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Beschlusstext (Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie Brühl-Mitte Bezug: Antrag der Grünen Fraktion im Rat am 24.03.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
13.06.14, 18:25
Aktualisiert
13.06.14, 18:25
Beschlusstext (Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie Brühl-Mitte
Bezug: Antrag der Grünen Fraktion im Rat am 24.03.2014) Beschlusstext (Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie Brühl-Mitte
Bezug: Antrag der Grünen Fraktion im Rat am 24.03.2014) Beschlusstext (Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie Brühl-Mitte
Bezug: Antrag der Grünen Fraktion im Rat am 24.03.2014)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 13.06.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 15.05.2014 Öffentliche Sitzung 3. Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie Brühl-Mitte Bezug: Antrag der Grünen Fraktion im Rat am 24.03.2014 146/2014 Die Vorlagen zu 146/2014 (TOP 3) und zu 110/2014 (TOP 4) werden gemeinsam diskutiert: Dezernent Schiffer begründet die Tischvorlage mit den zwischenzeitlichen Ereignissen und der öffentlichen Diskussion insbesondere anlässlich der Aussagen durch das Eisenbahnbundesamt Köln sowie der Häfen- und Güterverkehr Köln AG, wonach eine ebenerdige Querung eisenbahnrechtlich durchaus möglich sei. Eine abschließende Prüfung ist jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich gewesen. In Abstimmung mit den Gutachtern Mesenholl und Kalscheuer ist jedoch vereinbart worden, dass in den kommenden Wochen mit Hochdruck geklärt werden soll, ob entweder an der Unterführung oder an der ebenerdigen Querung weiter gearbeitet werden soll. Gutachter Mesenholl trägt das Planungskonzept vor. Gutachter Kalscheuer trägt zu Finanzierung und Förderung vor. Vorsitzender Klug fasst zu den Vorlagen zusammen: Beide Vorlagen sind gültig. Der Vorlage 110/2014 soll demnach unter dem Vorbehalt der Vorlage 146/2014 gefolgt werden. Ratsherr Pitz kritisiert die zu erwartenden langen Wartezeiten bei einem ebenerdigen Bahnübergang. Hieraus ergibt sich ein Gefährdungspotential, das bei ungeduldigen Wartenden entsteht. Darüber hinaus sieht er die finanzielle Förderung aufgrund der verzögerten Planung in Gefahr. Sachkundiger Bürger Elzer möchte wissen, ob die Fördermittel weg sind, falls nun die ebenerdige Lösung geplant wird, wie lange die Baumaßnahme dauern wird und wie die Zugänge zu den Gleisen eingerichtet werden. Gutachter Kalscheuer antwortet: Falls die ebenerdige Querung per Planverfahren betrieben werden soll, dann würde heute der 1. Bauabschnitt nicht gebaut werden. Die hierfür vorgesehen Finanzmittel wären dann hierfür nicht mehr einsetzbar. Ob diese Mittel für andere Abschnitte eingesetzt werden können ist fraglich. Mindestens dürfen aber die Ziele der Gesamtmaßnahme nicht verändert werden. Vorsitzender Klug ergänzt, dass lt. Eisenbahnkreuzungsgesetz, die Kosten für den ebenerdigen Ausbau voraussichtlich vollständig auf die Stadt zukommen würden. Während des ca. 3- bis 4-monatigen Bauablaufs, so Gutachter Mesenholl, soll die Unterführung geöffnet bleiben. Selbstverständlich müssen Radfahrer - auch in diesem Zeitraum - ihre Fahrräder durch die Unterführung schieben. Eine Absperrung mit Gittern oder ähnlichem soll ausdrücklich nicht erfolgen, da mit starken Fußgängerströmen zu rechnen ist. Das Konzept sieht eine Gestaltung vor, die eine erhebliche Aufenthaltsqualität bedeuten wird, so dass dies dazu beitragen wird, dass der eine oder andere Radfahrer vom Rad Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.05.2014 1 von 3 steigen wird. Darüber hinaus werden nur ordnungsrechtliche Maßnahme - wie bisher helfen. Sachkundiger Bürger Elzer äußert Bedenken, dass Radfahrer sich allein durch die neue Gestaltung der Unterführungsssituation beeinflussen lassen, dass sie ihr Rad schieben. Ratsherr vom Hagen erinnert an das Ziel der Planung, wonach die Sichtachse zwischen Innenstadt und Balthasar-Neumann-Platz verbessert werden soll, was nach seiner Meinung besser mit einem ebenerdigen Übergang herzustellen ist. Er fragt: Was ist das Ziel eines solchen Verfahrens? Er kritisiert die langen Wege für Rollstuhlfahrer aufgrund der geplanten langen Rampe. Insofern relativieren sich die Wartezeiten an einer geschlossenen Schranke. Er sieht in der geplanten Rampenanlage außerdem eine zukünftige SkaterAnlage. Zu einem ebenerdigen Bahnübergang möchte er genaue Kosten genannt bekommen. Dezernent Schiffer kommentiert, dass zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, wie ein solcher Übergang konkret aussehen wird und mit welchen Schrankenschließzeiten zu rechnen ist. Er sichert eine kurzfristige Klärung unter Beteiligung aller Betroffener zu. Er sichert weiter zu, dass die Verwaltung die Politik auch kurzfristig über das Ergebnis informieren wird. Der Politik bleibt es unbenommen, eine Sondersitzung zu beantragen, was im konkreten Fall auch eine Sitzung ggf. in den Sommerferien bedeuten kann. Ratsherr Weitz betont, dass seiner Fraktion ein möglichst sicherer Übergang wichtig ist. Dezernent Schiffer weist darauf hin, dass die sicherste Art des Überganges die niveaufreie Kreuzung, also wie heute vorhanden, die Unterführung ist. Vorsitzender Klug zitiert aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz und bestätigt diese Aussage. Er führt weiter aus, dass im konkreten Fall die Diskussion um einen ebenerdigen und niveaugleichen Übergang nur deswegen eröffnet ist, da es sich um einen Übergang ohne motorisierten Kraftverkehr handeln soll. Nur ein solcher Übergang wäre im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes möglich. Ratsherr Weitz schließt sich den Bedenken des Ratsherrn vom Hagen an und fragt nach der Länge dieser Rampenstrecken. Hinsichtlich der Gestaltung weist er darauf hin, dass der Angstraum der Unterführung trotz Umgestaltung der Rampen weiterhin existieren wird. Seine Fraktion wird sich dem Scoping nicht verschließen. Die Radfahrerproblematik wird mit der Unterführung unabhängig von der zukünftigen Gestaltung weiter bestehen. Gutachter Mesenholl zur Frage nach der Länge der Rampen: Auf der Seite des BNP wird sie sich auf eine Länge von 96m belaufen, auf der Innenstadtseite rund 80m. Ratsherr Riedel spricht sich für seine Fraktion für die ebenerdige Variante aus. Nach seiner Erfahrung funktioniert dies bereits auch an anderen Standorten wie zB in Brühl-Nord oder Innenstadt Frechen. Er fragt, ob die Gestaltung des innenstadt-seitigen Ausgangs / Carl-Schurz-Straße, tatsächlich in 2016 erfolgen wird und ob die Finanzierung mit Fördermitteln zu diesem späteren Zeitpunkt gesichert ist. Er möchte auch wissen, ob diese Maßnahme als Gesamtmaßnahme beantragt wurde. Gutachter Kalscheuer erwartet noch dieses Jahr die Bewilligung der Fördermittel für den Zugang von der Carl-Schurz-Straße. Die Mittel müssen dann innerhalb von 2 Jahren, längstens nach 2 ½ Jahren verwendet worden sein. Die Baumaßnahme erst in 2016 durchzuführen begründet sich damit, dass der BNP in 2015 realisiert werden soll und dass diese zwei Baustellen nicht gleichzeitig durchgeführt werden sollten. Er stellt heraus, dass diese Maßnahmen als eine Gesamtmaßnahme beantragt wurde, dass aber für die unterschiedlichen Baumaßnahmen eigene Förderanträge zu stellen sind, die dann auch einzeln bewilligt werden. Dezernent Schiffer ergänzt zu der Frechener Stadtbahnlinie, dass diese sich innerhalb der Fußgängerzone nur mit 7km/h bewegt, so dass sich diese Situation nicht mit der Brühler Lage vergleichen lässt. Sachkundiger Bürger Schmidt erinnert an die heutige Situation am Übergang Brühl-Nord, und wundert sich, dass bis heute dort nichts passiert ist. Die Verminderung der heutigen Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.05.2014 2 von 3 Sicherheitsstufe schätzt er problematisch ein. Die Sicherheit hat für seine Fraktion einen sehr hohen Stellwert. Nach Vorlage des Scoping-Ergebnisses wird seine Fraktion erst zu der Frage eines alternativen ebeneredigen Übergangs abschließend beraten. Sachkundiger Bürger Elzer fragt nach einem Zeitfaktor, bis wann die Fördermittel für die Unterführung beantragt sein müssen. Dezernent Schiffer antwortet, dass nach bisherigem Zeitplan der Baubeginn im August hätte sein sollen, damit die Baustelle bis zum Dezember abgeschlossen sein kann. Die anstehenden Untersuchungen bis hin zum Scoping-Termin werden nun jedoch geraume Zeit in Anspruch nehmen, die zu einer Verzögerung führen werden. Der Zeitplan hängt auch davon ab, dass kurzfristig ein geeigneter Gutachter zu der Eisenbahnproblematik gefunden werden kann, von denen es bundesweit nicht sehr viele gibt. Dies wird jedoch mit Hochdruck betrieben. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob die Kosten für Verlegungen der Leitungstrassen in den Gesamtkosten drin sind, oder ob die Stadtwerke diese Kosten tragen müssen. Weiterhin möchte er wissen, ob es möglich ist bereits beim Scoping-Termin die Option zu diskutieren auf die andere Rechtsform umzusetzen, damit bei einem ebenerdigen Übergang auf Schranken verzichtet werden kann. Gutachter Mesenholl erläutert, dass - unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen auch die technischen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten. So können die Bahnen heute höhere Geschwindigkeiten aufgrund der elektronischen Freigabe einzelner ‚Sicherheitsblöcke’ erzielen. Innerhalb dieser ‚Blöcke’ dürfen sich keine anderen Bahnen befinden und Schranken müssen geschlossen sein. Lt. Fachbereichsleiter 61 Schaaf sind die Kosten der Verlegung der Leitungstrassen durch die Stadtwerke zu tragen. Ratsherr vom Hagen erinnert an die Bahnhaltestelle Schwadorf, wo seines Erachtens die gleiche Situation existiert (fußläufiger ebenerdiger Bahnübergang) und wo es auch funktioniert. Weiterhin greift er das Beispiel Frechen auf und führt an, dass eine solche Lösung ‚Geschwindigkeitsreduzierung auf 7km/h’ demnach dann ja auch im Bereich Brühl-Mitte möglich sein kann. Gutachter Mesenholl betont, dass das Problem darin liegt, die Änderung der heutigen im Sinne des Eisenbahnrechts sehr sicheren und niveaufreien - Querung gegenüber einer möglichen niveaugleichen und weniger sicheren Querung zu begründen. Letztlich geht es um die Übernahme von Verantwortung. Vorsitzender Klug lässt über die Vorlage 146/2014 (Scoping Termin) und die nachfolgende Vorlage 110/2014 (Ebenerdige Querung) abstimmen. Als Nebenbemerkung wird im Protokoll festgehalten: Die Verwaltung informiert nach vorliegen des Scoping-Ergebnisses unverzüglich die Fraktionen. Es bleibt den Fraktionen unbenommen eine Sondersitzung zu beantragen, die dann auch mit verkürzter Ladungsfrist erfolgen kann. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt den Bürgermeister, ein vorgezogenes Scoping-Verfahren zur Prüfung eines plangleichen Bahnübergangs für Fußund Radverkehr in Brühl Mitte durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.05.2014 3 von 3