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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
453 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
14.10.14, 18:29
Aktualisiert
14.10.14, 18:29

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Brühl, den 24.10.2013 Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 01.10.2013 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 19:15 Uhr. Vorsitz führte: Klug, Hans Theo (CDU) Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Hans, Josef vertritt: Gerharz, Franz-Josef Küster, Luise vertritt: Köllejan, Holger Meeth, Hans vertritt: Schmidt, Norbert Pohl, Gerd Pütz, Josef Vetterling, Dietmar SPD Bobe, Udo vertritt: Hill, Konrad Hinz, Hartmut Weitz, Michael GRÜNE vom Hagen, Michael vertritt: Niclasen, Agnes Winkelmann-Strack, Bernd FDP Brämer, Marie-Therese fw/bVb Elzer, Jürgen DIE LINKE Heuser, Hjalmar Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Sallach, Bianca (DKSB) von der Verwaltung: Caspers, Claus Fink, Sabine Lamberty, Markus Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 1 von 14 Schriftführer: Kaiser, Karsten Gäste: Nicht anwesend / entschuldigt: Gerharz, Franz-Josef (CDU) Köllejan, Holger (CDU) Schmidt, Norbert (CDU) Hill, Konrad (SPD) Niclasen, Agnes (GRÜNE) Schaaf, Walter Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Organisatorisches 2. Niederschrift vom 09.07.2013 3. Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (291/2013) 4. Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof' - Satzungsbeschluss - (150/2013) 5. Bebauungsplan 05.08. "Bonnstraße 335-337 / Geildorferbach" - Aufstellungsbeschluss - (287/2013) 6. Bebauungsplan 04.07/3, 1. Änderung 'Ehemaliger Zuckerfabriksteich' - Aufstellungsbeschluss - (299/2013) 7. Bebauungsplan 01.06 "Franziskanerhof", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - (270/2013) 8. Bebauungsplan 11.02 "Hauptstraße, Stiftstraße, Zum Sommersberg" hier: - Teilbereich A 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB (268/2013) 9. Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Satzungsbeschluss - (301/2013) 10. Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' - Satzungsbeschluss - (300/2013) 11. Mitteilungen 11.1 Landesentwicklungsplan NRW 12. Anfragen Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 2 von 14 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Organisatorisches Vor Eintritt in die Tagesordnung wird Heuser vom Ausschussvorsitzenden Klug vereidigt. Vom Hagen bittet anlässlich zahlreicher Anwesender aus Brühl-Ost darum, dass der TOPunkt 9 (der TO 11.09.2013) nach vorn gezogen wird. Klug stellt fest, dass keine Einwände dagegen vorgebracht werden. Der TO wird nach TO 2 (der TO 11.09.2013) eingefügt. 2. Niederschrift vom 09.07.2013 Einwendungen gegen die Fassung der Niederschrift werden nicht erhoben. 3. Bebauungsplan 05.01 "Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach" hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 291/2013 Vom Hagen sieht für seine Fraktion noch Beratungsbedarf und möchte diese Vorlage in die nächste Ratsitzung verweisen. Klug betont, dass es guter Brauch sei, dem Wunsch nach Beratungsbedarf zu folgen. Weitz sieht keinen weiteren Beratungsbedarf und regt an, diese Vorlage schon jetzt zu beschließen. Klug lässt abstimmen, wer für die Verweisung bzw. wer dagegen ist. Beschluss: Die Vorlage wird an den Rat verwiesen. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) die Aufstellung des Bebauungsplans 05.01 „Unter dem Dorf / Am Rheindorfer Bach“. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 1. Es umfasst die Flurstücke: 630, 68, 28, 130, 129, 30, 614, 613, 599, 315, und 324, sowie tlw. 584 (Straße An Hornsgarten), 418 (Weg) und 713 (Weg). Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 3 von 14 Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen von den westlichen Grenzen der Flurstücke 630 und 68, im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstückes 68 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 69, 584 und 68, von hier zum Grenzpunkt der Flurstücke 584, 77 und 418, entlang der südöstlichen Grenze des Flurstücks 77 bis zum anderen südöstlichen Grenzpunkt (Kehrenpunkt) des Flurstückes 77, weiter zum nördlichen Kehrenpunkt der Flurstücke 418 und 78 entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücks 78 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 78, 28 und 418, weiter entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 28, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 28, 130, 129, 30 und 613, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 613, 614 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 614, 616 und 584, von hier zum Grenzpunkt der Flurstücke 599, 584 und 243, entlang der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 599, entlang den südlichen Grenzen der Flurstücke 315 und 324 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 324, 322 und 713, weiter zum Grenzpunkt der Flurstücke 630, 713 und 625, und entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 630. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 4. 12 : 0 : 3 Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof' - Satzungsbeschluss - 150/2013 Pohl erinnert an zahlreiche Änderungen (Ersatzpflanzungen, Baudichte etc.) an der bisherigen Planung, mit denen auf Anregungen von Anwohnern reagiert worden ist. Vor diesem Hintergrund stimmt seine Fraktion für den vorliegenden Entwurf. Elzer fragt, ob die Planunterlagen um einen Fußweg im östlichen Gebietsteil zwischen geplanter Bebauung und vorhandener Bebauung an der Straße Am Rosenhof ergänzt werden kann. Caspers kommentiert, es gibt zwei Möglichkeiten: entweder einigen sich die Eigentümer selbst, in dem sie sich über einen Weg auf ihren rückwärtigen Grundstücksteilen verständigen oder der Weg ginge zu Lasten des städtischen Grundstücks, was eine Planänderung zur Folge hätte, da die dort geplante Garage verändert werden müsste. Hinz fragt zu Abwägungsvorschlag bzgl. Stellungnahmen der Bürger, ob in den Gärten der Grundstücke im VE-Plan-Gebiet ‚Zuckerfabrik’ (Ricarda-Huch-Weg) Gehölzstreifen anzulegen sind und wie eine Breite von 4,5 Metern zustande kommt. Kaiser stellt klar, dass im BP Rosenhof ein 3 Meter breiter Gehölzstreifen und im benachbarten VE-Plan ‚Zuckerfabrik’ ein weiterer 1,5 Meter breiter Gehölzstreifen festgesetzt ist. In der Summe ergibt dies einen 4,5 Meter breiten Streifen. Winkelmann-Strack lehnt den BP für seine Fraktion ab, da in Brühl nicht nur Bedarf an Einfamilienhäusern besteht. Zudem ist hier keine Eile geboten. Er zweifelt die Aussagen (gemäß BP) an, wonach einzelne Bäume in dem heutigen Bestand nicht erhalten werden können. Kaiser betont, dass dies entsprechend gutachterlicher Aussage so in den BP übernommen wurde und erläutert, dass demnach Teile der im Verbund gewachsenen Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 4 von 14 Bäume kaum zu erhalten sind, da diese sich u.a. durch das Wurzelwerk untereinander stützen und das Herauslösen bereits einzelner Bäume (zB bei Windlast) prolematisch werden kann. Weitz erinnert an das starke Interesse der Bürger und möchte wissen, wie Bürger über den Umgang mit ihren Stellungnahmen informiert werden. Caspers klärt, dass dies nach Ratsbeschluss erfolgt. Beschluss: Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat nachfolgenden Beschluss zu fassen: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung ‚Rosenhof’: A A1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung (25.01. - 05.02.2010) Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B2.1 B2.2 B2.3 B2.4 B3.1 B3.2 B3.3 B3.4 A2 Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung TÖB T1.1 T2.1 T2.2 T2.3 T4.1 T4.2 T4.3 T4.4 T4.5 T6.1 T7.1 T7.2 Abwägung der Stellungnahme LVR Bodendenkmalpflege Ist bereits berücksichtigt. Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- Ist bereits berücksichtigt. und Bodenschutzbehörde (UWAB) Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung und Ist bereits berücksichtigt. Naturschutz) Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Kinderschutzbund Ist bereits berücksichtigt. Stadtwerke Brühl Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 5 von 14 TÖB Abwägung der Stellungnahme T8.1 Erft-Verband Abwassertechnik T9.1 Straßen.NRW T10.1 Geologischer Dienst NRW B B1 Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung (20.12.2012 - 25.01.2013) Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 B1.9 B1.10 B1.11 B1.12 B1.13 B1.14 B1.15 B1.16 B2.1 B3.1 B3.2 B3.3 B4.1 B4.2 B5.1 B5.2 B5.3 B5.4 B5.5 B6.1 B6.2 B7.1 B8.1 B9.1 B9.2 B9.3 B10.1 B11.1 Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung T3.1 T3.2 T4.1 Stadtwerke Brühl TÖB Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung und Naturschutz) Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 6 von 14 TÖB T6.1 T6.2 T6.3 T6.4 Abwägung der Stellungnahme Kreispolizei Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. T6.5 II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung ‚Rosenhof’ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörigen Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 24, und betrifft die Flurstücke 203, 204, 208, 209, 199, 200, 393, 206, 345, 346 sowie 342 und 385 tlw. und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen durch die nördliche Grenze der Flurstücke 203 und 345 bis zum Schnittpunkt der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 393 und 42, dieser Verlängerung nach Norden folgend bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Verlängerung des Ost-West verlaufenden Grenzabschnittes der Flurstücke 342 und 345 im Nordosten des Flurstückes 345, weiter auf dieser westlichen Verlängerung nach Osten übergehend in die nördliche Grenze des Flurstücks 346, durch die östliche Grenze des Flurstücks 346, durch die südliche Grenze der Flurstücke 346, 206, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 394 bis zum Schnittpunkt der östlichen Verlängerung der Grenze der Flurstücke 42 und 337, auf dieser Verlängerung nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Grenze der Flurstücke 385 und 337, von diesem Schnittpunkt nach Norden, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 42, dann weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 200, 199 und 209, durch die westliche Grenze der Flurstücke 209, 208 und 203. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die zugehörige 33. FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung. Abstimmungsergebnis: 5. 12 : 3 : 0 Bebauungsplan 05.08. "Bonnstraße 335-337 / Geildorferbach" - Aufstellungsbeschluss - 287/2013 Elzer fragt, ob es bereits Aussagen zu den Kosten der beiden Varianten gibt. Schiffer verneint. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 7 von 14 Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 05.08. "Bonnstraße 335-337/Geildorferbach" Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 2. Es umfasst die Flurstücke: 160 und 120, sowie tlw. 159, 121, 80 (verrorter Geildorfer Bach) und 78 (Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Osten im Süden im Westen im Norden durch eine gedachte 40m-Parallele östlich der westlichen Grenze der Flurstücke 159 und 121, vom südlichen Schnittpunkt der gedachten 40m-Parallele mit der südlichen Grenze des Flurstücks 121, entlang in westlicher Richtung der südlichen Grenze der Flurstücke 121, 120 bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 120, weiter in der westlicher Verlängerung, das Flurstück 80 schneidend, bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 78. von diesem Schnittpunkt in nördliche Richtung entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 78 bis zum Schnittpunkt der westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 160, 159 mit der westlichen Grenze des Flurstücks 78, von dem letztgenannten Schnittpunkt in östliche Richtung entlang der westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenzen 160, 159 und den deren nördlichen Grenzen bis zum Schnittpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 159 mit der gedachten 40m-Parallelen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 6. 15 : 0 : 0 Bebauungsplan 04.07/3, 1. Änderung 'Ehemaliger Zuckerfabriksteich' - Aufstellungsbeschluss - 299/2013 Caspers erläutert, dass auch der Landesbetrieb Straßenbau wegen der problematischen Entwässerungssituation Interesse an der Zuschüttung dieser Unterführung hat. Winkelmann-Strack fragt, ob diese Unterführung nicht auch Gegenstand einer geplanten Radwegeverbindung sei. Schiffer erklärt, dass parallel zur Bahnstrecke eine weitere Unterführung vorhanden ist, die bei Bedarf als Radwegeverbindung nutzbar wäre. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch ArtiNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 8 von 14 kel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 04.07/3 ‚Ehemaliger Zuckerfabriksteich’. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22. Es umfasst die Flurstücke: 380, 403, 404, 295, 378, 358 und 405 sowie 406 tlw. und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden durch eine gedachte 26m-Parallele nördlich der nördlichen Grenze des Flurstückes 404, im Westen geschnitten mit dem Flurstück 389 und im Osten mit dem Flurstück 374, im Osten von dem letztgenannten Schnittpunkt in südliche Richtung entlang der südwestlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 374 und der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 358, im Süden entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 358 und der südlichen Grenze des Flurstücks 380, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 370, 403, 404 und dem Flurstück 406 bis zum Schnittpunkt mit der gedachten 26m-Parallele nördlich der nördlichen Grenze des Flurstückes 404. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 7. 14 : 0 : 1 Bebauungsplan 01.06 "Franziskanerhof", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - 270/2013 Caspers erläutert, dass zum Zeitpunkt der Planerstellung ‚Franziskanerhof’ die Regelung für die Höhenentwicklung nicht auf das Baufeld der an der Uhlstraße gelegenen Bebauung beschränkt wurde, sondern auch das Baufeld am Franziskanerhof mit überspannt, was heute zu einem gewaltigen Dach zwischen Uhlstraße und Franziskanerhof führen kann. Anlässlich eines konkreten Bauvorhabens ist dies aufgefallen und hat zwecks Schadensbegrenzung bereits zu aufwendigen Abstimmungen mit dem Bauherrn geführt. Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Höhenentwicklung im Interesse eines harmonischen Stadtbildes entlang der Uhlstraße und am Franziskanerhof getrennt voneinander geregelt werden. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 01.06 „Franziskanerhof“ 1. Änderung Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 27. Es umfasst die Flurstücke: 808, 813, 805, 804, 808, 812, 813, 806, 502, 462 - 470, 473 - 490, 498, 491, 537, 538 und 493 - 497. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 9 von 14 Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen im Norden im Osten im Süden von den westlichen Grenzen der Flurstücke 495 - 498, 473 - 481, 462 - 470, 502, 813 und 808, von der nördlichen Grenzen der Flurstücke 808 und 813, von der östliche Grenze des Flurstücks 813 (angrenzend 809), der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstückes 805, von der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 804, von der östlichen Grenze der Flurstücke 813 (angrenzend 803), von der östlichen und südlichen Grenze des Flurstückes 806 und der südlichen Grenze des Flurstückes 813, von den östlichen Grenzen der Flurstücke 462 - 467, 469, 470 und 475 - 477, von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 477, 486 und 488, von den östlichen Grenzen der Flurstücke 488, 489 und 490 und von den südlichen Grenzen der Flurstücke 490, 491, 538, 493 - 495. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 8. 15 : 0 : 0 Bebauungsplan 11.02 "Hauptstraße, Stiftstraße, Zum Sommersberg" hier: - Teilbereich A 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB 268/2013 Bobe regt an, dass geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen implementiert werden. Pohl erinnert daran, dass hier familien- und seniorengerechte Wohnungen hergestellt werden und dass das Vorhaben insgesamt die Zustimmung seiner Fraktion erfährt. Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 11.02 Teilbereich A „Hauptstraße, Stiftstraße, Zum Sommersberg“. Abstimmungsergebnis: 9. 15 : 0 : 0 Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Satzungsbeschluss - 301/2013 Hinz fragt zu Nebenanlagen, warum in verschiedenen Bebauungsplänen verschiedene Größen festgesetzt werden. Kaiser kommentiert, dass sich Anfragen zu größeren Nebenanlagen häufen - insbesondere in älteren Wohngebieten -, so dass hier erstmalig größere Werte festgesetzt wurden. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 10 von 14 Bobe fragt zur Kampfmitteluntersuchung, wer die Kosten für eine solche Untersuchung trägt und wer dies vornimmt. Lamberty antwortet, dass dies durch die Grundstückseigentümer finanziert werden muss. Sallach möchte wissen, was mit dem Spielplatz passiert und wann dieser verlagert wird. Klug und Küster antworten, dass dies bereits passiert ist. Beschluss: Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum': A Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung A1 Stellungnahmen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung (26.03. - 13.04.2012) Bürger B1.1 B2.1 B3.1 A2 Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung TÖB T1.1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. B Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung (17.06. - 16.07.2013) Bürger B B2 Abwägung der Stellungnahme - kein Eingang - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung TÖB T2.1 T4.1 T4.2 T5.1 T7.1 Erftverband Geologischer Dienst NRW Kreispolizei Rhein-Erft-Kreis, Umweltschutz und Kreisplanung Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan 08.10 ‚Liblarer Straße / Am Krausen Baum’ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörigen Begründung. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 11 von 14 Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt: Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201, im Osten von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197, im Süden von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und im Süd-Westen von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die zugehörige FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 : 0 10. Bebauungsplan 06.16, 2. Änderung 'Alte Bonnstraße / Steingasse' - Satzungsbeschluss - 300/2013 Caspers führt aus, dass sehr kurzfristig noch massiv Stellungnahmen eingegangen sind, was nun als Tischvorlage an den Ausschuss heran getragen wird. Wenngleich sich die Anregungen überwiegend wiederholen stellt sich die Frage, wie hiermit verfahren werden soll. Dem Rat wird der Endstand zur nächsten Sitzung förmlich vorliegen. Darüber hinaus erläutert er, dass es sich bei dem Vorhaben um eine sinnvolle Baulückenschließung handelt, die dem gesetzlichen Auftrag einer Nachverdichtung nach kommt. Weiterhin bedarf dieser Bebauungsplan eines zeitnahen Beschlusses, da mit ihm die neue Lärmschutzwand festgesetzt wird, die anstelle der bisherigen Wand (gem. BP 06.21) bis spätestens 31.03.2014 errichtet werden muss, um die bereits in Bau befindliche Wohnbebauung (gem. BP 06.21) vor dem durch den Stellplatzverkehr der Freien Evang. Gemeinde zu erwartenden Verkehrslärm zu schützen. Zur Freien Evang. Gemeinde fügt er hinzu, dass diese zum Zeitpunkt des ursprünglichen BP 06.16 noch von einer wesentlich größeren Stellplatzzahl ausgegangen ist, die inzwischen jedoch nach unten korrigiert wurde. Klug fasst zusammen, dass der Beschluss im Rat gefasst werden soll, die Sachdiskussion soll jedoch schon hier und heute geführt werden. Pohl möchte wissen, ob mit den Einwänden grundsätzlich neue Dinge vorgetragen werden oder ob diese Dinge bereits in der Planung berücksichtigt sind und weiterhin möchte er wissen wieviel Wohneinheiten dort entstehen werden. Caspers erläutert: bei 1600qm Nettofläche, die diese Baufläche ergibt, und einer angenommenen Wohnungsgröße von 80qm ergeben sich 20 Wohnungen, bei angesetzten 60qm großen Wohnungen ergeben sich 30 und bei 100qm 15 Wohnungen. Er geht zZt von durchschnittlich 20 Wohneinheiten aus. Weitz lehnt das Vorhaben ab, da hier keine vernünftige Verkehrslösung gefunden wurde. Weiterhin kritisiert er die ‚kopflose’ Planungen - ohne konzeptionelle Planung. Abschließend möchte er wissen, ob die Nutzungsänderung der ehemaligen Tennishalle Auswirkungen auf die Stellplatzsituation hat. Caspers verweist auf das Baugenehmigungsverfahren, wonach Stellplätze für die Sportnutzung nachgewiesen werden müssen. Dies hat inhaltlich nichts mit dem hier vorliegenden Bebauungsplanverfahren zu tun. Weitz fragt nach, wie diese Stellplätze nachgewiesen wurden. Caspers führt aus, dass die Stellplätze entsprechend der Richtzahlentabelle nach zu weisen sind. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 12 von 14 Hinz greift die Frage nach Umnutzung und erforderliche Stellplätze auf und möchte eine konkrete Zahl wissen. Zum vorliegenden BP fragt er nach, ob der Investor diese Lärmschutzwand sowie die entsprechenden lärmmindernden Maßnahmen (Fenster) jetzt bauen muss oder nicht. Caspers bestätigt, dass der Investor die schalldämmenden Fenster bzw. Fassaden herrichten muss. Weiterhin muss der Investor auch den Lärmschutz gegenüber der Stellplatzeinrichtung der FEG herstellen. Erst mit der Herstellung der Lärmschutzwand wird dem Schutzerfordernis gegenüber der nach BP 06.21 in Bau befindlichen Wohnbebauung hinreichend Rechnung getragen. Winkelmann-Strack spricht sich gegen dieses Vorhaben aus und stellt die Aussage ‚gesetzlicher Auftrag zur Baulückenschließung’ in Frage. Insbesondere erinnert er an frühere Diskussionen im PStA zum Thema Infrastruktur - speziell Kindergarten -, weswegen er sich seinerzeit gegen eine sofortige Bebauung ausgesprochen hat. Die ablehnende Haltung besteht weiterhin. Küster erinnert an Diskussionen im Jugendhilfeausschuss, in dem bereits frühzeitig erkannt wurde, dass im Brühler Süden etwas getan werden muss. Sie hebt heraus, dass inzwischen ganz andere Anforderungen an Kindergartenplätze gestellt werden, was erst im März 2013 zu dem Beschluss führte, dass eine neue Einrichtung im Brühler Süden geplant werden soll. Als Begründung kommt aber auch die Situation hinzu, dass die kirchlichen Kindergärten in 2018 wegfallen werden. Auch deswegen muss eine neue viergruppige Einrichtung bereits jetzt geplant werden. Weitz bestätigt, dass die Errichtung eines Kindergartens sinnvoll ist. Er betont, dass seine Fraktion v.a. eine konzeptionelle städtebauliche Entwicklung fordert - in deutlicher Abgrenzung zu der praktizierten Entwicklung der reinen Flächenentwicklung ohne Berücksichtigung der sozialen Infrastruktur. Bobe betont, dass die neuen Anforderungen hinsichtlich zu schaffender Kindergartenplätze schon lange bekannt sind - im Gegensatz dazu ist der Bebauungsplan noch nicht so alt. Beschluss: Die Vorlage wird an den Rat verwiesen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 11. Mitteilungen 11.1 Landesentwicklungsplan NRW Schiffer informiert darüber, dass der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) inzwischen vorliegt. Über diesen soll in der Sitzung des PSTA am 26.11.2013 informiert werden. Jede Fraktionen erhält bereits in dieser Sitzung (01.10.2013) eine Printversion. Er regt an, dass Fragen oder Anregungen zum LEP bitte schon vor der Sitzung an die Verwaltung heran getragen wird, damit in der Sitzung hierüber diskutiert werden kann, so dass in der ersten Sitzung des nächsten Jahres die Verwaltung eine qualifizierte Stellungnahme vorlegen kann. 12. Anfragen - keine Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 13 von 14 __________________________ Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 14 von 14