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Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 - Bad Münstereifel, Burg 1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 - Bad Münstereifel, Burg 1) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 - Bad Münstereifel, Burg 1)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.10.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1072 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717 - Bad Münstereifel, Burg 1 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1072 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 5, Flurstück Nr. 1717, Bad Münstereifel, Burg 1 für eine Außengastronomie-Terrasse vor. Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 e „An der Schosspforte“, der für den betreffenden Bereich folgende Festsetzungen enthält: MK, III, GFZ 0,8, GRZ O 1,5, g, SD, Baugrenzen, Baulinien. Bei dem vorhandenen Gebäude (Burg) handelt es sich um ein eingetragenes Denkmal nach dem Denkmalschutzgesetz. Errichtet worden ist eine Terrasse von 13,15 m x 2,00 m am Burgaufgang vor dem Kellergeschoss. Für die Außengastronomie mit 30 Sitzplätzen auf dieser wird nun eine Baugehmigung beantragt. Das vormals angebrachte Holzgeländer ist nach Rücksprache mit der Denkmalpflege entfernt worden. Stattdessen wurde ein Geländer aus dunklem Rundeisen abgestimmt und angebracht. Die Erschließung ist sichergestellt. Aus planerischer und denkmalpflegerischer Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Da die Terrasse außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baulinien liegt, kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt wird. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist gem. BauO NRW genehmigungspflichtig. Zudem handelt es sich gem. § 9 DSchG um eine erlaubnispflichtige Maßnahme. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 e „An der Schoßpforte“ zur Überschreitung der Baulinie wird erteilt.