Daten
Kommune
Erftstadt
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488 kB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 21 22-01
öffentlich
/1b 61
v-=!I
Amt:
-21-
BeschlAusf.:
An den
Rat der Stadt Erftstadt
-21-
Datum: 15.11.2001
zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
Finanz- und Personalausschuss
•
I Betrifft:
Beschluss einer Hebesatzsatzung
Finanzielle
für das Jahr 2002
Auswirkungen:
D
Keine
Mittel stehen in Höhe von ." DM zur Verfügung:
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1HHStl.:
HHJ.:
Ausg.
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•
Einn.
MifriFi
Auswirkungen
2002
1Budget:
auf das Haushaltssicherungskonzept
2004
2003
1*•
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: >ffl:
2005
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'"
2006
Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept
2002
2003"
488.000 €
505.800 €
2004"
524.600
2005"
€
542.400 €
2006"
563.200 €
Unterschrift des Budgetveran f.'ortlichen
Erftstadt, den 15.11.2001/
. .\{v
" Steigerung gern. Orientierungsdaten
\
Beschlussentwurf:
Die beiliegende Hebesatzsatzung
.,
P:\AL\SATZUNGE\HEB£SATZ.WPD
der Stadt Erftstadt wird beschlossen .
- 2 -
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
schlägt die Verwaltung zur Sicherung
langfristiger Einnahmeverbesserungen die Anhebung der Realsteuerhebesätze um
jeweils 20 Prozentpunkte vor. Auf die Erläuterungen im Haushaltsplanentwurf 2002
wird verwiesen.
Die aus den Hebesatzerhöhungen resultierenden Mehreinnahmen
im einzelnen:
•
Hebesatz alt
Hebesatz neu
betragen für 2002
Mehreinnahme
Grundsteuer
A
220 %
240%
+
18.000
€
Grundsteuer
B
380%
400%
+ 240.000
€
420%
440 %
+ 230.000
€
Insgesamt
+ 488.000
€
Gewerbesteuer
Die entstehende durchschnittliche Mehrbelastung der Steuerpflichtigen bei der
Grundsteuer B liegt bei etwa 13 EUR jährlich, bei Grundsteuer A bei etwa 2 EUR.
Eine Vergleichstabelle zu den Realsteuerhebesätzen
beigefügt.
•
der Kommunen im Erftkreis ist
Da eine Erhöhung der Hebesätze gemäß § 25 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes bzw .
§ 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres
beschlossen sein muss, das Haushaltsgenehmigungsverfahren
möglicherweise
jedoch zeitlich über diesen Termin hinausgeht, erfolgt die Vorlage einer Hebesatzsatzung.
Sofern ein entsprechender Beschluss nicht vor dem 31.12.2001, sondern erst im
neuen Jahr erfolgen sollte, wäre eine zweifache Versendung der Steuerbescheide
(gesetzl. Fälligkeit 15.02., zunächst mit altem Hebesatz, dann mit neuem Hebesatz)
erforderlich; die Kosten hierfür beliefen sich auf etwa 13.000 EUR. In diesem Falle
sollte eine Pressemitteilung auf die mögliche rückwirkende Steuererhöhung zum
01.01.2002 hinweisen.
~
(Bösche)
P:\AL\SATZUNGE\HEBESATZ.WPD
Hebesätze der umliegenden Städte
2000/2001
Stadt
•
Grundsteuer A
2001
2000
Grundsteuer B
2000
2001
Gewerbesteuer
2000
2001
Erftstadt
220%
220%
380%
380%
420%
420%
Frechen
220%
220%
330%
330%
420%
420%
Kerpen
280%
280%
350%
400%
420%
440%
Bergheim
300%
300%
350%
350%
420%
420%
Brühl
200%
200%
370%
370%
420%
420%
Wesseling
152%
152 %
304%
304%
380%
380%
Elsdorf
200%
220%
330%
350%
405%
430%
Bedburg
250%
250%
310%
330%
420%
420%
Pulbeim
160%
160 %
345%
345%
420%
420%
Hürth
170%
170%
300%
300%
420%
420%
•
P:W-ILISTEHEBWPD
Hebesatzsatzung
der Stadt Erftstadt
über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze
•
für das Jahr 2002 vom
.
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV.NRW.S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 28.03.2000 ( GV.NRW.S.245 ), des § 25 des Grundsteuergesetzes
vom 7.8.1973 (BGBI.I.S.965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 ( BGBI.I
S.1790) , des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Neufassung vom 19.05.1999
(BGBI. I S. 1010), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 ( BGBI.I.S.1790 ),
sowie der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land NordrheinWestfalen vom 21.10.1969 (GV.NRW.S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom
17.12.1999 ( GV.NRW.S.718 ), hat der Rat der Stadt Erftstadt am
folgende
Hebesatzsatzung beschlossen:
§1
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern
folgt festgesetzt:
•
1.
Grundsteuer
1.1.
für die land-und forstwirtschaftlichen
(Grundsteuer Al auf
1.2.
2.
werden für das Haushaltsjahr 2002 wie
Betriebe
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag
und Gewerbekapital
§2
Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft.
" :l,
P,\AL\SATZUNGE\HEBES.WPD
auf
240
v.H.
400
v.H.
440
v.H.
- 2-
Bekanntmachungsanordnung
•
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim
Zustandekommen
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Erftstadt, den
•
:
Bösche
Bürgermeister
P,W.'SATZUNGEIHEBES.WPD
.