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Beschlusstext (Abgrabung der Kieswerk Horst GmbH Co. & KG in der Gemarkungen Brühl-Vochem ("Schwadorfer Hof"))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
81 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
13.06.14, 18:25
Aktualisiert
13.06.14, 18:25
Beschlusstext (Abgrabung der Kieswerk Horst GmbH  Co. & KG in der Gemarkungen Brühl-Vochem ("Schwadorfer Hof")) Beschlusstext (Abgrabung der Kieswerk Horst GmbH  Co. & KG in der Gemarkungen Brühl-Vochem ("Schwadorfer Hof"))

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Inhalt der Datei

Brühl, den 13.06.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 15.05.2014 Öffentliche Sitzung 2. Abgrabung der Kieswerk Horst GmbH Co. & KG in der Gemarkung Brühl-Schwadorf ("Schwadorfer Hof") 102/2014 Vorsitzender Klug weist darauf hin, dass in der Überschrift der Vorlage irrtümlich die Gemarkung Vochem genannt ist. Dies ist zu Schwadorf zu ändern. Dezernent Schiffer erinnert an das abgeschlossene gerichtliche Verfahren und leitet über zum Gutachter Smeets, der die Abwicklung des Kiesabgrabungsverfahrens erläutert. Gutachter Smeets trägt vor. Sachkundiger Bürger Schmidt bedauert die Entscheidung des Gerichts und bittet die Verwaltung im Rahmen des noch Möglichen eine restriktive Stellungnahme abzugeben. Ratsherr vom Hagen bedauert ebenfalls den irreversiblen Eingriff in den Naturhaushalt. Er möchte wissen, welche Auswirkung die Abgrabung auf den Grundwasserspiegel haben wird. Gutachter Smeets erläutert, dass der Grundwasserstand so bleiben wird wie bisher, da keine Sümpfungsmaßnahmen vorgesehen sind. Auch Auswirkungen auf Bäche können ausgeschlossen werden. Ratsherr Bobe fragt nach Auswirkungen durch weitere Emissionen. Gutachter Smeets kommentiert, dass auch Staub- und Lärmemissionen untersucht wurden. Die Emissionen sind alle unterhalb relevanter Schwellen. Die Entfernungen zu den nächstgelegenen Wohnbebauungen sind hinreichend groß. Ratsherr Riedel fragt weiter, ob schon absehbar ist, wie lange die Kiesgrube betrieben wird. Gutachter Smeets antwortet, dass der Abbau in unterschiedlichen Abschnitten in geplant 28 Jahre erfolgen wird. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack hinterfragt, ob tatsächlich mit keinen Emissionen zu rechnen sein wird. Weiterhin führt er an, dass lt. Hompage der Fa. Horst, das Abbaugebiet ‚Köln-Meschenich’ noch für die nächsten 20 Jahre ausreichen wird und fragt daher, warum der Abbau dann noch im Schwadorfer Feld notwendig ist. Außerdem möchte er wissen, ob tatsächlich LKW-Verkehr im Schwadorfer Feld ausgeschlossen werden kann. Gutachter Smeets stellt klar, es wird Emissionen geben, aber diese werden alle die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Daher kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass es die Genehmigung nicht versagen kann. Die Aussage der Fa. Horst zu ausreichenden Rohstoffen für die nächsten 20 Jahre interpretiert er so, dass dies sehr wohl erst unter Berücksichtigung auch anderer Kiesabbaugebiete gewährleistet werden kann. Der LKWVerkehr lässt sich weistestgehend ausschließen, da aufgrund der geplanten Bandförderanlage kein Verkehr erforderlich ist, außer für einzelne Fahrten wg. etwaiger Materialanlieferung etc. Sachkundiger Bürger Hill fragt, welche Kompensationsmaßnahmen geplant sind und wer die Pflege und den Erhalt dieser Maßnahmen in Zukunft gewährleisten wird. Gutachter Smeets antwortet, dass der Verursacher für die Pflege und den Erhalt zuständig ist. Maßnahmen wird es entlang der Bahnstrecke auf eigenem Gelände geben und im Bereich des Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.05.2014 1 von 2 Dickopsbaches (Gehölzkulissen). Die Anlagen werden allein für Naturzwecke entwickelt werden. Ratsherr Pitz fragt wie denn mit dem Bahnübergang umgegangen wird. Gutachter Smeets führt aus, dass dieser wegfallen wird. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass lt. Beschlussvorschlag diese Vorlage lediglich zur Kenntnis zu nehmen ist. Er greift den Vorschlag von Sachkundigem Bürger Schmidt auf, dass die Stadtverwaltung, wenn sie zur Stellungnahme aufgefordert wird, eine restriktive Stellungnahme verfassen soll. Er stellt allgemeine Zustimmung fest. Ratsherr Pütz fragt, wie man zukünftig zum Hundeplatz kommen wird. Gutachter Smeets erläutert, dass der Hundeplatz, wenn der Bahnübergang wegfallen wird, immer noch von den zwei anderen bahnbegleitenden Wegen aus erreichbar sein wird. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.05.2014 2 von 2