Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
20.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 650 - Rö.
Nr. der Ratsdrucksache: 895
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
20.03.2007
Rat
27.03.2007
Bau- und Feuerwehrausschuss
17.04.2007
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
15.08.2007
Haupt- und Finanzausschuss
28.08.2007
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
30.08.2007
Rat
11.09.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag zum Klimaschutz - Grundsatzbeschluss;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.03.2007
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Berichterstatter: Lothar Römer
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Seite 2 von Ratsdrucksache 895
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
BauA
BA Forst
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Sachverhalt:
Die Grundsätzlichkeit und die Komplexität des beigefügten Antrages der Ratsfraktion Bündnis
90/Die Grünen tangiert über eine Reihe von Fachämtern der Stadtverwaltung hinaus auch die
Zuständigkeiten einzelner Fachausschüsse und des Rates. Insbesondere sind neben dem Rat (§
41 Abs. 1 GO NRW) und dem Haupt- und Finanzausschuss (§ 61 GO NRW) die Kompetenzen der
Betriebsausschüsse (Stadtwerke und Forstbetrieb) gemäß § 5 Abs. 4 bis 6 EigVO NRW
angesprochen.
Während eine Reihe von Maßnahmen dieses Antrages – nach erfolgtem Grundsatzbeschluss aus Sicht der Verwaltung kostenneutral oder im Wege der üblichen Objektbewirtschaftung und
baulichen Unterhaltung im Rahmen der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel umzusetzen sind,
ergibt sich insbesondere mit Blick auf die Ziffern 4, 9, 10, 13 und 14 des Antrages weiterer
Klärungsbedarf. Soweit in diesem Zusammenhang die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen
(Personal- und/oder Projektkosten) nötig wird, erfordert dies gemäß § 41 Abs. 1 lit. t GO NRW eine
strategische Zielentscheidung des Rates, die auch gemäß § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung des
Rates die haushaltsmäßige Deckung dieser Mittel regelt.
Insoweit bietet sich die Verweisung des Antrages zur Vorberatung in den Haupt- und
Finanzausschuss, den Bau- und Feuerwehrausschuss, den Betriebsausschuss Forstbetrieb und
den Betriebsausschuss Stadtwerke an. Die weitere Behandlung der zusammengefassten
Beratungsergebnisse aus den Fachausschüssen sollte dann gemäß § 41 Abs. 1 lit. t GO NRW im
Rat erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.03.2007 zum Klimaschutz wird zur
weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss, den Bau- und Feuerwehr-ausschuss, den
Betriebsausschuss Forstbetrieb und den Betriebsausschuss Stadtwerke verwiesen. Die
Verwaltung wird beauftragt die Entscheidungsgrundlagen für die Ausschussberatungen auf der
Grundlage des Fraktionsantrages vorzubereiten. Die abschließende Grundsatzentscheidung
erfolgt im Rat.