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Beschlusstext (1. Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Jugendhilfe hier: Vereinbarung mit den Brühler Jugendverbänden 2. Änderung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
15 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
12.03.14, 18:28
Aktualisiert
12.03.14, 18:28
Beschlusstext (1. Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Jugendhilfe
     hier: Vereinbarung  mit den Brühler Jugendverbänden
2. Änderung der  Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl)

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Brühl, den 12.03.2014 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 13.02.2014 Öffentliche Sitzung 4. 1. Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Jugendhilfe hier: Vereinbarung mit den Brühler Jugendverbänden 2. Änderung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl 15/2014 Jugendamtsleiter Schmitz bedankt sich beim Stadtjugendring, dass die Aufgabe, die der Gesetzgeber gestellt hat, vom Stadtjugendring aktiv zusammen mit dem Jugendamt bewältigt wurde. Er weist aber darauf hin, dass eine Vereinbarung keine Garantie für den Schutz der Kinder und Jugendlichen ist. Daher müssten die Jugendverbände Präventionskonzepte entwickeln, worin sie vom Jugendamt unterstützt würden. Herr Miron (Stadtjugendring) erklärt, dass man sich bewusst ist, dass das Vorlegen von Führungszeugnissen keine Gewähr ist. Zu den Richtlinien ergänzt er, dass nicht die dem Ausschuss vorgelegte Vereinbarung unterschrieben werden muss, sondern grundsätzlich eine Vereinbarung. Beschluss: 1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vereinbarung zwischen dem Jugendamt und den Brühler Jugendverbänden zur Umsetzung des § 72a SGB VIII zur Kenntnis. 2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl rückwirkend zum 1. Januar 2014. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Jugendhilfeausschuss 13.02.2014 1 von 1