Daten
Kommune
Brühl
Größe
157 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
06.11.13, 18:24
Aktualisiert
06.11.13, 18:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 06.11.2013
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 01.10.2013
Öffentliche Sitzung
4.
Bebauungsplan 04.04/2, 1. Änderung 'Rosenhof'
- Satzungsbeschluss -
150/2013
Pohl erinnert an zahlreiche Änderungen (Ersatzpflanzungen, Baudichte etc.) an der bisherigen Planung, mit denen auf Anregungen von Anwohnern reagiert worden ist. Vor diesem
Hintergrund stimmt seine Fraktion für den vorliegenden Entwurf.
Elzer fragt, ob die Planunterlagen um einen Fußweg im östlichen Gebietsteil zwischen
geplanter Bebauung und vorhandener Bebauung an der Straße Am Rosenhof ergänzt
werden kann. Caspers kommentiert, es gibt zwei Möglichkeiten: entweder einigen sich die
Eigentümer selbst, in dem sie sich über einen Weg auf ihren rückwärtigen Grundstücksteilen verständigen oder der Weg ginge zu Lasten des städtischen Grundstücks, was eine
Planänderung zur Folge hätte, da die dort geplante Garage verändert werden müsste.
Hinz fragt zu Abwägungsvorschlag bzgl. Stellungnahmen der Bürger, ob in den Gärten
der Grundstücke im VE-Plan-Gebiet ‚Zuckerfabrik’ (Ricarda-Huch-Weg) Gehölzstreifen
anzulegen sind und wie eine Breite von 4,5 Metern zustande kommt. Kaiser stellt klar,
dass im BP Rosenhof ein 3 Meter breiter Gehölzstreifen und im benachbarten VE-Plan
‚Zuckerfabrik’ ein weiterer 1,5 Meter breiter Gehölzstreifen festgesetzt ist. In der Summe
ergibt dies einen 4,5 Meter breiten Streifen.
Winkelmann-Strack lehnt den BP für seine Fraktion ab, da in Brühl nicht nur Bedarf an
Einfamilienhäusern besteht. Zudem ist hier keine Eile geboten. Er zweifelt die Aussagen
(gemäß BP) an, wonach einzelne Bäume in dem heutigen Bestand nicht erhalten werden
können. Kaiser betont, dass dies entsprechend gutachterlicher Aussage so in den BP
übernommen wurde und erläutert, dass demnach Teile der im Verbund gewachsenen
Bäume kaum zu erhalten sind, da diese sich u.a. durch das Wurzelwerk untereinander
stützen und das Herauslösen bereits einzelner Bäume (zB bei Windlast) prolematisch
werden kann. Weitz erinnert an das starke Interesse der Bürger und möchte wissen, wie
Bürger über den Umgang mit ihren Stellungnahmen informiert werden. Caspers klärt,
dass dies nach Ratsbeschluss erfolgt.
Beschluss:
Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat nachfolgenden Beschluss zu fassen:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
04.04/2, 1. Änderung ‚Rosenhof’:
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013
1 von 4
A
A1
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung
(25.01. - 05.02.2010)
Bürger Abwägung der Stellungnahme
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B2.1
B2.2
B2.3
B2.4
B3.1
B3.2
B3.3
B3.4
A2
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1
T2.1
LVR Bodendenkmalpflege
Ist bereits berücksichtigt.
Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- Ist bereits berücksichtigt.
und Bodenschutzbehörde (UWAB)
T2.2
Ist bereits berücksichtigt.
T2.3
Ist bereits berücksichtigt.
T4.1
Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung und Ist bereits berücksichtigt.
Naturschutz)
T4.2
Ist bereits berücksichtigt.
T4.3
Ist bereits berücksichtigt.
T4.4
Wird nicht berücksichtigt.
T4.5
Ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens.
T6.1
Kinderschutzbund
Ist bereits berücksichtigt.
T7.1
Stadtwerke Brühl
Ist bereits berücksichtigt.
T7.2
Ist bereits berücksichtigt.
T8.1
Erft-Verband Abwassertechnik
Ist bereits berücksichtigt.
T9.1
Straßen.NRW
T10.1 Geologischer Dienst NRW
Ist bereits berücksichtigt.
B
B1
Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung
Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
(20.12.2012 - 25.01.2013)
Bürger Abwägung der Stellungnahme
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B1.5
B1.6
B1.7
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013
2 von 4
Bürger Abwägung der Stellungnahme
B1.8
B1.9
B1.10
B1.11
B1.12
B1.13
B1.14
B1.15
B1.16
B2.1
B3.1
B3.2
B3.3
B4.1
B4.2
B5.1
B5.2
B5.3
B5.4
B5.5
B6.1
B6.2
B7.1
B8.1
B9.1
B9.2
B9.3
B10.1
B11.1
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Öffentlichen Auslegung
T3.1
T3.2
T4.1
Stadtwerke Brühl
TÖB
T6.1
T6.2
T6.3
T6.4
T6.5
Rhein-Erft-Kreis (Kreisplanung und Naturschutz)
Kreispolizei
Abwägung der Stellungnahme
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan
04.04/2, 1. Änderung ‚Rosenhof’ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung
und beschließt die zugehörigen Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 24, und betrifft die Flurstücke 203, 204,
208, 209, 199, 200, 393, 206, 345, 346 sowie 342 und 385 tlw. und ist folgendermaßen
abgegrenzt:
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013
3 von 4
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
durch die nördliche Grenze der Flurstücke 203 und 345 bis zum Schnittpunkt
der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 393 und 42, dieser
Verlängerung nach Norden folgend bis zum Schnittpunkt mit der westlichen
Verlängerung des Ost-West verlaufenden Grenzabschnittes der Flurstücke
342 und 345 im Nordosten des Flurstückes 345, weiter auf dieser westlichen
Verlängerung nach Osten übergehend in die nördliche Grenze des Flurstücks 346,
durch die östliche Grenze des Flurstücks 346,
durch die südliche Grenze der Flurstücke 346, 206, entlang der westlichen
Grenze des Flurstücks 394 bis zum Schnittpunkt der östlichen Verlängerung
der Grenze der Flurstücke 42 und 337, auf dieser Verlängerung nach Westen bis zum Schnittpunkt mit der Grenze der Flurstücke 385 und 337, von
diesem Schnittpunkt nach Norden, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 42, dann weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 200,
199 und 209,
durch die westliche Grenze der Flurstücke 209, 208 und 203.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die zugehörige 33. FNP-Änderung erfolgt im Wege der Berichtigung.
Abstimmungsergebnis:
12 : 3 : 0
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 01.10.2013
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