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Beschlussvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 269, Berresheim, Martinsweg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 269, 
Berresheim, Martinsweg) Beschlussvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 269, 
Berresheim, Martinsweg) Beschlussvorlage (Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 269, 
Berresheim, Martinsweg)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.08.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1039 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bezgl. des Grundstückes Gemarkung Mutscheid, Flur 14, Nr. 269, Berresheim, Martinsweg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA StrukfA @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1039 Z-1 1. Sachverhalt: In seiner letzten Sitzung am 23.08.07 hat der Strukturförderungsausschuss einstimmig beschlossen, die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt zu vertagen. Zwischenzeitlich sind neue, überarbeitete Unterlagen eingegangen, über die zu entscheiden ist. Geplant ist nach wie vor der Neubau eines Wohnhauses mit Garage, allerdings mit veränderten Anordnungen der Gebäude. Das bislang geplante Wohnhaus bleibt sowohl von seiner Lage als auch von den Gebäudehöhen her unverändert. In diesem Zusammenhang wird auf die Ursprungsratsdrucksache Nr. 1039 verwiesen. In der ursprünglichen Planung war auf eine separate Garage verzichtet worden. Diese sollte im Untergeschoss angelegt werden, wobei dann auf die in früheren Planungen zu diesem Vorhaben dargestellten gravierenden Anschüttungen verzichtet wurde. Vielmehr war geplant, den rückwärtigen Grundstücksbereich terrassenförmig anzulegen. In den nun vorgelegten Unterlagen weicht man hiervon wieder ab. Vielmehr ist geplant, direkt angrenzend an den Gebäudekeller im Untergeschoss im rückwärtigen Bereich des Grundstückes nun die Garage anzuschließen. Diese hat eine asymetrische Form, mit den Maßen von ca. 9,5 m x 10 m. Eine Zufahrt erfolgt von der Straßenseite aus am Gebäude entlang in den hinteren Grunstücksbereich. Diese Zufahrt liegt entlang der Grundstücksgrenze zum Grundstück Martinsweg 7 hin und hat ein Gefälle von 17,5 %. Diese endet in einem kleinen Wendekreis, um eine ungehinderte Zufahrt zur Doppelgarage zu ermöglichen. Gegen die geplanten Abmessungen sowohl des Gebäudes als auch der geplanten Garage bestehen aus planerischer Sicht keine Bedenken. Kritischer sind die im Vorhaben wiederum geplanten Anschüttungen. Diese sollen nun nicht terrassenförmig sondern in einer Länge angelegt werden. Vergleicht man die neuen Höhen der jetzt geplanten Anschüttungen mit der vormals terrassiert geplanten Anlegung ergeben sich folgende Feststellungen: 1. Ursprüngliche Planung (siehe RD-Nr. 1039) Bei der ursprünglichen Planung begann man mit der Anlage der Terrassen unmittelbar angrenzend zum geplanten Wohnhaus. Diese Terrasse war geplant auf 3 Ebenen. Jede Ebene hat eine Gesamtlänge von 3,60 m. Die beiden ersten Terrassen hatten eine Höhe zum natürlichen Gelände zum Martinsweg 7 in von 1,70 m – 2,70 m. Lediglich auf der letzten Terrassenebene ist der Unterschied zum natürlichen Gelände 1,30 m – 2,30 m. Insgesamt hat die Terrassenausführung eine Gesamtlänge von ungefähr 11,0 m ab Gebäuderückwand. Im vorderen Grundstücksbereich zum Martinsweg hin sowie im seitlichen Bereich zum Martinsweg 7 hin bis zum Gebäudeende hin waren hierin keine weiteren Anschüttungen geplant. 2. Neue Planung Zur Befestigung der zum rückwärtigen Grundstücksbereich führenden Zufahrt wurden sowohl zum darunter liegenden Nachbargrundstück Martinsweg 7 als auch im rückwärtigen Grundstücksbereich entsprechende Anschüttungen eingeplant. Diese beginnen unmittelbar am vorderen Grundstücksbereich bei 0,00 m und sind am Gebäudeende ca. 1,80 m höher als das natürliche Gelände zum Martinsweg 7 hin. Mit einer Länge von 5,50 und einer Höhe von 1,80 m – 3,00 m werden diese Anschüttungen fortgesetzt, um den geplanten Garagenvorplatz anlegen zu können, der die Einfahrt in die geplante Garage ermöglicht. Hinter diesen 5,50 m ab Gebäuderückwand fallen die Anschüttungen schnell auf einer Länge von ca. 4,00 m von 3,00 m Differenz zum natürlichen Gelände zu Martinsweg 7 hin auf 0,00 m ab. Die gesamten Anschüttungen ab Gebäudeende im rückwärtigen Bereich sind somit insgesamt 9,50 m. Insgesamt ergibt sich zur alten Planung in RD-Nr. 1039 im rückwärtigen Grundstücksbereich eine Verkürzung der Gesamtlänge der Anschüttunge von 1,50 m. Allerdings sind nun auch wieder Anschüttungen sowohl im vorderen als auch im seitlichen Grundstücksbereich geplant. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum geplanten Vorhaben kann somit nicht erteilt werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 1039 Z-1 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist baugenehmigungspflichtig im Rahmen der Bestimmungen der Bauordnung. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird nicht erteilt. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt