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Beschlusstext (Bebauungsplan 04.07/3, 1. Änderung 'Ehemaliger Zuckerfabriksteich' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
79 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
06.11.13, 18:24
Aktualisiert
06.11.13, 18:24
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.07/3, 1. Änderung 'Ehemaliger Zuckerfabriksteich'
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 06.11.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 01.10.2013 Öffentliche Sitzung 6. Bebauungsplan 04.07/3, 1. Änderung 'Ehemaliger Zuckerfabriksteich' - Aufstellungsbeschluss - 299/2013 Caspers erläutert, dass auch der Landesbetrieb Straßenbau wegen der problematischen Entwässerungssituation Interesse an der Zuschüttung dieser Unterführung hat. Winkelmann-Strack fragt, ob diese Unterführung nicht auch Gegenstand einer geplanten Radwegeverbindung sei. Schiffer erklärt, dass parallel zur Bahnstrecke eine weitere Unterführung vorhanden ist, die bei Bedarf als Radwegeverbindung nutzbar wäre. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 04.07/3 ‚Ehemaliger Zuckerfabriksteich’. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22. Es umfasst die Flurstücke: 380, 403, 404, 295, 378, 358 und 405 sowie 406 tlw. und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden durch eine gedachte 26m-Parallele nördlich der nördlichen Grenze des Flurstückes 404, im Westen geschnitten mit dem Flurstück 389 und im Osten mit dem Flurstück 374, im Osten von dem letztgenannten Schnittpunkt in südliche Richtung entlang der südwestlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 374 und der nordöstlichen Grenze des Flurstücks 358, im Süden entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 358 und der südlichen Grenze des Flurstücks 380, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 370, 403, 404 und dem Flurstück 406 bis zum Schnittpunkt mit der gedachten 26m-Parallele nördlich der nördlichen Grenze des Flurstückes 404. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 14 : 0 : 1 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013 1 von 1