Daten
Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
16.09.14, 18:30
Aktualisiert
16.09.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 16.09.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 28.08.2014
Öffentliche Sitzung
4.
Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße",
Teilbereich C
hier: Entwurfspräsentation / Fortführung des Verfahrens
237/2014
Abt.-ltr. Lamberty trägt vor.
Ratsmitglied Pütz fragt nach der Bedeutung ‚andersfarbiger’ Flächen im Plan. Abt.ltr.
Lamberty erläutert dazu, dass mit den grauen Flächen dargestellt werden soll, dass Stellplätze eher im innenliegenden Bereich entstehen sollen. Dies hat u.a. lärmtechnische
Gründe.
Ratsmitglied vom Hagen regt an Bürgerveranstaltungen durch zu führen, um Anwohner
über die Planungen zu informieren.
Sachkundiger Bürger Hinz äußert Bedenken hinsichtlich des zukünftig zu erwartenden
Verkehrs und regt an, dass die Verlegung der K 7 möglichst beschleunigt werden soll. Dezernent Schiffer verweist darauf, dass die Verlegung u.a. von der Finanzierung des Vorhabens abhängt. Insbesondere wird der Rhein-Erft-Kreis dies nicht ohne Fördermittel realisieren können. Hiervon hängt auch der Zeitpunkt der Verlegung ab. Zu dem noch ausstehenden Termin mit der Förderstelle der Bezirksregierung Köln besteht die Hoffnung,
dass evtl. eine Priorisierung der Maßnahme erreicht werden kann. Gleichwohl bedeutet
die heutige verkehrliche Situation keine Einschränkung für die Ansiedlung einzelner gewerblicher Betriebe im o.g. BP-Bereich. Vorsitzender Klug hebt heraus, es handelt sich
eben um ein Gewerbegebiet und nicht um ein Sondergebiet in dem ggf. mit anderen Verkehren gerechnet werden müsste, außerdem entsteht auf dem südlichen Grundstück ein
Verwaltungsgebäude. Abl.tr. Lamberty ergänzt, dass die Erarbeitung eines Gesamtplans
für Brühl-Ost in Vorbereitung ist. Weiterhin soll Einzelhandel am Standort nur in dem untergeordneten Umfang zulässig sein, wie dies im Zusammenhang mit den gewerblichen
Nutzungen erforderlich ist. Ratsmitglied Weitz spricht sich für das gewerbliche Konzept
aus. Er hinterfragt den im Plan dargestellten Stellplatzbedarf. Abt.ltr. Lamberty kommentiert, dass die dargestellten grauen Flächen dem geschätzten tatsächlichen Bedarf entsprechen.
Ratsmitglied Dr. Kollenberg möchte wissen, ob es bereits eine Zeitschiene gibt und ob es
- angesichts der Nähe zum Wohngebiet - für die Betriebe Auflagen hinsichtlich Herstellungspflicht von Stellplätzen gibt. Abt.ltr. Lamberty verweist auf die Prüfung von Bauanträgen, im Zuge dessen auch der Nachweis von erforderlichen Stellplätzen zu erbringen
ist. Ob es weitere Möglichkeiten gibt, wird im Rahmen der BP-Erarbeitung geprüft. Nach
Erarbeitung von Gutachten (Lärm, Verkehr) kann evtl. Mitte September die frühzeitige
Bürgerbeteiligung erfolgen, ob die Offenlage bereits im PSTA 30.10. geschlossen werden
kann, ist noch offen. Der Satzungsbeschluss soll spätestens in der ersten Sitzung in 2015
gefasst werden.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
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Ratsmitglied vom Hagen stimmt den Ausführungen von Hinz zu, dass der Verkehr für die
Anwohner der Bergerstraße gering gehalten werden soll. Darüber hinaus soll auch die
betriebliche Mobilität für das neue Gewerbegebiet gefördert werden, um Verkehre geringer zu halten. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob angedacht ist, das Gebiet an das vorhandene Blockheizkraftwerk anzuschließen. Fachbereichsleiter Schaaf
bejaht dies.
Sachkundiger Bürger Hinz bringt den starken Wunsch zum Ausdruck, dass auch zu diesem Verfahren eine eigene Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Fachbereichsleiter
Schaaf bestätigt dies. Vorsitzender Klug bringt das Beispiel Schwadorf in Erinnerung, wo
eine solche Bürgerbeteiligung bereits erfolgreich durchgeführt wurde.
Dezernent Schiffer kommentiert, dass man mit der Bürgerinitiative Brühl-Ost bereits in
Kontakt ist und sich auch schon getroffen hat.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens auf der
Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung.
Das Plangebiet für den Teilbereich C umfasst in der Flur 24 die Flurstücke 340, 338, 339
und 514.
Das Plangebiet für den Teilbereich C ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338 und 340,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 340 und 338 (Sophie-SchollStraße),
im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße)
und 339.
Das Plangebiet für den Teilbereich C umfasst 5,0 ha.
Abstimmungsergebnis:
14 / 0 / 1
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
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