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Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Gymnich (Kohistraße); Satzungsbeschluss Bezug: V 61 0572, PlanA am 14.06.2000 V 7 11305, PlanA am 05.06.2001)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
978 kB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister AZ.:61.21-20 - Li V 71 A"2 Amt: 61 An den IVfl ~.~;}. Rat der Stadt Erftstadt zur Vorberatung Ausschuss • Betrifft: Bezug: ~ff?'~&~ fllr Sllv.ung~,4' BeschIAusf.: Datum:. 61 19.11.2001 zur Beschlussfassung; über den für Planung Satzung über die § 34 Abs. 4 Nr. 3 Satzungsbeschluss V 61 0572, PlanA V 7 11305, PlanA Einbeziehung einzelner BauGB für den Ortsteil Außenbereichsflächen Gymnich (Kohistraße); gern. am 14.06.2000 am 05.06.2001 Finanzielle Auswirkungen: X Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen • Erftstadt, den 19.11.2000 (A)wl Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage der "ErweitertenAbrundungssatzung" gern. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950), vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: 1.1 Staatliches Umweltamt Köln Den Anregungen des Staatlichen Umweltamtes hinsichtlich der Netzanzeige gern. (LWG) und bezüglich der hydrogeologischen Randbedingungen wird durch folgende Neufomnulierung der Festsetzung des § 3 Nr. 2 (Mindestgröße der Baugrundstücke I Versickerung des Oberflächenwassers) und einer entsprechen Änderung der Begründung (Punkt 5.2) Rechnung getragen. § 51a Landeswassergesetzes "Im Plangebiet ist das anfallende Oberflächenwasser auf dem Baugrundstück zu versickern. Hierzu ist eine wasserrechtliche Genehmigung bei der "Unteren Wasserbehörde" des Erftkreises erforderlich." P:\SZ\VORLAGEN\V6100021.325 - 2 - 1.2 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim Der Anregung des Erftverbandes hinsichtlich der Versickerung des Niederschlagwassers im Plangebiet ist bereits durch entsprechende Festsetzungen im Planentwurf entsprochen. 1.3 Erftkreis - Der Landrat - 50124 Bergheim Die Anregung bezüglich der Ortsrandeingrünung ist durch eine in der Zwischenzeit getroffene Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" des Erftkreises hinfällig geworden. 1.4 • RWE Rheinbraun AG, Hauptverwaltung, 50416 Köln Der Anregung der RWE Rheinbraun AG bezüglich der Baugrundverhältnisse wurde bereits durch eine "textliche Festsetzung" im Planentwurf Rechnung getragen . 1.5 Stadtwerke der Stadt Erftstadt Der Anregung der Stadtwerke hinsichtlich der Entwässerung bereits im Planentwurf entsprochen. 1.6 der Grundstücke ist Jugendamt der Stadt Eftstadt Die Anregung des Jugendamtes, dass die Kindertagesstättenbedarfsplanung dringend umgesetzt werden soll, damit keine weitere Verschlechterung für junge Familien eintritt, wird zur Kenntnis genommen. II. • Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950), wird gem. § 10 BauGB in Verbindung und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666) zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S. 245), wird die "Erweiterte Abrundungssatzung", ErftstadtGymnich, Kohistraße nebst Begründung und der beschlossenen Ergänzung und redaktionellen Änderungen als Satzung beschlossen. Begründung: '\ Zu 1.3: Nach der Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" beim Erftkreis (vom 30.08.2001) werden im Rahmen der Bauleitplanung zukünftig nur noch Pflanzflächen innerhalb des eigentlichen Plangebietes als Ausgleich angerechnet, die eine Ortsrandeingrünung bewirken. Parkanlagen und Versickerungsbecken sowie Pflanzauflagen innerhalb der Hausgärten werden in der Bilanzierung nicht mehr als die externen Ausgleich reduzierende Maßnahme anerkannt. Da die in diesem Fall geforderte Ortsrandeingrünung als öffentlicher Grünstreifen aus Kosten-, Kontroll- und Unterhaltungsgründen nicht realisierbar und nach der o.g. Vereinbarung Ausgleichsmaßnahmen auf den Privatgrundstücken nicht mehr festgesetzt werden sollen, ist die Anregung des Erftkreises hinfällig geworden. Um dennoch eine entsprechende Ortsrandeingrünung zu sichern, ist auf den Baugrundstücken entlang der Grundstücksgrenzen die zur freien Landschaft grenzen, die Anpflanzung eines 3 m breiten Grünstreifens festgesetzt. P:\SZ\VORLAGEN\V6100021.325 - 3 - Die für die Abrundungssatzung erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden außerhalb des Plangebietes auf von der Stadt Erftstadt bereitgestellten Flächen nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB in Verbindung mit § 9 (1a) BauGB und § 1a (§) BauGB als Fläche zum Ausgleich festgesetzt. Zu II.: • Der Rat der Stadt hat am 31.08.1999 die Aufstellung der "ErweitertenAbrundungssatzung" beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren (Bekanntmachung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, frühzeitige Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit vom 14.08.2001 bis 13.09.2001 die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Nach dem Abwägungsergebnis ist nunmehr die erweiterte Abrundungssatzung als Satzung zu beschließen . Anlagen • P:\SZ\VORLAGEN\V6100021.325 Anlage A zu i' VllfO:~i Blalt And _.1} - e r '0 ", ,",U---,,- __ - 9'0.3-- ", q~ --.', -> l.. l • -{)6 -H,! , 4 " > Il '-, '0 Cl 911'\' .-\ - '~ c ~ - -,,91:.' n '.' &1 1l9.BI n, '0 I§ • " o..l~ :r-o. n In" 93.2 " .! t;'... -, " == ANLAGEPLAN DER ABRUNDUNGSSATZUNG UMWELT-UND PLANUNGSAMT ERFTSTADT. DEN - ~L I =: II Gymnich -, • , OJ. . - '1.. II I I, r v- ERWEITERTEN Kohistraße ERFTKREIS: DGK 5 (113 I <lit ) ....- ...""".,mL ----........... Staatliches UmweItamt Köln ~ Stl' ~:)I:K "'_'ml· ;~:::,:,:,~~i Staatrenes umweuamt Knill HauptsteIle Blumenthaistraße 33 50670 Köln Staatliches Umweltamt * Köm Telefon Postfach 13 02 44 • Fax 50496 Köln E-Mail Stadtverwaltung Erftstadt -Planungsamt Postfach 2565 AußensteIle (0221) 77 40 - 288 poststelle@stua-k.nrw.de Friedrich-Ebert-Allee 144 53113 Bonn . Anlage /f I zu zJ _ .. Bk::t -- ..') _.-----_._-_ - - ..• Telefon (0228) 5386 - 0 Fax (0228) 23 03 37 E-Mail Vl/·(6'Q 50359 Erftstadt (0221) 77 40 - 0 Auskunft erteilt Telefon E-Mail Ihr Zeichen poststelle@stua-k.nrw.de Herr Mertin 0221/7740-505 61.21-00 ·:IMeinzeicllen241Bm'05,$atiJ!i<:o61Str.,Mri • Datum 10.09.2001 Bauleitplanung Satzung Kohlstraße Ihr Schreiben \'0111 Gymnich OtTenlage 06.08.2001 Zu der o.g. Offenlage werden aus der Sicht des Immissionsschutzes vorgetragen. • keine Anregungen und Hinweise Unter Ziffer 5.2 der Begründung zur Satzung fuhren Sie zur Niederschlagswasserbeseitigung aus, dass nur eine dezentrale Versickerung auf den einzelnen Baugrundstücken in Betracht käme. Gegen diese An der Niederschlagswasserbeseitigung erhebe ich Bedenken, da sie nicht der Netzanzeige gem ~ 51a L\VG vom September 2000 entspricht. Dort ist fur diesen Bereich eine Versickerung im zentralen Siekerbecken vorgesehen. Eine Abhängigkeit der Niederschlagswasserbeseitigung von den Grundstücksgrößen ist in der Netzanzeige nicht enthalten. Darüber hinaus fehlen in Ihrer Begründung Grundaussagen zu den hydrogeologischen Randbedingungen Insofern kann ich nicht beurteilen, ob eine Versickerung vor Ort möglich ist. Ich weise darauf hin. dass die Wahl einer zentralen Lösung auch im Hinblick darauf getroffen wurde, dass die Fläche in der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Dimerzheim liegt I:A~g /;:z;;;~ (Mertin) Außerhalb der Dienstzeit: Bel dnngenden Nacnncnten Umwelt-Streifenwagen (0171) 2229496 oder (0201) 7144 88INachrichtenund aereuscnattszentrars Essen) In Köln ab Köln-Hbf mit den U-Bahnen 5 und 16 bis Haltestelle Reichenspergerplatz In Bonn ab Bonn-Hbf mit den u-aannen 16, 63 und 66 bis Haltestelle Deutsche Telekom Erft ;, Verband . JV Pilllendorier Weg 42 teteton 02111 /88 - 0 02211 /88210 lelefax Erftveroand 0 Postfach 1320 0 50103 Bergheim Abwasser, Technik Abteilung Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- u. Planungsamt Postfach 2565 Fachbereich Ihr Ansprechpartner : Durchwahl Telefax 50359 Erftstadt Unser Zeichen Abwasser, Technik Frau Szymanski 324 910 A1 -40801 1:\szY\2(lOII4080,.DOC • 23.08.01 Ihr Schreiben vom /Ihr Zeichen 06.08.2001 /61.21-00 Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen "Gymnich, beidseits der Kohistraße" - für den Ortsteil ---- ~--~---- Sehr geehrte Damen und Herren, da die in Ihrer Begründung aufgeführten Aussagen zur möglichen Versickerung des Niederschlagswassers unseren Vorstellungen entsprechen, bestehen gegen die Außenbereichssatzung aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Mit freundlichen Im Auftrag • Grüßen t >/' I _/ / ... 1,/~. . l'~... --··'·· ., / /I, ,,,,.-", , .,..- ',<:',/-,.,". '''' (...,. ../ ...-" i<i~rbert~~~;dt , ;. ./' \ -'.• d'· .... ',] , .; : ,.:. ',I",. :." - .", '," , j .' •_..;. , -" <c- \' . I" ; ;.,' . 1:' '(:~ ., ':" . \",. .~..; : - 1, '.:' [t.,' I',,: Jr' ~; I . :.,', r ~ \ \). ;:~. <' ,.',; "j @ DER LANDRAT riege Erftkrcis -'1 Hausadresse zu .'.',;" .117/.,/ifZ =_ fll· pI ; \ ~ I~'t - .J.;;=_,1 '1~ ~ I, . '., "". .. 1 ~ __.__1' ... :' Ak Stadt Erftstadt 50359 Erftstadt .Ild.·(" 1.. \ .. 'l t-v. , ., ,,:;. i:' ". ",';1 'l' . Postadresse ,(1 .. ·.13"",'1 r r" Besuchszeiten ,(1: • Herr Weber 3.4 4213 61.1.41.05.04 Fax: 83-2344 - e-mail:Amt61@erftkreis.de 11.09.2001 be Satzungen über die Einbeziehung einzelner AuBenbereichsflächen für die Ortsteile Blessem (KlausSchäfer-StraBe), Bliesheim (lange Heide), Gymnich (KohlstraBe), Herrig (Teichweg) öffentliche Auslegung Ihre Schreiben vom 06.08.2001 - 61.21~0 Die Satzung für Blessem steht unter Landschaftsschutz gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Erftkreis vom 29.08.1988. Ich weise darauf hin. dass die Aufhebung des Landschaftsschutzes erforderlich ist, die rechtzeitig bei der Bezirksregierung Köln a.d.D. zu beantragen Ist • Gegen die Satzung für Blessem bestehen folgende Bedenken: Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur. Landschaft und Landschaftsbild stellt der Flächennutzungsplan an zukünftigen Ortsrändern Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden. Natur und Landschaft dar. In den o.q. Bereichen sind zur Wiederherstellung und Sicherung der Ortsrandeingrünung angrenzend an die neuen Wohngebiete solche Flächen gem. § 5 (2) Nr 10 BauGB dargestellt Um den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ausreichend Rechnung zu tragen, ist erforderlich, die östlich an die o.q. Abrundungssatzung angrenzenden Flächen in die Abrundungssatzung einzubeziehen und entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplans als Flächen für Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB als Grünfläche festzusetzen. Durch die Satzung für Herrig wird ein Teil der jetzigen Ortsrandeingrünung südlich der Straße "Am Marienkreuz" verloren gehen. Ich rege an, auf den im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden. Natur und Landschaft am nördlichen Ortsrand von Herrig entsprechende Kompensationsmaßnahmen für die Beeinträchtigungen von Naturschutz, Landschaftspflege und Landschaftsbild durchzuführen. Durch die Satzungen werden Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht, für die eine ausreichende ökologische und visuelle Kompensation erforderlich ist Daher sind jeweils an den neuen Ortsrändern Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB festzusetzen. Soweit dies nicht durchführbar ist, ist die Kompensation in Abstimmung mit meiner Unteren Landschaftsbehörde auf einer Ersatzfläche zu erbringen. Im)uftrag ;::t:/r Weber .. :" . "',~ (>h'nllll,'<- 'l, ,I ,'f -, -v.rtc- ',."1 i( ·-,·:ti.'~'· RW~ Rheinbraun ~E Rheinl:l:raunAkt~g~~!ls_(ha!t,~l,Iptverwaltun9 50416 Köln Hauptverwaltung Liegenschaften/Umsiedlungen Stadtverwaltung Erftstadt Postfach 25 65 50359 Erftstadt Ihre Zeichen 61.21-00 Ihre Nachricht 6.8.2001 Unsere Zeichen BL 1/2 tu Telefon Telefax 0221-480 - 22018 0221-480 - 23566 [-Mail Hans-GiJbert.Fuss @rwerheinbraun.com •• Köln, den 11.09.01 Satzung über die Einbeziehung eineiner Außenbereichsflächen 4 Nr. 3 8auG8 tür den Ortsteil Gymnich gemäß § 34 Abs. Sehr geehrte Damen und Herren, wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5106 in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage "blau" dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mil unterschiedlichen Setzungen reagieren können. • Dieser Teil des Plangebietes ist daher bei der Aufstellung von Bauleitplanungen wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Zulässige Belastung des Baugrundes" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Mit freundlichen Grüßen RWE Rheinbraun Aktiengesellschaft Abteilung Liegenschaften und Umsiedlungen I. Anlage <~.~ RWERheinbraun Aktiengesellschaft lindenthaI Stüttgenweg 50935 Köln 2 T: 0221-480 0 F: 0221-480 13 51 I: www.rwe.com Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Gert Maiehel Vorstand: Berthold A. Bonekamp (Vorsitzender) Dr. Dietrich Böcker Bernd J. Breloer Gerd Spaniol Sitz der Gesellschaft: Köln Eingetragen beim Amtsgericht Köln Handelsregister-Nummer HRB 117 Bankverbindung: Landeszentralbank 8Ll 370 000 00 Kto.Nr. 37008016 Köln USt·ldNr.: DE811223345 ,.,1I"'I1"'!0 ~"". 'J- \.;-~, it\ '}"d~\ STAD'T:,\~~~l,', .' .'::r· ,.', ER FTSTAD~>~"D.'ac..,."".lrt.' ".\\ Vl/1(fZ ''\).:l.J . \.\~,. ,~ Blatt .- L -- . ' .. ,. .. ~e· '. VOt;,. .. ""'\'( II • Ol' ~ . t . l " • ~'f' , L,_'~L,\~),;:,.j,'I ! ::::::::=-- .. I! , ..!., .., --.:' .',I .e- .."...' ' .. ",.'. , . . '" "'~ ,,-,,'c:, -""!I~~/ur'''iI'/J~/II' '.cI;' ".', I ", ('~",,;;l:'li<i'i.,,,, . "}1~,~::! ..;t,;fjfjl'(',';'; )''r" ;:Il:>; • ',e.' ...,', .. , '.' f.,/ s,. "1",= } TIT L J J , ....•.. 1 h ,. i, Ci -'-' \ ,' \ ___ ,L • tU }t,.. ;:: i, I: I 01 --.' -,,1 U.!. \ J q~",,,,~h 777.. ~~;J.. , f;.. t!(!. ~......o<e '" ANLAO.PLAN DE y~ ABRUNDUNG Gymnich • Neustraß . UMWELT. UND PLANUNGSAMT ERFTSTADT, DEN "".,,. - '_ .. - :.1 i'f, :-::: .1'10 tu ",_. '.JI'1 :: I , n4 't ,,,_, __,,.__ ,_,,_, " .. ~.• ~~.~--~ ('_•••~ ••••.. 6;d'~,"" Maßstab 1 : RHEINBRAUN . '. Anlage a ...Jjew1t-.It"", _ ~/~J cu Abt. BL 2 Ikro.chaden-Mafl<schoiderei zum Schreiber vom __ ? r .('~'.;--; _'--_ 14.08.2001 81 61.21-00 -61z.Hd. Frau Meyer Aufstellung von Abrundungssatzungen gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Beteiligung der" Träger öffentlicher Belange"; Ihr Schreiben vom 06.08.01 • I Herrig - 1-- Teichweg nicht Im genehmigten Fläche liegt teilweise Entwässerungsentwurf Es kann in aufgelockerter Bauweise (500-600 m-) angeschlossen werden, da die Fläche auf der Vorflutseite liegt. Die im genehmigten Entwässerungsentwurf liegende von 450 m' Fläche muß Grundstücksgrößen aufweisen. (Abflussbeiwert von 'I' = 0,40) nicht Im genehmigten Fläche liegt teilweise Entwässerungsentwurf In Anbetracht der geringen Größe der Baufläche ist eine Bebauung mit Einzelhäusern möglich. kann auch nur Alternativ Schmutzwasser angeschlossen werden. Fläche liegt im genehmigten Entwässerungsentwurf. Die Grundstücksgröße muß 600 m' betragen . .(Abflussbeiwert: 'I' = 0,25) Fläche liegt nicht im genehmigten Entwässerungsentwurf Es darfnur Schmutzwasser angeschlossen werden. i Bliesheim - Lange Heide • Gymnich - Kohlstraße --- Blessem - K1aus-Schäfer-Straße - ~ (Leeske)