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Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A -Satzungsbeschluss-)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
226 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
16.09.14, 18:30
Aktualisiert
16.09.14, 18:30
Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-) Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-) Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A
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-Satzungsbeschluss-)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 16.09.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 28.08.2014 Öffentliche Sitzung 5. Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" Teilbereich A -Satzungsbeschluss- 228/2014 Vorsitzender Klug erläutert, dass mit dem vorliegenden Plan sehr breit auf die eingegangenen Anregungen reagiert worden ist (kein zusätzlicher Verkehr, Drehung des Baukörpers, Straßenbeleuchtung, Böschung im Kurvenbereich). Ratsmitglied Pütz fragt, ob die Straße an Hornsgarten zukünftig als Fahrradstraße ausgebaut wird. Abt.ltr. Lamberty bestätigt. Ratsmitglied vom Hagen möchte geklärt haben, ob denn der zukünftige Wohnbaustandort ‚An Hornsgarten’ ebenfalls über die (Fahrrad-) Straße ‚An Hornsgarten’ erschlossen werden soll. Fachbereichsleiter Schaaf erklärt, dass die Erschließung dann erneut geprüft wird. Abt.ltr. Lamberty ergänzt, dass der Bebauungsplan zukünftig ja auch diese Verkehrsflächen umfassen wird, so dass im Rahmen des BP-Verfahrens entschieden werden kann, ob ggf. eine Verbreiterung der Straße möglich und sinnvoll ist. Ratsmitglied Weitz bestätigt die Ausführungen von Klug, dass die Anregungen sehr weitgehend berücksichtigt werden konnten. Er möchte wissen, in welcher Form gewährleistet ist, dass eine Erschließung der KiTa von der Straße Unter dem Dorf ausgeschlossen ist. Dezernent Schiffer erläutert, dass dies im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt ist (s. Planzeichnung). Abt.ltr. Lamberty ergänzt, dass es dort lediglich ein ‚Törchen’ für die Müllentsorgung geben wird. Ratsmitglied Pütz fragt, ob auf die Anwohner Erschließungskosten zu kommen. Fachbereichsleiter Schaaf führt aus, dass dies mit der KiTa-Planung nicht der Fall sein wird, sondern erst im Verlauf der späteren Entwicklung des Wohnungsbaustandortes. Ratsmitglied vom Hagen fragt, ob die KiTa eine Nassmüllentsorgung haben wird und schlägt eine Beantwortung im Protokoll vor. Anm. des Schriftführers: Lt. Aussage des zukünftigen Betreibers ist eine Nassmüllentsorgung nicht vorgesehen. Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“, Teilbereich A: Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014 1 von 6 A A0 Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger aus der Bürgerinformationsveranstaltung (09.12.2013) Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B2.1 B3.1 B3.2 B3.3 B3.4 B3.5 B3.6 B3.7 B3.8 B3.9 B3.10 B3.11 B4.1 B4.2 B4.3 B4.4 B4.5 B4.6 B4.7 B5.1 B5.2 B5.3 B6.1 B6.2 B6.3 B6.4 B7.1 B7.2 B7.3 B7.4 B7.5 B8.1 B8.2 B9.1 B9.2 B9.3 B10.1 B10.2 B10.3 B10.4 B10.5 B11.1 Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014 2 von 6 B11.2 A1 Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung (09.12. - 20.12.2013) Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B2.1 B2.2 B2.3 B2.4 B3.1 B3.2.1 B3.2.2 B3.2.3 B3.3.1 B3.3.2 B3.3.3 B3.3.4 B3.3.5 B3.3.6 B3.3.7 B3.3.8 B3.3.9 B3.3.10 B3.3.11 B3.3.12 B3.4.1 B3.4.2 B3.5 B3.6.1 B3.6.2 B3.7.1 B3.7.2 A2 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung (09.12. - 08.01.2014) T1 T2 T3 T4.1 TÖB WESTNETZ GmbH unitymedia NRW GmbH Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel Rhein-Erft-Kreis Abwägung der Stellungnahme - Wird nicht berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014 3 von 6 TÖB Amt für Umweltschutz und Kreisplanung T4.2 T4.3 T4.4.1 T4.4.2 T4.4.3 T4.4.4 T4.4.5 T4.4.6 T4.4.7 T5 T6 T7 T8 T9.1 T9.2 B B1 Wasserschutz Abfallwirtschaft und Boden- Ist bereits berücksichtigt. schutz Naturschutz und LandWird nicht berücksichtigt. schaftspflege Straßenbau und Verkehr Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Bezirksregierung Köln RWE Power AG Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld Deutsche Telekom Technik GmbH Erftverband Wird berücksichtigt. Bereich Abwassertechnik Wird nicht berücksichtigt. Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung (20.06. - 08.08.2014) Bürger B1.1 B1.2 B2 Abwägung der Stellungnahme Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) (20.06. - 08.08.2014) T1.1 T1.2 T1.3 T2 T3 T4 T5 TÖB Erftverband Abwassertechnik Bezirksregierung Köln Westnetz Thyssengas Landesbetrieb Straßenbau Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. - Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014 4 von 6 T6.1 T6.2 T6.3 T7.1 T7.2 T8.1 T8.2 T9.1 T9.2 T10.1 T10.2 T10.3 T10.4 T10.5 T10.5.1 T10.5.2 T10.5.3 T10.5.4 NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Stadtwerke Brühl Unitymedia Kabel BW Kreispolizeibehörde Deutsche Telekom Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Naturschutz und Landschaftspflege Wasserwirtschaft Bodenschutz Immissionsschutz Straßenbau und Verkehr T10.5.5 T10.5.6 T10.5.7 T11 Landesbetrieb Straßenbau NRW Autobahnniederlassung Krefeld T11.1 T11.2 Abwägungsstand: 13.08.2014 Abstimmungsergebnis: Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. - Wird nicht berücksichtigt. Ist breites berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - - einstimmig Beschluss: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 05.01 „Unter dem Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014 5 von 6 Dorf / Am Rheindorfer Bach“ Teilbereich A einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst das Flurstück 718 (die ehemaligen Flurstücke 613 und 614 wurden inzwischen vereinigt) und wird folgendermaßen abgegrenzt: im Westen im Norden im Osten im Süden von den westlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "An Hornsgarten", von den nördlichen Grenzen des Flurstücks 718, entlang der östlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "Unter dem Dorf" entlang der südlichen Grenzen des Flurstücks 718 Die Größe des Plangebietes beträgt 2.538 m². Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014 6 von 6