Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
126 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
08.10.11, 06:32
Aktualisiert
08.10.11, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 425/2011
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 29.09.2011
gez. Hülsebus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
- 20 -
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
18.10.2011
05.10.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Einführung eines Glas- und Glasflaschenverbotes an Weiberfastnacht
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgabe: ca. 4.550 €. Mittel stehen in 2011 aus Mehreinnahmen im Bereich des Rechts- und
Ordnungsamtes zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
An Weiberfastnacht wird ab dem Jahr 2012 ein Glas- und Glasflaschenverbot in ErftstadtLechenich in dem Bereich der Bonner Straße ab Einmündung Steinstraße/Zehntwall bis hin zum
Einmündungsbereich Markt/Herriger Straße/Frenzenstraße/Klosterstraße für die Zeit von 07 Uhr –
18 Uhr ausgesprochen. Die entspr. städt. Ordnungsbehördliche Verordnung wird geändert. Hierzu
verweise ich auf V 396/2011.
Begründung:
Das Thema Glas- und Glasflaschenverbot wurde in der Ratssitzung am 29.03.2011 aufgrund der
Anfrage F 126/2011 behandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Konzept zur Verwirklichung
des Glas- und Glasflaschenverbotes an Weiberfastnacht für den Bereich Erftstadt-Lechenich, rund
um den Lechenicher Marktplatz zu erstellen. Gleichzeitig sollte man sich auch Gedanken über
eine Verwirklichung eines Glas- und Glasflaschenverbotes für den Bereich des Marienplatzes in
Erftstadt-Liblar machen.
Bereich Erftstadt-Lechenich:
Durch das Gardebiwak der Stadtgarde Lechenich, welches seit vielen Jahren auf dem Marktplatz
in Erftstadt-Lechenich am Weiberfastnachtstage veranstaltet wird, werden viele unterschiedliche
Gruppierungen angezogen, die das Geschehen außerhalb des Veranstaltungsbereiches
miterleben wollen. Dabei wurde in den letzten Jahren zunehmend festgestellt, dass der
Kernbereich von Lechenich rund um den Markt mit Glasscherben übersät war, was natürlich
Gefahren birgt. Vom Glas- und Glasflaschenverbot ausgenommen werden soll der
Veranstaltungsbereich auf dem Marktplatz. Dieser Bereich wird immer abgezäunt und es erfolgt
durch die Firma AK Security, welche durch den Veranstalter (Stadtgarde Lechenich) beauftragt ist,
eine Ein- und Auslaßkontrolle.
Das Glas- und Glasflaschenverbot soll daher für den Bereich Bonner Straße, ab Einmündung
Steinstraße/Zehntwall bis hin zum Einmündungsbereich Herriger
Straße/Frenzenstraße/Klosterstraße ausgesprochen werden. Dazu ist es erforderlich, die
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung auf den Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der Stadt Erftstadt zu ändern. Dazu
verweise ich auf V 396/2011. Hierin ist vorgeschlagen, im entsprechenden § 5 der OVO, den
Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:
„Das Mitführen von Glas/Glasflaschen ist in Erftstadt-Lechenich im Bereich der Bonner
Straße/Markt ab Einmündung Steinstraße/Zehntwall bis Einmündungsbereich
Frenzenstraße/Herriger Straße/Klosterstraße an Weiberfastnacht von 07.00 Uhr – 18.00 Uhr
verboten“
einzufügen. Gleichzeitig wird auch der Passus über die Ordnungswidrigkeiten in der OVO
dahingehend erweitert, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig das in § 5
Abs. 4 OVO normierte Mitführverbot von Glas/Glasflaschen an Weiberfastnacht verletzt.
Ein solches Verbot ist jedoch nur effektiv, wenn dafür eine Akzeptanz erreicht wird und es dann im
weiteren Verlauf auch überwacht wird.
Die Akzeptanz soll erreicht werden, in dem zeitnah vor Karneval in Presseveröffentlichungen und
auf der Erftstädter Homepage darauf hingewiesen wird. Der Dachverband der Erftstädter
Karnevalsvereine sowie der Veranstalter des Garde Biwaks, die Stadtgarde Lechenich, sollen
ebenfalls informiert und eingebunden werden. Ferner soll mit den ansässigen Geschäftsleuten
und Gastronomen, die im Sperrbereich Glasflaschen oder Getränke in Gläsern verkaufen,
rechtzeitig gesprochen werden. Ein Verkaufsverbot für Glasflaschen soll nicht ausgesprochen
werden, da der Gewerbetreibende nicht durch Umsatzeinbußen bestraft werden soll, wenn ein
Konsument die Flaschen im Anschluß an den Verzehr nicht bestimmungsgemäß entsorgt. Sollte
im Sperrbereich ein Gastronom, wie in den letzten Jahren geschehen, im Rahmen einer
Sondernutzungserlaubnis Getränke zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle anbieten wollen, so
wird er verpflichtet werden, Getränke nicht in Flaschen auszuschenken und nur Plastik- oder
Pappbecher zu benutzen.
Wichtig ist es auch, die Polizei einzubinden, um hier auch Unterstützung anfordern zu können.
Zur Überwachung ist es erforderlich im
Zu- und Ausgangsbereich Steinstraße und Zehntwall, 6 Kontrollkräfte (4 Security MA, 2 MA
Verwaltung)
Zu- und Ausgangsbereich Raiffeisenstraße und Schloßstrasse, 6 Kontrollkräfte (4 Security
MA, 2 MA Verwaltung)
Kreuzungsbereich Markt/Klosterstraße/Herriger Straße/Frenzenstraße, 12 Kontrollkräfte (8
Security MA, 4 MA Verwaltung)
von 7 Uhr bis 18 Uhr zu positionieren.
Darüber hinaus müssen 4 mobile Teams, besetzt mit je 2 Kontrollkräften (4 Security MA, 4 MA
Verwaltung) gebildet werden. Diese mobilen Teams haben vor allen Dingen die Aufgabe im
Bereich der beiden Bushaltestellen auf dem Markt sowie im Zu- und Ausgangsbereich der Ganser
Passage, der Johannes-Kretz-Gasse sowie im Bereich vor der Norma- und der Schlecker-Filiale
zu patrouillieren. Gleichzeitig fällt den mobilen Teams auch die Aufgabe zu, auf die Geamtsituation
zu achten und Jugendliche, die in der Öffentlichkeit Alkohol verzehren, daran zu hindern.
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Benötigt werden außerdem ein Einsatzleiter und 2 Springerkräfte. Weiterhin ist es erforderlich im
Bereich des Sperrbezirks eine Einsatzleitstelle einzurichten, die ständig besetzt zu halten ist.
Hierin können sich die Kontrollkräfte zur Besprechung und zur Pause zurückziehen. Als
Einsatzleitstelle geeignet ist ein Raum im Haus Ganser, ersatzweise im Bürgerbüro.
Damit würden für die Dauer von 11 Stunden, 36 Kontrollkräfte benötigt.
Diese Kräfte können aus eigenen Reihen der Mitarbeiter/innen des Rechts- und Ordnungsamtes
nicht gestellt werden. Hinzu kommt, dass die eigenen Mitarbeiter/innen über keine ausreichenden
Erfahrungen im Umgang mit der Durchsetzung solcher Maßnahmen verfügen. Von daher ist es
erforderlich, hier eine Sicherheitsfirma hinzuziehen. Hierzu hat es Gespräche mit der Firma AK
Security, Niederzier, gegeben. Für diese Firma habe ich mich entschieden, weil, wie oben
dargestellt, diese Firma die Gegebenheiten aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit beim Gardebiwak
bereits kennt. Ich habe mich mit der Firma AK Security zusammen gesetzt und bin in den
Überlegungen zu dem oben dargestellten „Kontrollplan“ gekommen. Die Firma AK Security ist
bereit, die Kräfte des Rechts- und Ordnungsamtes zu unterstützen, so dass es vorstellbar ist, die
Kontrolltätigkeit an den o.g. Stellen mit kombinierten Posten zu besetzen und zwar mit einem
Mitarbeiter/in der Verwaltung und zwei Mitarbeitern der Security Firma. Die mobilen Teams sollen
aus je einem Mitarbeiter der Security Firma und einem Mitarbeiter der Verwaltung/des Rechts- und
Ordnungsamtes bestehen. Die personelle Besetzung des Einsatzleiters, der Einsatzleitstelle und
der Springerkräfte bedarf, noch der Feinabstimmung. Es werden auch noch Ortstermine und
Gespräche mit der Stadtgarde Lechenich und der Polizei nötig sein. Dies kann aber erst
detaillierter geplant werden, wenn klar ist, dass ein Glas- und Glasflaschenverbot beschlossen ist.
Die Firma AK Security wäre bereit, die Stadt Erftstadt zu unterstützen- sie kennt die hiesigen
Verhältnisse und kennt auch, was ganz besonders wichtig ist, aus zahlreichen Kontrolltätigkeiten
in Erftstadt einschlägige Gruppierungen. AK Security ist sehr zuverlässig und genießt über die
Grenzen einen entsprechenden Ruf. Hinzu kommt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich
ist, sich zur Betreuung einer Veranstaltung an Weiberfastnacht auf dem BewachungsgewerbeMarkt noch umzusehen, da hier die meisten Verträge unterschrieben sind und die Firmen
ausgebucht sind. AK Security hat mir zugesagt, sich für eine evtl. Auftragserteilung bis nach der
Ausschuss-Sitzung zur Verfügung zu halten. Ich habe die Firma AK Security, Niederzier, gebeten,
mir ein Angebot abzugeben.
Ich gehe derzeit davon aus, dass ca. 16-18 Mitarbeiter/innen aus eigenen Reihen benötigt
werden, die sicher größtenteils in 2 Schichten (von 7 Uhr – 12.30 Uhr und von 12.30 Uhr – 18 Uhr)
aufzuteilen sind. Diese Mitarbeiter/innen müssten dann dienstverpflichtet werden. Ggf. sind
Überstunden oder Mehrarbeit anzuordnen. Es besteht auch die Überlegung Mitarbeiter/innen aus
anderen Verwaltungsbereichen zu motivieren. Es muss auch berücksichtigt werden, dass die
Dienststelle des Rechts- und Ordnungsamtes in den Vormittagsstunden telefonisch erreichbar
sein sollte und eine eingeschränkte Erledigung unabweisbarer anderer Aufgaben möglich bleibt.
Auch sollte man nicht außer Acht lassen, dass eine Präsenz des Rechts- und Ordnungsamtes
auch in anderen Stadtteilen und/oder nach 18 Uhr kein Nachteil wäre.
Bevor jedoch nicht klar ist, ob ein Glas- und Glasflaschenverbot beschlossen wird, kann ich hier
noch nicht in die Detailplanung gehen und Mitarbeiter/innen der Verwaltung auf einen Einsatz an
Weiberfastnacht ansprechen.
Die Kontrollkräfte haben die Aufgabe, Passanten, die offensichtlich mit Glas/Glasflaschen den
Sperrbereich betreten wollen, anzusprechen, diese daran zu hindern oder die Möglichkeit
anzubieten, Glas/Glasflaschen in den an den o.g. Kontrollpunkten bereit
zu stellenden
Müllbehältern
zu
entsorgen.
Reagiert werden soll nur bei offensichtlichem Mitführen von Flaschen. In Verdachtsfällen werden
auch Taschenkontrollen durchgeführt. Es ist erst einmal nicht beabsichtigt, Verwarngelder zu
erheben.
Ferner sollen Jugendliche, die aufgrund Ihres Alters noch keinen Alkohol in der Öffentlichkeit
konsumieren dürfen, daran gehindert werden.
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Die Zugangsbereiche werden auf den Gehwegen/Parkstreifen abgesperrt. Das Angebot der
Firma AK Security umfasst auch das Mitbringen und Aufstellen von Sperrmaterial. Gleichzeitig
wird das Verbot, Glas/Glasflaschen mitzuführen auf Schildern dargestellt. Die Schilder sollen an
den Sperrgittern in Augenhöhe angebracht werden. Es ist daran gedacht, die Schilder in der
Größe DINA 3 im eigenen Haus herzustellen, so dass hierfür nur geringe Kosten entstehen.
Der Vollständigkeit halber bleibt noch zu erwähnen, dass die Schloßstraße, wie schon in den
Vorjahren, für den Verkehr gesperrt wird. Hier handelt es sich um Straßenraum, der direkt am
Veranstaltungsgelände liegt und der erfahrungsgemäß sehr stark von Gruppierungen frequentiert
wird. Hier Straßenverkehr zuzulassen ist zu gefährlich.
Der eigentliche Veranstaltungsbereich auf dem Markt soll in Absprache mit dem Veranstalter, der
Lechenicher Stadtgarde, etwas vergrößert werden.
Insgesamt halte ich die Überwachung des Glas-/Glasflaschenverbotes damit für möglich.
Wie sich das Verbot jedoch auf die übrigen Plätze (z.Bsp. Wokinghamplatz, Franz-Busbach-Platz)
auswirkt, kann ich nicht prognostizieren. Es scheint mir aber aus personellen und finanziellen
Gründen nicht möglich zu sein, den für Glas- und Glasflaschen verbotenen Bereich- auch was die
Uhrzeit angehtnoch weiter auszudehnen. Nicht einfach werden vermutlich auch die
Diskussionen an den Zugangsbereichen mit den Besuchern, die vor haben, das Gardebiwak zu
besuchen und mit „Glasflaschen- Proviant“ ausgestattet sein werden.
Als Risiko wird auch eingestuft, dass an Weiberfastnacht der Durchgangsverkehr über die Bonner
Straße zugelassen ist. Besonders schwierig ist, dass im gesperrten Bereich die Bushaltestelle
„Markt“ liegt. Am Weiberfastnachtstag haben wir an der Haltestelle in beiden Richtungen 300 BusBewegungen. Auf diese Weise ist es möglich, in den für Glas- und Glasflaschen gesperrten
Bereich mit dem Bus incl. Flaschen einzufahren. So lässt es sich nicht vermeiden, dass hier
Personen aussteigen werden, die dann doch mit Glas/Glasflaschen angetroffen werden.
Von daher habe ich eine Anfrage an die REVG gestellt, ob es möglich ist, am Weiberfastnachtstag
die Busse umzuleiten und eine Ersatzhaltestelle anzubieten. Die Antwort steht noch aus. Für den
Fall, dass hier eine Möglichkeit gesehen wird, werde ich die Straße auch für den übrigen
Durchgangsverkehr sperren. Eine Sperre, die nur Busse und Anlieger erlaubt, ist zu aufwendig.
Erkundigt habe ich mich auch noch mal bei einigen anderen kreisangehörigen Kommunen. Hier
wurde mir nur aus Bedburg und Bergheim über das Glasverbot berichtet. Bergheim ist lediglich mit
einem Verbot in der Fußgängerzone konfrontiert- Bedburg will ein Verbot in einem 30er ZonenBereich einführen. Beides ist mit Erftstädter Verhältnissen nicht vergleichbar.
Kosten
7 große Müllgefäße Fa. Remondis
(Bereitstellung, Abholung und Entsorgung)
Einsatz der Firma AK Security incl.
Absperrmaterial
Kosten der eigenen Mitarbeiter/innen
Ca. 550,00 €
Ca. 4.000,00
Ich gehe im Moment davon aus, dass es
genügend Mitarbeiter aus der Verwaltung
geben wird, die für 5 ½ Stunden
dienstverpflichtet werden können. Damit ist das
Ganze relativ kostenneutral , da auch bei einer
TZ-kraft höchstens 1,5 Std. Mehrarbeit
anfallen.
Bereich Erftstadt-Liblar
Den Erfahrungen aus 2011 zufolge, war in Erftstadt-Liblar lediglich am Marienplatz eine
Gefährdung durch Glasscherben erkennbar. Hier hatten sich wohl bereits am Vorabend zu
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Weiberfastnacht Gruppen versammelt, die dort Glas hinterlassen haben. Am Weiberfastnachtstag
selbst, wurde immer mal wieder die ein oder andere Gruppe mit Flaschen gesichtet- mit den
Verhältnissen in Lechenich ist dies jedoch nicht vergleichbar gewesen.
Im Hinblick darauf, dass die Einführung und Überwachung des Glas- und Flaschenverbotes in
Lechenich nun doch mit einigem Aufwand verbunden ist, empfehle ich daher dem Ausschuss erst
einmal Erfahrungen mit dem Glas- und Flaschenverbot in Lechenich zu sammeln, die Verhältnisse
in Liblar noch mal zu beobachten und dann in der kommenden Session dort auch ggf. ein Verbot
einzuführen und zu überwachen.
(Erner)
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