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Beschlussvorlage (Einführung eines Glas- und Glasflaschenverbotes an Weiberfastnacht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
126 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
08.10.11, 06:32
Aktualisiert
08.10.11, 06:32
Beschlussvorlage (Einführung eines Glas- und Glasflaschenverbotes an Weiberfastnacht) Beschlussvorlage (Einführung eines Glas- und Glasflaschenverbotes an Weiberfastnacht) Beschlussvorlage (Einführung eines Glas- und Glasflaschenverbotes an Weiberfastnacht) Beschlussvorlage (Einführung eines Glas- und Glasflaschenverbotes an Weiberfastnacht) Beschlussvorlage (Einführung eines Glas- und Glasflaschenverbotes an Weiberfastnacht)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 425/2011 Az.: -32- Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 29.09.2011 gez. Hülsebus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 18.10.2011 05.10.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Einführung eines Glas- und Glasflaschenverbotes an Weiberfastnacht Finanzielle Auswirkungen: Ausgabe: ca. 4.550 €. Mittel stehen in 2011 aus Mehreinnahmen im Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: An Weiberfastnacht wird ab dem Jahr 2012 ein Glas- und Glasflaschenverbot in ErftstadtLechenich in dem Bereich der Bonner Straße ab Einmündung Steinstraße/Zehntwall bis hin zum Einmündungsbereich Markt/Herriger Straße/Frenzenstraße/Klosterstraße für die Zeit von 07 Uhr – 18 Uhr ausgesprochen. Die entspr. städt. Ordnungsbehördliche Verordnung wird geändert. Hierzu verweise ich auf V 396/2011. Begründung: Das Thema Glas- und Glasflaschenverbot wurde in der Ratssitzung am 29.03.2011 aufgrund der Anfrage F 126/2011 behandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Konzept zur Verwirklichung des Glas- und Glasflaschenverbotes an Weiberfastnacht für den Bereich Erftstadt-Lechenich, rund um den Lechenicher Marktplatz zu erstellen. Gleichzeitig sollte man sich auch Gedanken über eine Verwirklichung eines Glas- und Glasflaschenverbotes für den Bereich des Marienplatzes in Erftstadt-Liblar machen. Bereich Erftstadt-Lechenich: Durch das Gardebiwak der Stadtgarde Lechenich, welches seit vielen Jahren auf dem Marktplatz in Erftstadt-Lechenich am Weiberfastnachtstage veranstaltet wird, werden viele unterschiedliche Gruppierungen angezogen, die das Geschehen außerhalb des Veranstaltungsbereiches miterleben wollen. Dabei wurde in den letzten Jahren zunehmend festgestellt, dass der Kernbereich von Lechenich rund um den Markt mit Glasscherben übersät war, was natürlich Gefahren birgt. Vom Glas- und Glasflaschenverbot ausgenommen werden soll der Veranstaltungsbereich auf dem Marktplatz. Dieser Bereich wird immer abgezäunt und es erfolgt durch die Firma AK Security, welche durch den Veranstalter (Stadtgarde Lechenich) beauftragt ist, eine Ein- und Auslaßkontrolle. Das Glas- und Glasflaschenverbot soll daher für den Bereich Bonner Straße, ab Einmündung Steinstraße/Zehntwall bis hin zum Einmündungsbereich Herriger Straße/Frenzenstraße/Klosterstraße ausgesprochen werden. Dazu ist es erforderlich, die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der Stadt Erftstadt zu ändern. Dazu verweise ich auf V 396/2011. Hierin ist vorgeschlagen, im entsprechenden § 5 der OVO, den Absatz 4 mit folgendem Wortlaut: „Das Mitführen von Glas/Glasflaschen ist in Erftstadt-Lechenich im Bereich der Bonner Straße/Markt ab Einmündung Steinstraße/Zehntwall bis Einmündungsbereich Frenzenstraße/Herriger Straße/Klosterstraße an Weiberfastnacht von 07.00 Uhr – 18.00 Uhr verboten“ einzufügen. Gleichzeitig wird auch der Passus über die Ordnungswidrigkeiten in der OVO dahingehend erweitert, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig das in § 5 Abs. 4 OVO normierte Mitführverbot von Glas/Glasflaschen an Weiberfastnacht verletzt. Ein solches Verbot ist jedoch nur effektiv, wenn dafür eine Akzeptanz erreicht wird und es dann im weiteren Verlauf auch überwacht wird. Die Akzeptanz soll erreicht werden, in dem zeitnah vor Karneval in Presseveröffentlichungen und auf der Erftstädter Homepage darauf hingewiesen wird. Der Dachverband der Erftstädter Karnevalsvereine sowie der Veranstalter des Garde Biwaks, die Stadtgarde Lechenich, sollen ebenfalls informiert und eingebunden werden. Ferner soll mit den ansässigen Geschäftsleuten und Gastronomen, die im Sperrbereich Glasflaschen oder Getränke in Gläsern verkaufen, rechtzeitig gesprochen werden. Ein Verkaufsverbot für Glasflaschen soll nicht ausgesprochen werden, da der Gewerbetreibende nicht durch Umsatzeinbußen bestraft werden soll, wenn ein Konsument die Flaschen im Anschluß an den Verzehr nicht bestimmungsgemäß entsorgt. Sollte im Sperrbereich ein Gastronom, wie in den letzten Jahren geschehen, im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis Getränke zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle anbieten wollen, so wird er verpflichtet werden, Getränke nicht in Flaschen auszuschenken und nur Plastik- oder Pappbecher zu benutzen. Wichtig ist es auch, die Polizei einzubinden, um hier auch Unterstützung anfordern zu können. Zur Überwachung ist es erforderlich im Zu- und Ausgangsbereich Steinstraße und Zehntwall, 6 Kontrollkräfte (4 Security MA, 2 MA Verwaltung) Zu- und Ausgangsbereich Raiffeisenstraße und Schloßstrasse, 6 Kontrollkräfte (4 Security MA, 2 MA Verwaltung) Kreuzungsbereich Markt/Klosterstraße/Herriger Straße/Frenzenstraße, 12 Kontrollkräfte (8 Security MA, 4 MA Verwaltung) von 7 Uhr bis 18 Uhr zu positionieren. Darüber hinaus müssen 4 mobile Teams, besetzt mit je 2 Kontrollkräften (4 Security MA, 4 MA Verwaltung) gebildet werden. Diese mobilen Teams haben vor allen Dingen die Aufgabe im Bereich der beiden Bushaltestellen auf dem Markt sowie im Zu- und Ausgangsbereich der Ganser Passage, der Johannes-Kretz-Gasse sowie im Bereich vor der Norma- und der Schlecker-Filiale zu patrouillieren. Gleichzeitig fällt den mobilen Teams auch die Aufgabe zu, auf die Geamtsituation zu achten und Jugendliche, die in der Öffentlichkeit Alkohol verzehren, daran zu hindern. -2- Benötigt werden außerdem ein Einsatzleiter und 2 Springerkräfte. Weiterhin ist es erforderlich im Bereich des Sperrbezirks eine Einsatzleitstelle einzurichten, die ständig besetzt zu halten ist. Hierin können sich die Kontrollkräfte zur Besprechung und zur Pause zurückziehen. Als Einsatzleitstelle geeignet ist ein Raum im Haus Ganser, ersatzweise im Bürgerbüro. Damit würden für die Dauer von 11 Stunden, 36 Kontrollkräfte benötigt. Diese Kräfte können aus eigenen Reihen der Mitarbeiter/innen des Rechts- und Ordnungsamtes nicht gestellt werden. Hinzu kommt, dass die eigenen Mitarbeiter/innen über keine ausreichenden Erfahrungen im Umgang mit der Durchsetzung solcher Maßnahmen verfügen. Von daher ist es erforderlich, hier eine Sicherheitsfirma hinzuziehen. Hierzu hat es Gespräche mit der Firma AK Security, Niederzier, gegeben. Für diese Firma habe ich mich entschieden, weil, wie oben dargestellt, diese Firma die Gegebenheiten aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit beim Gardebiwak bereits kennt. Ich habe mich mit der Firma AK Security zusammen gesetzt und bin in den Überlegungen zu dem oben dargestellten „Kontrollplan“ gekommen. Die Firma AK Security ist bereit, die Kräfte des Rechts- und Ordnungsamtes zu unterstützen, so dass es vorstellbar ist, die Kontrolltätigkeit an den o.g. Stellen mit kombinierten Posten zu besetzen und zwar mit einem Mitarbeiter/in der Verwaltung und zwei Mitarbeitern der Security Firma. Die mobilen Teams sollen aus je einem Mitarbeiter der Security Firma und einem Mitarbeiter der Verwaltung/des Rechts- und Ordnungsamtes bestehen. Die personelle Besetzung des Einsatzleiters, der Einsatzleitstelle und der Springerkräfte bedarf, noch der Feinabstimmung. Es werden auch noch Ortstermine und Gespräche mit der Stadtgarde Lechenich und der Polizei nötig sein. Dies kann aber erst detaillierter geplant werden, wenn klar ist, dass ein Glas- und Glasflaschenverbot beschlossen ist. Die Firma AK Security wäre bereit, die Stadt Erftstadt zu unterstützen- sie kennt die hiesigen Verhältnisse und kennt auch, was ganz besonders wichtig ist, aus zahlreichen Kontrolltätigkeiten in Erftstadt einschlägige Gruppierungen. AK Security ist sehr zuverlässig und genießt über die Grenzen einen entsprechenden Ruf. Hinzu kommt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, sich zur Betreuung einer Veranstaltung an Weiberfastnacht auf dem BewachungsgewerbeMarkt noch umzusehen, da hier die meisten Verträge unterschrieben sind und die Firmen ausgebucht sind. AK Security hat mir zugesagt, sich für eine evtl. Auftragserteilung bis nach der Ausschuss-Sitzung zur Verfügung zu halten. Ich habe die Firma AK Security, Niederzier, gebeten, mir ein Angebot abzugeben. Ich gehe derzeit davon aus, dass ca. 16-18 Mitarbeiter/innen aus eigenen Reihen benötigt werden, die sicher größtenteils in 2 Schichten (von 7 Uhr – 12.30 Uhr und von 12.30 Uhr – 18 Uhr) aufzuteilen sind. Diese Mitarbeiter/innen müssten dann dienstverpflichtet werden. Ggf. sind Überstunden oder Mehrarbeit anzuordnen. Es besteht auch die Überlegung Mitarbeiter/innen aus anderen Verwaltungsbereichen zu motivieren. Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Dienststelle des Rechts- und Ordnungsamtes in den Vormittagsstunden telefonisch erreichbar sein sollte und eine eingeschränkte Erledigung unabweisbarer anderer Aufgaben möglich bleibt. Auch sollte man nicht außer Acht lassen, dass eine Präsenz des Rechts- und Ordnungsamtes auch in anderen Stadtteilen und/oder nach 18 Uhr kein Nachteil wäre. Bevor jedoch nicht klar ist, ob ein Glas- und Glasflaschenverbot beschlossen wird, kann ich hier noch nicht in die Detailplanung gehen und Mitarbeiter/innen der Verwaltung auf einen Einsatz an Weiberfastnacht ansprechen. Die Kontrollkräfte haben die Aufgabe, Passanten, die offensichtlich mit Glas/Glasflaschen den Sperrbereich betreten wollen, anzusprechen, diese daran zu hindern oder die Möglichkeit anzubieten, Glas/Glasflaschen in den an den o.g. Kontrollpunkten bereit zu stellenden Müllbehältern zu entsorgen. Reagiert werden soll nur bei offensichtlichem Mitführen von Flaschen. In Verdachtsfällen werden auch Taschenkontrollen durchgeführt. Es ist erst einmal nicht beabsichtigt, Verwarngelder zu erheben. Ferner sollen Jugendliche, die aufgrund Ihres Alters noch keinen Alkohol in der Öffentlichkeit konsumieren dürfen, daran gehindert werden. -3- Die Zugangsbereiche werden auf den Gehwegen/Parkstreifen abgesperrt. Das Angebot der Firma AK Security umfasst auch das Mitbringen und Aufstellen von Sperrmaterial. Gleichzeitig wird das Verbot, Glas/Glasflaschen mitzuführen auf Schildern dargestellt. Die Schilder sollen an den Sperrgittern in Augenhöhe angebracht werden. Es ist daran gedacht, die Schilder in der Größe DINA 3 im eigenen Haus herzustellen, so dass hierfür nur geringe Kosten entstehen. Der Vollständigkeit halber bleibt noch zu erwähnen, dass die Schloßstraße, wie schon in den Vorjahren, für den Verkehr gesperrt wird. Hier handelt es sich um Straßenraum, der direkt am Veranstaltungsgelände liegt und der erfahrungsgemäß sehr stark von Gruppierungen frequentiert wird. Hier Straßenverkehr zuzulassen ist zu gefährlich. Der eigentliche Veranstaltungsbereich auf dem Markt soll in Absprache mit dem Veranstalter, der Lechenicher Stadtgarde, etwas vergrößert werden. Insgesamt halte ich die Überwachung des Glas-/Glasflaschenverbotes damit für möglich. Wie sich das Verbot jedoch auf die übrigen Plätze (z.Bsp. Wokinghamplatz, Franz-Busbach-Platz) auswirkt, kann ich nicht prognostizieren. Es scheint mir aber aus personellen und finanziellen Gründen nicht möglich zu sein, den für Glas- und Glasflaschen verbotenen Bereich- auch was die Uhrzeit angehtnoch weiter auszudehnen. Nicht einfach werden vermutlich auch die Diskussionen an den Zugangsbereichen mit den Besuchern, die vor haben, das Gardebiwak zu besuchen und mit „Glasflaschen- Proviant“ ausgestattet sein werden. Als Risiko wird auch eingestuft, dass an Weiberfastnacht der Durchgangsverkehr über die Bonner Straße zugelassen ist. Besonders schwierig ist, dass im gesperrten Bereich die Bushaltestelle „Markt“ liegt. Am Weiberfastnachtstag haben wir an der Haltestelle in beiden Richtungen 300 BusBewegungen. Auf diese Weise ist es möglich, in den für Glas- und Glasflaschen gesperrten Bereich mit dem Bus incl. Flaschen einzufahren. So lässt es sich nicht vermeiden, dass hier Personen aussteigen werden, die dann doch mit Glas/Glasflaschen angetroffen werden. Von daher habe ich eine Anfrage an die REVG gestellt, ob es möglich ist, am Weiberfastnachtstag die Busse umzuleiten und eine Ersatzhaltestelle anzubieten. Die Antwort steht noch aus. Für den Fall, dass hier eine Möglichkeit gesehen wird, werde ich die Straße auch für den übrigen Durchgangsverkehr sperren. Eine Sperre, die nur Busse und Anlieger erlaubt, ist zu aufwendig. Erkundigt habe ich mich auch noch mal bei einigen anderen kreisangehörigen Kommunen. Hier wurde mir nur aus Bedburg und Bergheim über das Glasverbot berichtet. Bergheim ist lediglich mit einem Verbot in der Fußgängerzone konfrontiert- Bedburg will ein Verbot in einem 30er ZonenBereich einführen. Beides ist mit Erftstädter Verhältnissen nicht vergleichbar. Kosten 7 große Müllgefäße Fa. Remondis (Bereitstellung, Abholung und Entsorgung) Einsatz der Firma AK Security incl. Absperrmaterial Kosten der eigenen Mitarbeiter/innen Ca. 550,00 € Ca. 4.000,00 Ich gehe im Moment davon aus, dass es genügend Mitarbeiter aus der Verwaltung geben wird, die für 5 ½ Stunden dienstverpflichtet werden können. Damit ist das Ganze relativ kostenneutral , da auch bei einer TZ-kraft höchstens 1,5 Std. Mehrarbeit anfallen. Bereich Erftstadt-Liblar Den Erfahrungen aus 2011 zufolge, war in Erftstadt-Liblar lediglich am Marienplatz eine Gefährdung durch Glasscherben erkennbar. Hier hatten sich wohl bereits am Vorabend zu -4- Weiberfastnacht Gruppen versammelt, die dort Glas hinterlassen haben. Am Weiberfastnachtstag selbst, wurde immer mal wieder die ein oder andere Gruppe mit Flaschen gesichtet- mit den Verhältnissen in Lechenich ist dies jedoch nicht vergleichbar gewesen. Im Hinblick darauf, dass die Einführung und Überwachung des Glas- und Flaschenverbotes in Lechenich nun doch mit einigem Aufwand verbunden ist, empfehle ich daher dem Ausschuss erst einmal Erfahrungen mit dem Glas- und Flaschenverbot in Lechenich zu sammeln, die Verhältnisse in Liblar noch mal zu beobachten und dann in der kommenden Session dort auch ggf. ein Verbot einzuführen und zu überwachen. (Erner) -5-