Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
30.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.10.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1016 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Haupt- und Finanzausschuss
23.10.2007
Rat
30.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad
Münstereifel
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Seite 2 von Ratsdrucksache 1016 Z-1
In der letzten Sitzung des Ausschusses wurden bereits die erforderlichen Beschlüsse zum
weiteren Verfahren gefaßt.
Wie sich nun herausgestellt hat, bedarf die diesen Beschlüssen beigefügte Planunterlage der
Korrektur.
Der bisher vorgelegte Plan spart eine Fläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5b
Gewerbegebiet Bereich Steinsmühle/Flaches Feld süd/östlich des Parallelweges aus.
Um einen flächendeckenden Ausschluss entsprechend der Vorgaben aus dem politischen Raum
zu erreichen, muß dieser Bereich jedoch mit aufgenommen werden. Eine entsprechend geänderte
Planunterlage ist beigefügt.
Vor dem Hintergrund der Anfrage zur Ansiedlung einer Spielhalle und den Überlegungen zu
Nachfolgenutzungen leerstehender Gewerbeimmobilien stellt sich die Frage, ob diese Abgrenzung
beibehalten werden soll. Ebenfalls sind die inhaltlichen Festsetzungen evtl. zu überdenken.
Nach den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung sind in Gewerbegebieten und
Mischgebieten Spielstätten ausnahmsweise zulässig, diese kann im Einzelfall beschränkt sein auf
eine Fläche von 100qm.Ob bei einer solchen Flächenbegrenzung eine wirtschaftliche Betreibung
einer Spielstätte möglich ist, ist fraglich. Durch entsprechende Festsetzungen in den
Bebauungsplänen können Spielstätten grundsätzlich zugelassen werden. Die Beschränkung auf
100qm Grundfläche, wie im Rahmen der ausnahmeweise Zulässigkeit, gilt dann nicht mehr.
Es ist zu entscheiden, wie im weiteren verfahren werden soll. Auf der Grundlage dieser
Entscheidung werden für den Hauptausschuss und den Rat evtl. die Entwurfsunterlagen
überarbeitet.
2. Rechtliche Würdigung
Durch den Bebauungsplan wird die Art der Nutzung in bestimmten Bereichen der Stadt im
Rahmen der im Baugesetzbuch festgelegten Planungshoheit der Stadt geregelt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten betragen zusammen mit dem Planverfahren zur RD 1017 Z1 3.000,--€.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag: