Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:61.21-20 / Abr. - Li
V
7/
,,//-1
Amt: 61
An den
BeschIAusf.: 61
Rat
Datum:. 08.11.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung
über den
Ausschuss für Planung
•
Betrifft:
Bezug:
Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Bliesheim, (Lange
Heide); Satzungsbeschluss
V 6/ 0572, PlanA am 14.06.2000
V 7 /1308, PlanA am 05.06.2001
Auswirkungen:
Finanzielle
X
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
•
Erftstadt, den 08.11.2001
C\l \A ~
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Offenlage der "Erweiterten Abrundungssatzung" Bliesheim,
Lange Heide gern. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S.
2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGB/. I S. 1950), vorgebrachten Anregungen
wird wie folgt entschieden:
1.1
Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
Der Anregung des Erftverbandes, hinsichtlich der Versickerung des Niederschlagswassers wurde bereits durch eine entsprechende Festsetzung im Planentwurf Rechnung getragen.
/.2
Landesbetrieb
Straßenbau NW, Niederlassung Köln, 51153 Köln
Die vom Landesbetrieb Straßenbau .NW geforderte Einhaltung der "Allgemeinen
Fordenungen" treffen für das Plangebiet nicht zu, da die Abrundungssatzung sowohl
außerhalb der Bauverbotszone gern. §'9 '(1) FStrG (40 m) als auch der Baubeschränkungszone gern. § 9 (2) FStrG (100 in) liegt.
..
P:\SZ\VORLAGEN\V6100041.317
-
2 -
Dem Hinweis, hinsichtlich ggf. erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen
Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen:
wird durch die
Das Plangebiet ist durch die Lage am Villehang und der Nähe zu den Autobahnen
A 555, A 61 I A 1 sowie dem Autobahnkreuz Bliesheim durch Verkehrslärm vorbelastet.
1.3
Erftkreis - Der Landrat - 50124 Bergheim
Die Anregung bezüglich der Ortsrandeingrünung istdurch eine in der Zwischenzeit
getroffene grundsätzliche Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" des
Erftkreises hinsichtlich der zukünftigen Behandlung der Ausgleichsmaßnahmen gem.
§ 1a BauGB im Bauleitplanverfahren,hinfällig geworden.
1.4
•
Stadtwerke der Stadt Erftstadt
Die Anregung der Stadtwerke, hinsichtlich der Entwässerung
bereits im Planentwurf entsprochen .
1.5
der Grundstücke ist
Jugendamt der Stadt 5ftstadt
Die Anregung des Jugendamtes, dass die Kindertagesstättenbedarfsplanung dringend
umgesetzt werden soll, damit keine weitere Verschlechterung für junge Familien eintritt,
wird zur Kenntnis genommen.
II.
•
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt
geändert am 27.07.2001 (BGBI.I S. 1950), wird gem. § 10 BauGB in Verbindung und
§ 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000
(GV NW S. 256) sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666) zuletzt geändert am
28.03.2000 (GV NW S. 245), wird die "Erweiterte Abrundungssatzung" , Bliesheim,
Lange Heide nebst Begründung und beschlossener Ergänzung als Satzung beschlossen .
Begründung:
Zu 1.3: Nach der Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" beim Erftkreis (vom
30.08.2001) werden im Rahmen der Bauleitplanung zukünftig nur noch Pflanzflächen
innerhalb des eigentlichen Plangebietes als Ausgleich angerechnet, die eine Ortsrandeingrünung bewirken. Parkanlagen und Versickerungsbecken sowie Pflanzauflagen
innerhalb der Hausgärten werden in der Bilanzierung nicht mehr als die externen
Ausgleich reduzierende Maßnahme anerkannt. Da die in diesem Fall geforderte
Ortsrandeingrünung als öffentlicher Grünstreifen aus Kosten-, Kontroll- und Unterhaltungsgründen nicht realisierbar und nach der o.g. Vereinbarung Ausgleichsmaßnahmen auf den Privatgrundstücken nicht mehr festgesetzt werden sollen, ist die
Anregung des Erftkreises hinfällig geworden.
Um dennoch eine entsprechende Ortsrandeingrünung zu sichern, ist auf den Baugrundstücken entlang der Grundstücksgrenzen die zur freien Landschaft grenzen, die
Anpflanzung eines 3 m breiten Grünstreifens vorgesehen.
P:\SZ\VORLAGEN\V6100041.317
- 3 -
Die Umsetzung derfür die Abrundungssatzung erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
erfolgt durch vertragliche Vereinbarung gem. § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag).
Zu II.:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 31.08.1999 die Aufstellung der "Erweiterten Abrundungssatzung" Bliesheim, Lange Heide beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren
(Bekanntmachung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, frühzeitige Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit vom 14.08.2001 bis 13.09.2001 die Offenlage gem. § 3 Abs.
2 BauGB statt. Nach dem Abwägungsergebnis ist nunmehr die "Erweiterte Abrundungssatzung" als Satzung zu beschließen.
~
•
Anlagen
•
P:\SZ\VQRLAGEN\V6100041.317
•
:,~'
!~
,..'II
•
,
,
.:
,~
i
~_.:
.,,~
...
()
%
alill
CD·
~
!!!.
3
~
Z
Z
C
...
cEN
CD
::tC
CD
C:Z
CD
N
o
.
o
o
o
"en
,..
..
"D
Z
\.~
' ~~
.
Anlege /!
zu
J
f'
II
VllA{/4
~.!
- 2 -
armeist.;=:---I
I
;
;
,,,
;
--0~-\\'!'\
,
-,
~
,,
--
I
I
;
I
I
I
,,/
•
•
,
"
":
,"
"
•
-,
-,
-,
\
-,
\
\
\
\
-,
-,
,
;
\
-,
,,
,
,
\
,
,
,
L
""))'-X"
"
-,
PlCHl!m
\
'\
ANLAGEPLAN
DER
ERWEITERTEN
ABRUNDUNG.SATZUNG
Bliesheim - Lange Heide
UMWELT· UND PLANUNGSAMT
ERFTSTADT, DEN
ERFTKREIS:
DGK
5
(113
I
\
\
q".
,
________________________ E_rh_~Verband
50126
Bergheim
Paffendorfer Weg 42
.
Telefon 02271 188 - 0
Telefax 02271 188 210
-;:
, <,
• I,:
Erftverband
0
Postfach 1320
0
.:'
50103 Bergheim
".
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- u. Planungsamt
Postfach 2565
M:C . i"i!
"'.,:,
;/
50359 Erftstadt
.'
Abwasser, Technik
Abteilung
Anlage
Telefax
Abwasser, Technik
Frau Szymanski
324
910
Unser Zeichen
A.1 - 40801
Fachbereich
Ihr Ansprechpartner
:
Durchwahl
1:\SZV\2001
\40801
/J
J
.DOC
zu
L~l1t(/I..
Ihr Schreiben vom Ilhr Zeichen
06.08.2001
f 61.21-00
B!o:!
Satzung über die Einbeziehung
"Bliesheim, Lange Heide"
~
einzelner Außenbereichsflächen
23.08.Q1
für den ertsteil
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o. g. Satzung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn die evtl. geplante Versickerung des Niederschlagswassers
über belebte 80denschichten erfolgt. Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu vermeiden.
Mit freundliehen Grüßen
Im Auftrag
•
~
NOrbertU7...u'i
ror säzender des verbenos.ats:
c.h~II1,~I1S
Pick MdL
;3ankkonlcq:
:ol11ll1crzb,lnk Bnrqholm
Konto J90 100 GOo !:ILl 3"/0 ,:00 -1 t
Dnutschc Bank AG, Belghenn Konto ·171 0000
Bl2:170 700 60
vorstano:
üauassossor. Dip!.-tng Jens -Ctl/;stian Rctne
Kreissparkasse Koln Konto
142005895
BlZ 3/0 502 99
Post bank Kotn
Konto [} 109·130 SOG BlZ 370 100 50
V .ilksbank Erll f!G
Konto I 001 osa 019 BLZ 310 692 52
.'
#'
•
/f
Anlage
ff"
.
~
Straßen.N~W.
I~V7116t4
betrieb
Niederlassung
Straßenbau Nordrtlein-Westfalen
. 51153K01n
Köln'
Postfach 920332
Stadt Erftstadt
- Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
:----1-__ ;
r" - "_
v~
; '-: ... ,.
!-",. ,
[10
J
n
~ ....
r
..,'.
I"-'~
~".~~
50374 Erftstadt
,-
"f
-I ' _.!
landesbetrieb
Straßenbau
r- -'--..:.:",-:..::;~:.;.~
r---:--::"-1-'-=:-- .
~
••
•
; .'
~
• .
_. .
:
"n'
;
"
,
,
(.i~::,D:!:::;r:~,!.'?.'!_:~li I Db
L8
"Ue
2U01
~!
l
2"1 "'Nl",~ ", ,. -', "", . _ ,ER
::-I-~-:'r--:--~-:-r--r.
,._--.::..J
t.::;;
.,..
''',
JArl
-T '/
1_2_~L~~L49j
~~J!4"'IL~~IJ
f.'i :
•
Kontakt:
Herr Kopp
E-Mail:
Zeichen:
Nordrhein-Westfalen
- J-
Bla!1
Landes
~
zu
56(}-231 0/Kp-642~412.1
fon:
0221/8397-3831Z1
fax:
022118397-100
Datum
2 8. Aug. 2001
Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gemäß
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Bliesheim (Lange Heide);
hier: Belange der BAB A 553
<
Betriebssitze
Köln/Munster
Niederlassung
NiederlaSsung
Niederlassung
Aachen
Bielefeld
Bochum
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Bonn
Coesfeld
Essen
Euskirchen
Gummersbach
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Niederlassung
Hagen
Hamm
Köln
Krefeld
Meschede
Minden
Mönchengladbach
Münster
Paderborn
Siegen
Wesel
Fachcenter
- Gebäudemanagement
- Prüfcenter
- Telekommunikation
- Vermessung/Grunderwerb
Ihr Schreiben vom 06.08.2001 - 61.21-00Anlage: ,Allgemeine
Forderungen
Sehr geehrte Damen und Herren.
•
seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Köln. bestehen grundsätzlich keine
Bedenken, sofern die als Beiblatt beigefügten .Allgemeinen Forderungen" für Bauleitplanungen an
Autobahnen berücksichtigt werden .
Die fraglichen Flächen sind belastet durch Verkehrslärm der A 4, die hier in Einschnittslage liegt.
Zusätzlich erforderliche Lärmschutzmaßnahmen sind ggfs. seitens der Stadt Erftstadt zu veranlassen.
Mit freundlichen
Im Auftrag
Grüßen
ß!r
(Lotter)
1
Niederlassung
Köln' Am Grauen Stein 33 . 51105
Köln'
'II'
0221/83970
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen,
Straßen NRW Köln' Mindener Straße 2 . 50679 Köln' 'II' 0221/801 91 - 0
Landesbetrieb Straßenbau Nordrheln-Westfalen,
Straßen NRW Münster' FOrstenbergstr. 15· 48147 MOnster' "0251/1444
Internet strassen.nrw.de
. E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de
Landesbetrieb .straßenbau Nordrhein-Westfalen
Niederlassung Köln
Allgemeine Forderungen
•
1.
Ein Hinweis auf die Schutzzonen der BAB gemäß § 9 (1 + 2) FStrG ist in den Textteil
des Bauleitplanes aufzunehmen. Die Eintragung der Schutzzonen in den Plan wird
empfohlen.
.
2.
In einer Entfemung von 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn
der Bundesautobahn (Bauverbotszone § 9 (1) FStrG) dürfen Hochbauten jeder Art nicht
errichtet werden. Sicht- und Lärrnschutzwälle bedürfen der Genehmigung der Straßenbauverwaltung.
3.
In einer Entfemung von 100 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn
der Bundesautobahn (Baubeschränkungszone
§ 9 (2) FStrG)
a) dürfen nur solche baulichen Anlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs weder durch
Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche, Erschütterungen oder dergleichen gefährden und beeinträchtigen.
b) sind alle Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken und Gebäuden so zu gestalten und abzuschirmen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs auf der BAB nicht durch Blendung oder in sonstiger Weise beeinträchtigt
wird. Vor der Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist die Zustimmung der Straßenbauverwaltung einzuholen.
c) dürfen Werbeanlagen, Firrnennamen, Angaben über die Art von Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Autobahn nur mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung angebracht oder aufgestellt werden.
•
Zur befestigten Fahrbahn gehören auch Standstreifen, Beschleunigungsrungsstreifen der Anschlussstellen und Autobahnkreuze .
und Verzöge-
4.
Bei Kreuzungen der BAB durch Versorgungsleitungen und nachrichtlicher Übemahme
der Leitungen innerhalb der Schutzzonen gemäß § 9 (1 + 2) FStrG ist die Abstimmung
mit der Bundesstraßenverwaltung
außerhalb des Planverfahrens erforderlich.
5.
Gemäß § 33 der Straßenverkehrsordnung
ist die Straßenbauverwaltung an Maßnahmen
zu beteiligen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB beeinträchtigen können. Vom städtischen Bauordnungsamt ist daher sicherzustellen, dass über die
BAB-Schutzzonen hinaus Werbeanlagen, Firrnennamen, Angaben über die Art von Anlagen und sonstige Hinweise, die den Verkehr auf der BAB beeinträchtigen können, nur
dann aufgestellt werden dürfen, wenn die Straßenbauverwaltung zugestimmt hat.
•
··tE;
"lI;~.
/,,,
"'t" ,
(ii"··"
.":"~;j\
{,T'
',':';.~;iN,.
. ..,/."
""\X~~~,~,
':,".".
DER
LANDRAT
A
Anlege
Erftkreis
@
... ,.,,,
I/!
Der L,mdfdl ~;()171J
ß('r~lllC'lm
Stadt Erftstadt
~
50359 Erftstadt
7/161·1
JBlctt
V\j
-
I
zu
Hausadresse
Willy-Brandl-Plalz
50126
1
Bergheim
Ieleton 02271/83-0
Fax.02271/83-2300
i(-
uncrnct. wwwerükrets.de
'I'
e-mad.
l;llldratCcyerftkreis.de
Postadresse
SO124 Bcrqnenn
Besuchszeiten
Mo 1)15Fr 8.30 bis 12 Uhr
Do 14 tus 16 Uhr
oder 11<1(11
VcrelnhaflJllg
Auskunft erteil!
T efefon-Durchwanr
Z'mrner-Nr.
Mein Zeichen
Datum
0727118:~·
•
4213
61.1.41.05.04
Fax: 83-2344 - e-mail:Amt61@erftkreis.de
3.4
Herr Weber
Satzungen über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
Schäfer-Straße),
Bliesheim (Lange Heide), Gymnich (Kohistraße),
öffentliche
Auslegung
Ihre Schreiben vom 06.08.2001 - 61.21-00
11.09.2001 be
für die Ortsteile Blessem
Herrig (Teichweg)
(Klaus-
Die Satzung für Blessem steht unter Landschaftsschutz gemaß der ordnungsbehördlichen Verordnung über
die Landschaftsschutzgebiete
im Erftkreis vom 29.08.1988. Ich weise darauf hin, dass die Aufhebung des
Landschaftsschutzes erforderlich ist, die rechtzeitig bei der Bezirksregierung Köln a.d.D, zu beantragen ist
•
Gegen die Satzung für Blessem bestehen folgende Bedenken:
Zum Ausgleich
der Beeintrachtigungen
von Natur, Landschaft
und Landschaftsbild
stellt der
Flachennutzungsplan
an zukünftigen Ortsrandern Flachen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. In den o.q. Bereichen sind zur Wiederherstellung und
Sicherung der Ortsrandeingrünung angrenzend an die neuen Wohngebiete solche Flachen gem. § 5 (2)
Nr.10 BauGB darqestellt. Um den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ausreichend Rechnung
zu tragen, ist erforderlich, die östlich an die o.q, Abrundungssatzung
angrenzenden Flachen in die
Abrundungssatzung
einzubeziehen und entsprechend der Darstellung des Flachennutzungsplans
als
Flachen für Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB als Grünüäche festzusetzen.
Durch die Satzung für Herrig wird ein Teil der jetzigen OrtsrandeingrOnung südlich der Straße "Am
Marienkreuz" verloren gehen. Ich rege an, auf den im Flachennutzungsplan dargestellten Flachen fOr
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am nördlichen
Ortsrand von Herrig entsprechende Kompensationsmaßnahmen für die Beeintrachtigungen von Naturschutz,
Landschaftspflege und Landschaftsbild durchzuführen.
Durch die Satzungen werden Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht, für die eine ausreichende
ökologische und visuelle Kompensation erforderlich ist Daher sind jeweils an den neuen Ortsrandern
Flachen zum Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB festzusetzen. Soweit dies
nicht durchführbar ist, ist die Kompensation in Abstimmung mit meiner Unteren Landschaftsbehörde
auf
einer Ersatzflache zu erbringen .
"
.--' .~'.
ImJuftrag
;~/t/JI
Weber
Bankverbindungen:
Offentlichc Verkehrsmittel zum Kreishau~:
H,lll('\[di,'
K'('I,I1.III\
11l11,1111"'ll
II ". 'Jl{
11.!lI<"'ldl"~JlIl(I!d\d.!lI!lHIH(/,i"II,·n/l'.
B.111111!,,! II' '1""11'11 II ill I',j
'))-l
')(,1 ')/1
'}l! 'I:I'J.'}·IP
1'0\11 ).jllk Knlr 1
'.""'1
'J(,I
IHI/
'}(,\
1/11
'}fl.')/'.I
I(J(J ',01 1<'1111,
1\1I1\\/I.llk.l\\(·
IHI/
l/O
t
(){)ltlil',(I',(J',
Kohl
',OJ ')')1 K'U11,'11J.!/()(1!
/1)1'
14.08.2001
81
61.21-00
-61z.Hd. Frau Meyer
Aufstellung von Abtundungssatzungen
gern. § 34 Abs. 4 Nr, 3
Beteiligung der "Träger öffentlicher Belange"; Ihr Schreiben vom 06.08.01
•
-----
Herrig - Teichweg
Bliesheim - Lange Heide
I
•
Gymnich - Kohlstraße
Blessem - Klaus-Schäfer-Straße
-
~
(Leeske)
nicht Im genehmigten
Fläche liegt teilweise
Entwässerungsentwurf.
Es kann in aufgelockerter Bauweise (500-600 m-)
angeschlossen werden, da die Fläche auf der
Vort1utseite liegt.
Die im genehmigten Entwässerungsentwurf liegende
von 450 m2
Fläche
muß Grundstücksgrößen
aufweisen.
(Abflussbeiwert von '¥ = 0,40)
nicht Im genehmigten
Fläche liegt teilweise
Entwässerungsentwurf.
In Anbetracht der geringen Größe der Baufläche ist
eine Bebauung mit Einzelhäusern möglich.
nur
Alternativ
auch
Schmutzwasser
kann
angeschlossen werden.
Fläche liegt im genehmigten Entwässerungsentwurf
Die Grundstücksgröße muß 600 m2 betragen.
(Abflussbeiwert: '¥ = 0,25)
Fläche liegt nicht im genehmigten Entwässerungsentwurf.
Es darf nur Schmutzwasser angeschlossen werden.