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Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" hier: -Teilbereich A- 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
13.06.14, 18:25
Aktualisiert
13.06.14, 18:25
Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
hier: -Teilbereich A-
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach"
hier: -Teilbereich A-
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 13.06.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 15.05.2014 Öffentliche Sitzung 5. Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" hier: -Teilbereich A1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB 13/2014 Abteilungsleiter 61.1 Lamberty trägt vor. Vorsitzender Klug bedankt sich für die intensive Bearbeitung und Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen. Ratsherr vom Hagen möchte wissen, ob von der Straße ‚Unter dem Dorf’ lediglich Zufahrten ausgeschlossen sind oder auch Zuwegungen. Abteilungsleiter 61.1 Lamberty führt aus, dass tatsächlich nur Zufahrten nicht aber Zuwegungen ausgeschlossen werden sollen. Diese dienen aber nur dem Zugang zu dem an dieser Straße liegenden Nebengebäude, das insbesondere Mülltonnen und Kinderwagen aufnimmt. Ratsherr Weitz hebt hervor, dass es seiner Fraktion einerseits darum geht, die Situation um Kindergartenplätze zu entschärfen und andererseits aber auch die Belange der betroffenen Schwadorfer Bürger zu berücksichtigen. Nach seiner Auffassung haben die Mehrheitsbeschlüsse von FDP- und CDU-Fraktion aufgrund der Siedlungspolitik der letzten Jahre ohne Berücksichtigung der Belange dieser neuen Bewohner zu dieser Situation maßgeblich beigetragen. Er stellt die Zustimmung zu dieser Vorlage in Aussicht, da seine Fraktion keine andere Lösung für das Problem der geringen Kindergartenplätze sieht. Ratsherr Bobe fragt nach, ob die gesamte Fahrbahn auf 5m verbreitert wird. Abteilungsleiter 61.1 Lamberty bestätigt, dass dies incl. der Bankette 5m werden sollen. Vorsitzender Klug ergänzt, dass im Bereich der Kindertagesstätte eine noch größere Breite vorhanden sein wird, die auch einen gesonderten Gehweg umfasst. Sachkundiger Bürger Elzer hebt heraus, dass es sich nach seiner Meinung um einen tollen Standort handelt und wenn ansonsten kein Alternativstandort zur Verfügung steht, stimmt seine Fraktion für diese Vorlage, um das Problem um die KiTa-Plätze zu entschärfen. Er bittet um Erläuterung zum Bereich der Unterführung der Linie 18. Vorsitzender Klug kommentiert, dass dort teilweise Böschungen abgetragen werden sollen, um eine verbesserte Sichtbeziehung herzustellen. Ratsherr Pitz hebt heraus, dass der gewählte Standort eben mit Vor- und Nachteilen behaftet ist. Insbesondere gewährleistet er aber, dass auch über das Jahr 2018 hinaus, Schwadorfer und andere Kinder eine KiTa finden. Er kommt zu der Überzeugung, dass letztlich viele Gründe für diesen Standort sprechen und weist daher die Vorwürfe von Ratsherr Weitz zurück. Sachkundiger Bürger Schmidt kündigt Zustimmung an. Die Vorwürfe von Ratsherr Weitz weist er zurück und erinnert, dass die Stadt Brühl einen Spitzenplatz in der Versorgung mit KiTa-Plätzen in NRW einnimmt. Zudem war zu einem früheren Zeitpunkt ein anderer Standort im Gespräch, der aufgrund bekannter Gründe geplatzt ist. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.05.2014 1 von 2 Ratsherr vom Hagen betont, dass seine Fraktion kein großer Verfechter dieses Standortes ist. Er kritisiert das Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Dringlichkeit um diesen Standort wie auch wegen dem Umgang mit dem Verkehrsgutachten, was der Politik zu spät zur Kenntnis gebracht wurde. Der Standort wird letztlich nur deswegen mitgetragen, um Brühler Eltern, die auf der Suche nach KiTa-Plätzen sind, eine Lösung anzubieten. Er erwartet, dass der Ausbau der Erschließungsanlagen möglichst zeitnah zur Eröffnung der KiTa erfolgt. Die Anwohner für die Anwohner ist gering zu halten. Vorsitzender Klug hebt positiv heraus, dass viele Einwendungen der Bürger mit der hier vorgelegten Fassung berücksichtigt werden konnten. Er weist die Vorwürfe von Ratsherr Weitz zurück und belegt dies mit mehreren Beispielen neuer Brühler KiTa-Einrichtungen. Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung des Bebauungsplans 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“ Teilbereich A. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“ Teilbereich A. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1 und umfasst das Flurstück 718 (die ehemaligen Flurstücke 613 und 614 wurden zwischenzeitlich vereinigt). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen von den westlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "An Hornsgarten", im Norden von den nördlichen Grenzen des Flurstücks 718, im Osten entlang der östlichen Grenzen des Flurstückes 718 angrenzend an die Straße "Unter dem Dorf" im Süden entlang der südlichen Grenzen des Flurstücks 718 Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 15.05.2014 2 von 2