Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
01.02.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.01.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 867
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
01.02.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774, Bad
Münstereifel, Gut Vogelsang
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 867
Sachverhalt:
Das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774 liegt gem. § 35 BauGB im
Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Bislang war das Grundstück durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägt, die Milchwirtschaft ist
jedoch zum erliegen gekommen. Nun ist eine Bauvoranfrage gestellt worden, die im einzelenen
folgende Nutzung der bestehenden, ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude beabsichtigt:
1. Die im Zentrum des Hofes liegende Scheune soll zu Büroräumen ausgebaut werden. Die
äußere, durch ein Giebelfachwerk geprägte Gestaltung bleibt erhalten bzw. wird wieder hergestellt.
2. Das im Osten gelegene, ehemals als Milchküche und kleinere Ställe genutzte Gebäude soll
künftig als Garagen und Nebenräume umgebaut werden. Auch hier bleibt das äußere
Erscheinungsbild gewahrt. Der hieran angrenzende Kuhstall wird als Unterstand für die noch
vorhandenen landwirtschaftlichen Geräte genutzt.
3. Innerhalb der im Westen gelegenen Scheune soll ein Wohngebäude entstehen, wobei de
angrenzende Stahlhalle neueren Datums abgebaut und alte marode Substanz abgerissen werden
soll. Die hierdurch entstehenden Freiflächen sollen der Gartennutzung und der Rückführung an die
Natur dienen.
4. Die mit Pflastersteinen versiegelten Flächen werden lediglich in Zuwegungen und Parkflächen
erhalten.
Die Erschließung hinsichtlich der Stromversorgung, der Wasserversorgung und des Wegeausbaus
ist sichergestellt.
Die Beseitigung der anfallenden Haus- und Grundstücksabwässer für die geplanten Umbau- und
Ausbaumaßnahmen ist nicht sichergestellt. Diese kann nur durch Anschluss an das öffentliche
Kanalnetz oder durch Errichtung einer Kleinkläranlage erfolgen. Welche der beiden Möglichkeiten
durchgeführt wird, bedarf noch einer genaueren Untersuchung bzw. der Abstimmung mit den
Fachbehörden. Die Abwasserbeseitigung der bereits vorhandenen Wohngebäude erfolgt in zwei
abflusslose Gruben. Bei der Durchführung der geplanten Maßnahme muß deren
Abwasserbeseitigung mit in die Neue eingebunden werden. Die Kosten hierfür sind vom
Antragsteller zu übernehmen.
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um den Umbau und Umnutzung der vorhandenen
Gebäude. Die Gebäudeumrisse bleiben erhalten. Die vorhandene Stahlhalle wird ersatzlos
entfernt. Aus städtischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben. Das
Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden unter der Voraussetzung, dass die Kosten für
die Sicherstellung der Abwasserbeseitigung vom Antragsteller übernommen werden.
Beschlussvorschlag:
Rd.-Nr. 867
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774, Bad
Münstereifel, Gut Vogelsang
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Kosten für die
Abwasserbeseitigung vom Antragsteller übernommen werden.