeldkinder. Auch hier kann gesagt werden, dass die Anträge zum überwiegenden Teil positiv beschieden wurden. Die Zahlen sind in einer beigefügten Statistik noch einmal übersichtlich dargestellt. Detaillierte Aussagen zu den Einzelanträgen konnten vom Jobcenter nicht gemacht werden. (Erner) -2-