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Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Blessem (Klaus-Schäfer- Straße); Erneuter Offenlegungsbeschluss Bezug: V 61 0572, PlanA am 14.06.2000)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.:61.21-00/Abr- Li An den V Zur Slh:ung Ausschuss für Planung ßI~dPtt ~ {; ~ 71 ßbfJ Amt: 61 1'-1'&1' /l BeschIAusf.: 61 Datum: 19.11.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Bezug: Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gern. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Blessem (Klaus-SchäferStraße); Erneuter Offenlegungsbeschluss V 61 0572, PlanA am 14.06.2000 Finanzielle Auswirkungen: X Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.11.2001 • ((\ \i:l~ Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage der "Erweiterten Abrundungssatzung" gem.§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGB!. I S. 1950), vorgebrachten Anregungen wird wie folgl entschieden: 1.1 Feuerwehr I Rettungsdienst der Stadl Erftstadt Der Anregung der Feuerwehr I Rettungsdienst (370) wird stattgegeben. In der Abrundungssatzung wird eine entsprechende Verkehrsfläche für die künftige zusätzliche Erschließung der südlich angrenzenden Bauflächen (s. FNP) vorgesehen. 1.2 Herr Johann Bendermacher, Klaus-Schäfer-Straße, E.-Blessem Der Anregung des Herrn Johann Bendermacher ist bzw. wird 1.3 entsprochen. Eheleute Heinrich und Gisela Jäger, K/aus-Schäfer-Straße 21, E.-Blessem und Eheleule Peter und Christa Karausenecker, Klaus-Schäfer-Straße 19, E.-Blessem Die Anregung, die K/aus-Schäfer-Straße sei für eine zweite untergeordnete Erschließung des südlich der Abrundungssatzung geplanten Wohngebietes ungeeignet, ist nicht zutreffend. P:\SZ\VORLAGEN\V6100041.325 - 2 - Der Anregung, die Verbindungsstraße zwischen der Klaus-Schäfer-Straße und dem geplanten Wohngebiet ausschließlich als Rad- und Fußweg auszubauen, kann nicht entsprochen werden. 1.4 Herr Heinrich Axer, Klaus-Schäfer-Straße 26, E.-Blessem Herr Peter Hick, Frauenthaler Straße 12, E.-Blessem Hans-Peter Schmitz, Liethenstr. 95, 50259 Pulheim-Dansweiler Der Anregung wird durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche zwischen der Klaus-Schäfer-Str. und dem südlich der Abrundungssatzung geplanten Wohngebiet entsprochen. 1.5 Herr Hans Josef Spelter, Frauenthaler Str. 104, 50374 Erftstadt Der Anregung des Herrn Spelter, in der Abrundungssatzung eine Verbindungsstraße, die der untergeordneten Erschließung des südlich geplanten Wohngebietes dient, vorzusehen, wird durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche entsprochen . • Der Anregung bezüglich der Sicherung der Erreichbarkeit des verbleibenden Grundstückes wird durch die Herausnahme dieses und des gegenüberliegenden Grundstückes aus der Abrundungssatzung entsprochen. Der Anregung, das Plangebiet und die geplante Wohnbaufläche südlich der Abrundungssatzung über eine Ortsumgehung lOsttangente zu erschließen, kann nicht entsprochen werden. 1.6 Staatliche Umweltamt Köln, Postfach 130244, 50496 Köln Der Anregung des Umweltamtes bezüglich der Versickerung des Niederschlagswassers wird durch entsprechende Ausführungen in der Begründung entsprochen. • 1.7 Erftkreis - Der Landrat - 50124 Bergheim Die vom Erftkreis angeregte Auflhebung des Landschaftschutzes ist bereits erfolgt. Die Anregung bzw. die Bedenken bezüglich der Einbeziehung der im Flächennutzungsplan zur Wiederherstellung der Ortsrandeingrünung dargestellten "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft in die Abrundungssatzung sind durch eine in der Zwischenzeit getroffene Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" des Erftkreises hinfällig geworden. I.8 Stadtwerke der Stadt Erftstadt Der Anregung der Stadtwerke hinsichtlich der Entwässerung bereits im Planentwurf entsprochen. I.9 der Grundstücke ist Jugendamt der Stadt Erftstadt Die Anregung des Jugendamtes, dass die Kindertagesstättenbedarfsplanung dringend umgesetzt werden soll, damit keine weitere Verschlechterung für junge Familien eintritt, wird zur Kenntnis genommen. P:\SZ\VORLAGEN\V6100041.325 - 3 - II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der unter I. gefassten Beschlüsse und des beigefügten Satzungsvorentwurfs eine erneute Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange in Form einer 4-wöchigen Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen und einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Zu 1.1: Die Feuerwehr regt aus rettungsdienstlichen und einsatztechnischen Gründen an, bereits in der vorliegenden Abrundungssatzung eine potentielle zusätzliche nördliche Erschließung des künftigen südlich angrenzenden Wohngebietes festzusetzen. Da dieses künftige Wohngebiet mit ca. 70 Wohneinheiten - ohne diese zusätzliche Anbindung an die Klaus-Schäfer-Straße - nur über die Frauenthaler Straße zu erschließen wäre, sollte dieser Anregung stattgegeben werden. • Zu 1.2: Nach den allgemein anerkannten Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) ist die ausgebaute Klaus-Schäfer-Straße leistungsfähig, um den zusätzlichen Verkehr sowohl von den in der Abrundungssatzung geplanten Wohnhäusern (4 WE) als auch einen Teil des südlich der Abrundungssatzung geplanten Neubaugebietes aufnehmen zu können. Bei einer Straßenbreite von 4,80 m können nach der EAE bei verminderter Geschwindigkeit (weniger als 40 km/h) ein LKW und ein PKW bequem aneinander vorbeifahren. Zur weiteren Begründung siehe Begründung zu 1.1 Zu: 1.3: Zur Anregung bezüglich der Leistungsfähigkeit der Klaus-Schäfer-Straße und des Verzichts auf die Verbindungsstraße zum südlich der Abrundungsatzung vorqeseheren Wohngebie~siehe Begründung zu 1.1 u. 1.2 • Zur Anregung bzgl. des Rad- und Fußweges wird festgestellt, dass mit der Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich und der damit verbundenen Geschwindigkeitbeschränkung auf 30 km/h auch den Interessen der Fußgänger und Fahrradfahrer Rechnung getragen werden kann . Zu 1.5: Die im Plangebiet planungsrechtlich gesicherten Baugrundstücke sind über die KlausSchäfer-Straße erschlossen. Eine Erschließung über eine Ortsumgehung lOsttangente zwischen der Radmacherstraße und der Frauenthaler Straße, wie sie vom Petenten vorgeschlagen wird, ist für die Erschließung der in der Abrundungssatzung geplanten Bebauung nicht erforderlich. Die Frage einer solchen Erschließungsstraße steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Planung des südlich vorgesehenen Baugebietes und sollte im Rahmen eines noch aufzustellenden Bebauungsplan diskutiert werden. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Sicherung der Erreichbarkeit des verbleibenden Grundstückes Spelter (Zufahrt als Geh- und Fahrrecht über sein Baugrundstück oder der Nachbargrundstücke oder die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche zum geplanten südlichen Wohngebiet entlang der westlichen Grundstücksgrenze ) fanden im bisherigen Verfahren keine Zustimmung der Grundstückseigentümer. P:\SZ\VORLAGEN\V6100041.325 - 4 - Da zurzeit keine einvernehmliche Regelung zur Sicherung der verbleibenden Grundstücksfläche des Grundstückes Spelter rnöglich ist bzw. diese in unmittelbaren Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Ortumgehung bzw. dem noch aufzustellenden Bebauungsplan steht, sollte das Grundstück Spelter und das gegenüberliegende Grundstück aus der Abrundungssatzung herausgenommen und in den noch aufzustellenden Bebauungsplan für das südlich vorgesehenen Baugebiet einbezogen werden. Zu I.7: Nach der Vereinbarung mit der "Unteren Landschaftsbehörde" beim Erftkreis (vorn 30.08.2001) werden irn Rahmen der Bauleitplanung zukünftig nur noch Pflanzflächen innerhalb des eigentlichen Plangebietes als Ausgleich angerechnet, die eine Ortsrandeingrünung bewirken. Parkanlagen und Versickerungsbecken sowie Pflanzauflagen innerhalb der Hausgärten werden in der Bilanzierung nicht mehr als die externen Ausgleich reduzierende Maßnahme anerkannt. Da die in diesem Fall geforderte Ortsrandeingrünung als öffentlicher Grünstreifen aus Kosten-, Kontroll- und Unterhaltungsgründen nicht realisierbar und nach der o.g. Vereinbarung Ausgleichsrnaßnahmen auf den Privatgrundstücken nicht mehr festgesetzt werden sollen, ist die Anregung des Erftkreises hinfällig geworden. Urn dennoch eine entsprechende Ortsrandeingrünung zu sichern, ist auf den Baugrundstücken entlang der Grundstücksgrenzen die zur freien Landschaft grenzen, die Anpflanzung eines 3 m breiten Grünstreifens festgesetzt. Die für die Abrundungssatzung erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden außerhalb des Plangebietes auf von der Stadt Erftstadt bereitgestellten Flächen nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB in Verbindung mit § 9 (1a) BauGB und § 1a (§) BauGB als Fläche zum Ausgleich festgesetzt. Zu II.: Bedingt durch die unter I. beschlossene Planänderung sind die Grundzüge der Planung betroffen, so dass eine erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 2 erforderlich ist. Die von den Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen und beschlossenen Anregungen sind in dem beiliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet. • • Im weiteren Verfahren ist nach der erneuten Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (in Form einer einmonatigen Offenlage) der Satzungsbeschluss vorgesehen . '" Anlagen: Abrundungssatzung einseh!. Begründung (an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner) P:\SZ\VORLAGEN\V6100041.325 LEGENDE ALLGEMEINES Bleil WOHNGEBIET -" .... ':I:::::':':::::'~g":::::::::::t: 0,3 GRUNDFLÄCHENZAHL ZAHL DER VOLLGESCHOSSE BAUGRENZE o OFFENE BAUWEISE NUR EINZELHÄUSER ZULÄSSIG HÖHENBEZUGSPUNKT • VORGESCHLAGENER @ GRUNDSTÜCKSZUSCHNITT GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHES ÖFFENTLICHE VERKEHRSFLÄCHE ZWECKBESTIMMUNG: VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH ·····:·::···v····:···:·:. ..... . .. .. .. i-!j~L~~-- LI EI p- C>.::::..~)- t'~~/~{ tlI b IC~:C{~ \ ,~.,\-;:;-',.~ 1: f-J ljl I 1<0 :IN I len [-"'1'__ J • - '~,". h. . , I",' . - _ '.:VI" ,-.-:...\ \,:.;~.//.~. \\ ..., (;>' ..'(I ~ +: . 264 91 265 Jll • L fbi a"r:er Auen 95 • ANLAGEPLAN DER ERWEITERTEN ABRUNDUNGSSATZUNG BLESSEM UMWELT- UND PLANUNGSAMT ERFTSTADT, DEN KLAUS -SCHÄFER-STR. M 1 : 000 -370.2 Dr 27.08.2001 Anlage4- zu , ttl/ 4'11'] An Blalt '-:2- - -61- • Betriffi: Erschließung der im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesenen Flächen im Bereich Blessem -Ost hier: Geplante Zuwegung zu den Flächen der erweiterten Abrundungssatzung Blessem- KlausSchäfer Str. In den vorliegenden Planentwürfen kann nur eine angedeutete Stichstraße oder Wendehammer abgehend von der Klaus-Schäfer Straße festgestellt werden. Für die in der Planung ersichtliche Restbebauung der Klaus-Schäfer Str.kann diese Lösung aber nur mit Abstrichen als gut betrachtet werden,da hier konkret eine Sackgasse entsteht, mit einer Länge von ca. 140m. • Hier sollte doch das Gesamtkonzept mit der Raumplanung zum Gesamt-Bebauungsplan Blessem-Ost eine durchlaufende Staßenfiihrung zwischen Klaus-Schäfer Str. und Frauen thaler Str. ergeben. Aus Sicht der FeuerwehrlRettungsdienst liegt der Vorteil bei einer durchläufigen Befabrbarkeit dass im EinsatzfaII eine Behinderung bzw. durch andere Verkehrsteilnehmer oder Z.B. Entsorgerfahrzeuge weitestgehend ausgeschlossen werden kann, da eine beidseitige Anfahrt möglich ist. Anmedung: Seit geraumer Zeit wird allgemein festgestellt, dass in Bereicben überzogener Verkehrberuhigung oder bei Sackgassen, Ringstraßen mit nur einer Zu-/Abfabrt die Hilfeleistungsfristen für Feuerwebr-u. Rettungsdienst zum Teil erbeblicb verlängert werden. Diese Tatsacbe sollten die Planer aber ganz besonders die Anlieger von in Planung befindlicben Maßnabmen beriicksicbtigen. st E/ - ,} - tt/??r}J /;;L,' :1-'> ~-----------------,-A/?" .J2/',- / ,J /~ / ,.- / 'iV • ;;£:;;. !)~J;:?-"r(..v('" ,4'e; J'~( "V)?::t:f?Pb.2~/~~:7V;JI7U?)-;~ /( L ~-;;l-/2 j/ it l/I?L~;> ~J t['[2-7#v...~ 1-??77?Z-? /I7Z-~/?·I. ri-£0/.kr/v(.. ;AU-i)):) ']?·.c;.rU;ii,>?>2i';?? -' ,. 'v('i/'" .r::-f/?7-~ . •4/7/' ,. /7-7251/' '/'/' '_/" .J)/ '/ /., ./. '7 - (.J/ {:;Z ~_ ,/' • I..- ~:-:J >~;rz e, -,27 /' Z { »> )-VF , , ('ll,j~>7Yf~nz c>;7Ji / ~·/.l7<'i--~2-v?# PJ-r.'2/Z ;),A/ /? ,2:h4:., ü'-;7'-?c " . ' /I:/~_Y;:;> , 'foZi---77»v.y7?/ )/-'z ;;-z;t?2..f?P /'''' ~:Y)7/.7YZ "'??/J-'{..c' .:/}!'J').,-'n/~J;?~~? 1f-.2;'V(A... L·0l )?!i ;t--'flO~~?;:.vy>'); ///>i>7'J~t .:» /Yzv. .>U'?7 /t//'::7::" /~ ::tf}.?n;c?J-';-r/Yr..v<;.} {/>J<',.J-j~(,.(? )-:z5V--V?;i5 .»>:« y..l;t,.7 i/(Li/?7?2 ~/)-;l:VY'~/7?'-L.{ r 2-C.,???;T'd -/f?/:v.V/;y / _'/ ce "'. r>) /-t~( - ;?UI-v·(//-/-J . =c u:;Y Y7;/Jy(. C-)?Z7JL L ,7;l?:71~/ .d-;4;;;---. ' »)1../V / ;:Jz'- ).5ü»/ n~/v:/'7/' 7;;'/£[. C}V'!f /;.~c//..-(·1.~:>76'£/;;..£ ~ , . ,< " i//" /CL'V); // 7~/ /_, c;.:c- 5'" z.>D;:::5-!(J- 7»7'/51 -> :z:;; i?77?Nn...--e;- l., /,'Lv' J .~']I )- ,) ';;;.r: It.:7) / :r- Y?5( -.t-7h7j/..?r./ - C'J-}~~:?JLr ~'(.(/C";/}9.•' '7- itt /?l.;/ i:'/~'V .~ ,.-3 I h ~(1~~11S-Sc~~~le'L'-'St]'20~! :ie inTi eh J:;,:,zsr: ::~1 70~?Ll ~..r: tst2.dt ~T!~l',~.~21 t- 5c.:374 1 St''lr~:..~.L" 0:"1.E._. ~.(' ..1.. e geehrte inz 7 x 16 Da v'.ir ill J';-,v::'-_. ill Sollte l:rir werden~ 1JIlCl schnell c'ei.8~re!l ~ln_, • ~' Ci 3cke uird ein2 solche .l n .... "f . ...;; c,....;"-~ _ -_--',J~~' c"., ::';:'~ ,_~m .,'~'. T,.' ~'!_D:::;S V()l'::-~tel.lt(;n., be::.'eits ill ve r keh breite StrH[3e ':':-ir,,:; P. 1JC'7 ././ brei t'.::~ ZLlt")tim',:,lJLZ nach Verkehr 3i\den anziehen i.ne Ube r-Lu s uung der !lnlie~cr . del' Ll , d i.e versic::;elten zu _~_1clt2n. ':lC)' d. ,_, i:!~ICh ].,} von I:-:rJ3un .;,.. _!J._,~...,,-_~~,L --'lcc:e,pn-l _1.1.l h(-;t;ts nur ruh igt . r sbe Breite '.<,,·-Lrtscl':'_e:l:tli.ch sinnvo -"',~':\~,_,11 .::'.:), ;l('~l'.inC.:"1~':'· L:<,~n cl ah i.n t e t e i ne n ZUG;:.u:gzu ':-"QT'(~-':)· .-.!..i-'~~ J' ,'.,', ".J..',::>·t E_.,.~Cl.-lJ... "il"(' . .... J. '-"; rn'I:·: Dt .. -I ,_, ~:"i-:l:1J':_:L~rsr-ü l:,~~nnt;zt ·:.'er::l_8n k ann , d.::::J.SI'(:.n ne'.;'_ ?::::'r:.c~~.~_~).s8enE.'n ·,';'o-'L:..:::etd.e~ell ur.s.c r'er b~:~:i~,:-:":Lsl.h.:)it d·l.1-:' Ve:r,-'k:~hrsl'l~\.cbe mi t unzunut.c ar-e r :S81;~st:i.2uns \)IlCl i-, 1L3C_.., her in ;1ieser ::Jie Folse -..~.rcTt:::-n~.7i:c' e i r.c n :'U:~';,;:e~" C_2T - '~.c--: ;',5;] cl.er Aue In l.':ercen. ',~', eine verlängerten die E13us-Sch;':-!J.sr-St:raße Verl(ebrst13_c~8 r,tolo;i.scb 'i!cl?,' ..... ,'n.r"l-]., -'.J..u.J..~,-,._1--, Hriuaern der :l:. ~!r ':lie südlic,h i zu be de nke n, daß ~;·1~:"c!18nso :~;e::::-i::~"'!i'2 r~:(:slieh .,61ill OCT' S15c.seit2 C::Uj" c~.er-K18u.:;-Sch~~fer-StI'er~e di e ein:~ezE';icr.:.Ilete fortsesetzt -.-_" dc.E ~,Ti"I'~ s chnel.e n Kl~'tlJs-Sch:iier-Strai?e • . :Cür den ds r erv/eiterten ist. an do r .::"lJ,.csrc;.c:n.i~-;t ee J. •• Lnt e re s se n be stehen F'l.ach e n von b r eit ist; ~Iq I ;'''-/01 :';0 z'.:;i~~chen den :;e?lön't;r.?fl daß s ch afte n , Geben 4,3·'.) , e vorGesehen 7rissen, lie~enden zu und Ferren, j)'3TIC.n Kl,_'us-Schäfe:r:-Stra~'~e von "Jr ,·":t-C'·-f--r:.dt _~I_,..'. [::us dem .Anla;:;81il<.:L,'1o n t no.hm an • I Lne r- AllSenbereichs-f'.läc.(:·_en ElclUS-Sch:-i:tI?T-Stral.je, Al:lo.'::e::,lan ~ - ~L~:b8z:i.erjunG Ortsteil Bless~]m", .LbTundungssatzunf~ ,se};l' '." I Bioi!. - 3 - -::-~~l ...,'l""" rt:maCl~'llll.~) ,', 1"' --..J·~,_I\_C,.il1l e ~ lvi/diS,) und P1 SJ-:'..-0.n:;S ;1[: t 3r:L t.st ,..;(lt hi r : L_ Anlage ,t1 -=r~-tstC:1(~,t sti::dt . /\ ':):-." SC)t. 11. ;St0,(lt'j -:1. z u : '~~2d>r'echer.,~·t~:'i-l?e . ,:lc:, ,_._,-,n ----~t':'T'r-: l~..l .. /1p'~ ,-'_·,S._ 71l1~: .. ,cc"',,-:=-...n n1,-l-<71 v.vu.l.lL:-0 ',::;:;,:'t _~_l d ie r:e LÖslL.'1.Gin •• ,:,,:p~;.uncl8n. - >.V C"L1~~ ?j,.-~ K12~c-Sch~::(·r-3tr. 21 ~,r" _ E;n:=:;c;:~lie;:.~f;Il,:-is':'l G8:.;:)T:;c.h'2n r.~i t ~:_)~·cu..YldlichenGrüe.en ~ .. .......-~ i). .-. c/C1. /!. e- ~/>'2/<C ~ /.,y -n;."/7", CtVVi/:AC< /1,/..,( ('~u.r) Klau3-Gch~_=0r-Str. -7"~ -</Y; { - ...... .e (:h;-v 1S ',",' Heinril!h ,AXel' ~s. '). I-.,I},.I ')0(1' _ I ; ::.!D: ",'" .l:'eter Hick :"i ' ':;:, ,~~)~ ·j4!-r;....•·~ll~ , Klaus-Schafer-Str. 50374 Erftstadt !'rauenthaler 50374 Hans-Peter 26 Schmltz Str. 12 Erftstadt Liethenstr. 95 50259 .l:'ulheim-Uansweiler stadtverwaltung Umwelt-u Erftstaat Erftstadt,den 17.8.01 , .Planungsamt Holzdamm 10 '.)0374Erftstadt Sehr geehrte gegen Damen und Herren, den Anlageplan Klaus-Sch~fer-Str. • der Erweiterten erheben wir Einspruch Blessen- mit der folgenden BegrUn- dung: Die weitere w~esenen ungen Erschließung Areals E.-Blessem-Ost unterlassenen Schafer-Str. im r'lachennutzungsplan ware nur unter ausge- erschwelten Beding- Anschluß der Klaus- fahrzeuge (oder verhindelten?) mit wenigstens ktinftlgen Baugebiet La c hen des bereits zu realisieren. uurch einen einer kleinen E.-blessem-ust und Polizei, entbehrt verbindungsstraBe zum zu- fUr' .l:'euerwehr,Notarzt, ~ettungs- Ihr Entwurf jeglicher ~tadtebau- nor-mt Auch bei einer Ost ~st eine Erschlie8ung Anbindung fur diese Straße Lediglich • Abrundun8ssatzung Baugebiets, an die Klaus-Schafer-Str. zu Keinem ßnwohner des zukUnftigen erhöhten aus dem Bere~ch E.-Blessem- unabdingbar, Verkehrsaufkommen t.-Blessem-Ost fUhren hatten was wUrde. einen kü iz e- en weg zum Kinderga: ten und zur Ki:cche. Zum SchluS unserer einer Bebauung stUcke AusfUnrungen ohne der Herren ßnb~ndung Axer liche !'ahrzeuge mehr Blessem-ust, wir bitten Sie daher, w~r zu bedenken, an die restl~che und ~chm~tz haben Baugebiets geben kelne und daher, Zufahrt Einspruch Mit fUr landw~rtschaft- preisgegeben wo iden . stattzugeben. freundlichen ;;;&:: It die Grund- bis ZU) verwlrklichung eine]' Verödung unserem ~lache daS bei 7 /) GrU,Jen ~"/-c~;;J ' :I %U,.-fiJ " / 1Jt" b qhr- /:«: ~ _'I des Frauenthaler Str. 104 50374 Erftstadt TeL/FAX: 02235/43584 Spelter, Hans Josef .~~- L8M1 Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt 110 I ! 14 , 20 : ,)1 -----y----T- 4 105104(82 65 STADT ERFTSTADT - D~R p.f!f.1(~ERMEIS·;~R- O~SEP ZOO1 63 61 r::ING_~,r.GevHOBÜHGEKMEISrER 32140! 43144 . --- .... . _.,- "-'-'-~'!.----" • 81 70 ;.- \~50 . , 51 Anlage II BlaH 't - IVl/j(j~.J .=_ Erftstadt, den 6.09.2001 Bekanntmachung der Stadt Erftstadt in der Werbepost vom1S.08.2001 Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gemäß § 34, Abs. 4 Nr. 3-Bau GB für den Ortsteil Blessem (Klaus-Schäfer-Straße) hier: Widerspruch zu o. erwähnter ausgewiesener Planung Unser Grundstück Flur 013-Nr. 216n4-Ackerland Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend zu dem o. g. Flächennutzungsplan Bauflächen folgende Anregungen aufzeigen: • möchte ich zu den dargestellten 1. Wenn unser dargestelltes o. erwähntes Grundstück so bebaut wird, wie dargestellt, ist nur die Baufläche für ein Haus angrenzend zur Klaus-SchäferStraße möglich. Da das Grundstück 16,5m breit ist und eine Tiefe von 150m hat, wäre ab dem v. g. ersten Haus keine Zugänglichkeit mehr vorhanden. Es ist doch nicht zumutbar z.B. das verbleibende Ackerland über Nachbarschaftseigentum zu bewirtschaften. 2. Mein Vorschlag wäre ein Verbindungsweg bzw. Verbindungsstraße von der Klaus-Schäfer-Straße in das geplante innere Wohngebiet (südlich der Abrundungssatzung) zu berücksichtigen. 3. Ein Alternatiworschlag, mit Blick in die Zukunft, wäre das Baugebiet von der Frauenthalerstraße aus bis a) b) zu an den Wirtschaftsweg-Fluchtrichtung vom Kindergarten Blessem, Richtung Liblar an die Radmacherstraße Abzweig zu der Firma Beton Nowotnik, Reitställe, Tennisplätze, Restaurant Schwarzau zu erschließen und durch eine äußere Umgehungsstraße den Ortskern Blessem zu entlasten bzw. die Neubaugebiete einfacher und zugänglicher zu erreichen. Von dieser v. g. Straße aus.könnte man durch einzelne Stichstraßen die neu geplanten Häuser anbinden. Auch wäre die äußere Verbindungs- oder Umgehungsstraße eine wichtige Entlastung bei evtl. Unfällen, Feuerwehr-/Polizeirettungswagen Einsätzen etc. eine gute Lösung. Bei evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung. Ich bitte um Prüfung, Rückantwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen .%1 • ",; &,\~~;';:J;;.... ;k~: :~;:)li ,-,'...I, m,~. . ~.~ If•.\.:t. \.",~~" ,~Lt;;f:;, ,'C.''iiP1"J· 'Il~' ) It"':-'" ~. ...}~~.i~~;~,:r, :'t'W\,.:.:.".:. ,: Del l,m{jrcll . ¥ LANDRAT DER i Anlage Erftkrei} "\\;(~~l:~" ,'" ," ';:';.;?f~~r< c.; ;'." .{}~,$i,)~:tll' ,Tc ~ ,.' :'l";;'}r-: .. A zu i Inißt~jJ 50174 Bprghpun ~IBlatt Stadt Erftstadt ~rf~ 50359 Erftstadt Hausadresse Witty-Brandt-Platz I 50 126 Bergheim Telefon: 022 71/83-0 fax. 02271/83-2300 Internet: wwwerttkres.de e-mall.landrat@erftkreis.de - ~- Postadresse 50 124 Bergheim Besuchszeiten Mo 1)15Fr B.30 his 12 Uhr Do 14/)15 16Uhl oder nach Verelnoarung Zenmer-Nr Auskunft erteilt _err Terefon-Durcnwaht 02271/83· Datum 4213 61.1.41.05.04 Fax: 83-2344 - e-maiI:Amt61@erftkreis.de 3.4 Weber Mein Zeichen \ Satzungen Ober die Einbeziehung einzelner Au8enberelchsf/ächen Schäfer-Stra8el, BlIesheim (Lange Heide), Gymnlch (KohIstraße), öffentliche Auslegung Ihre Schreiben yom 06.08.2001 - 61.21-00 11.09.2001 be fOr die Ortsteile Blassem (Klaus- Herrig (Teichweg) Die Sattung fOr Biessem steht unter Landschaftsschutz gem3ß der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Landschaftsschuttgebiete im Erftkreis vom 29.08.1988. Ich weise darauf hin, dass die Aufhebung des Landschaftsschutzes erforderlich ist, die rechtzeitig bei derBezirksregierung Köln a.d.D. zu beantragen ist. Gegen die SatzungfOr Blessem bestehen folgende Bedenken: Zum Ausgleich "-aei''"'tfeeiilfiächtigungen von Natur, Landschaft und Landschaftsbild stellt der FI3chennutzungspian an zukünftigen Ortsrändern ~1i'lC::~i].fQr)~!!~!1aQf.I).~!1.?;!lJ!lc~~'c.~4U~!!e,g!i'~!!.nd Entwicklung von Boden, Natur und LandSCliälrdär In den o.g. Bereichen sind zur Wiederherstellung und Sicherung der OrtsrandeingrOnung angrenzend an die neuen Wohngebiete solche Flachen gern. § 5 (2) Nr.10 BauGB dargestellt. Um den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ausreichend Rechnung zu tragen, ist erforderlich, die östlich an die o.g. Abrundungssatzung angrenzenden Flachen in die ..... brundungssattung einzubeziehen und entsprechend der Darstellung des Flachennutzungsplans als _achen fOr Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB als GrOnfl3che festzusetzen. Durch die Satzung fOr Herrig wird ein Teil der jetzigen OrtsrandeingrOnung südlich der Straße "Am Marienkreuz" verloren gehen. Ich rege an, auf den im Flachennutzungsplan dargestellten Flachen fOr Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am nördlichen Ortsrand von Herrig entsprechende Kompensationsmaßnahmen fOr die Beeintrachtigungen von Naturschutz, Landschaftspflege und landschaftsbild durchzufOhren. Durch die Satzungen werden Eingriffe in Natur und Landschaft errnOglicht, fOr die eine ausreichende ökologische und visuelle Kompensation erforderlich ist. Daher sind jeweils an den neuen Ortsrändern Flachen zum Ausgleich im Sinne des § 1 a (3) BauGB gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB festzusetzen. Soweit dies nicht durchfOhrbar ist, ist die Kompensation in Abstimmung mit meiner Unteren Landschaftsbehörde auf einer Ersatzflache zu erbringene Im~ftrag f~((f}1 Weber Offentliche Verkehrsmittel zum KrejshatlS: (1111\11111< 'II II oJ_ ')) l. <))". ')(,1 ! en, '\I(1i,' KH~\f!.III\ I j,lll,'\rdll' Krlll( Ild\d.lI1tr!l rllu\I'IlI' ~I H.kn-Indi !WH'Il'\) II 1/\ \1., 'J / I -r: '" II ".'JJ {, '} I'}. v.ro 'J" I 'If. 1. ')I r rJII/ Bdnkverbindungen: 1'0,,1;'111" "nln 110 WO ',II/ /..:.'1I11(1111110I1',(1',{)', III! / l/() "J I '" b:H·l''1tlJ.~.'''J.' ',OJ 'NI I("lllt ",,-m\ ,n 1,1/011 I )111' ,~ ~ ~~ Staatliches UmweItamt Köln ml,.......... StUaK Staatliches HauptsteIle Blumenthaistraße ljmwettamt Köln 33 50670Köln Staatliches Umweltamt Köln * Telefon Postfach 130244 • 50496 Köln Fax E-Mail Stadtverwaltung Erftstadt -Planungsamt Postfach 2565 (0221) 77 40 - 0 (0221) 77 40 - 288 ptelle@stua-k.nrw.de AUßen~riedriCh~Ebert-Allee I 113 Bonn 1< e n Fa E-Mail 50359 Erftstadt 144 228)5386-0 (0228) 23 03 37 poststelle@stua-k.nrw.de Auskunft erteilt Herr Mertin Telefon E-Mail Ihr Zeichen 0221m40-505 61.21-1JO ¥d1iif,!M1ij':z,~®~'!!!:i~!(I~ll!l/sa;i!~l!\!!ii~ • Datum 11.09.2001 Bauleitplanung Satzung Klaus-Schäfer Straße Blessem OfTenlage Ihr Schreiben vorn 06.08.2001 Zu der o.g. Offenlage werden aus der Sicht des Immissionsschutzes vorgetragen. • keine Anregungen und Hinweise Unter Ziffer 5.2 der Begründung zur Satzung fuhren Sie zur Niederschlagswasserbeseitigung aus, dass nur eine dezentrale Versickerung auf den einzelnen Baugrundstücken in Betracht käme . Gegen diese Art der Niederschlagswasserbeseitigung erheb~ ich Bedenken, d~ sie ~icht de~ Netzanzeige gern. § 5 Ia LWG vom September 2000 entspncht. Dort ISt fur diesen Bereich eine Versickerung Im zentralen Siekerbecken vorgesehen. Eine Abhängigkeit der Niederschlagswasserbeseitigung von den Grundstücksgrößen ist in der Netzanzeige nicht enthalten. Darüber hinaus fehlen in Ihrer Begründung Grundaussagen zu den hydro geologischen Randbedingungen. Insofern kann ich nicht beurteilen, ob eine Versickerung vor Ort möglich ist. Ich weise darauf hin, dass die Wahl einer zentralen Lösung auch im Hinblick darauf getroffen wurde, dass die Fläche in der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Dimerzheim liegt. ~ (Mertin) A,ußertlaib der Dienstzeit; Bei dnngenden Nachrichten Umwelt-Streifenwagen (Oi71) 2229496 oder (0201) 7144 88 (Nachrichtenund BereitschaftszentTale Essen) In Koln ab Koln-Hbf mit den U-Bahnen 5 und 16 bis Haltestelle Relchenspergerplatz In Bonn ab Bonn-Hbf mit den U-Bahnen 16, 63 und 66 bis Haltestelle Deutsche Telekom 14.08.2001 81 61.21-00 Anlege -61z.Hd. Frau Meyer 1 [v11./ltj Blalt . _,~ Z\I II Aufstellung von Abl'unduogssatzungen gem, § 34 Abs, 4 NI'. 3 Beteiligung der "Träger öffentlicher Belange"; Ihr Schreiben vom 06.08.01 ----• Herrig - Teichweg Bliesheim - Lange Heide • Gymnich - Kohlstraße Blessem - Klaus-Schäfer -Straße ~ (Leeske) Fläche liegt teilweise nicht im genehmigten Entwässerungsentwurf. Es kann in aufgelockerter Bauweise (500-600 m-) angeschlossen werden, da die Fläche auf der Vorflutseite liegt. Die im genehmigten Entwässerungsentwurf liegende Fläche muß Grundstücksgrößen von 450 m2 aufweisen. Abflussbeiwert von '¥ = 0,40 Fläche liegt teilweise nicht im genehmigten Entwässerungsentwurf. In Anbetracht der geringen Größe der Baufläche ist eine Bebauung mit Einzelhäusern möglich. Alternativ kann auch nur Schmutzwasser angeschlossen werden. Fläche liegt im genehmigten Entwässerungsentwurf. Die Grundstücksgröße muß 600 m2 betragen. Abflussbeiwert: '¥ = 0,25 Fläche liegt nicht im genehmigten Entwässerungsentwurf. Es darfnur Schmutzwasser angeschlossen werden.