Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.10.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1072
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 - Bad
Münstereifel, Burg 1
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1072
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717, Bad
Münstereifel, Burg 1 für eine Außengastronomie-Terrasse vor.
Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 e „An der Schosspforte“, der für
den betreffenden Bereich folgende Festsetzungen enthält: MK, III, GFZ 0,8, GRZ O 1,5, g, SD,
Baugrenzen, Baulinien. Bei dem vorhandenen Gebäude (Burg) handelt es sich um ein
eingetragenes Denkmal nach dem Denkmalschutzgesetz.
Errichtet worden ist eine Terrasse von 13,15 m x 2,00 m am Burgaufgang vor dem Kellergeschoss.
Für die Außengastronomie mit 30 Sitzplätzen auf dieser wird nun eine Baugehmigung beantragt.
Das vormals angebrachte Holzgeländer ist nach Rücksprache mit der Denkmalpflege entfernt
worden. Stattdessen wurde ein Geländer aus dunklem Rundeisen abgestimmt und angebracht.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Aus planerischer und denkmalpflegerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
Da die Terrasse außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baulinien liegt, kann die
Genehmigung nur erteilt werden, wenn das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes erteilt wird.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist gem. BauO NRW genehmigungspflichtig.
Zudem handelt es sich gem. § 9 DSchG um eine erlaubnispflichtige Maßnahme.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 29 e „An der Schoßpforte“ zur Überschreitung der Baulinie wird erteilt.