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Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Bliesheim, (Lange Heide); Satzungsbeschluss Bezug: V 6/ 0572, PlanA am 14.06.2000 V 7 /1308, PlanA am 05.06.2001)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.:61.21-20 / Abr. - Li V 7/ ,,//-1 Amt: 61 An den BeschIAusf.: 61 Rat Datum:. 08.11.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Ausschuss für Planung • Betrifft: Bezug: Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Bliesheim, (Lange Heide); Satzungsbeschluss V 6/ 0572, PlanA am 14.06.2000 V 7 /1308, PlanA am 05.06.2001 Auswirkungen: Finanzielle X Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen • Erftstadt, den 08.11.2001 C\l \A ~ Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage der "Erweiterten Abrundungssatzung" Bliesheim, Lange Heide gern. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGB/. I S. 1950), vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: 1.1 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim Der Anregung des Erftverbandes, hinsichtlich der Versickerung des Niederschlagswassers wurde bereits durch eine entsprechende Festsetzung im Planentwurf Rechnung getragen. /.2 Landesbetrieb Straßenbau NW, Niederlassung Köln, 51153 Köln Die vom Landesbetrieb Straßenbau .NW geforderte Einhaltung der "Allgemeinen Fordenungen" treffen für das Plangebiet nicht zu, da die Abrundungssatzung sowohl außerhalb der Bauverbotszone gern. §'9 '(1) FStrG (40 m) als auch der Baubeschränkungszone gern. § 9 (2) FStrG (100 in) liegt. .. P:\SZ\VORLAGEN\V6100041.317 - 2 - Dem Hinweis, hinsichtlich ggf. erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen: wird durch die Das Plangebiet ist durch die Lage am Villehang und der Nähe zu den Autobahnen A 555, A 61 I A 1 sowie dem Autobahnkreuz Bliesheim durch Verkehrslärm vorbelastet. 1.3 Erftkreis - Der Landrat - 50124 Bergheim Die Anregung bezüglich der Ortsrandeingrünung istdurch eine in der Zwischenzeit getroffene grundsätzliche Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" des Erftkreises hinsichtlich der zukünftigen Behandlung der Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a BauGB im Bauleitplanverfahren,hinfällig geworden. 1.4 • Stadtwerke der Stadt Erftstadt Die Anregung der Stadtwerke, hinsichtlich der Entwässerung bereits im Planentwurf entsprochen . 1.5 der Grundstücke ist Jugendamt der Stadt 5ftstadt Die Anregung des Jugendamtes, dass die Kindertagesstättenbedarfsplanung dringend umgesetzt werden soll, damit keine weitere Verschlechterung für junge Familien eintritt, wird zur Kenntnis genommen. II. • Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI.I S. 1950), wird gem. § 10 BauGB in Verbindung und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666) zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S. 245), wird die "Erweiterte Abrundungssatzung" , Bliesheim, Lange Heide nebst Begründung und beschlossener Ergänzung als Satzung beschlossen . Begründung: Zu 1.3: Nach der Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" beim Erftkreis (vom 30.08.2001) werden im Rahmen der Bauleitplanung zukünftig nur noch Pflanzflächen innerhalb des eigentlichen Plangebietes als Ausgleich angerechnet, die eine Ortsrandeingrünung bewirken. Parkanlagen und Versickerungsbecken sowie Pflanzauflagen innerhalb der Hausgärten werden in der Bilanzierung nicht mehr als die externen Ausgleich reduzierende Maßnahme anerkannt. Da die in diesem Fall geforderte Ortsrandeingrünung als öffentlicher Grünstreifen aus Kosten-, Kontroll- und Unterhaltungsgründen nicht realisierbar und nach der o.g. Vereinbarung Ausgleichsmaßnahmen auf den Privatgrundstücken nicht mehr festgesetzt werden sollen, ist die Anregung des Erftkreises hinfällig geworden. Um dennoch eine entsprechende Ortsrandeingrünung zu sichern, ist auf den Baugrundstücken entlang der Grundstücksgrenzen die zur freien Landschaft grenzen, die Anpflanzung eines 3 m breiten Grünstreifens vorgesehen. P:\SZ\VORLAGEN\V6100041.317 - 3 - Die Umsetzung derfür die Abrundungssatzung erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch vertragliche Vereinbarung gem. § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag). Zu II.: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 31.08.1999 die Aufstellung der "Erweiterten Abrundungssatzung" Bliesheim, Lange Heide beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren (Bekanntmachung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, frühzeitige Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit vom 14.08.2001 bis 13.09.2001 die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Nach dem Abwägungsergebnis ist nunmehr die "Erweiterte Abrundungssatzung" als Satzung zu beschließen. ~ • Anlagen • P:\SZ\VQRLAGEN\V6100041.317 • :,~' !~ ,..'II • , , .: ,~ i ~_.: .,,~ ... () % alill CD· ~ !!!. 3 ~ Z Z C ... cEN CD ::tC CD C:Z CD N o . o o o "en ,.. .. "D Z \.~ ' ~~ . Anlege /! zu J f' II VllA{/4 ~.! - 2 - armeist.;=:---I I ; ; ,,, ; --0~-\\'!'\ , -, ~ ,, -- I I ; I I I ,,/ • • , " ": ," " • -, -, -, \ -, \ \ \ \ -, -, , ; \ -, ,, , , \ , , , L ""))'-X" " -, PlCHl!m \ '\ ANLAGEPLAN DER ERWEITERTEN ABRUNDUNG.SATZUNG Bliesheim - Lange Heide UMWELT· UND PLANUNGSAMT ERFTSTADT, DEN ERFTKREIS: DGK 5 (113 I \ \ q". , ________________________ E_rh_~Verband 50126 Bergheim Paffendorfer Weg 42 . Telefon 02271 188 - 0 Telefax 02271 188 210 -;: , <, • I,: Erftverband 0 Postfach 1320 0 .:' 50103 Bergheim ". Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- u. Planungsamt Postfach 2565 M:C . i"i! "'.,:, ;/ 50359 Erftstadt .' Abwasser, Technik Abteilung Anlage Telefax Abwasser, Technik Frau Szymanski 324 910 Unser Zeichen A.1 - 40801 Fachbereich Ihr Ansprechpartner : Durchwahl 1:\SZV\2001 \40801 /J J .DOC zu L~l1t(/I.. Ihr Schreiben vom Ilhr Zeichen 06.08.2001 f 61.21-00 B!o:! Satzung über die Einbeziehung "Bliesheim, Lange Heide" ~ einzelner Außenbereichsflächen 23.08.Q1 für den ertsteil Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o. g. Satzung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn die evtl. geplante Versickerung des Niederschlagswassers über belebte 80denschichten erfolgt. Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu vermeiden. Mit freundliehen Grüßen Im Auftrag • ~ NOrbertU7...u'i ror säzender des verbenos.ats: c.h~II1,~I1S Pick MdL ;3ankkonlcq: :ol11ll1crzb,lnk Bnrqholm Konto J90 100 GOo !:ILl 3"/0 ,:00 -1 t Dnutschc Bank AG, Belghenn Konto ·171 0000 Bl2:170 700 60 vorstano: üauassossor. Dip!.-tng Jens -Ctl/;stian Rctne Kreissparkasse Koln Konto 142005895 BlZ 3/0 502 99 Post bank Kotn Konto [} 109·130 SOG BlZ 370 100 50 V .ilksbank Erll f!G Konto I 001 osa 019 BLZ 310 692 52 .' #' • /f Anlage ff" . ~ Straßen.N~W. I~V7116t4 betrieb Niederlassung Straßenbau Nordrtlein-Westfalen . 51153K01n Köln' Postfach 920332 Stadt Erftstadt - Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 :----1-__ ; r" - "_ v~ ; '-: ... ,. !-",. , [10 J n ~ .... r ..,'. I"-'~ ~".~~ 50374 Erftstadt ,- "f -I ' _.! landesbetrieb Straßenbau r- -'--..:.:",-:..::;~:.;.~ r---:--::"-1-'-=:-- . ~ •• • ; .' ~ • . _. . : "n' ; " , , (.i~::,D:!:::;r:~,!.'?.'!_:~li I Db L8 "Ue 2U01 ~! l 2"1 "'Nl",~ ", ,. -', "", . _ ,ER ::-I-~-:'r--:--~-:-r--r. ,._--.::..J t.::;; .,.. ''', JArl -T '/ 1_2_~L~~L49j ~~J!4"'IL~~IJ f.'i : • Kontakt: Herr Kopp E-Mail: Zeichen: Nordrhein-Westfalen - J- Bla!1 Landes ~ zu 56(}-231 0/Kp-642~412.1 fon: 0221/8397-3831Z1 fax: 022118397-100 Datum 2 8. Aug. 2001 Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Bliesheim (Lange Heide); hier: Belange der BAB A 553 < Betriebssitze Köln/Munster Niederlassung NiederlaSsung Niederlassung Aachen Bielefeld Bochum Niederlassung Niederlassung Niederlassung Niederlassung Niederlassung Bonn Coesfeld Essen Euskirchen Gummersbach Niederlassung Niederlassung Niederlassung Niederlassung Niederlassung Niederlassung Niederlassung Niederlassung Niederlassung Niederlassung Niederlassung Hagen Hamm Köln Krefeld Meschede Minden Mönchengladbach Münster Paderborn Siegen Wesel Fachcenter - Gebäudemanagement - Prüfcenter - Telekommunikation - Vermessung/Grunderwerb Ihr Schreiben vom 06.08.2001 - 61.21-00Anlage: ,Allgemeine Forderungen Sehr geehrte Damen und Herren. • seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Köln. bestehen grundsätzlich keine Bedenken, sofern die als Beiblatt beigefügten .Allgemeinen Forderungen" für Bauleitplanungen an Autobahnen berücksichtigt werden . Die fraglichen Flächen sind belastet durch Verkehrslärm der A 4, die hier in Einschnittslage liegt. Zusätzlich erforderliche Lärmschutzmaßnahmen sind ggfs. seitens der Stadt Erftstadt zu veranlassen. Mit freundlichen Im Auftrag Grüßen ß!r (Lotter) 1 Niederlassung Köln' Am Grauen Stein 33 . 51105 Köln' 'II' 0221/83970 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Straßen NRW Köln' Mindener Straße 2 . 50679 Köln' 'II' 0221/801 91 - 0 Landesbetrieb Straßenbau Nordrheln-Westfalen, Straßen NRW Münster' FOrstenbergstr. 15· 48147 MOnster' "0251/1444 Internet strassen.nrw.de . E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Landesbetrieb .straßenbau Nordrhein-Westfalen Niederlassung Köln Allgemeine Forderungen • 1. Ein Hinweis auf die Schutzzonen der BAB gemäß § 9 (1 + 2) FStrG ist in den Textteil des Bauleitplanes aufzunehmen. Die Eintragung der Schutzzonen in den Plan wird empfohlen. . 2. In einer Entfemung von 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn (Bauverbotszone § 9 (1) FStrG) dürfen Hochbauten jeder Art nicht errichtet werden. Sicht- und Lärrnschutzwälle bedürfen der Genehmigung der Straßenbauverwaltung. 3. In einer Entfemung von 100 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der Bundesautobahn (Baubeschränkungszone § 9 (2) FStrG) a) dürfen nur solche baulichen Anlagen errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs weder durch Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche, Erschütterungen oder dergleichen gefährden und beeinträchtigen. b) sind alle Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken und Gebäuden so zu gestalten und abzuschirmen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB nicht durch Blendung oder in sonstiger Weise beeinträchtigt wird. Vor der Errichtung von Beleuchtungsanlagen ist die Zustimmung der Straßenbauverwaltung einzuholen. c) dürfen Werbeanlagen, Firrnennamen, Angaben über die Art von Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Autobahn nur mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung angebracht oder aufgestellt werden. • Zur befestigten Fahrbahn gehören auch Standstreifen, Beschleunigungsrungsstreifen der Anschlussstellen und Autobahnkreuze . und Verzöge- 4. Bei Kreuzungen der BAB durch Versorgungsleitungen und nachrichtlicher Übemahme der Leitungen innerhalb der Schutzzonen gemäß § 9 (1 + 2) FStrG ist die Abstimmung mit der Bundesstraßenverwaltung außerhalb des Planverfahrens erforderlich. 5. Gemäß § 33 der Straßenverkehrsordnung ist die Straßenbauverwaltung an Maßnahmen zu beteiligen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB beeinträchtigen können. Vom städtischen Bauordnungsamt ist daher sicherzustellen, dass über die BAB-Schutzzonen hinaus Werbeanlagen, Firrnennamen, Angaben über die Art von Anlagen und sonstige Hinweise, die den Verkehr auf der BAB beeinträchtigen können, nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn die Straßenbauverwaltung zugestimmt hat. • ··tE; "lI;~. /,,, "'t" , (ii"··" .":"~;j\ {,T' ',':';.~;iN,. . ..,/." ""\X~~~,~, ':,".". DER LANDRAT A Anlege Erftkreis @ ... ,.,,, I/! Der L,mdfdl ~;()171J ß('r~lllC'lm Stadt Erftstadt ~ 50359 Erftstadt 7/161·1 JBlctt V\j - I zu Hausadresse Willy-Brandl-Plalz 50126 1 Bergheim Ieleton 02271/83-0 Fax.02271/83-2300 i(- uncrnct. wwwerükrets.de 'I' e-mad. l;llldratCcyerftkreis.de Postadresse SO124 Bcrqnenn Besuchszeiten Mo 1)15Fr 8.30 bis 12 Uhr Do 14 tus 16 Uhr oder 11<1(11 VcrelnhaflJllg Auskunft erteil! T efefon-Durchwanr Z'mrner-Nr. Mein Zeichen Datum 0727118:~· • 4213 61.1.41.05.04 Fax: 83-2344 - e-mail:Amt61@erftkreis.de 3.4 Herr Weber Satzungen über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen Schäfer-Straße), Bliesheim (Lange Heide), Gymnich (Kohistraße), öffentliche Auslegung Ihre Schreiben vom 06.08.2001 - 61.21-00 11.09.2001 be für die Ortsteile Blessem Herrig (Teichweg) (Klaus- Die Satzung für Blessem steht unter Landschaftsschutz gemaß der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Erftkreis vom 29.08.1988. Ich weise darauf hin, dass die Aufhebung des Landschaftsschutzes erforderlich ist, die rechtzeitig bei der Bezirksregierung Köln a.d.D, zu beantragen ist • Gegen die Satzung für Blessem bestehen folgende Bedenken: Zum Ausgleich der Beeintrachtigungen von Natur, Landschaft und Landschaftsbild stellt der Flachennutzungsplan an zukünftigen Ortsrandern Flachen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. In den o.q. Bereichen sind zur Wiederherstellung und Sicherung der Ortsrandeingrünung angrenzend an die neuen Wohngebiete solche Flachen gem. § 5 (2) Nr.10 BauGB darqestellt. Um den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ausreichend Rechnung zu tragen, ist erforderlich, die östlich an die o.q, Abrundungssatzung angrenzenden Flachen in die Abrundungssatzung einzubeziehen und entsprechend der Darstellung des Flachennutzungsplans als Flachen für Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB als Grünüäche festzusetzen. Durch die Satzung für Herrig wird ein Teil der jetzigen OrtsrandeingrOnung südlich der Straße "Am Marienkreuz" verloren gehen. Ich rege an, auf den im Flachennutzungsplan dargestellten Flachen fOr Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am nördlichen Ortsrand von Herrig entsprechende Kompensationsmaßnahmen für die Beeintrachtigungen von Naturschutz, Landschaftspflege und Landschaftsbild durchzuführen. Durch die Satzungen werden Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht, für die eine ausreichende ökologische und visuelle Kompensation erforderlich ist Daher sind jeweils an den neuen Ortsrandern Flachen zum Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB festzusetzen. Soweit dies nicht durchführbar ist, ist die Kompensation in Abstimmung mit meiner Unteren Landschaftsbehörde auf einer Ersatzflache zu erbringen . " .--' .~'. ImJuftrag ;~/t/JI Weber Bankverbindungen: Offentlichc Verkehrsmittel zum Kreishau~: H,lll('\[di,' K'('I,I1.III\ 11l11,1111"'ll II ". 'Jl{ 11.!lI<"'ldl"~JlIl(I!d\d.!lI!lHIH(/,i"II,·n/l'. B.111111!,,! II' '1""11'11 II ill I',j '))-l ')(,1 ')/1 '}l! 'I:I'J.'}·IP 1'0\11 ).jllk Knlr 1 '.""'1 'J(,I IHI/ '}(,\ 1/11 '}fl.')/'.I I(J(J ',01 1<'1111, 1\1I1\\/I.llk.l\\(· IHI/ l/O t (){)ltlil',(I',(J', Kohl ',OJ ')')1 K'U11,'11J.!/()(1! /1)1' 14.08.2001 81 61.21-00 -61z.Hd. Frau Meyer Aufstellung von Abtundungssatzungen gern. § 34 Abs. 4 Nr, 3 Beteiligung der "Träger öffentlicher Belange"; Ihr Schreiben vom 06.08.01 • ----- Herrig - Teichweg Bliesheim - Lange Heide I • Gymnich - Kohlstraße Blessem - Klaus-Schäfer-Straße - ~ (Leeske) nicht Im genehmigten Fläche liegt teilweise Entwässerungsentwurf. Es kann in aufgelockerter Bauweise (500-600 m-) angeschlossen werden, da die Fläche auf der Vort1utseite liegt. Die im genehmigten Entwässerungsentwurf liegende von 450 m2 Fläche muß Grundstücksgrößen aufweisen. (Abflussbeiwert von '¥ = 0,40) nicht Im genehmigten Fläche liegt teilweise Entwässerungsentwurf. In Anbetracht der geringen Größe der Baufläche ist eine Bebauung mit Einzelhäusern möglich. nur Alternativ auch Schmutzwasser kann angeschlossen werden. Fläche liegt im genehmigten Entwässerungsentwurf Die Grundstücksgröße muß 600 m2 betragen. (Abflussbeiwert: '¥ = 0,25) Fläche liegt nicht im genehmigten Entwässerungsentwurf. Es darf nur Schmutzwasser angeschlossen werden.