Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bericht der Verwaltung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
329 kB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Beschlussvorlage (Bericht der Verwaltung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in
Erftstadt) Beschlussvorlage (Bericht der Verwaltung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in
Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 329 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: 21 22-01 Wal öffentlich V7/~b7g Amt: -21- BeschIAusf.: An den -21- Datum: 16.11.2001 Finanz- und Personalausschuss Betrifft: • Bericht der Verwaltung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer Erftstadt in Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 24.06.1997 mit Wirkung ab 01.01.1998 die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Erftstadt beschlossen. Grund war - und ist - die Haushaltskonsolidierung sowie die damit verbundene Auflage der Aufsichtbehörden, sämtliche Steuerquellen auszuschöpfen. Die Satzung orientiert sich in ihrem gesamten Regelungsgehalt - also auch bezügl. der Nutzung von Campingwagen - an der durch den Innenminister des Landes NRW geprüften Mustersatzung des Städte-und Gemeindebundes. • Aufgrund des Musterklageverfahrens der Camper-Interessengemeinschaft gegen die Steuererhebungen hat die Stadt die Steuerbeträge bis zur Entscheidung des Verfahrens ausgesetzt. Durch Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln (20 K 1443/98) wurde die Klage abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat keinerlei Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit der Satzung und der darauf beruhenden Steuerbescheide festgestellt. Das daraufhin von der Interessengemeinschaft angerufene Oberverwaltungsgericht für das Land NRW hat den Antrag auf Berufung abgelehnt. Das OVG hat sich nochmals eingehend mt der Begründung des Verwaltungsgerichtes beschäftigt und festgestellt, dass Zweifel an der Richtigkeit des Urteils nicht erkennbar sind. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes waltungsgerichtes ist rechtskräftig. ist unanfechtbar, das Urteil des Ver- Die Verwaltung hat daher die Aussetzung der Vollziehung nunmehr aufgehoben. In Einzelfällen wurde die aufgelaufene Nachzahlung gestundet. P:\AL\BERICHTZ.WPD - 2 - Steueraufkommen / Kosten: ca. 80.000 DM Steuereinnahmen p.a. , davon: - 48.000 DM Camper Liblarer See (272 Camper 1/2001) - 32.000 DM übrige Zweitwohnungsbesitzer Belastung für die Camper: jeweils ca. 176 DM pro Jahr = 14,70 pro Monat. Kosten für die Stadt: • Zusätzliches Personal wurde 1997 bei der Ersterfassung für ca. 1Jahr benötigt. Danach wurde die Sachbearbeitung in die Steuerveranlagung - ohne Personalaufstockung - integriert. Der Aufwand im Kassen- und Steueramt beträgt - auf eine Vollzeitstelle etwa 10 % = 8.000 DM p.a. Die Sachkosten betragen ca. 1.000 DM p.a. , • P:\AL\8ERICHTZ.WPD bezogen -