Daten
Kommune
Brühl
Größe
482 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
16.09.14, 18:30
Aktualisiert
16.09.14, 18:30
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Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Brühl, den 10.09.2014
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
am 28.08.2014
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:30 Uhr.
Vorsitz führte: Klug, Hans Theo (CDU)
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Grebarsche, Peter Daniel 18:45 - 19:30 Uhr
Kollenberg, Wolfgang
Dr. Kollenberg, Wolfgang 18:00 - 18:45 Uhr
Grebarsche, Peter Daniel
Pohl, Frank
Pütz, Josef
Reiwer, Eva-Maria
Vetterling, Dietmar
ab TOP 5 anwesend; Vertretung für Dr.
ab TOP 5 abwesend; Vertretung durch
SPD
Bobe, Udo
Eiben, Detlef vertritt: Wenner, Christiane
Hinz, Hartmut
Isicok, Rengin
Weitz, Michael
GRÜNE
vom Hagen, Michael
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Heuser, Hjalmar
FDP
Brämer, Marie-Therese
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Sallach, Bianca (DKSB)
von der Verwaltung:
Fink, Sabine
Lamberty, Markus
Müller, Beate
Schaaf, Walter
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
1 von 13
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schriftführer:
Kaiser, Karsten
Gäste:
Nicht anwesend / entschuldigt:
Wenner, Christiane (SPD)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 15.05.2014
2.
Soziale Stadt Brühl-Vochem
hier: Besetzung des Stadtteilbeirats
(279/2014)
3.
Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
(236/2014)
4.
Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße",
Teilbereich C
hier: Entwurfspräsentation / Fortführung des Verfahrens
(237/2014)
5.
Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-
(228/2014)
6.
Bericht über die Regionale Wohnbaulandentwicklung
(BGM- und Landrat-Treffen 05.06.2014)
(181/2014)
7.
Erweiterung der Brühler Beach Volleyball Anlage
hier: Antrag von Herrn Stefan Wöstefeld, Pingsdorfer Str. 79, Brühl
vom 05.05.2014
(157/2014)
7.1
Erweiterung der Brühler Beach-Volleyball-Anlage
hier: Antrag von Herrn Wöstefeld vom 05.05.2014
(245/2014)
8.
Mitteilungen
9.
Anfragen
9.1
Umbau Uhlstraße / Parkplätze
9.2
Zuständigkeit des Ausschusses / Denkmalfragen
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
2 von 13
Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug begrüßt die Anwesenden zu Beginn der neuen
Legislaturperiode. Vor Eintritt in die öffentliche Sitzung werden die anwesenden Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vereidigt. Nachfolgend eröffnet er die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
beschlussfähig ist.
Weiterhin stellt er fest, dass die Verwaltung eine Tischvorlage (279/2014) vorgelegt hat
und schlägt vor, diesen TOP nach der Niederschrift als neuen TOP 2 auf die Tagesordnung zu setzen. Die nachfolgenden TOP verschieben sich nach hinten.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 15.05.2014
Beratendes Mitglied Sallach weist auf einen Schreibfehler auf Seite 8, 4. Absatz, letzter
Satz hin. Er wird im Protokoll korrigiert zu: „Die Belastung für die Anwohner ist gering zu
halten.“
Im Übrigen wird das Protokoll wie vorliegend beschlossen.
2.
Soziale Stadt Brühl-Vochem
hier: Besetzung des Stadtteilbeirats
279/2014
Dezernent Schiffer erläutert, dass es bereits in den letzten Jahren Brauch war, dass die
Stimmen nach Parteienproporz verteilt werden. Namen sollen an Ratsbüro oder Schriftführer gemeldet werden, damit bereits zur nächsten Beiratssitzung entsprechend geladen
werden kann. Vorsitzender Klug ergänzt, dass dies möglichst im Laufe der nächsten Woche gemeldet werden soll. Ratsmitglied Brämer fragt nach, ob auch Vertreter benannt
werden können. Vorsitzender Klug bittet darum.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, die Besetzung des Stadtteilbeirats Brühl-Vochem für die neue Legislaturperiode wie folgt vorzunehmen:
CDU:
SPD:
GRÜNE:
FDP:
DIE LINKE/Piraten:
fw/bVb:
4 Vertreter/innen
3 Vertreter/innen
1 Vertreter/in
1 Vertreter/in
1 Vertreter/in
1 Vertreter/in (nur beratend)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3.
Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
236/2014
3 von 13
Dezernent Schiffer stellt in diesem Zusammenhang die neue Mitarbeiterin der Abteilung
Stadtentwicklung, Frau Müller, vor, die diesen Bebauungsplan inhaltlich bearbeiten wird.
Sachbearbeiterin Müller erläutert die Planung der Gebausie zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an diesem Standort und die daraus resultierende Aufstellung des Bebauungsplanes 10.07 im Sinne der Vorlage.
Ratsmitglied Weitz fragt, ob die Art des zukünftigen Wohnraums bekannt ist (zB sozialer
Wohnraum). Dezernent Schiffer und Abteilungsleiter Lamberty verneinen dies.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch i.V.m. §13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014
(BGBl. I S. 954), die Aufstellung des Bebauungsplans 10.07 „Nördlich Winterburg“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3.
Es umfasst die Flurstücke: 2021/549 und 2018/549 (Winterburg 48).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Westen
durch die westliche Grenze des Flurstückes 2021/549,
im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 2021/549 und 2018/549,
im Osten
durch die östliche Grenze des Flurstückes 2018/549,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2018/549 und 2021/549
Die Plangebietsfläche beträgt 792 m².
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
4.
einstimmig
Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße",
Teilbereich C
hier: Entwurfspräsentation / Fortführung des Verfahrens
237/2014
Abt.-ltr. Lamberty trägt vor.
Ratsmitglied Pütz fragt nach der Bedeutung ‚andersfarbiger’ Flächen im Plan. Abt.ltr.
Lamberty erläutert dazu, dass mit den grauen Flächen dargestellt werden soll, dass Stellplätze eher im innenliegenden Bereich entstehen sollen. Dies hat u.a. lärmtechnische
Gründe.
Ratsmitglied vom Hagen regt an Bürgerveranstaltungen durch zu führen, um Anwohner
über die Planungen zu informieren.
Sachkundiger Bürger Hinz äußert Bedenken hinsichtlich des zukünftig zu erwartenden
Verkehrs und regt an, dass die Verlegung der K 7 möglichst beschleunigt werden soll. DeNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
4 von 13
zernent Schiffer verweist darauf, dass die Verlegung u.a. von der Finanzierung des Vorhabens abhängt. Insbesondere wird der Rhein-Erft-Kreis dies nicht ohne Fördermittel realisieren können. Hiervon hängt auch der Zeitpunkt der Verlegung ab. Zu dem noch ausstehenden Termin mit der Förderstelle der Bezirksregierung Köln besteht die Hoffnung,
dass evtl. eine Priorisierung der Maßnahme erreicht werden kann. Gleichwohl bedeutet
die heutige verkehrliche Situation keine Einschränkung für die Ansiedlung einzelner gewerblicher Betriebe im o.g. BP-Bereich. Vorsitzender Klug hebt heraus, es handelt sich
eben um ein Gewerbegebiet und nicht um ein Sondergebiet in dem ggf. mit anderen Verkehren gerechnet werden müsste, außerdem entsteht auf dem südlichen Grundstück ein
Verwaltungsgebäude. Abl.tr. Lamberty ergänzt, dass die Erarbeitung eines Gesamtplans
für Brühl-Ost in Vorbereitung ist. Weiterhin soll Einzelhandel am Standort nur in dem untergeordneten Umfang zulässig sein, wie dies im Zusammenhang mit den gewerblichen
Nutzungen erforderlich ist. Ratsmitglied Weitz spricht sich für das gewerbliche Konzept
aus. Er hinterfragt den im Plan dargestellten Stellplatzbedarf. Abt.ltr. Lamberty kommentiert, dass die dargestellten grauen Flächen dem geschätzten tatsächlichen Bedarf entsprechen.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg möchte wissen, ob es bereits eine Zeitschiene gibt und ob es
- angesichts der Nähe zum Wohngebiet - für die Betriebe Auflagen hinsichtlich Herstellungspflicht von Stellplätzen gibt. Abt.ltr. Lamberty verweist auf die Prüfung von Bauanträgen, im Zuge dessen auch der Nachweis von erforderlichen Stellplätzen zu erbringen
ist. Ob es weitere Möglichkeiten gibt, wird im Rahmen der BP-Erarbeitung geprüft. Nach
Erarbeitung von Gutachten (Lärm, Verkehr) kann evtl. Mitte September die frühzeitige
Bürgerbeteiligung erfolgen, ob die Offenlage bereits im PSTA 30.10. geschlossen werden
kann, ist noch offen. Der Satzungsbeschluss soll spätestens in der ersten Sitzung in 2015
gefasst werden.
Ratsmitglied vom Hagen stimmt den Ausführungen von Hinz zu, dass der Verkehr für die
Anwohner der Bergerstraße gering gehalten werden soll. Darüber hinaus soll auch die
betriebliche Mobilität für das neue Gewerbegebiet gefördert werden, um Verkehre geringer zu halten. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob angedacht ist, das Gebiet an das vorhandene Blockheizkraftwerk anzuschließen. Fachbereichsleiter Schaaf
bejaht dies.
Sachkundiger Bürger Hinz bringt den starken Wunsch zum Ausdruck, dass auch zu diesem Verfahren eine eigene Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Fachbereichsleiter
Schaaf bestätigt dies. Vorsitzender Klug bringt das Beispiel Schwadorf in Erinnerung, wo
eine solche Bürgerbeteiligung bereits erfolgreich durchgeführt wurde.
Dezernent Schiffer kommentiert, dass man mit der Bürgerinitiative Brühl-Ost bereits in
Kontakt ist und sich auch schon getroffen hat.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens auf der
Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung.
Das Plangebiet für den Teilbereich C umfasst in der Flur 24 die Flurstücke 340, 338, 339
und 514.
Das Plangebiet für den Teilbereich C ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514,
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
5 von 13
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338 und 340,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 340 und 338 (Sophie-SchollStraße),
im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße)
und 339.
Das Plangebiet für den Teilbereich C umfasst 5,0 ha.
Abstimmungsergebnis:
5.
14 / 0 / 1
Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-
228/2014
Vorsitzender Klug erläutert, dass mit dem vorliegenden Plan sehr breit auf die eingegangenen Anregungen reagiert worden ist (kein zusätzlicher Verkehr, Drehung des Baukörpers, Straßenbeleuchtung, Böschung im Kurvenbereich).
Ratsmitglied Pütz fragt, ob die Straße an Hornsgarten zukünftig als Fahrradstraße ausgebaut wird. Abt.ltr. Lamberty bestätigt.
Ratsmitglied vom Hagen möchte geklärt haben, ob denn der zukünftige Wohnbaustandort
‚An Hornsgarten’ ebenfalls über die (Fahrrad-) Straße ‚An Hornsgarten’ erschlossen werden soll. Fachbereichsleiter Schaaf erklärt, dass die Erschließung dann erneut geprüft
wird.
Abt.ltr. Lamberty ergänzt, dass der Bebauungsplan zukünftig ja auch diese Verkehrsflächen umfassen wird, so dass im Rahmen des BP-Verfahrens entschieden werden kann,
ob ggf. eine Verbreiterung der Straße möglich und sinnvoll ist.
Ratsmitglied Weitz bestätigt die Ausführungen von Klug, dass die Anregungen sehr weitgehend berücksichtigt werden konnten. Er möchte wissen, in welcher Form gewährleistet
ist, dass eine Erschließung der KiTa von der Straße Unter dem Dorf ausgeschlossen ist.
Dezernent Schiffer erläutert, dass dies im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt ist (s.
Planzeichnung). Abt.ltr. Lamberty ergänzt, dass es dort lediglich ein ‚Törchen’ für die
Müllentsorgung geben wird.
Ratsmitglied Pütz fragt, ob auf die Anwohner Erschließungskosten zu kommen. Fachbereichsleiter Schaaf führt aus, dass dies mit der KiTa-Planung nicht der Fall sein wird, sondern erst im Verlauf der späteren Entwicklung des Wohnungsbaustandortes.
Ratsmitglied vom Hagen fragt, ob die KiTa eine Nassmüllentsorgung haben wird und
schlägt eine Beantwortung im Protokoll vor.
Anm. des Schriftführers:
Lt. Aussage des zukünftigen Betreibers ist eine Nassmüllentsorgung nicht vorgesehen.
Beschluss:
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
6 von 13
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“, Teilbereich A:
A
A0
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger aus der Bürgerinformationsveranstaltung
(09.12.2013)
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
B3.1
B3.2
B3.3
B3.4
B3.5
B3.6
B3.7
B3.8
B3.9
B3.10
B3.11
B4.1
B4.2
B4.3
B4.4
B4.5
B4.6
B4.7
B5.1
B5.2
B5.3
B6.1
B6.2
B6.3
B6.4
B7.1
B7.2
B7.3
B7.4
B7.5
B8.1
B8.2
B9.1
B9.2
B9.3
B10.1
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
7 von 13
B10.2
B10.3
B10.4
B10.5
B11.1
B11.2
A1
Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(09.12. - 20.12.2013)
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
B2.2
B2.3
B2.4
B3.1
B3.2.1
B3.2.2
B3.2.3
B3.3.1
B3.3.2
B3.3.3
B3.3.4
B3.3.5
B3.3.6
B3.3.7
B3.3.8
B3.3.9
B3.3.10
B3.3.11
B3.3.12
B3.4.1
B3.4.2
B3.5
B3.6.1
B3.6.2
B3.7.1
B3.7.2
A2
T1
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(09.12. - 08.01.2014)
TÖB
WESTNETZ GmbH
Abwägung der Stellungnahme
-
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
8 von 13
T2
T3
T4.1
T4.2
T4.3
T4.4.1
T4.4.2
T4.4.3
T4.4.4
T4.4.5
T4.4.6
T4.4.7
T5
T6
T7
T8
T9.1
T9.2
B
B1
Abwägung der Stellungnahme
-
Wird nicht berücksichtigt.
Wasserschutz
Abfallwirtschaft und Boden- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
Naturschutz und LandWird nicht berücksichtigt.
schaftspflege
Straßenbau und Verkehr
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Bezirksregierung Köln
RWE Power AG
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Autobahnniederlassung
Krefeld
Deutsche Telekom Technik GmbH
Erftverband
Wird berücksichtigt.
Bereich Abwassertechnik
Wird nicht berücksichtigt.
Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
(20.06. - 08.08.2014)
Bürger
B1.1
B1.2
B2
TÖB
unitymedia NRW GmbH
Landesbetrieb Straßenbau
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
(20.06. - 08.08.2014)
T1.1
T1.2
TÖB
Erftverband
Abwassertechnik
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
9 von 13
T1.3
T2
T3
T4
T5
T6.1
T6.2
T6.3
T7.1
T7.2
T8.1
T8.2
T9.1
T9.2
T10.1
T10.2
T10.3
T10.4
T10.5
T10.5.1
T10.5.2
T10.5.3
T10.5.4
Bezirksregierung Köln
Westnetz
Thyssengas
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Stadtwerke Brühl
Unitymedia
Kabel BW
Kreispolizeibehörde
Deutsche Telekom
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Naturschutz und Landschaftspflege
Wasserwirtschaft
Bodenschutz
Immissionsschutz
Straßenbau und Verkehr
T10.5.5
T10.5.6
T10.5.7
T11
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Autobahnniederlassung
Krefeld
T11.1
T11.2
Abwägungsstand: 13.08.2014
Abstimmungsergebnis:
Wird nicht berücksichtigt.
-
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
-
Wird nicht berücksichtigt.
Ist breites berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
-
einstimmig
Beschluss:
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
10 von 13
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 05.01 „Unter dem
Dorf / Am Rheindorfer Bach“ Teilbereich A einschließlich der Textlichen Festsetzungen als
Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst das Flurstück 718
(die ehemaligen Flurstücke 613 und 614 wurden inzwischen vereinigt) und wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
im Norden
im Osten
im Süden
von den westlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße
"An Hornsgarten",
von den nördlichen Grenzen des Flurstücks 718,
entlang der östlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "Unter dem Dorf"
entlang der südlichen Grenzen des Flurstücks 718
Die Größe des Plangebietes beträgt 2.538 m².
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
6.
einstimmig
Bericht über die Regionale Wohnbaulandentwicklung
(BGM- und Landrat-Treffen 05.06.2014)
181/2014
Schriftführer Kaiser trägt vor.
Ratsmitglied vom Hagen fragt zum Thema Infrastrukturabgaben, ob sich die angedachte
Analyse auch auf Altbaugebiete erstrecken soll, da die Infrastruktur in diesen Gebieten ja
bereits vorhanden ist und fiskalische Auswirkungen kaum benannt werden können. Vorsitzender Klug bestätigt, dass diese Untersuchungen nur Aussagen zu Neubaugebieten zulassen.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack erinnert an Aussagen des ehemaligen Fachbereichsleiters Caspers, der Daten im Nachgang zur Zensus 2010-Erhebung angekündigt
hatte. Schriftführer Kaiser antwortet, dass lt. aktuellen Aussagen von IT NRW diese Daten voraussichtlich ab ca. September / Oktober für eine kleinräumige Gliederung zur Verfügung gestellt werden können.
Sachkundiger Bürger Hinz möchte wissen, ob die in der Vorlage formulierten drei Aufträge
durch jede Kommune selbständig oder von dem Arbeitskreis insgesamt erarbeitet werden.
Schriftführer Kaiser kommentiert, dass die Aufträge gemeinschaftlich abgearbeitet werden, damit entsprechende gemeinsame und vergleichbare Datengrundlagen geschaffen
werden. Die Arbeiten sind bereits in Vorbereitung.
Beschluss:
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
11 von 13
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
7.
einstimmig
Erweiterung der Brühler Beach Volleyball Anlage
hier: Antrag von Herrn Stefan Wöstefeld, Pingsdorfer Str. 79,
Brühl vom 05.05.2014
7.1 Erweiterung der Brühler Beach-Volleyball-Anlage
hier: Antrag von Herrn Wöstefeld vom 05.05.2014
157/2014
245/2014
Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass der Antrag ordnungsgemäß zunächst im Hauptausschuss gewesen ist und zuständigkeitshalber an den Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss verwiesen hat.
Der Antragsteller Hr. Wöstefeld beantragt Rederecht, der Vorsitzende unterbricht hierzu
die Sitzung.
Hr. Wöstefeld trägt im Sinne seines Antrags vor.
Vorsitzender Klug bringt seine Wertschätzung für das Engagement von Hr. Wöstefeld
zum Ausdruck, verweist im Übrigen aber auch auf die Verwaltungsvorlage, in der die nicht
unerhebliche Problemlage formuliert wird.
Ratsmitglied Weitz hat größte Sympathien für die Initiative, die Hr. Wöstefeld am Standort
zeigt, schätzt die Situation aber wie durch den Vorsitzenden bereits formuliert als problematisch ein, da er Konflikte mit der zukünftigen Nachbarschaft sieht. Er richtet die Frage
an die Verwaltung, ob eine andere Lösung denkbar wäre, unter der Voraussetzung, dass
Teile der Volleyballanlage verändert würden. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass
bereits die geplante Außengastronomie derart problembehaftet ist, dass dies mit einem
nahen Wohngebiet nicht verträglich zu gestalten ist. Vorsitzender Klug ergänzt, dass darüber hinaus erhebliche Kanalbaukosten anfallen. Er beendet an dieser Stelle die Sitzungsunterbrechung und leitet zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, den Antrag auf die bauliche Erweiterung der Beachvolleyballanlage auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts abzulehnen.
Abstimmungsergebnis:
8.
einstimmig
Mitteilungen
- keine 9.
Anfragen
9.1 Umbau Uhlstraße / Parkplätze
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
12 von 13
Sachkundiger Bürger Hinz hinterfragt die Sinnhaftigkeit der Größe der neuen Längsparker. Dezernent Schiffer sagt Prüfung und Beantwortung in der Niederschrift zu.
Anmerkung des Schriftführers:
Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (Rast 06) gibt es Mindestmaße für
Längsparker, abhängig von der Lage mindestens 5,0 bis 5,5m. Darüber hinaus gibt es in
der Örtlichkeit liegende Bindungen, die bei der Straßen- bzw. Stellplatzplanung zu berücksichtigen sind wie Abstand zum Kreisverkehr, Sichtdreiecke, Abstände zu Masten und
Lampen, Zebrastreifen, Zufahrten zu Grundstücken etc. Dem städtebaulich-gestalterischen Konzept liegt weiterhin die Gestaltung des Straßenraumes mit Straßenbäumen
zu Grunde, denen auf der anderen Straßenseite verschiedene andere Funktionsflächen
oder Zufahrtsbereiche zugeordnet sind. Dies alles führte konzeptionell dazu, dass für die
drei Stellplatzgruppen auf der östlichen Seite jeweils zwischen 13,50m und 13,90m verblieben. Gemäß Rast 06 wäre für einen Dreier-Parkstand jedoch mindestens 15,50m erforderlich. Insofern sind die heutigen Zweiergruppen großzügig bemessen.
9.2 Zuständigkeit des Ausschusses / Denkmalfragen
Sachkundiger Bürger Heuser möchte wissen, ob in die Zuständigkeit des Ausschuss zukünftig auch die Aufnahme von Objekten in die Denkmalliste gehört. Dezernent Schiffer
bestätigt, dass dies (nur) formal richtig ist, da es sich um eine gebundene Entscheidung
handelt. Die inhaltliche Entscheidung hierzu trifft die zuständige Fachbehörde. Die Verlegung der Zuständigkeit in den PStA ist zudem erfolgt, weil die Fachdienststelle organisatorisch ebenfalls im Planungsamt eingerichtet ist.
Abt.ltr Lamberty ergänzt, dass sich ein Ausschuss gemäß Denkmalschutzgesetz mit den
Aufgaben der Denkmalpflege beschäftigen soll, nicht aber mit dem Denkmalschutz. Da
der Denkmalschutz bei der Fachbehörde liegt und diese auch zuständig für die Feststellung der Denkmalwürdigkeit ist. Die Stadt Brühl als untere Denkmalbehörde hat nicht die
Möglichkeit, sich über diese Entscheidung hinweg zu setzen.
Die Entscheidung, ob es ein Denkmal ist oder nicht, kann nicht im PSTA getroffen werden, wie man mit dem Denkmal verfährt ist eine andere Entscheidung.
Der Umgang mit Denkmalobjekten soll berichtartig im Ausschuss erfolgen.
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Ausschussvorsitzender
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Schriftführer/in
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
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