Daten
Kommune
Brühl
Größe
15 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
12.03.14, 18:28
Aktualisiert
12.03.14, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 12.03.2014
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 13.02.2014
Öffentliche Sitzung
4.
1. Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in
der Jugendhilfe
hier: Vereinbarung mit den Brühler Jugendverbänden
2. Änderung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt
Brühl
15/2014
Jugendamtsleiter Schmitz bedankt sich beim Stadtjugendring, dass die Aufgabe, die
der Gesetzgeber gestellt hat, vom Stadtjugendring aktiv zusammen mit dem Jugendamt
bewältigt wurde. Er weist aber darauf hin, dass eine Vereinbarung keine Garantie für den
Schutz der Kinder und Jugendlichen ist. Daher müssten die Jugendverbände Präventionskonzepte entwickeln, worin sie vom Jugendamt unterstützt würden.
Herr Miron (Stadtjugendring) erklärt, dass man sich bewusst ist, dass das Vorlegen von
Führungszeugnissen keine Gewähr ist. Zu den Richtlinien ergänzt er, dass nicht die dem
Ausschuss vorgelegte Vereinbarung unterschrieben werden muss, sondern grundsätzlich
eine Vereinbarung.
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vereinbarung zwischen dem Jugendamt und den
Brühler Jugendverbänden zur Umsetzung des § 72a SGB VIII zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl rückwirkend zum 1. Januar 2014.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Jugendhilfeausschuss 13.02.2014
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