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Beschlusstext (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
06.11.13, 18:24
Aktualisiert
06.11.13, 18:24
Beschlusstext (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum'
- Satzungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 06.11.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 01.10.2013 Öffentliche Sitzung 9. Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum' - Satzungsbeschluss - 301/2013 Hinz fragt zu Nebenanlagen, warum in verschiedenen Bebauungsplänen verschiedene Größen festgesetzt werden. Kaiser kommentiert, dass sich Anfragen zu größeren Nebenanlagen häufen - insbesondere in älteren Wohngebieten -, so dass hier erstmalig größere Werte festgesetzt wurden. Bobe fragt zur Kampfmitteluntersuchung, wer die Kosten für eine solche Untersuchung trägt und wer dies vornimmt. Lamberty antwortet, dass dies durch die Grundstückseigentümer finanziert werden muss. Sallach möchte wissen, was mit dem Spielplatz passiert und wann dieser verlagert wird. Klug und Küster antworten, dass dies bereits passiert ist. Beschluss: Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 08.10 'Liblarer Straße / Am Krausen Baum': A Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung A1 Stellungnahmen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung (26.03. - 13.04.2012) Bürger B1.1 B2.1 B3.1 A2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung TÖB T1.1 B B1 Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 1 von 2 (17.06. - 16.07.2013) Bürger B B2 Abwägung der Stellungnahme - kein Eingang - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung TÖB T2.1 T4.1 T4.2 T5.1 T7.1 Erftverband Geologischer Dienst NRW Kreispolizei Rhein-Erft-Kreis, Umweltschutz und Kreisplanung Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan 08.10 ‚Liblarer Straße / Am Krausen Baum’ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörigen Begründung. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Brühl-West, Gemarkung Brühl, Flur 5 und wird folgendermaßen begrenzt: Im Norden von der nördlichen Grenze der Flurstücke 54 und 201, im Osten von den östlichen Grenzen der Flurstücke 201, 195, 197, im Süden von den südlichen Grenzen der Flurstücke 197, 199, 196 und im Süd-Westen von den süd-westlichen Grenzen der Flurstücke 201 und 54. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die zugehörige FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 : 0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 2 von 2