Daten
Kommune
Brühl
Größe
226 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
16.09.14, 18:30
Aktualisiert
16.09.14, 18:30
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Inhalt der Datei
Brühl, den 16.09.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 28.08.2014
Öffentliche Sitzung
5.
Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
Teilbereich A
-Satzungsbeschluss-
228/2014
Vorsitzender Klug erläutert, dass mit dem vorliegenden Plan sehr breit auf die eingegangenen Anregungen reagiert worden ist (kein zusätzlicher Verkehr, Drehung des Baukörpers, Straßenbeleuchtung, Böschung im Kurvenbereich).
Ratsmitglied Pütz fragt, ob die Straße an Hornsgarten zukünftig als Fahrradstraße ausgebaut wird. Abt.ltr. Lamberty bestätigt.
Ratsmitglied vom Hagen möchte geklärt haben, ob denn der zukünftige Wohnbaustandort
‚An Hornsgarten’ ebenfalls über die (Fahrrad-) Straße ‚An Hornsgarten’ erschlossen werden soll. Fachbereichsleiter Schaaf erklärt, dass die Erschließung dann erneut geprüft
wird.
Abt.ltr. Lamberty ergänzt, dass der Bebauungsplan zukünftig ja auch diese Verkehrsflächen umfassen wird, so dass im Rahmen des BP-Verfahrens entschieden werden kann,
ob ggf. eine Verbreiterung der Straße möglich und sinnvoll ist.
Ratsmitglied Weitz bestätigt die Ausführungen von Klug, dass die Anregungen sehr weitgehend berücksichtigt werden konnten. Er möchte wissen, in welcher Form gewährleistet
ist, dass eine Erschließung der KiTa von der Straße Unter dem Dorf ausgeschlossen ist.
Dezernent Schiffer erläutert, dass dies im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt ist (s.
Planzeichnung). Abt.ltr. Lamberty ergänzt, dass es dort lediglich ein ‚Törchen’ für die
Müllentsorgung geben wird.
Ratsmitglied Pütz fragt, ob auf die Anwohner Erschließungskosten zu kommen. Fachbereichsleiter Schaaf führt aus, dass dies mit der KiTa-Planung nicht der Fall sein wird, sondern erst im Verlauf der späteren Entwicklung des Wohnungsbaustandortes.
Ratsmitglied vom Hagen fragt, ob die KiTa eine Nassmüllentsorgung haben wird und
schlägt eine Beantwortung im Protokoll vor.
Anm. des Schriftführers:
Lt. Aussage des zukünftigen Betreibers ist eine Nassmüllentsorgung nicht vorgesehen.
Beschluss:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“, Teilbereich A:
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
1 von 6
A
A0
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger aus der Bürgerinformationsveranstaltung
(09.12.2013)
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
B3.1
B3.2
B3.3
B3.4
B3.5
B3.6
B3.7
B3.8
B3.9
B3.10
B3.11
B4.1
B4.2
B4.3
B4.4
B4.5
B4.6
B4.7
B5.1
B5.2
B5.3
B6.1
B6.2
B6.3
B6.4
B7.1
B7.2
B7.3
B7.4
B7.5
B8.1
B8.2
B9.1
B9.2
B9.3
B10.1
B10.2
B10.3
B10.4
B10.5
B11.1
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
2 von 6
B11.2
A1
Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(09.12. - 20.12.2013)
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
B2.2
B2.3
B2.4
B3.1
B3.2.1
B3.2.2
B3.2.3
B3.3.1
B3.3.2
B3.3.3
B3.3.4
B3.3.5
B3.3.6
B3.3.7
B3.3.8
B3.3.9
B3.3.10
B3.3.11
B3.3.12
B3.4.1
B3.4.2
B3.5
B3.6.1
B3.6.2
B3.7.1
B3.7.2
A2
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(09.12. - 08.01.2014)
T1
T2
T3
T4.1
TÖB
WESTNETZ GmbH
unitymedia NRW GmbH
Landesbetrieb Straßenbau
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Rhein-Erft-Kreis
Abwägung der Stellungnahme
-
Wird nicht berücksichtigt.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
3 von 6
TÖB
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
T4.2
T4.3
T4.4.1
T4.4.2
T4.4.3
T4.4.4
T4.4.5
T4.4.6
T4.4.7
T5
T6
T7
T8
T9.1
T9.2
B
B1
Wasserschutz
Abfallwirtschaft und Boden- Ist bereits berücksichtigt.
schutz
Naturschutz und LandWird nicht berücksichtigt.
schaftspflege
Straßenbau und Verkehr
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Bezirksregierung Köln
RWE Power AG
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Autobahnniederlassung
Krefeld
Deutsche Telekom Technik GmbH
Erftverband
Wird berücksichtigt.
Bereich Abwassertechnik
Wird nicht berücksichtigt.
Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
(20.06. - 08.08.2014)
Bürger
B1.1
B1.2
B2
Abwägung der Stellungnahme
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
(20.06. - 08.08.2014)
T1.1
T1.2
T1.3
T2
T3
T4
T5
TÖB
Erftverband
Abwassertechnik
Bezirksregierung Köln
Westnetz
Thyssengas
Landesbetrieb Straßenbau
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
-
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
4 von 6
T6.1
T6.2
T6.3
T7.1
T7.2
T8.1
T8.2
T9.1
T9.2
T10.1
T10.2
T10.3
T10.4
T10.5
T10.5.1
T10.5.2
T10.5.3
T10.5.4
NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Stadtwerke Brühl
Unitymedia
Kabel BW
Kreispolizeibehörde
Deutsche Telekom
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Naturschutz und Landschaftspflege
Wasserwirtschaft
Bodenschutz
Immissionsschutz
Straßenbau und Verkehr
T10.5.5
T10.5.6
T10.5.7
T11
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Autobahnniederlassung
Krefeld
T11.1
T11.2
Abwägungsstand: 13.08.2014
Abstimmungsergebnis:
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
-
Wird nicht berücksichtigt.
Ist breites berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
-
einstimmig
Beschluss:
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), den Bebauungsplan 05.01 „Unter dem
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
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Dorf / Am Rheindorfer Bach“ Teilbereich A einschließlich der Textlichen Festsetzungen als
Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst das Flurstück 718
(die ehemaligen Flurstücke 613 und 614 wurden inzwischen vereinigt) und wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
im Norden
im Osten
im Süden
von den westlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße
"An Hornsgarten",
von den nördlichen Grenzen des Flurstücks 718,
entlang der östlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "Unter dem Dorf"
entlang der südlichen Grenzen des Flurstücks 718
Die Größe des Plangebietes beträgt 2.538 m².
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 28.08.2014
6 von 6