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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774, Bad Münstereifel, Gut Vogelsang)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
01.02.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774, Bad Münstereifel, Gut Vogelsang) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774, Bad Münstereifel, Gut Vogelsang)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.01.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 867 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 01.02.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774, Bad Münstereifel, Gut Vogelsang __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 867 Sachverhalt: Das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774 liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Bislang war das Grundstück durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägt, die Milchwirtschaft ist jedoch zum erliegen gekommen. Nun ist eine Bauvoranfrage gestellt worden, die im einzelenen folgende Nutzung der bestehenden, ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäude beabsichtigt: 1. Die im Zentrum des Hofes liegende Scheune soll zu Büroräumen ausgebaut werden. Die äußere, durch ein Giebelfachwerk geprägte Gestaltung bleibt erhalten bzw. wird wieder hergestellt. 2. Das im Osten gelegene, ehemals als Milchküche und kleinere Ställe genutzte Gebäude soll künftig als Garagen und Nebenräume umgebaut werden. Auch hier bleibt das äußere Erscheinungsbild gewahrt. Der hieran angrenzende Kuhstall wird als Unterstand für die noch vorhandenen landwirtschaftlichen Geräte genutzt. 3. Innerhalb der im Westen gelegenen Scheune soll ein Wohngebäude entstehen, wobei de angrenzende Stahlhalle neueren Datums abgebaut und alte marode Substanz abgerissen werden soll. Die hierdurch entstehenden Freiflächen sollen der Gartennutzung und der Rückführung an die Natur dienen. 4. Die mit Pflastersteinen versiegelten Flächen werden lediglich in Zuwegungen und Parkflächen erhalten. Die Erschließung hinsichtlich der Stromversorgung, der Wasserversorgung und des Wegeausbaus ist sichergestellt. Die Beseitigung der anfallenden Haus- und Grundstücksabwässer für die geplanten Umbau- und Ausbaumaßnahmen ist nicht sichergestellt. Diese kann nur durch Anschluss an das öffentliche Kanalnetz oder durch Errichtung einer Kleinkläranlage erfolgen. Welche der beiden Möglichkeiten durchgeführt wird, bedarf noch einer genaueren Untersuchung bzw. der Abstimmung mit den Fachbehörden. Die Abwasserbeseitigung der bereits vorhandenen Wohngebäude erfolgt in zwei abflusslose Gruben. Bei der Durchführung der geplanten Maßnahme muß deren Abwasserbeseitigung mit in die Neue eingebunden werden. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu übernehmen. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um den Umbau und Umnutzung der vorhandenen Gebäude. Die Gebäudeumrisse bleiben erhalten. Die vorhandene Stahlhalle wird ersatzlos entfernt. Aus städtischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden unter der Voraussetzung, dass die Kosten für die Sicherstellung der Abwasserbeseitigung vom Antragsteller übernommen werden. Beschlussvorschlag: Rd.-Nr. 867 Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 774, Bad Münstereifel, Gut Vogelsang Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Kosten für die Abwasserbeseitigung vom Antragsteller übernommen werden.