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Beschlusstext (Wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung (HzE) hier: Untersuchungsergebnis der ISS Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft vom Dezember 2013 Bezug: JHA vom 14.11.2013 (Vorlage 309/2013))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
22 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
12.03.14, 18:28
Aktualisiert
12.03.14, 18:28
Beschlusstext (Wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung (HzE)
hier:       Untersuchungsergebnis der ISS Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft vom
              Dezember 2013
Bezug:   JHA vom 14.11.2013 (Vorlage 309/2013)) Beschlusstext (Wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung (HzE)
hier:       Untersuchungsergebnis der ISS Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft vom
              Dezember 2013
Bezug:   JHA vom 14.11.2013 (Vorlage 309/2013))

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Inhalt der Datei

Brühl, den 12.03.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 13.02.2014 Öffentliche Sitzung 2. Wirkungsorientierte Steuerung in den Hilfen zur Erziehung (HzE) hier: Untersuchungsergebnis der ISS Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft vom Dezember 2013 Bezug: JHA vom 14.11.2013 (Vorlage 309/2013) 16/2014 Herr Landes von der ISS Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft GmbH stellt mit Hilfe von Powerpointfolien die Ergebnisse der Untersuchung vor, die im September 2013 im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) durchgeführt wurde. Die Untersuchung hat gezeigt, - dass sich die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung grundsätzlich auf einem für eine Kommune mit dem Zuschnitt der Stadt Brühl vergleichbaren Niveau bewegt, - dass sich die Personalausstattung für eine kreisangehörige Stadt auf leicht unterdurch schnittlichem Niveau bewegt. Da die Personalbedarfsplanung aber nicht Teil des Projek tes war, kann hier keine Aussage zur Angemessenheit des Personalbestandes gemacht werden. - dass das vorliegende Hilfeplanverfahren grundsätzlich einem hohen Standard entspricht, - und dass die Dienstanweisungen ausführlich und angemessen sind und den rechtlichen Anforderungen der §§ 27 und 36 SGB VIII entsprechen. Im Anschluss an die Darstellung der Untersuchungsergebnisse nennt er drei Empfehlungen, die sich auf eine Verbesserung der Wirkung der Hilfen zur Erziehung beziehen: 1. Dreh- und Angelpunkt für die Verbesserung der Wirkungen erscheint die Überarbeitung des Hilfeplanverfahrens mit einem Schwerpunkt auf zielorientierter Steuerung zu sein. 2. Ein stringentes Zielekonzept in den Hilfen zur Erziehung könnte in einem zweiten Schritt Grundlage für eine Messung von Wirkungen an Hand der Ziele sein. 3. Die Funktion und die Durchführung der Fachgespräche sollte im Sinne einer Entlastung von Leitung und einer Etablierung von Verfahrenssicherung überprüft werden. Ein dieser Analyse sich anschließendes Entwicklungsprojekt könnte die Schritte Projektauftakt, Überarbeitung des Hilfeplanverfahrens, Entwicklung und Einführung eines Konzeptes zur Wirkungsmessung, eine Tätigkeitserhebung und den Projektabschluss umfassen. (Schriftführung: Die in der Sitzung gezeigten Powerpoint-Folien hängen der Niederschrift an.) In der an die Präsentation anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass sich die Mitarbeiter des ASD sehr konstruktiv an der Untersuchung beteiligt haben. Die nachfolgende Untersuchung sollte aber neben der Erhebung der Kennzahlen für das Abschätzen der Mitarbeiterbelastung auch eine genauere Tätigkeitsanalyse der einzelnen Mitarbeiter beinhalten. Beschluss Jugendhilfeausschuss 13.02.2014 1 von 2 Ob und inwieweit freie Träger in die Wirkungsanalyse einbezogen werden, muss für die Stadt Brühl noch analysiert werden. Für den Fall, dass die Wirkungsanalyse sich auch auf die freien Träger bezieht, schlägt Herr Assenmacher (Caritas) vor, einen Vertreter der freien Träger in die Projektgruppe aufzunehmen. Das Rückkehrmanagement des ASD wurde in der Analyse nicht speziell vertieft. Ergebnisse der Untersuchung des Hilfeplanverfahrens können aber auf diesen Bereich bezogen werden. Eine Konsequenz der Untersuchung ist, dass nun neben den Zielen bzw. Wünschen der Klienten auch die Ziele der Eltern konkret in die Hilfeplanung mit einbezogen werden. Beschluss: 1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt den Bürgermeister mit dem Abschluss eines Folgevertrages mit der ISS Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft GmbH. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Jugendhilfeausschuss 13.02.2014 2 von 2