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Beschlusstext (Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
16.09.14, 18:30
Aktualisiert
16.09.14, 18:30
Beschlusstext (Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Brühl, den 16.09.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 28.08.2014 Öffentliche Sitzung 3. Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 236/2014 Dezernent Schiffer stellt in diesem Zusammenhang die neue Mitarbeiterin der Abteilung Stadtentwicklung, Frau Müller, vor, die diesen Bebauungsplan inhaltlich bearbeiten wird. Sachbearbeiterin Müller erläutert die Planung der Gebausie zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an diesem Standort und die daraus resultierende Aufstellung des Bebauungsplanes 10.07 im Sinne der Vorlage. Ratsmitglied Weitz fragt, ob die Art des zukünftigen Wohnraums bekannt ist (zB sozialer Wohnraum). Dezernent Schiffer und Abteilungsleiter Lamberty verneinen dies. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. §13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), die Aufstellung des Bebauungsplans 10.07 „Nördlich Winterburg“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst die Flurstücke: 2021/549 und 2018/549 (Winterburg 48). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Westen durch die westliche Grenze des Flurstückes 2021/549, im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 2021/549 und 2018/549, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 2018/549, im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2018/549 und 2021/549 Die Plangebietsfläche beträgt 792 m². Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014 1 von 2 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014 2 von 2