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Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2012/13)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
23.11.2011
Erstellt
12.11.11, 06:30
Aktualisiert
14.11.11, 16:13
Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 
2012/13) Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 
2012/13)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 473/2011 Az.: 51 12-15/5 Rö Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 07.11.2011 gez. Brost Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 23.11.2011 Dr. Rips BM / Dezernent 09.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2012/13 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2012 fest. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Einrichtungen haben gem. § 9 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) nach Anhörung der Elternbeiräte die Öffnungs- und Schließzeiten für das kommende Jahr mit dem neu gewählten Elternbeirat besprochen und vereinbart. Abweichende Voten einzelner Elternbeiräte sind nicht erfolgt. Die Bestimmungen der §§ 18 und 19 Abs. 3 KiBiz, nach denen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden wird, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in der Einrichtung angeboten werden, sind der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten zu Grunde gelegt. Gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Öffnungszeiten vom Jugendhilfeausschuss festgelegt. (Erner) -2-