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Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
30.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.10.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1016 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Haupt- und Finanzausschuss 23.10.2007 Rat 30.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 1016 Z-1 In der letzten Sitzung des Ausschusses wurden bereits die erforderlichen Beschlüsse zum weiteren Verfahren gefaßt. Wie sich nun herausgestellt hat, bedarf die diesen Beschlüssen beigefügte Planunterlage der Korrektur. Der bisher vorgelegte Plan spart eine Fläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5b Gewerbegebiet Bereich Steinsmühle/Flaches Feld süd/östlich des Parallelweges aus. Um einen flächendeckenden Ausschluss entsprechend der Vorgaben aus dem politischen Raum zu erreichen, muß dieser Bereich jedoch mit aufgenommen werden. Eine entsprechend geänderte Planunterlage ist beigefügt. Vor dem Hintergrund der Anfrage zur Ansiedlung einer Spielhalle und den Überlegungen zu Nachfolgenutzungen leerstehender Gewerbeimmobilien stellt sich die Frage, ob diese Abgrenzung beibehalten werden soll. Ebenfalls sind die inhaltlichen Festsetzungen evtl. zu überdenken. Nach den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung sind in Gewerbegebieten und Mischgebieten Spielstätten ausnahmsweise zulässig, diese kann im Einzelfall beschränkt sein auf eine Fläche von 100qm.Ob bei einer solchen Flächenbegrenzung eine wirtschaftliche Betreibung einer Spielstätte möglich ist, ist fraglich. Durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen können Spielstätten grundsätzlich zugelassen werden. Die Beschränkung auf 100qm Grundfläche, wie im Rahmen der ausnahmeweise Zulässigkeit, gilt dann nicht mehr. Es ist zu entscheiden, wie im weiteren verfahren werden soll. Auf der Grundlage dieser Entscheidung werden für den Hauptausschuss und den Rat evtl. die Entwurfsunterlagen überarbeitet. 2. Rechtliche Würdigung Durch den Bebauungsplan wird die Art der Nutzung in bestimmten Bereichen der Stadt im Rahmen der im Baugesetzbuch festgelegten Planungshoheit der Stadt geregelt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten betragen zusammen mit dem Planverfahren zur RD 1017 Z1 3.000,--€. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: