Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
06.11.13, 18:24
Aktualisiert
06.11.13, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 06.11.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 01.10.2013
Öffentliche Sitzung
9.
Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Satzungsbeschluss -
301/2013
Hinz fragt zu Nebenanlagen, warum in verschiedenen Bebauungsplänen verschiedene
Größen festgesetzt werden. Kaiser kommentiert, dass sich Anfragen zu größeren Nebenanlagen häufen - insbesondere in älteren Wohngebieten -, so dass hier erstmalig größere
Werte festgesetzt wurden.
Bobe fragt zur Kampfmitteluntersuchung, wer die Kosten für eine solche Untersuchung
trägt und wer dies vornimmt. Lamberty antwortet, dass dies durch die Grundstückseigentümer finanziert werden muss. Sallach möchte wissen, was mit dem Spielplatz passiert
und wann dieser verlagert wird. Klug und Küster antworten, dass dies bereits passiert ist.
Beschluss:
Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum':
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung
A1
Stellungnahmen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(26.03. - 13.04.2012)
Bürger
B1.1
B2.1
B3.1
A2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung
TÖB
T1.1
B
B1
Abwägung der Stellungnahme
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigung
Abwägung der Stellungnahme
Ist bereits berücksichtigt.
Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013
1 von 2
(17.06. - 16.07.2013)
Bürger
B
B2
Abwägung der Stellungnahme
- kein Eingang -
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung
TÖB
T2.1
T4.1
T4.2
T5.1
T7.1
Erftverband
Geologischer Dienst NRW
Kreispolizei
Rhein-Erft-Kreis, Umweltschutz und Kreisplanung
Abwägung der Stellungnahme
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan
08.10 ‚Liblarer Straße / Am Krausen Baum’ einschließlich der Textlichen Festsetzungen
als Satzung und beschließt die zugehörigen Begründung.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt:
Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201,
im Osten
von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197,
im Süden
von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und
im Süd-Westen
von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die zugehörige FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0 : 0
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013
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